17 Ergebnisse für „internet versandkosten euro preis“

Leserforumvon kleiner74 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 22.12.2005 00:01
Wie sieht es nun aus mit den Versandkosten? Es wird Ware über das Internet bezogen, welche eben noch am Tag der Lieferung einen Mangel ausweist. ... Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Leserforumvon ah966 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 11.08.2004 14:21
Er hätte ja auch angeben können, dass die 72 Stück 36 Euro anstatt 12 Euro kosten. ... Daher mE Anspruch auf Lieferung der 72 Stück zu 12 Euro. ... Steffen Am 12.8.2004 von guest123-12 Folgendes hat das Landgericht Essen hierzu entschieden: Bei falschen Preisen im Internet kein Anspruch auf Lieferung Essen (dpa/lnw) - Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf deren Lieferung.
Leserforumvon zyxyz | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 31.05.2011 21:07
Ich bin ein regelmäßiger Einkäufer im Internet und habe ein seltsames Verhalten beobachtet, von dem ich ein bisschen an der Legalität zweifele: 1. ... Als ich über Tag nach dem Produkt geschaut hab, lag der Preis bei ca. 155 Euro. Nachts war der Preis knapp über 160 Euro, also in etwa so viel teurer geworden, wie die Versandkosten weggefallen sind.
Leserforumvon Nasentiger | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 15.06.2010 08:00
Der Händler hat mir jetzt die Rücksendekosten nicht erstattet, auf Nachfrage mit der Antwort, dass die einzelnen Artikel im Preis unter 40 Euro liegen und das immer der einzelne Artikel betrachtet wird. Das bedeutet sie würden mir auch anteilige Versandkosten abziehen, wenn ein Artikel über 40 Euro dabei ist. ... In dem Fall kaufte ein Verbraucher im Internet mehrere Produkte.
Leserforumvon neitschel | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 01.04.2010 17:26
Kurz zur Erläuterung: Wollte im Internet einen Kindersitz bestellen. ... Versandkosten. ... Dachte cool schickst den link und bekommst auf dem niedrigeren Preis nochmal die 12,00 Euro.
Leserforumvon dabby43 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 30.06.2004 17:11
ich habe mir vor einigen Tagen übers Internet ein Telefon schicken lassen. ... Den Preis des Telefons habe ich bereits auf meinem Konto erhalten. ... Versicherung 7,99 Euro.
Leserforumvon Picknatari | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 31 Antworten | 24.10.2006 10:52
Vielen Dank, Picknatari Am 24.10.2006 von normi Ja, selbstverständlich, egal ob du widerrufst oder reklamierst. dir stehen immer die vollen versandkosten zu. ... Natürlich nicht alle, wenn jemand widerruft, die Ware aber kaum oder gar nicht benutzt hat, so dass ich die Ware zu einem guten Preis verkaufen kann, ist das ok. ... Wird nicht angenommen, Nachnahme kostet 13 Euro (versichert).
Leserforumvon brapum | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 15.03.2009 09:26
Hallo, ich hatte einen Artikel im Internet bestellt per Nachnahme, Wert ca. 90€. ... Jetzt möchte der Anbieter die Versandkosten für beide Richtungen erstattet haben. ... Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben .
Leserforumvon jevermann | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 11.10.2004 19:25
In ihr sind alle Artikel ordnungsgemäß mit Mengen und Preis aufgelistet. ... Warenwert ca. 1,20 euro! Der Rechnungsbetrag ist jedoch brutto > 7,0 euro, da der Händler B auch bei dieser Rechnung die Versandkosten berechnet hat.
Leserforumvon binhierundbraucheantwort | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 22.02.2010 11:01
[color=black][/color] Hallo, habe mir im Internet Kleidung bestellt (Wert über 40 Euro) Ich schicke sie fristgerecht (also innerhalb 14 Tagen) komplett zurück. ... Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat , es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. ... Im Falle einer Komplett-Retoure (BEI MIR DER FALL), überweisen Sie bitte die auf der Rechnung ausgewiesenen Versandkosten auf unser Konto (nur bei Rechnungskauf) (BEI MIR DER FALL) Bitte nicht unfrei senden.
Leserforumvon MarcelM | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 03.02.2012 15:07
Ich habe ein paar Artikel im Internet bestellt und nach dem diese ankamen stellte sich heraus, das es die falschen sind. ... Nun verlangt der Verkäufer, dass ich für seinen Fehler das Rückporto bezahle und beruft sich auf das Fernabsatzgesetz, bei dem bei einem Warenwert von unter 40 EUR der Käufer die Versandkosten trägt (Warenwert der Bestellung waren nur ca. 20 EUR). ... Siehe § 357 II BGB: "... dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ..., es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht ." ----------------- "" Am 3.2.2012 von MarcelM Oh Super!
Leserforumvon alex1919 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 04.09.2012 23:17
Ich habe per Nachnahme eine Kamera im Wert von 550 Euro im Internet bestellt. ... Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. ... Um nochmal aufs Wasserbettenurteil zurückzukommen, da ging es darum ein aufgestelltes und befülltes Wasserbett, musste der VK auch zurücknehmen und den vollen Preis incl aller Versandkosten zurückzahlen!
Leserforumvon gmbk | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 29.06.2017 19:54
Das ist wie einen BMW bestellt und einen Polo zum BMW-Preis geliefert bekommen. ... Ich bestelle seit über 15 Jahren sehr viel im Internet. ... Zitat (von gmbk):Ich bestelle seit über 15 Jahren sehr viel im Internet.
Leserforumvon k28 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 21 Antworten | 05.10.2010 15:43
Eine Frage noch,Laut deren AGB: ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Unternehmer mir die Versandkosten die mir entstehen übernehmen. ... Ich bitte Sie daher, den Betrag von 16 x 44 Euro + die 5 Euro Versandkosten + die 1. ... Die Beklagte vertreibt Lampen über das Internet.
Leserforumvon Steven271 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 27.01.2006 11:40
Am 27.1.2006 von murgab123 Der Warenwert ohne Porto und Verpackung lag > 40 Euro?? ... Im übrigen kaufe ich nicht nur wegen der preise per Internet ein. ... So kommen Versandkosten gar nicht erst zu Stande.
Leserforumvon Dopavin | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 25 Antworten | 05.02.2011 09:35
Der Preis wurde natürlich angepasst, aber wir reden hier von einen hochqualitativem Cougar A 400 Watt. ... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. ... Hier http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?
Leserforumvon darthyvi | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 20 Antworten | 24.10.2010 13:14
Ich habe kürzlich im Internet ein neues Handy gekauft. ... Jetzt erhalte ich Nachricht, dass "sich Kratzer am Rahmen befinden, Beweisftos anbei" und mir deshalb das Handy gegen erneute Versandkosten so wieder zugeschickt werden kann(ich nehme an, mit Kratzer und dem von mir beanstandeten Fehler), oder eine Rückgabe an den Händler erfolgt, abzüglich der Wertminderung: Kosten Gerät samt Versand: €159, abzüglich Gebrauchsspuren €59,00. ... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
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