25 Ergebnisse für „widerruf vertrag euro gültig“

Leserforumvon kaifir | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 18 Antworten | 26.04.2019 01:06
Da ich nein vermutete, habe ich den Vertrag widerrufen: was bei "ja" bedeuten würde, dass ich für die 5 euro zuzahlung auf ein 500 euro handy verzichte....hab jetzt einen widerruf für den widerruf geschrieben, ist das gültig? ... Zitat (von kaifir):was bei "ja" bedeuten würde, dass ich für die 5 euro zuzahlung auf ein 500 euro handy verzichte Ja und? ... Also einfach Widerruf (oder Rücktritt?)
Leserforumvon saschaschmidt11 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 37 Antworten | 07.06.2012 20:51
In dieser Email wird darauf verwiesen, dass der Widerruf nicht gültig ist, da die Unterschrift in der Email fehle. ... Die Regel, wonach ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, wenn mit der Angebotsannahme ein Widerruf zugehe, gelte hier nicht mehr. ... Am 7.6.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:In dieser Email wird darauf verwiesen, dass der Widerruf nicht gültig ist, da die Unterschrift in der Email fehle.
Leserforumvon uni-2002 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 02.04.2008 23:04
Habe ein Problem mit einem im Internet abgeschlossenen Handy-Vertrag. - Bei handy24 am 21.02.08 eine Bestellung abgeschlossen ('hier Bestellung verbindlich abschliessen'). ... GG insg. 39,80 EURO/Monat für 24 Monate Mindestlaufzeit (kündbar). ... Laut Vertrag sollte es im April überwiesen werden. 2x wurde schon Rücklastschriftgebühr fällig.
Leserforumvon tomjones99 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 29.10.2012 19:10
Dort steht nur: 14 Tage Widerruf, beginnend ab dem Erhalt dieser Belehrung in Textform. ... Auch jetzt noch, wenn der Widerruf vom 24.10. gültig ist. da dies lange vor dem Pressen wäre. ... Vertrag ist Vertrag.
Leserforumvon piti66 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 87 Antworten | 18.06.2013 17:40
Selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Widerruf. ... Aufgrund dessen berechnen wir Ihnen folgenden Wertersatz: Pro gelesener Nachricht: 2 Nachrichten à 35,- Euro = 70,- Euro Pro gesendeter Nachricht: 6 Nachrichten à 15,- Euro = 90,- Euro Detailliertes Persönlichkeitsprofil: 59,- Euro Ratgeber zur Online-Partnersuche: 15,- Euro Premium-Profil-Check: 30,- Euro bereits von Ihnen bezahlt: 0,- Euro Wir erhalten: 249,60 Euro Den Betrag werden wir entsprechend der von Ihnen beim Kauf gewählten Zahlweise in den nächsten Tagen von Ihrem Konto einziehen. Wenn Sie unseren Service doch weiter nutzen möchten oder Ihr Widerruf auf Schwierigkeiten mit unserem Service basiert, unterstützen wir Sie gern.
Leserforumvon TobiasHolzer | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 01.07.2014 15:20
Ich bekam nach ca. einer Woche eine Rechnung von 240 Euro und war total überrascht, da ich gar nichts von Kosten gelesen hatte. ... Aber anstatt zum Produkt zu gelangen, habe ich nun einen Rechnung von 240 Euro bekommen. Ich habe sofort Widerruf eingelegt, aber die Verweisen darauf dass dies nur zwischen Unternehmer und Verbraucher gültig sei.
Leserforumvon needahint | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 14.11.2012 16:28
(http://www.vzhh.de/recht/179192/elitepartner-muss-99-euro-erstatten.aspx) Was würde man in einer solchen Sitation machen? ... Zur Erinnerung: Sie haben mit unserer Mandantin auf der Internetseite www.elitepartner.de einen Vertrag, Chiffre: 7E----8A, über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (12 Monatspaket) geschlossen. ... Mit freundlichen Grüßen KSP Rechtsanwälte Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. * Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2, 13 f.
