58 Ergebnisse für „bgb forum vertrag zurück“

Leserforumvon Seminor | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 28.08.2017 14:32
Liebes Forum, ich habe zwar in 14 Tagen einen Termin beim Anwalt möchte mich selber aber gerne vorbereiten. ... Ganz so einfach ist es sicher nicht, §323 Abs. 5 und 6 BGB. ... Nun setzt der Kunde mir die Frist einfach auf 5 Tage ist in derzeit 0 erreichbar und schreibt nach 5 Tagen alles klar, wurde nicht erledigt wir treten vom Vertrag zurück.
Leserforumvon alouette75 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 31.05.2010 12:07
Da müsst ihr nirgendwo "rauskommen", da auf dieser Seite mangels Transpartenz kein wirksamer Vertrag zu Stande kommt. ... Für sowas geht man denn eigentlich zu einem Anwalt seiner Wahl, statt in ein Forum. ... Diesen hätte die Verfügungsbeklagte wenigstens deutlich hervorheben müssen um eine wirksame Einbeziehung als Vertrag erreichen zu wollen.
Leserforumvon karamel | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 45 Antworten | 01.02.2005 12:37
Wir haben jetzt geschrieben, dass wir vom Kauf zurücktreten, da der Verkäufer seinen Vertrag wohl nicht erfüllt. Am 2.2.2005 von nosaxon Man werfe mal einen Blick in § 323 BGB. ... Insofern tritt karamel rechtsgültig vor Erhalt der Ware vom Kauf zurück, insofern erst lesen, dann posten!
Leserforumvon schmider | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 06.08.2007 00:13
(Ich bin dann schon fast durch 2 Decken gesprungen als ich das gehört habe). 3 Tage später kam ein schreiben zurück, man könnte die schriftliche Kündigung nicht aktzeptieren, da nach BGB die Kündigung über https://vertrag.1und1.de erfolgen müsse. (In welchem Land sind wir, gelten die AGB´s schon mehr als das BGB ??) ... Meine Frage an das Forum - soll ich auf das eingehen ??
Leserforumvon David Schäfer | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 16 Antworten | 28.09.2003 18:17
BGB §305 Zif.2 besagt im Großen und Ganzen, dass die AGB mit am Vertrag hängen müssen, hinten drauf gedruckt, oder auch seperat unterschrieben. ... Der Vertrag sei wohl beim Logistiker verloren gegangen *lach* na ohne Vertrag sehen die kein Geld von mir.... ... Bitte komme doch auch ins Forum www.dauerwerbesendung.de hier findest Du viele Ibex Geschädigte.
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Leserforumvon chikara | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 22.02.2015 16:08
Gemäß § 241a Abs. 1 BGB wird eine Zahlung für nicht bestellte Ware abgelehnt. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Er ist jetzt mit "Kaufen" anstatt dem früheren "Weiter" beschriftet. http://www.webwatcher.eu/forum/viewtopic.php?
Leserforumvon law66 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 17.10.2011 11:50
Daraufhin antwortet die Firma, das man in dem Augenblick wo man das Angebot von flirt-fever wahrnehme, ein Widerruf laut BGB nicht mehr möglich sei (Sind die eigentlich krank?). ... In einem Urteil: Az. 262 C 18519/08 wurde FF dazu verdonnert Geld zurück zuerstatten und zwar nicht nur weil die Person unter 18 Jahre war, sondern weil der automatische Übergang der Probezeit in einen "festen Vertrag" nicht rechtmäßig war. ----------------- "" -- Editiert Albarion am 17.10.2011 15:06 Am 18.10.2011 von Harry van Sell Sinnvoll wäre es auch mal die Suchfunktion hier im Forum zu nutzen ... ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon TOM_2002 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 04.02.2006 16:59
Hallo, bin neu hier im Forum und habe unter Suche keinen passenden thread zu mein Problem gefunden, aber tolles Forum. ... Die Rückerstattung habe ich an die 1&1-Internet AG zurück überweisen, da diese mir m.E. nicht zusteht. ... Andernfalls wäre ich schließlich zum 26.12.05 nicht aus dem Vertrag gekommen.
Leserforumvon fb486860-84 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 24.03.2018 17:09
Er sagte man kann diese verweigern und das man die Karte zurück gehen lassen kann. ... Am 24.3.2018 von Harry van Sell Die sind hier im Forum durchaus bekannt ... ... Und selbst wenn jemals ein Vertrag zustande gekommen wäre: Siehe meinen Beitrag unter Argumentation Nummer 1...
