8 Ergebnisse für „impressum webseite pflicht deutschland“

Leserforumvon Sukama | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 23.06.2011 21:29
Ich würde gerne wissen, ob ein Impressum auf einer reinen englischen(kommerziellen) Webseite Pflicht ist? Der Server steht allerdings in Deutschland Danke im Voraus Am 24.6.2011 von Harry van Sell Wendet sich die Seite auch an deutsche Verbraucher? ... Nicht speziell aus Deutschland, sondern eher USA, Asien etc. ----------------- "" -- Editiert am 24.06.2011 01:08
Leserforumvon Wulffy | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 18.08.2007 14:33
Dann ist ein Impressum u.U. Pflicht (dt. ... Außerdem sehe ich auch nicht, wieso in Deutschland etwas deswegen nicht Pflicht sein sollte, weil es überall sonst auf der Welt keine ist.
Leserforumvon Mero | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 22.04.2007 09:53
Das Impressum sei auch nicht in Ordnung. Der Webmaster (Betreiber) erklärt jedoch, dass deutsches/europäisches Recht nicht anwendbar sei, da ees sich um seine Webseite handele. ... Es besteht für niemanden eine Pflicht, Straftaten oder Rechtsverletzungen zu 'boykottieren', indem man das Forum nicht mehr nutzt.
Leserforumvon Isabell_Bremen | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 09.06.2013 13:31
Denn so wie ich es sehe, müsste der Internetdienstleister G jetzt erst recht in die Pflicht genommen werden (dürfen), auch eine andere Art von unerwünschten Information zu unterbinden: Die deutsche Bürgerin A hat einen sehr ausgefallen Namen. Das heißt, die Kombination ihrer Vor- und Nachnamen ist wahrscheinlich einmalig in Deutschland. ... " Am 10.6.2013 von 3,141592653 Da die Suchmaschine nur den Inhalt der Webseite darstellt, die übrigend öffentlich verfügbar ist, hat A selbstverständlich und glücklicherweise keinen Anspruch auf Zensur.
Leserforumvon Bergfex123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 18 Antworten | 01.02.2018 12:30
OLJO LTD, Unit 4 Vista Place Coy Pond Business, Dorset, United Kingdom, BH12 1JY Impressum · Nutzungsbedingungen · Datenschutzerklärung · Unsubscribe Am 1.2.2018 von -Laie- MonoFlix???? ... Eine Bestätigungsmail ist keine Pflicht! ... Wäre in Deutschland unzulässig, auch tacuht auf der Website nirgends ein Hinweiß auf, dass die Preise die MwSt. nicht enthalten würden.
Leserforumvon TimoNRW | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 25 Antworten | 07.03.2011 11:31
Firmensitz ist in Gibraltar: https://www.mediuscard.com/DE_de/impressum Würd mich über ne kurze Beurteilung freuen. ----------------- " " Am 7.3.2011 von guest-12323.08.2011 15:08:53 --- editiert vom Admin Am 7.3.2011 von guest-12313.09.2012 15:30:27 quote:Die Karte wurde jedoch nie aktiviert oder benutzt. ... Es war der letzte Tag innerhalb der Frist an dem ich das Schreiben mit der Karte eingeworfen habe. 2 Wochen Später habe ich von Medius eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten man bedauere meine Entscheidung, jedoch würde mich das nicht von meiner Pflicht entbinden die 79,80 zu Zahlen da der Widerruf angeblich ausserhalb der Frist von 2 Wochen ausgesprochen wurde.
Leserforumvon Dr.jur.Dr.h.c.Heinz.Struck. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 363 Antworten | 17.11.2006 11:49
Die Webseite wurde mit der Absicht erstellt ungerechtfertigte Rechnungen zu stellen um diese von Besuchern der Webseite einzufordern, Auf der Seite http://www.genealogie.de/index.php?w=&ac=anmelden wird völlig unscheinbar und versteckt auf eine Kostenfolge bei anklicken eines Buttons hingewiesen, so dass bei normaler Nutzung der Webseite (lesen und agieren von oben nach unten) dies übersehen werden muß. Der Hinweis auf eine Kostenfolge wird erst ganz unten auf der Webseite angezeigt und ist nur durch scrollen sichtbar.
Leserforumvon Allegro | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 82 Antworten | 30.10.2007 13:49
Am 30.10.2007 von chris_2001 Guck mal hier: http://schreibman.twoday.net/stories/4300361/ Bevor man klickt, immer die AGBs und das Impressum lesen! ... Eine Kündigung per Einschreiben/Rückschein folgte, von denen kamen weitere Zahlungsaufforderungen, Mahnungen usw. , schließlich ein Brief von der "Inkassostelle Deutschland", über ca. 138 Euro.
1