Leserforumvon bogimaus | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 31.08.2010 16:14
Hallo, ich hab vor einigen Tagen eine SMS bekommen in der mir eine Firma mitteilt, das ich für einen Service mittlerweile xx,xx Euro ausgegeben habe. ... Nach einigen Recherchen hab ich herausgefunden, daß dies wohl irgendwie über Werbung in einem iPhone-App passiert sein könnte, hab die Mailadresse der Firma angeschrieben und hilfsweisen Widerruf/hilfsweise Kündigung erklärt. ... Also hab ich nochmal hingeschrieben und auf die Rückzahlung bestanden denn meines Wissens besteht hier kein Vertrag, dann wurde mir ein Bildchen von einem "ähnlichen" Portal (dasjenige, welches ich abonniert haben soll hatte der Typ nicht zur Hand) zugesendet wie das, was ich angeklickt haben soll und es hieß, der Vertrag sei gültig nach dem Fernabsatzgesetz.
Leserforumvon InLege | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 12 Antworten | 25.04.2018 12:44
Man kann über die Höhe lange streiten oder die 10 Euro als Lehrgeld abschreiben und froh sein, dass mit dem vorzeitigem Beginn der Dienstleistung der Widerruf nicht ganz ausgeschlossen wurde. -- Editiert von Tasti123 am 25.04.2018 13:06 Ich habe das aber explizit nicht verlangt. ... Wenn Ihnen das die 10 Euro wert ist, dann nur zu. ... Wenn Ihnen das die 10 Euro wert ist, dann nur zu.
Leserforumvon k28 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 21 Antworten | 05.10.2010 15:43
Würde man den Widerruf nur im Hinblick auf den Vertrag im Ganzen zulassen, käme dies einer unzulässigen Einschränkung des Widerrufsrechts gleich. ... Bestellt ein Kunde also Waren im Wert von 50 Euro und sendet davon Artikel im Wert von 30 Euro nach einem Widerruf zurück, müssen Händler die Rücksendekosten nicht http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/legalershopdeR-teilwiderruf-einer-online-bestellung-ist-zulaessig/ 2. ... Mein Wiederruf ist laut Gerichtsbeschluss des Amtsgericht Wittmund (Urteil v. 13.03.2008, AZ 4 C 661/07) gültig.
Leserforumvon Dopavin | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 19 Antworten | 17.06.2009 18:28
Hi, man stelle sich vor, jemand schließt bei einem Webhoster einen 12-Monats-Vertrag ab. ... Demnach sehe ich mein Widerruf als gültig an." ... Also im Prinzip durchaus das, wofür er einen Vertrag abgeschlossen hat.
Leserforumvon JesLil | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 15 Antworten | 13.06.2018 21:22
Meine Frage ist jetzt, in wie weit ist der Abschluss gültig wenn mein Vater nur Angestellter auf Minijobbasis ist? ... Ein Widerruf ist kein Widerspruch. Bei einem Widerruf bestätigen Sie, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen haben und möchten davon zurück treten.
Leserforumvon rietsch | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 20.07.2006 08:49
Eines Tages wurden von meinem Konto rund 65 euro für ein 3-Monatsabo abgebucht. ... Heute (nach 12 Tagen) habe ich eine Kündigungsmail abgeschickt: Sehr geehrter Support-Mitarbeiter, ich schloss am 11.03.2007 einen Vertrag zum 2 Wöchigen Test ihres Dienstes ab. ... Am 26.3.2007 von Bolero2007 Firstload gehört wohl zu Usennext und bei denen ist es mir passiert, daß die Adresse zum kündigen gar nicht (mehr) gültig war, weder die Emailadresse noch die Postanschrift.
Leserforumvon welle30 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 17.09.2012 08:54
Der Widerruf ist zu richten an: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. ... Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. ... Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. § 5 Vereinbarung über die Tragung der Kosten bei Widerruf Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß § 4 Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine v
Leserforumvon VerwirrterSurfer | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 28.08.2006 19:45
ansonsten umgehend den Widerruf erklären. ... " Am 4.9.2006 von bozdas Hallo, Meine 12 Jährige Nichte bekam von einem Anwalt eine Rechnung von über 100 Euro. ... Da ich noch nicht 18 bin, und ich bei meinem Geburtsdatum geschwindelt habe, weiss ich jetzt nicht, ob der Vertrag gültig ist.
