61 Ergebnisse für „konto rechtslage“

Leserforumvon ichhabnixgemacht | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 09.01.2018 13:07
Ich habe mich sofort in mein PP Konto eingeloggt und konnte verfolgen, daß minütlich Transaktionen vollzogen wurden. ... In mein MS Konto konnte ich micht nicht mehr einloggen. ... Ziemlich blauäugig von mir, die Sachen nicht besser geschützt zu haben, weiss ich im Nachhinein auch ;-( Wie ist die Rechtslage?
Leserforumvon kalle4in | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 12.08.2013 13:46
Sicher verschlüsselter E-Mail Dienst – Rechtslage für Anbieter in Deutschland Soweit mir bekannt, ist es in Deutschland legal als Anbieter von E-Mail Postfächern KEINE IP-Adressen zu loggen, bei der Anmeldung NUR E-Mail Adresse und Passwort als Pflichtangaben zu verlangen und eine anonyme Bezahlung zu ermöglichen, bei der z.B. nirgendwo gespeichert wird von welchem Paypal Account aus das Guthaben aufgeladen wurde. ... Anbieter X schickt den Behörden also folgende Informationen: Den Hinweis, dass weder IP-Adressen geloggt werden, noch gespeichert wurde von welchem Konto/Paypal Account der Account bezahlt wurde.
Leserforumvon amazongeschädigt | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 19 Antworten | 10.09.2013 16:37
Ebenfalls, dass beide Retouren am gleichen Tag auf meinem Konto gutgeschrieben wurden. ... Amazon versucht sich jetzt lustig an meinem Konto zu bedienen. ... Wie ist hier die Rechtslage?????
Leserforumvon Ferry | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 13.06.2007 14:20
Wer nicht lesen kann, der fühlt es wohl besser beim Konto!
Leserforumvon vsitor | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 16.04.2008 16:39
hallo liebe forengemeinde, da rechtsberatung verboten ist, nehmen wir zu lernzwecken mal einen "fiktiven fall" und fragen: Wie ist oder wie wäre die Rechtslage? ich habe mehrere domains gehostet. angeblich sind einige lastschriften nicht erfolgreich gewesen. auf meinem kontoauszug steht nichts. das habe ich natürlich sofort bemänglet, daraufhin kam die antwort "meine kontonummer war falsch im kundenmenü" und deshalb wurde auf meinem konto keine gebühr berechnet. der provider berechnet mir nun wie folgt: Bankgebühren 3 euro Rücklastschrift 12 euro Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift 10 euro das ganze soll ich nun 6 mal (!) zahlen, da es mit 6 domains an verschiedenen tagen angeblich nicht klappte. der bankeinzug der verschiedenen domains war immer wenige tage auseinander. insgesamt sind es nun ca 150 euro. mich wurmt, dass selbst wenn der provider erfolglos versuchte einzuziehen, die bank keine rücklastschriftgebühren berechnet hat, da dieses ja sonst auf meinem konto verbucht wäre. normalerweise bekommt man doch eine mahnung und wird angewiesen, den offenen betrag zu überweisen. erst dann wird das lastschriftverfahren wieder gestartet. das ist bei allen 14 providern so, bei denen ich domains gesichert habe und eigentlich marktüblich. ich habe das gefühl, dass an den "bearbeitungsgebühren" mitverdient wird, da keine kosten seitens der bank entstanden sind. also, wie ist die rechtslage?
Leserforumvon Gh0st_ | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 29.08.2010 15:55
Nur das Geld von deinem PayPal Konto ist weg. ... Über die Rechtslage weißt du ja Bescheid. ... Jetzt hast du vielleicht hier und da gelesen, dass sich PayPal mit einer Klage schwer tut, obwohl es speziell in deinem Fall ein Leichtes wäre, die Rechtslage ist klar.
Leserforumvon chrizooo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 23.12.2014 22:38
Um nochmal klarzustellen, ich hatte vorher nie ein Konto bei dem erwähnten Anbieter und auch kein Konto bei Click & Buy . ... Das ganze ist noch relativ frisch, und ich kenne leider die genaue Rechtslage nicht, inwiefern ich dagegen vorgehen kann. ... Bezüglich des Konto-/Idenditätsmissbrauchs würde ich Anzeige erstatten.
Leserforumvon KingKC | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 13.06.2014 14:23
Dann bekommt der Kunde 2 Tage nach Bestästigung des Vertrages eine Rechnung in der er darüber Informiert wird, dass das Konto des Kunden mit 14,97 Euro belastet wird (Einzugsermächtigung erteilt). ... Die neue Rechtslage (für Verträge) ab heute findet sich hingegen in §355 IV S. 1 BGB: "Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert... Zum Zeitpunkt des Widerrufs hätte der Unternehmer den Vertrag, der ihn für die Dauer von 6 Monaten zur Gebrauchsüberlassung des Servers verpflichtet, noch nicht VOLLSTÄNDIG erfüllt ... quote:der Kunde bekommt 2 Tage nach Bestästigung des Vertrages eine Rechnung in der er darüber Informiert wird, dass das Konto des Kunden mit 14,97 Euro belastet wird Die Widerrufsfrist begann ( bis zum 13.6.2014 ) nicht vor dem Tag, an dem der Unternehmer schriftlich, klar und unmißverständlich über alle anfallenden Kosten informiert hatte. ( Während nach der alten Rechtslage der Beginn der Widerrufsfrist auch durch Außerachtlassung anderer (Informations-)Pflichten als denen über das Widerrufsrecht gehemmt sein konnte, genügt es seit dem 13.6. für einen Fristbeginn, über das Widerrufsrecht belehrt zu haben. ) RK
Leserforumvon guest-12316.01.2018 22:20:57 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 02.12.2017 22:20
Wenn der Typ nun die Lastschrift vom Konto ablehnt, weil er der Meinung ist, ohne Dienstleistung auch keine Rechnung, welche Probleme bekommt er? ... Es ist also nicht so, wie man sich das intuitiv gern vorstellt, dass dein Geld vom Konto nehmen und es woanders hinpacken, sondern das sind zwei getrennte Geldflüsse. Wenn du von der Dame Geld zurück möchtest, musst du es schon direkt von ihr fordern, Wenn man davon ausgeht, dass diese Betrachtungsweise passt (was ich spontan tue) und man die reine Rechtslage wissen möchte (und nicht zB spekuliert, ob PayPal nicht klagen wird).
