18 Ergebnisse für „internet vertrag bezahlt kündigungsfrist“

Leserforumvon Dyan Ardais | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 12.05.2018 01:03
Wenn man also schon einen Internetvertrag hat und auch für das Internet bezahlt, dieses aber nicht nutzen kann, muss man dann erst die Kündigungsfrist abwarten oder kann man sofort aus dem Vertrag aussteigen? ... Alternativ dazu: Angenommen man kündigt am 8.5 u.a. mit den Worten "Kündigung bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und der Internetanbieter quittiert das mit den Worten "Wir kündigen ihren Vertrag bis zum 24.10", ist das dann korrekt? Ich dachte immer die Kündigungsfrist würde 3 Monate gehen, aber in dem Fall wären das ja fast 10 Monate. -- Editiert von Dyan Ardais am 12.05.2018 01:08 Am 12.5.2018 von Harry van Sell Zitat (von Dyan Ardais):Hat man ein Sonderkündigungsrecht wenn der Internetanschluss nicht genutzt werden kann, da dieser erst vom Vermieter durch einen Elektriker gewartet werden muss und bis dahin nicht funktionstüchtig ist?
Leserforumvon Powerjoker | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 11.09.2009 20:22
Hallo an alle hier im Forum, nachdem ich seit Stunden das Internet und div. ... Meinen Vertrag habe ich Ende März mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.04. per E-Mail gekündigt. ... Da ich die Kündigung via Mail als rechtswirksam ansehe und die weiteren Monatlichen Gebühren ab Mai nicht mehr bezahlt habe, hat er meine Domains von dem aktuellen Dienstleister, welcher meinen Server betreut, sperren lassen.
Leserforumvon Spielemacher | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 02.11.2023 15:55
Hallo, ich hab seit 01.11.2020 einen Vertrag bei der Telekom, der Festnetz und Internet umfasst. Bisher habe ich 50€ zusammen im Monat bezahlt. ... Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass der Vertrag nach 2 Jahren mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden kann.
Leserforumvon n0b0dy | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 18.03.2011 14:21
Hallo zusammen, ich habe gestern auf der Seite "alice-dsl.de" einen Vertrag (Alice Fun) für eine Internet- und Telefonflatrate abgeschlossen. ... Sein Widerrufsrecht erlischt zwingend erst dann, wenn der Vertrag erfüllt ist, d.h. die Dienstleistung auch vollständig bezahlt wurde . ... Es sei vielleicht noch erwähnt, dass ich beim dem Vertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat habe.
Leserforumvon seidi256 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 18.08.2012 18:29
der Internet/Telefonanschluss erfolgte wie bei Kabeldeutschland über das Fernsehnkabel Vertrag wurde 2009 geschlossen mit 12 Monaten laufzeit damals noch unter Versatel Vertrag verlängerte sich aber automatisch immer um 12 monate wenn nicht gekündigt wurde der damalige Vertrag hätte noch eine weitere Laufzeit bis ende August 2012 gehabt am 10 Dezember zog ich nach Berlin, dort bietet dieser Anbieter aber keine Leistungen an, das wurde auch vom Kundendienst bestädigt und ich habe mit Sonderkündigungsrecht gekündigt die Kündigung erfolgte im November 2011 zum 31.12.2011, alle Unterlagen wie z.b Wohnungskündigungsbestädigung des Vermieters habe ich vorgelegt Betrag für Dezember 2011 wurde von mir vollständig bezahl. jetzt erhielt ich ein Schreiben das ich für die Monate Januar 2012 und Februar 2012 die Beträge zahlen muss, die Zahlung der Beträge wird damit begründet das die Wohnungsabnahme erst im Februar 2012 stattgefunden hat Richtig ist das die Wohnungskündigung aufgrund der 3 Monatsfrist zu Ende Januar 2012 war die Wohnungsübergabe also Protokolle unterschreiben,Schlüsselabgeben usw fand erst anfang Feb statt da jedoch auch der Fernsehvertrag ebenfals mit der Telekabel mbh und dieser über die Betriebskosten abgerechnet wurde,wurde die Telekabel vom Vermieter informiert das die Wohnung im Feb offizell Frei war und das singnal abzuschalten ist daher wussten die das erst im Feb die Wohnungsübergabe war! ... Die Grundvorraussetzung ist mit der Wohnung an sich schon gegeben... ----------------- "" Am 18.8.2012 von lesen-denken-handeln Oder anders gesagt, wenn du in einer Wohnung lebst, die Stromrechung nicht bezahlt hast und dir der Strom abgeschaltet wird, dann würde das den DSL Anbieter auch nicht stören, bzw dich zur Kündigung dort berechtigen... ----------------- "" Am 18.8.2012 von seidi256 ich gebe dir Teilweise recht wenn man in Stromrechnung nicht bezahlt und deswegen der Strom abgestellt wird berechtigt das einen selbstverständlich nicht zu einer Kündigung da hast du vollkommen recht aber hier war jedoch der Vertrag aufgrund des Sonderkündigungsrechts wegen dem Umzug in einen Berech der keine Leistungen des Anbieters ermöglist schon gekündigt bleibt also die frage ob durch fehlende Stromversorgung und damit fehlende Techniche Vorraussetzung zum betrieb der Hardware und nach dem umzug in einer Leeren Wohnung ohne Hardware bei einen berechts gekündigten Vertrag es rechtfertigt das der Anbieter die Beträge weiter berechnen darf bzw ob der Anbieter Beträge nach dem offizellen Mietende welches in der Kündigungsbestädigung des Vermieters steht weiterberechnen darf? ... Und selbst da sind 3 Monate Kündigungsfrist vorgesehen.
