30 Ergebnisse für „widerruf abmahnung“

Leserforumvon Rick_Bravo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 23.07.2019 23:59
Hallo, habe eine Abmahnung vom Anwalt eines Geschädigten erhalten. Auf die Abmahnung habe ich fristgerecht reagiert mit einem Widerruf/einer Antwort. ... Wie lange muss ich etwa auf die Reaktion des Anwalts auf meinen Widerruf/meine Antwort warten?
Widerruf per E-Mail 3 von 5 Sterne
Leserforumvon DayMaker | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 09.07.2013 19:07
Dies Tat er jedoch und schrieb darüber den Widerruf. ... Das dürfte billiger sein, als eine Abmahnung. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar ! ... Wenn der Widerruf an eine vollkommen andere Adresse geschickt wird ist das meiner Meinung nach nicht gültig.
Leserforumvon Litengo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 26.03.2015 19:21
Den Widerruf möchte ich daher eigentlich verweigern. ... Wenn du auf dein Widerrufsformular bestehst, könnte das evtl im dümmsten Fall eine Abmahnung nach sich ziehen,würde ich sagen. ... Warum also sollte der Widerruf wirksam sein?
Leserforumvon Hilflos123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 08.03.2009 09:30
I Jetzt hat Firma Y einen Anwalt eingeschaltet und schickte mir eine Abmahnung mit einem Streitwert ca. 15.000 nach Halmmischen Amtsgericht. ... Da "weißt" du falsch. > aber nach Us Meinung ist diente es nur zur Hotline und nicht zur Widderrufsbelehrung, Das ist ohne Kenntnis der Formulierung natürlich nicht zu bewerten. > der Anwalt vom Firma Y sollte erst mal mir nachweisen, dass je ein Kunde mündlich sein Widderruf stattgegeben hatte Das wäre unerheblich; der Wettbewerbsverstoß könnte schon darin liegen, daß dem Kunden suggeriert wird, er könne telefonisch widerrufen, obwohl das Gesetz darin keinen wirksamen Widerruf sieht.
Leserforumvon Litengo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 17.08.2015 12:46
Sendet jmd. eine Ware zurück wegen WIDERRUF, sind die Kosten vom Händler zu tragen, aber in diesem Fall ist es doch nicht so, da es sich nicht um einen Widerruf handelt, sondern der Kunde aus freien Stücken eine zuviel gelieferte Ware zurückgesendet hat. In dem Link http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-unfreie-ruecksendungen.htm steht an sich nur, dass bei Nichtannahme unfreier Sendungen bei WIDERRUF eine Nichtannahme Wettbewerbswidrig sei. ... In diesem Fall handelt es sich doch aber nicht um Widerruf.
Leserforumvon piti66 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 87 Antworten | 18.06.2013 17:40
Selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Widerruf. ... Diese empfangenen Leistungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und sind entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Bedingungen zum Wertersatz beim Widerruf zu erstatten. ... Wenn Sie unseren Service doch weiter nutzen möchten oder Ihr Widerruf auf Schwierigkeiten mit unserem Service basiert, unterstützen wir Sie gern.
Leserforumvon Pritze | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 01.11.2004 01:01
Übrigens stamm das obige Zitat aus einer Abmahnung ... ... Am 3.11.2004 von Pritze Nun, etwas in einer Abmahnung stehendes hat selbst ja keine Gesetzeskraft. ... Betrifft der Widerruf nur einen Teil der Ware, will sich mir das aber nicht so einfach erschließen.
Leserforumvon Litengo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 25.12.2013 16:48
Das würde doch einem Widerruf "ohne Angabe von Gründen" durch bloßes Rücksenden entgegenstehen oder ? ... ----------------- "" Am 25.12.2013 von Roland-S quote:Das würde doch einem Widerruf "ohne Angabe von Gründen" durch bloßes Rücksenden entgegenstehen oder ? ... Wenn er nicht zahlen kann, dann zahlt man eben die Abmahnung selbst...
Leserforumvon keinname123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 05.02.2007 23:22
Am 6.2.2007 von tomPA Hallo, das Sie den Mitbewerber zuerst per (kostenloser) email auf Fehler aufmerksam gemacht haben bevor Sie zur Abmahnung greifen wollen, finde ich persönlich lobenswert. ... Als Laie würd´ ich für eine Abmahnung immer einen Anwalt kontaktieren. ... Widerruf fängt mit DIESER (laut Gerichtsurteil irreführend) Belehrung an.
Leserforumvon coral | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 26.01.2006 07:32
Eine Abmahnung habe ich schon und ich möchte nichts weiter riskieren. ... Den Widerruf und das Impressum zusätzlich in jedem Artikel. ... Nicht das ich mir wieder eine Abmahnung einfange, weil meine AGB´s denen von Ebay in irgend einem Punkt widersprechen.