Leserforumvon abcde | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 16.02.2005 14:48
Hallo an alle, vielleicht kennt sich ja jemdand mit folgenden Fragen aus: Beispiel: wenn jemand durch Zufall auf ein fremdes E-mail Konto kommt, also nicht irgendwie technisch gecract sondern einfach nur per Zufall das Paßwort erraten. ... Viele Grüße abcde Am 16.2.2005 von Harry2000 Schon komisch, wie man "zufällig" ein Passwort erraten will, ohne ein bischen zu hacken;) Aber zur Rechtslage: Auf jeden Fall strafbar nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten).
Leserforumvon Talara | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 01.10.2003 09:26
Am 15.9.2003 buchte shortwin mir erneut den Betrag von Konto ab, den ich zurückbuchen ließ und shortwin darauf hinwies, das ich gekündigt hätte. ... Wie sieht nun die Rechtslage aus ??
Leserforumvon Tinnitus | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 22.03.2010 19:02
Ich vermute nein, da eine ausdrückliche Erlaubnis aussteht.Wie seht ihr die Rechtslage? ... Es scheint in diesem Fall eine automatische Aufladung vom Konto zu sein, was riskant sein kann.
Leserforumvon Sarin | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 13.12.2019 22:07
Unter bestimmten Umständen wird diese Gebühr Ihrem PayPal-Konto später wieder gutgeschrieben. ... Wenn Ihr PayPal-Konto durch diese Rückbuchung ein Minus aufweist, bitten wir Sie, sich bei Ihrem PayPal-Konto einzuloggen und das Guthaben wieder aufzufüllen. ... Mir ist schon lange bewusst, dass PayPal ihre Kunden/Opfer gerne an der Nase herumführt, aber wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus?
Leserforumvon sisqonrw | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 18 Antworten | 29.06.2016 11:48
Ich nutze dieses Konto privat als auch gewerblich. ... (Nicht PP KOnto) Zitat:Ich habe es für meinen Schwiegervater bezahlt, da er kein PayPal Konto hat.Und ein normles Bankkonto hat er nicht? ... Kann mir denn irgendjemand sagen, wie die Rechtslage ist?
Leserforumvon conkerbfd2 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 13.07.2007 14:55
Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten wir auf unserem Konto jedoch kein Zahlungseingang verbuchen. ... Wie ist da die rechtslage? Hoffe auf Eure Hilfe LG Conkerbfd2 Am 13.7.2007 von normi *Wie ist da die rechtslage?
Leserforumvon Catalina | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 07.10.2010 19:47
K solle sein Konto ausgleichen und gleichzeitig Antrag auf Käuferschutz stellen. ... Wie ist die Rechtslage? ... Für Antworten bedanke ich mich im Voraus ----------------- " " -- Editiert am 07.10.2010 19:47 Am 8.10.2010 von bogus1 quote:Wie ist die Rechtslage?
Leserforumvon kaskade | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 27.04.2016 20:34
Amazon ist eigentlich so krankhaft kundenfreundlich (hatte bspw. letzte Woche ein Gartengerät nach knapp einem Jahr zur Reparatur eingeschickt und heute ein nagelneues Gerät erhalten), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die beim Widerrufsrecht gegen die Rechtslage handeln. ... Am 27.4.2016 von Harry van Sell Zitat:dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die beim Widerrufsrecht gegen die Rechtslage handeln. ... Zu Antwort 2: Ja klar ist das Konto gesperrt und daher kein Zugang zum Rücksendezentrum möglich - darum habe ich ja auch dort angerufen, wo mir, wie gesagt, ein aufrufbarer Link versprochen wurde.
Leserforumvon handpeters | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 05.10.2013 12:51
Gibt es hierzu einen Rat, wie die Rechtslage ist? ... Getty gibt mir 14 Tage um das Geld auf deren Konto zu überweisen, daran denke ich natürlich nicht.
Leserforumvon timmytim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 28.10.2016 00:54
Zu guter Letzt pfändete mir das Finanzamt das Konto leer, weil ich die Umsatzsteuervorauszahlung verpatzte und der Fiskus seine Schätzungen durchboxte. ... Frage ist nun, wie die Rechtslage aussieht, und ob der Rechtsbeistand eines Anwalts sich lohnen würde?
Leserforumvon ckeeper | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 12.04.2017 13:59
Er hat aber bis heute, unter verschiedenen Vorwänden (vergessen, keine Zeit, Krankenhausaufenthalt - wobei gleichzeitig neue Anzeigen unter seinem Konto erschienen, also, bla, bla, bla) keine Rückzahlung geleistet. ... An der Rechtslage ist ja nichts unklar.
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