20 Ergebnisse für „bgb einschreiben unterschrift vertrag“

Leserforumvon egalman | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 13.02.2003 13:48
Hallo, fallen Last Minute Reisen auch unter das Teledienstgesetz oder ist BGB §§312 ff gültig? ... Schließlich habe ist keine Unterschrift geleistet worden. ... Reicht Einschreiben?
Leserforumvon vabijan | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 13.03.2012 23:51
Zur relevanten Form siehe § 127 II BGB. ... Auf die Unterschrift kommt es ja nicht an, Fax ist ausdrücklich zugelassen, die Unterschrift auf einem Fax hat keinerlei Beweiswert, ein Computer-Fax hat - wie die Mail - gar keine Unterschrift. ----------------- "" Am 14.3.2012 von Flo Ryan quote: Das hast du dir ausgedacht, wo steht das?... Der Vertrag ist deshalb beendet.
Leserforumvon saschaschmidt11 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 37 Antworten | 07.06.2012 20:51
Warum solle also der Widerruf jetzt plötzlich an der fehlenden Unterschrift scheitern? ... Der Widerruf kann in "Textform" erfolgen, § 355 BGB, das ist auch eine Mail, Unterschrift ist nicht nötig, siehe §§ 126b, 127 BGB. ... Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes, wonach der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt sein muss.
Leserforumvon Mugnos | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 41 Antworten | 13.09.2013 12:31
Als Nachweis übersand ich meine Visen des vergangenen Jahres sowie ein Dokument der hiesigen Behörden mit offizieler Unterschrift und Stempel, welches bestätigt das ich mich seit August 2012 in Vietnam aufhalte. ... Da ich das Ganze bereits mehrfach angemahnt habe, befinden Sie sich bereits in Verzug und ich behalte mir vor, etwaige Zinsen und die Kosten für internationale Einschreiben u.ä. geltend zu machen. ... Ich weiß nicht, wie kompliziert es ist, von Vietnam ein internationales Einschreiben zu versenden u. ä.
Leserforumvon Chuckydaisy | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 45 Antworten | 29.04.2018 05:09
Ich nehme an, dass du nie ein solches Abo abgeschlossen hast, deswegen kann auch kein Vertrag zustande kommen. ... Ich bestreite, jemals einen Vertrag mit ihrer Mandantin abgeschlossen zu haben. ... EU war es und hab mich so einschüchtern lassen das ich die 3 Monate zu bezahlen telefonisch zu gestimmt habe habe dann einen Brief bekommen wo ich gleich kündigen kann den hab ich ausgefüllt und per einschreiben zurück geschickt Am 20.8.2018 von Mone1984 Den habe ich auch bekommen und via einschreiben zurück gesendet.
Rechnung nach Jahren... 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon SebastianJu | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 23 Antworten | 16.11.2010 14:41
(Ausnahmen s. §197 BGB.) quote:Wirkt da noch eine Verjährung? ... Da auch die verjährten Forderungen "da drin stecken" müsste dann die Verjährungseinrede durchgreifen, soweit die Abschlüsse tatsächlich verjährt sind (3 Jahre). ----------------- "" Am 17.11.2010 von SebastianJu Gerichtsfest widersprechen bedeutet ein formloser Widerspruch zugestellt per Einschreiben Unterschrift? ... Diesen würde ich dann per Einschreiben Unterschrift abschicken um das Ganze gerichtsfest zu machen ja?
Leserforumvon K.G. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 47 Antworten | 08.03.2008 19:38
Bitte zahlen Sie diesen Betrag an: SOS-Kinderdorf Berlin-Moabit Geldinstitut: Berliner Sparkasse Kto-Nummer: 240 026 667 BLZ: 100 500 00 Ort, Datum Unterschrift Meine Rechtschutzversicherung will mir keine Auskuft geben, wie ich mich jetzt verhalten soll. ... Da ich nicht gewerblich Verkaufe, werde ich keine Unterschrift leisten. ... Deswegen werde ich morgen ein Schreiben per Einschreiben an die Kanzlei schicken.
Leserforumvon pulloverschaf | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 115 Antworten | 07.04.2011 16:13
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. ... Durch diese Daten sind wir in der Lage im Missbrauchsfall (Betrugsversuche) den letztendlichen Anschlußinhaber und damit die Anschrift über den Provider zu ermitteln. *(1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) -- Editiert am 07.04.2011 16:26 Am 8.4.2011 von Harry van Sell Auch hier gilt, das man beweisen muss wer einen Vertrag geschlossen haben soll.
Leserforumvon Serioeser_Kaeufer | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 43 Antworten | 29.10.2012 20:16
Die Klausel ist doch nach wie vor Bestandteil des §357 BGB. ... ----------------- "" Am 29.10.2012 von Serioeser_Kaeufer Ja im Prinzip gehts um Paragraph 357 BGB.
Leserforumvon TimoNRW | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 19 Antworten | 09.01.2014 14:39
Denke per Fax/Einschreiben wäre Person A auf der sicheren Seite, allerdings eben mit hoher Rechnung bei zu Grunde liegenden Wertersatz. ... Kündigung Das Mitglied hat das Recht, den Vertrag - insbesondere zur Abwendung der automatischen Verlängerung - unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist (Rubrik "Preise und Leistungen") mit Wirkung zu dem vereinbarten Vertragsende zu kündigen. ... Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Leserforumvon piti66 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 87 Antworten | 18.06.2013 17:40
II BGB).