Leserforumvon Perazim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 304 Antworten | 14.09.2016 17:15
Guten Tag, ich bin mir nicht sicher ob ich auch wirklich das richtige Forum gewählt habe, falls nicht^^ entschuldigung Mein Vater hat sich diese Woche auf Liquidado einen Account erstellt, da man dort angeblich billig Restposten kaufen kann. Die Seite sieht wie ne ultraschlechte Nachmache von Ebay-Kleinanzeigen aus, und ich bezweifle, dass irgendein Inserat auf der Seite echt ist. Hier der Link: www.Liquidado.de Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat?
Leserforumvon xXFatal1tyXx | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 37 Antworten | 22.05.2008 21:10
Sie müssen 88 Euro bezahlen. ... Diese beantwortete ich am nächsten Tag (wieder nüchtern) sofort damit, dass ich nie willentlich einen Vertrag abgeschlossen hätte, die Angebote der Seite nie nutzte (was stimmt) und entsprechend diesen ohne meine (tatsächliche) Willenserklärung anscheinend zustande gekommenen Vertrag als nicht gültig betrachte und darum bitte aus dem Verteiler dieser Seite genommen zu werden. ... Nachdem die dann weiter nervten habe ich mal in die AGBs geguckt und dort gelesen, dass ein Widerruf nur schriftlich per Post möglich sei.
Leserforumvon bigshorty | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 70 Antworten | 28.07.2008 18:35
Man müsse dann allerdings innerhalb dieser Zeit, also am selben Tage, kündigen damit kein Vertrag zustande komme. ... EINMAL widerrufen mit dem musterschreiben der verbraucherzentralen, worin der vertrag auch vorsorglich noch nach §119bgb angefechtet wird und ebenso wegen des krassen missverhältnissen von leistung und gegenleistung. wenn dein neffe noch minderjährig ist, dann ist dieser angebliche vertrag sowieso nur mit der zustimmung der erziehungsberechtigten gültig. nach dem widerruf werden schreiben kommen, warum der wideruf angeblich nicht gültig wäre und dass man unbedingt zahlen müsste und blabla...das übliche kreative standart-quark solcher abofallen. dieses kann man ALLE ignorieren, egal ob inkasso oder anwaltsschreiben und auch wenn die noch so böse formuliert sind. nur bei dem sehr, sehr, seeehr unwahrscheinlichen fall, dass ein GERICHTLICHER mahnbescheid(kommt vom amtsgericht) in haus flattern sollte, heisst es ersten keine panik! ... Am 30.7.2008 von seba79 @crossbody: es ist die typische abofallen-/abzockermasche, wie sie die oben angesprochenen gebrüder ja schon vorher jahrelang durchzogen. der preis ist in keiner weise hervorgehoben und im fliesstext versteckt. die angabe ist nicht so gestaltet, dass man sie sehen soll, sondern so, dass man sie schnell übersieht. dazu stehen die angeblich zu zahlenden kosten und die im grunde wertlose dienstleistung wohl in krassen gegensatz, was somit sittenwidrig und der vertrag nichtig wäre. sollte man darüber hinaus man nicht schriftlich und in ausreichener form über sein widerrufsrecht belehrt worden sein, dann ist sowieso noch im nachhinnein ein widerruf möglich. zu guter letzt bliebe sonst die anfechtung des vertrages wegen irrtums. ich rate, sich nicht einschüchtern zu lassen, daher NICHT zu zahlen, diesen angeblichen vertrag nicht hinzunehmen und sich im zweifel an die verbraucherzentrale zu wenden.
Leserforumvon carstenpower | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 18.04.2010 15:08
Die Frist für den Widerruf beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Erhalt der Ware. ... Mit dieser Erklärung nehmen wir Ihr Angebot zum Vertragsabschluss an, so dass mit Erhalt dieser E-Mail ein wirksamer Vertrag über die dort aufgeführten Waren zustande kommt. 3. ... Alle Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd gültig.
Leserforumvon Dr.jur.Dr.h.c.Heinz.Struck. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 363 Antworten | 17.11.2006 11:49
Das es sich um einen wie auch immer gearteten Vertrag und nicht nur um ein Glückspiel handelt ist doch klar ersichtlich - oder?
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