Leserforumvon hetfield | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 05.07.2007 09:27
Wenn dort der Anschluß möglich ist, läuft der Vertrag weiter. Wenn nicht, kommt man aus dem Vertrag raus. ... Übrigens - ein 24-Monatsvertrag muß immer 2 Jahre bezahlt werden!
Leserforumvon brandenburg3 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 01.04.2013 15:53
Des weiteren ist für mich die Frage offen das es rechtlich legitim ist einen im Internet abgeschlossenen Vertrag von der Rücktrittsmöglichkeit auszuschleißen. ----------------- "Einsatzbereit! ... Das du keine Fahrstunden genommen hast und daher nicht fahren kannst, ist nicht das Problem der Leasingfirma. quote:Des weiteren ist für mich die Frage offen das es rechtlich legitim ist einen im Internet abgeschlossenen Vertrag von der Rücktrittsmöglichkeit auszuschleißen. ... Bei Domains bezahlt man nicht die Domain selbst, es ist so gesehen kein kauf, sondern man bezahlt die Einrichtungs-/Reservierungsgebühr.
Leserforumvon dr.thies | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 22.10.2009 20:31
Die Kündigungsfrist ist seit einer Woche abgelaufen. ... Internet-Abzocke, aus dem Umfeld des sog. ... Nun läuft der Vertrag ja über 2 Jahre.
Leserforumvon Verzweifelt2008 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 18 Antworten | 29.08.2008 09:34
man hört und liest ja einiges auch im internet über diese zully-media gmbh. gebt mir nen guten rat ob ich es ignorieren soll oder zahlen. hab kein bock auf schufa einträge!!! ... denn ich den AGb`s steht mit sicherheit das wenn man nach ablauf der kündigungsfrist nicht kündigt sich die ganze Sache wieder um ein jahr verlängert.Da du ja schon einmal bezahlt hast kannst du dich nicht einmal mehr auf die unwissenheit berufen,also das du nicht wusstest das es was kostet....Für den Fall das du nicht gekündigt hast: wirst du wohl oder übel zahlen müssen Am 29.8.2008 von Verzweifelt2008 also gekündigt hatte ich nicht! ... Dann wirst du in arge Erklärungsnot kommen, wieso du einen Jahresbeitrag bezahlt hast und nun ein Jahr später behaupten willst, gar keinen Vertrag mit denen zu haben.
Anbieter UseNext 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Der_Maik | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 27.10.2004 02:25
Er ist im Internet auf den Anbieter UseNext gestoßen und weil das Schnupperangebot gut klang, hat er sich mal angemeldet. ... Erst nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen war wurde von meinen Kto. 95,35 E abgebucht. ... Dann würde die Polizei feststellen über welche IP der Vertrag zustande gekommen sei.
Leserforumvon Ed Wood | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 51 Antworten | 27.10.2012 17:20
Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist. ... Dass du so vehement in Abrede stellst, dass man in AGB das endgültige Zustandekommen des Vertrages auf die Erfüllungshandlung legen kann, das würde so ziemlich den gesamten Internet-Handel wichtige AGB-Klauseln absprechen. ... @TE: Davon ab ist in den Telekom-AGB nur die Rede von 3 Monaten Kündigungsfrist bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit.
Leserforumvon Allegro | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 82 Antworten | 30.10.2007 13:49
Erst nach Ablauf des Vetrages (Kündigungsfrist wahren - steht auch in den AGB's) kommst du aus dem Vetrag raus. ... Allerdings war mir nicht klar, dass man nie wieder von dem Vertrag zurück treten darf. ... Es ist also kein Vertrag mit Umfragenscout zustandegekommen.