Leserforumvon expugnatio | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 12.06.2015 06:31
Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich oder per eMail. ... Mit meinem Widerruf ist der Vertrag rechtskräftig unwirksam geworden. ... Ich würde denen schreiben: "Gerne mache ich die Verbraucherzentralen darauf aufmerksam, damit sie hier eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten.
Leserforumvon HDT | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 16.12.2006 10:01
(auf meine Berufung auf mein Widerrufsrecht), daß die Frist für einen Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz nun nach 5 Wochen auch abgelaufen sei. ... Ist die Frist zum Widerruf verstrichen? ... Und zuletzt mal so nebenbei gefragt: Schreit das nicht förmlich nach Abmahnung?
Leserforumvon diesunddas123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 08.12.2013 20:09
(ja, es steht das Widerruf, da wird aber gerne alles wild durcheinadergeworfen) Wie hoch war der Warenwert? ... Wenn seine AGB tatsächlich in einem der obigen Fälle eine Erstattung von Versandkosten ausschließen, dann könnte eine Drohung mit der Verbraucherzentrale helfen - deren Abmahnung kostet sicher mehr als die 7€ bzw. 9,50€. ... (ja, es steht das Widerruf, da wird aber gerne alles wild durcheinadergeworfen) ==> Es wurde erst nacherfüllung verlangt.
Leserforumvon bernd1981 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 28.12.2013 09:45
Der Händler beruft sich wohl nun darauf, dass Du ja auf den Widerruf verzichtet und einer Kulanzlösung zugestimmt hast. ... Die erkläre hiermit in aller Deutlichkeit, dass es sich bei der Rücksendung der Ware um einen Widerruf gemäß §355 BGB gehandelt hat. ... Das mit dem Verbraucherschutz habe ich reingenommen, da denen mit ziemlicher Sicherheit eine Abmahnung winken wird.
Leserforumvon platt23 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 14.02.2012 14:46
Ich würde da auch mal ggfs. die Verbraucherzentrale informieren, das dürfte Stoff für eine teure Abmahnung sein. ----------------- "" Am 14.2.2012 von platt23 Hallo PerryRhodan danke für die schnelle Antwort. ... Die Worte Verbraucherzentrale und Abmahnung habe ich auch schon benutzt. ... Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Leserforumvon 123bunny | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 10.01.2008 00:10
Der Widerruf ist zu richten an: Firmename Geschäftsführer: Vor- Zuname Adresse (kein Postfach) email Fax +49(0)180****1 * 14 Cent/Min aus dem Netz dt. ... Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! ... Da ich kein Jurist bin, weiß ich natürlich nicht, wer da jetz recht hat. -- Editiert von Aran am 10.01.2008 07:38:03 Am 10.1.2008 von -Laie- Ich habe mir den Link durchgelesen, stimme aber nicht dem Inhalt überein. --- Warum sollte man über die Erstattung der Hinsendekosten, bei einem Widerruf, eine Belehrung geben, solange das Urteil aus Karlsruhe noch gar nicht rechtskräftig ist?
Leserforumvon marc schwieritzke | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 13.10.2005 10:27
Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. ... Bei berechtigtem Widerruf erstattet ...die Portokosten ganz oder anteilig per Überweisung auf ein zu nennendes Girokonto innerhalb Deutschlands.
Leserforumvon Mirjam123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 30.08.2019 08:33
Das Wort Widerruf hat schon jeder MA gehört und manchmal ist es einfacher so. ... Widerruf zum Produkt gesendet mit Vermerk Bestellt am: Vertragsverhältnis nie zugestimmt. ... Telefonterror trotz eindeutiger Erklärung dass keine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, Kundenbefragungen etc. erwünscht ist Eine Überlegung wert über Wettbewerbszentrale o.a. eine Abmahnung zu erwirken.
Leserforumvon Kerstin W. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 31 Antworten | 13.05.2004 19:58
Wird ausdrücklich der Widerruf erklärt und wurde dieser auch nicht durch Rückgaberecht *ersetzt*, so ist doch der K nicht schlechter gestellt, denn der VK kann sich eben nicht rechtswirksam darauf berufen, der K habe Rückgabe statt Widerruf ausgeübt. ... Denn: Wenn ich etwas für einen Wert unter 40 Euro bestelle und nur ein Rückgaberecht habe (Widerruf wird ja ersetz , muss ich erst die Lieferung abwarten, dann - wohlbemerkt auf meine Kosten - zurücksenden. ... Es ist ja auch viel leichter, eine Abmahnung zu fabrizieren als sein Geld ehrlich und manchmal recht mühsam im Gerichtssaal zu verdienen!
Leserforumvon coral | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 17.08.2006 10:57
Das heißt es gibt nur eine Konsequenz um einer Abmahnung zu entkommen? ... Ergo kann ich als VK in den 2 Wochen Widerruf bleiben. ... Jetzt kommen die Schwätzer wieder: man braucht keinen Grund für den Widerruf...
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