Leserforumvon
claudiabretter
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Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz
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26 Antworten
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29.11.2018 17:16
Strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen ich habe bei google eine Firma negativ bewertet. ... Dazu gehören auch die Anwaltskosten der Firma. ... ("Ich bin mit der Service unzufrieden" wäre völlig OK; "Die Firma ist ein Saftladen" ist sehr grenzwertig; "Ich bin betrogen worden" ist nicht OK, da Sie der Firma eine Straftat, nämlich Betrug, unterstellen) Tatsachenbehauptungen darf man auch schreiben, sogar dann wenn sie negativ oder für die Firma perinlich sind - sie müssen aber beweisbar sein.