12 Ergebnisse für „vertrag händler bestellung rechtslage“

Leserforumvon RichardEb | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 06.01.2016 21:53
Hallo, mal angenommen jemand bestellt etwas online. 5min danach ruft die Person den Händler an und bittet um Stornierung, da sie einen Fehler bei der Bestellung gemacht hat. ... Wie ist da die Rechtslage? ... Ich würde versuchen, mich mit dem Händler zu einigen. -- Editiert von teador am 07.01.2016 00:26 Am 7.1.2016 von mepeisen Zitat:Es besteht ein Vertrag und er kann auf Erfüllung bestehen.
Leserforumvon Jansen123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 18 Antworten | 16.06.2021 21:43
Aber das ist eben nur meine Meinung, ohne Kenntnis der Rechtslage - daher meine Nachfrage. ... Die klagende Rechtsanwältin sagte später, die Lampen seien für ihre Privatwohnung und wollte den Vertrag am 21. ... Der Händler muss ausreichend glaubhaft machen, daß der Käufer Unternehmer ist und nicht Verbraucher.
Leserforumvon Tomatensalat | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 30.11.2010 14:08
ie=UTF8&nodeId=3367031 Dementsprechend hat der Verkäufer darüber zu belehren, wann ein Vertrag zustande kommt. ... Stornieren wird der V, wenn überhaupt, nur die Bestellung, ein Vertrag ist ohnehin noch nicht zustande gekommen. ... Zunächst wäre doch zu fragen, was passiert, wenn der Händler sich gar nicht rührt?
Leserforumvon mirreichts | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 13.09.2004 21:47
Hallo, ich habe folgendes Problem: Bei einem Online-Shop bestellte ich ein Handy mit Vertrag. ... Teltex schickt dem Kunden nach der Online-Bestellung ja sogar noch die Vertragsunterlagen per Post damit der Kunde diese unterschreiben kann. ... Selbst wenn der Fall anders liegen würde, wäre eine Aufklärung seitens des Händler wünschenswert.
Leserforumvon conkerbfd2 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 13.07.2007 14:55
Diese Bestellung wurde von mir nicht per Mail bestätigt. ... Wie ist da die rechtslage? ... * Der Händler ist in der Beweispflicht, daß er ganau mit dir einen Vertrag eingegangen ist.
Leserforumvon summo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 31 Antworten | 08.01.2014 22:55
Ändert das etwas dann an der Rechtslage? ... Zum einen will der Händler erst mit Lieferung einen Vertrag eingehen, zum anderen will er aber die Zahlung (bei bestimmten Zahlungsmethoden) bereits vor der Lieferung haben. Ohne Vertrag kann vom Käufer aber auch nicht erwartet werden, dass er die Zahlung leistet.
Leserforumvon legeArtis | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 04.11.2004 21:07
Jede Seite im Bestellvorgang habe ich ausgedruckt, genauso die Eingangsbestätigung der Bestellung (eMail). ... Am 4.11.2004 von Mareike123 Kann ich den Händler zur Lieferung verpflichten? ... Ob der Händler bis dahin vielleicht insolvent ist, ist eine andere Frage.
Leserforumvon go509766-28 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 20 Antworten | 01.03.2019 09:15
Und manche Leute sind einfach stur, und sei es, weil sie irrigerweise meinen, die Rechtslage (besser) zu kennen. ... Apropos besser die Rechtslage kennen: In einem der wenigen Antwortschreiben hat sich der Händler darauf berufen, dass bei mir das BGB nicht anwendbar sei, weil ich einen Wohnsitz in Österreich habe :O Am 7.3.2019 von -Laie- Zitat (von go509766-28):Was für mich nicht zu erklären ist, ist wieso der Händler hier keinerlei Lösungsbereitschaft zeigt Ist doch ganz klar. ... Es gibt mehrere rechtlich belastbare Wege einen geschlossenen Vertrag rechtswirksam zu beenden (Rücktritt, Anfechtung, Widerruf und der Vollständigkeit halber natürlich auch die Kündigung).
Leserforumvon k28 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 21 Antworten | 05.10.2010 15:43
E. ist die Rechtslage insofern eindeutig, dass 1. ... Bestellt ein Kunde also Waren im Wert von 50 Euro und sendet davon Artikel im Wert von 30 Euro nach einem Widerruf zurück, müssen Händler die Rücksendekosten nicht http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/legalershopdeR-teilwiderruf-einer-online-bestellung-ist-zulaessig/ 2. ... Es handelt sich bei dieser Bestellung um eine Sammelbestellung.
Leserforumvon shopingründung | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 30 Antworten | 10.10.2004 05:05
Annehmen müssen Sie eine Bestellung durchaus wenn Sie den Artikel anbieten, sonst kann der Kunde den gleichen Artikel bei einem anderen Händler bestellen und Sie für die Preisdifferenz in Haftung nehmen. :-)) Sie haben sicher gemeint, dass Sie solche Artikel gar nicht anbieten werden, oder? ... Aber wenn ich z.B. in den AGB den Zusatz habe "Vertrag wird durch Bestätigung oder Lieferung der Ware angenommen" (einfach ausgedrückt) sollte das ja auch vom Tisch sein, oder liege ich da falsch. Am 11.10.2004 von guest-12311.12.2016 11:24:03 >"Vertrag wird durch Bestätigung oder Lieferung der Ware angenommen" Hmmm.
Leserforumvon Ichdereine | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 19 Antworten | 01.02.2011 19:42
Grundsätzlich sehe ich allerdings Beweisprobleme beim Händler. Dieser muss den vertrag beweisen. Eine Anmeldung verpflichtet dort noch zu nichts, sondern erst die Bestellung.
Leserforumvon lilicat | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 37 Antworten | 09.03.2005 14:26
Allerdings steht in unseren blöden AGB's das ein 14 -tägiges Widerrufsrecht besteht und wir gehen auf die gesonderte Rechtslage zwischen Kauleuten (HGB) nicht ein. ... Am 10.3.2005 von lilicat @psst: Da unsere Kunden bei Bestellung im Shop anklicken müssen das Sie die AGB's gelesen und akzeptiert haben ( wenn das nicht geklickt wird,kann nicht bestellt werden) und sie ausserdem mit Lieferung der Ware einen "Zettel" miterhalten auf dem in Schriftgrösse 48 steht das ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, mache ich mir diesbezüglich ( ewiger Widerruf) nun mal garkeine Sorgen, das geht jetzt auch am Thema vorbei. @sweeney: Leider steht da: Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen seine Bestellung widerrufen und bereits ausgehändigte Ware zurückzusenden. ( aber nicht mehr lange:-)) ----------------- "kampf den borg" Am 10.3.2005 von guest123-204 So, ich denke die Käufer hat Recht.
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