10 Ergebnisse für „widerrufsrecht fernabsatzgesetz rückgaberecht 14“

Leserforumvon sk85 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 14.09.2004 15:18
kein Widerrufsrecht zu. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..." ... Er hat das Recht dazu es zurück zu schicken. 14 Tage lang. Du hast keine korrekten AGB, keine Hinweise auf Rückgaberecht etc. auf deiner Seite.
Leserforumvon mangoblüte | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 06.07.2011 22:36
Hat K auch in diesem Fall 14 Tage Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetz? Am 7.7.2011 von KleinerSpinner Hat der VK ein Rückgaberecht eingeräumt (anstelle des Widerrufrechts)? Ansonsten sind die Einschränkungen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht, in §312d(4) BGB aufgeführt.
Leserforumvon Heini | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 13.03.2005 14:08
Ich mailte ihm, das ich laut Fernabsatzgesetz vom Kaufvertrag zurücktreten will. Er antwortete damit, das ich das nicht könne, wegen § sowiso Absatz 3. zur Info: in der Auktion stand nichts von AGBs , widerrufsrecht ja oder nein und auch nichts anderes. ... Also 14 Tage rückgaberecht Am 13.3.2005 von psst Post von InkassoBüro ( "Eintreiberfirma" ) oder Rechtsanwalt ?
Leserforumvon zlois | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 27.12.2005 18:49
Bei Rückgabe / Umtausch steht quote:Hier gilt § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Widerrufsrecht & Fernabsatzgesetz weiter unten ist noch einmal ein Punkt "Rückgabe / Umtausch", und dort steht quote:Bestellte Ware kann nicht umgetauscht werden, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. ... Bei Punkt 18 "Wichtiger Hinweis zum Widerrufsrecht" steht quote:"Wir liefern ausschließlich an den Handel [...] somit sind Sie gemäß § 14 BGB Unternehmer, dies hat zur Folge, daß Sie sich auf das Fernabsatzgesetz nicht berufen können. ... Und kann man das Rückgaberecht so einfach umgehen, indem man in die AGB schreibt, dass man nur an Gewerbetreibende versendet?
Leserforumvon danibert | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 06.08.2011 10:34
Fernabsatzgesetz darüber unterrichten? ... Ansonsten gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. quote:- Falls ja, endet dieses mit Beginn der Webseiten-Erstellung oder mit Fertigstellung oder regulär nach 14 Tagen? ... Fernabsatzgesetz darüber unterrichten?
Leserforumvon Edith | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 10.10.2003 01:56
Mich bewegen einige Fragen: 1. muss ich dort als kleiner Händler auch 14 Tage Rückgaberecht einräumen? ... Auch als kleiner Händler müssen Sie das Rückgaberecht gewähren. 2. Ein Widerrufsrecht / Rückgaberecht ist tatsächlich dann nach § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB ausgeschlossen, wenn Software geliefert wurde und der Datenträger vom Käufer entsiegelt wurde.
Leserforumvon Null Plan | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 23.07.2010 13:52
Nein, denn das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) gilt schon seit dem 1. ... " Am 24.7.2010 von TrueBlood quote:denn das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) gilt schon seit dem 1. ... Jetzt stell dich doch nicht absichtlich dumm, nur um nicht Unrecht haben zu müssen, Pawel Penisneid. ----------------- "" Am 25.7.2010 von guest-12327.07.2010 13:27:44 --- editiert vom Admin Am 26.7.2010 von jurabine Es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung: § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Leserforumvon Häders | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 10.11.2003 01:06
Ihre Artikel werden erst auf Kundenbestellung hergestellt, kann man deshalb nach dem Fernabsatzgesetz dem Kunden sein Widerrufs-/Rückgaberecht entziehen? ... Widerrufsrecht Gemäß dem Fernabsatzgesetz (§312b folgende und §355 folgende BGB) gewährleistet der Verkäufer dem Käufer ein Widerruf- bzw. Rückgabe-Recht innerhalb von 14 Tagen.
Leserforumvon Veccolo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 32 Antworten | 07.02.2005 18:46
Seine Antwort war, dass er nach Fernabsatzgesetz verschicke und der Käufer deswegen nach BGB § 312 die Versandkosten selber zahlen muss. ... Der Händler hätte also so der so 12 Euro bezahlen müssen. -- Editiert von Veccolo am 08.02.2005 14:48:08 -- Editiert von Veccolo am 08.02.2005 14:48:39 Am 8.2.2005 von Mahnman 12 Euro für ein Paket?
Leserforumvon mimboo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 21 Antworten | 15.11.2004 14:37
Liebe Grüße mimboo -- Editiert von mimboo am 15.11.2004 14:38:55 Am 15.11.2004 von Doggi AGB´s sind kein muß.
1