Leserforumvon tombola | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 15 Antworten | 04.12.2010 19:52
Grundsätzlich ist kein Vertrag zustande gekommen. ... Zivilrechtlich: Theoretisch müsstest du sogar gesetzlich 14 Tage Zeit haben vom Vertrag zurück zu treten. ... Nach §312d BGB hast du ein Rücktrittsrecht von einem solchen Vertrag, gemäß §355 Abs. 2 BGB beträgt diese 14
Leserforumvon Mimemamomu | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 25.01.2012 23:39
Beitrag in dem falschen Forum (tut mir übrigens leid) :/ Es geht, um mal genauer darauf einzugehen, um folgende Situation: Ein Autor erhält den Auftrag, einen Text von 10 Seiten zu schreiben. ... Deswegen macht man Lieferung, Abnahme und Vertrag per Post. ... Nein, das war ein absolutes Fixgeschäft, fester Abgabetermin. §§ 286 II Nr. 1 BGB, der K kann sofort zurücktreten.
Leserforumvon Alguien | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 08.02.2009 19:15
Gilt dieser Vertrag überhaupt? ... Aber lächend zurück lehnen & ein wenig hier im Forum lesen. ... Hatte der Fa. gleich per Mail und Einschreiben mitgeteilt, dass der Vertrag nicht rechtgültig ist, weil ein Minderjähriger ihn abgeschlossen hat.
Leserforumvon Fight4UrRight | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 11.10.2007 11:58
Im Januar buchten die wieder ab, wir wieder zurück, dann Ruhe. ... Monat zurück. ... Da wird doch, denk ich, die Vertragsleistung nicht erbracht und somit platzt der Vertrag.
Leserforumvon Kleines Ich | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 60 Antworten | 15.02.2012 11:04
Die Lieferung ohne den Null-EUR Artihel ist ein abänderndes angebot nach § 150 II BGB, neuer Antrag. ... D.h. a.E.: Geld zurück, Ware auf Kosten des VK zurück. Davon unabhängig kann man einfach das Wid.R. nach § 312d BGB ausüben.
Leserforumvon peter28 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 20 Antworten | 19.11.2004 19:28
Kunde widerruft und bekommt zurück EUR 114,-- (107,-- + 7,-- seine Versandkosten). ... EUR 100,-- Ware, der K macht mit UPS einen Vertrag, zahlt an UPS EUR 7,-- . ... zurück (100,-- Ware und 7,-- Rückversand), er hat doch mit UPS (Hinversand) nichts zu tun.
Leserforumvon Andreas72 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 28.04.2004 18:20
Hallo, ich habe zwar hier im Forum einige Dinge über das Thema unfreie Rücksendung gelesen, aber leider keine richtige Antwort gefunden. ... Am 1.6.2004 von maître Ich bin der Meinung, dass ein Unternehmer, bereits nach der Schutzrichtung des § 357 BGB, die Kosten für unfreie Rücksendung tragen muss. ... Das BGB sieht quasi keine Vorleistungen vor.
Leserforumvon mrb123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 18.05.2013 09:01
Hallo liebes Forum, Es geht um eine kleine Summe ca. 20.- EUR, aber ich bin extrem über die Gegenseite verärgert. ... Wir werden weiter an unserer Forderung festhalten und weisen Ihren Widerspruch gegen Rechnung X hiermit zurück!" ... Hier der Hinweis auf § 312g Abs. 3 Satz 2 BGB 3.
Leserforumvon Potzblitz | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 03.04.2008 01:42
Allerdings ist für diese Thematik das falsche Forum gewählt worden. -- Editiert von raptor2 am 03.04.2008 02:03:49 Am 3.4.2008 von Potzblitz Danke. ... FALSCHES FORUM Da gebe ich Dir Recht, das sollte eigentlich unter "Kaufrecht" erscheinen. ... Das ist zumindest die Intention des BGB.
Leserforumvon rainerzufall123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 27 Antworten | 01.10.2013 13:22
Allerdings habe ich zu diesem Thema auch jetzt einiges in diesem Forum gelsen. ... Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. ... Ich habe aber 100% keinen Vertrag abgeschlossen.
Leserforumvon OmZone | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 25 Antworten | 19.02.2012 12:51
Und: quote:Den Troll bekommst du ganz einfach weg, indem du die E-Mail-Adressen im Forum sperrst. ... Folgerichtig weißt er die Rechnung als unbegründet zurück. ... Auch die Einrichtung von Filtern in Ihrem Forum kann das Problem lösen. ----------------- "" Am 21.2.2012 von siwe123 quote:Da im obigen Fall jedoch kein Vertrag zustande gekommen ist (siehe oben), haben Sie auch keine berechtigten Forderungen.
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