Leserforumvon SnakePT | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 237 Antworten | 05.03.2006 00:49
Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen. drohen tun sie ganz schön.. ich würd am leibsten auch gleich bezahlen schon allein deswegen weil ich nur am wochenende zuhause bin und vor allem ab nächster woche überhaupt nicht mehr innerhalb der woche ins internet gehen kann da ich mich dann auf einem lehrgang befinde.. jetzt auf der arbeit geht das ja noch.. hoffe jmd antwortet und kann nochmal bestätigen das man erstmal nich zahlen sollte und auch nochmal erklärt was genau zu tun ist Am 7.3.2006 von konfuzius12 hallo ich bin ebenfalls auf die schmidtleins reingefallen. ich hatte mich auf hausaufgaben-heute.com angemeldet, natürlich ohne wissen, dass dies kostenpflichtig ist. ich hatte dies allersdings mit falschen personenangaben getan. mir wurde in der rechnung in diesem falle mit strafrechtlicher verfolgung gedroht. reicht es, einen widerruf zu schreiben und sollte ich dort meinen richtigen namen angeben? ... Bitte bezahlt die Rechnung nicht einfach aus Angst.
Leserforumvon Holger Gerdes | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 20 Antworten | 24.07.2003 19:50
Da diese Rechnungen vermutlich in Internet-Nutzungsgebühren begründet sind, bitte ich Sie hiermit, mir diese postalisch bzw. per e-Mail zukommen zu lassen. ... Internet: http://www.01019-telefondienste.de - http://www.freenet.de --- was meint ihr dazu?? ... Telekom bezahlt werden.
Leserforumvon Zachar1as | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 32 Antworten | 08.03.2010 13:24
@guggy Danke für deine Anteilnahme, bin etwas beruhigt das ich nicht der einzige bin der da drauf rein gefallen ist Aber ich würde da an deiner Stelle schon Hilfe ersuchen, werde das auch machen.... da ist es mir egal was andere von mir denken, es geht hier schließlich um unser sauer verdientes Geld Und diese Firmen rechnen doch auch damit das man vor Scharm nichts macht und schön brav bezahlt. ... Ich habe selber auch keine kündigung los geschickt, ich hab ja schließlich auch nirgendswo einen Abo Vertrag willentlich abgeschlossen.... sondern nur ein Schnupperangebot nutzen wollen das nur 3€ kosten sollte und die 3€ habe ich auch nicht zurück gefordert. ... "Nach Übergabe Ihrer Akte an das Inkasso, werden wir Sie auf die Sperrliste für Lastschrift-Einkäufe-Deutschland setzen, da wir von Ihrer Zahlungsunwilligkeit auch bei anderen Internet-Einkäufen ausgehen. " Oo das wird mir langsam zuviel.... am Montag rufe ich nochmal die Verbraucherschutzzentrale an und werde mich nach einem Anwalt schlau machen der mir da helfen kann!
Leserforumvon Perazim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 304 Antworten | 14.09.2016 17:15
Guten Tag, ich bin mir nicht sicher ob ich auch wirklich das richtige Forum gewählt habe, falls nicht^^ entschuldigung Mein Vater hat sich diese Woche auf Liquidado einen Account erstellt, da man dort angeblich billig Restposten kaufen kann. Die Seite sieht wie ne ultraschlechte Nachmache von Ebay-Kleinanzeigen aus, und ich bezweifle, dass irgendein Inserat auf der Seite echt ist. Hier der Link: www.Liquidado.de Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat?
Leserforumvon CainZz | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 105 Antworten | 05.06.2009 17:54
Januar gemacht und müsste nach den 3 Gratis-Monaten eig 12 Monate à 59,90 Euro zahlen, weil aber viele Leute das wohl versehentlich abgeschlossen hätten, wäre die Kündigungsfrist auf 3 Monate reduziert worden und die Teilnehmer würden angerufen und gefragt ob sie nach den 3 kostenpflichtigen Monaten aussteigen möchte. Dann hat der Anrufer gefragt ob wir die Bandaufzeichnung nun wiederholen können, ich habe geantwortet "Nein, ich bestätige nicht dass ich heute telefonisch irgendetwas zugestimmt habe, ihr Kollege hat mir gesagt ich hätte bereits einem Vertrag zugestimmt" dann habe ich nach Unterlagen gefragt, die bestätigen, dass ich einem solchen Vertrag zugestimmt habe.
Leserforumvon xflowy | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 70 Antworten | 22.01.2008 20:16
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. ... Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. ... soll ich auf die sache mit der kündigungsfrist eingehen?
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