Leserforumvon Lailow05 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 110 Antworten | 04.01.2007 20:43
Der Vertrag wurde online am 03.06.2006 über Ihr Postfach leo_31588@web.de abgeschlossen. Ein schriftlicher Vertragsschluss ist bei online geschlossenen Verträgen nicht erforderlich, weshalb Ihnen auch kein entsprechender Vertrag zugesendet werden kann. ... Zu diesem Vertrag ist monatlich ein Betrag in Höhe von 5,00 Euro fällig.
Leserforumvon tanja201 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 37 Antworten | 09.05.2013 07:46
Dort steht nämlich, dass ich bei Umzug frühzeitig aus dem Vertrag raus komme. ... Dies solltest du eigentlich auch wissen, denn du hast den Vertrag ja vor deiner Unterschrift sicherlich gelesen oder? ... Ansonsten könnte man dazu aber auch mal §7 BGB zu Rate ziehen. quote:(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Leserforumvon apo123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 32 Antworten | 20.08.2007 08:27
Eine Kündigung muss schriftlich per Brief oder Fax mit der Unterschrift des Teilnehmers erfolgen. ... Mit freundlichen Grüßen oder BGB §§ 305c, 155 Leitsatz (der Redaktion) Ein wirksamer Vertrag, der zum Bezug einer kostenpflichtigen Leistung verpflichtet, kommt wegen eines versteckten Einigungsmangels nicht zustande, wenn der Besucher der Internet-Seite über ein Gewinnspiel und einen Gutschein angelockt wird und sich erst aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt, dass ein entgeltlicher Vertrag geschlossen wird. ... wenn nicht... wie sollte ich dann reagieren, einen widerruf per einschreiben schicken, und wenn ja mit welchem namen?
Leserforumvon Dr.jur.Dr.h.c.Heinz.Struck. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 363 Antworten | 17.11.2006 11:49
Das es sich um einen wie auch immer gearteten Vertrag und nicht nur um ein Glückspiel handelt ist doch klar ersichtlich - oder? ... Sich also auf den "Irrtum" berufen (Berufung auf § 119 BGB) und eben schildern wie es zu dem "unbeabsichtigten" Kauf kam.
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Leserforumvon frankstone | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 170 Antworten | 11.08.2005 11:00
Vielmehr muss die Gegenseite beweisen, DASS Sie einen Vertrag geschlossen haben. ... Desweiteren war ich zwar mal auf deren seite, aber wüsste net dass ich jemals einen vertrag abgeschlossen hätte. ... Gruß Nordlichter Am 21.9.2005 von Kundry Habe inzwischen auch die Mahnung vom Inkasso-Büro bekommen, per e-mail, auch vor Ablauf der Zahlungsfrist (20.09.05) und obwohl ich schriftlich per Einschreiben Widerspruch eingelegt habe.
Leserforumvon speedy.05 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 74 Antworten | 08.02.2011 20:16
Da würde ich nochmals genauestens alle Vertragsunterlagen studieren (Vertrag, ABG, etc.) ... Ich würde ihm dann mitteilen (per Einschreiben-Rückschein), das man aufgrund von der Formulierung 'Prepaid' davon ausging maximal bis zur Höhe der Vorrauszahlung zahlen zu müssen. ... Wenn Anbieter kompromißlos, dann 3. allerdings nur bei guten Nerven oder Rechtsschutzversicherung oder mit Hilfe Verbraucherschutz: volle Zahlung verweigern wegen Wucher mit Bezug auf BGB, Mitwirkungspflichten des Providers sind nicht erfüllt(außergewö
Leserforumvon SnakePT | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 237 Antworten | 05.03.2006 00:49
§ 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.
Leserforumvon CainZz | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 105 Antworten | 05.06.2009 17:54
Dann hat der Anrufer gefragt ob wir die Bandaufzeichnung nun wiederholen können, ich habe geantwortet "Nein, ich bestätige nicht dass ich heute telefonisch irgendetwas zugestimmt habe, ihr Kollege hat mir gesagt ich hätte bereits einem Vertrag zugestimmt" dann habe ich nach Unterlagen gefragt, die bestätigen, dass ich einem solchen Vertrag zugestimmt habe. ... Allerdings kann man sich hier sehr schön auf das BGB berufen. §119 sagt nämlich, dass die Willenserklärung nichtig ist, wenn man sich nicht genau im Klaren darüber ist, was hinter ihr steckt.
Leserforumvon kühlschrank | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 185 Antworten | 31.12.2009 01:15
. -- Editiert am 05.01.2010 20:38 Am 11.1.2010 von soulart hallo, ich bin ebenfalls auf die seite Top-of-software wegen des downloads des acrobat readers reingefallen, und dass mir als grafiker. nun muss ich sagen, dass die preisangabe leider nicht unten versteckt, sondern oben lesbar erscheint. ich habe heute die aufforderung erhalten, den betrag von 96 € zu überweisen, mit dem hinweis, dass seit heute qusi, nach 14 tagen, das wiederrufsrecht abgelaufen sei. allerdings hatte ich dieses wiederrufsrecht nicht beim download des areaders gesendet bekommen. die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen. frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren... wäre die preisangabe und die notwändigkeit des anklickens der agb nicht gegeben gewesen, würde ich ruhigen gewissens nicht reagieren, aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen. mfg soulart ----------------- "" Am 11.1.2010 von guest-12318.01.2010 12:52:52 --- editiert vom Admin Am 11.1.2010 von seba79 quote:die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen. frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren... ... Die sagen halt auf die Anfrage wenn jemand in einen vermeintlichen Vertrag gelockt wurde "Widersprechen Sie mit unseren Musterschreiben".
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