Stattdessen bietet man mir eine Minderung des Kaufpreis in Form eines Gutscheins für diesen Laden an und argumentiert mit "Kulanz". ... Ein Gutschein hingegen mindert nicht meinen Schaden, sondern bindet mich erneut an den Händler und ist aufgrund der Gewinnmarge auch nicht den gesamten Betrag wert. ... Es ist doch auch nicht wirtschaftlich, die Ware zurückzuholen und dem Kunden dann seinen Kaufpreis zu erstatten.
Kunde K kauft nun mit diesem Gutschein gratis, also für ihn kostenfrei ein. 10 Stunden später bemerkt H nachweisbar, dass die Gutscheine fälschlicher Weise generiert und veröffentlicht wurden. ... Lässt sich dies mit einem Gutschein vergleichen? ... Folgendes: Am 08.12.2015 waren insgesamt 4 Gutscheine von Händler H auf Amazon öffentlich für jedermann einsehbar. 2x einen Gutschein über 100€ beim Kauf von min. 1 Artikel und 2x ein Versandkostengutschein, welcher nur galt, wenn man beim Händler direkt kauft.
Gewährleistung/Trageverschleiß beim Schuhkauf
5 von 5 Sterne
Nach 10 Tagen ?!?!?!? ... Der Händler hat mir einen Gutschein von 10 € geschickt, welchen ich aber auch nicht bar auszahlen lassen kann. ... Jetzt weiss ich nicht, ob das ein Mangel ist, welcher ich beim Händler reklamieren kann???
Unter anderem 3 Pakete mit je 10 Einzelteilen zu je 10 €. ... Als 'Entschädigung' wurde mir ein Gutschein in Höhe von 8 € hinterlegt, welcher an Bedingungen geknüpft ist (3 Monate gültig, Mindestbestellwert) Ich bin nun aber der Auffassung, das hier ein gültiger Vertrag für 10 Einzelteile je Paket zustande gekommen ist. ... Regelmäßig ist das aber nur Kleingeld, und sicher nicht 50% vom Kaufpreis (womit du vielleicht gerechnet hast).
Ich möchte aber keine Webcam und auch diesen Tank - Gutschein kann ich nicht gebrauchen. ... Kann ich nun den Kaufpreis 69,99 Euro für das Mainboard zurück verlangen??? ... Wenn man 3 % im Monat rechnet käme man auf etwa 10%, die der Händler abziehen kann.
Der Verkäufer hat den Rücksendeschein erst nach einer erneuten Aufforderung zugesand, er kam dadurch erst 10 Tage nach dem Widerruf. ... Der Verkäufer will nun den Kaufpreis nicht erstatten, sondern bietet statt dessen einen Gutschein für seinen Shop an. ... Der Händler sollte sich mal besser fortbilden, wenn er an den falschen gerät, dann wird das SEHR teuer führ ihn... ----------------- "Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung.
Folge -> Geld zurück und keinen Gutschein akzeptieren. ... Der Händler hat nun ein Wahlrecht, wie er mit Ihrer Reklamation umgehen möchte. ... (Zitat) BGH, Urteil vom 5. 10. 2005 - VIII ZR 16/ 05 http://lexetius.com/2005,2491
Wenn man von 10 Jahren Lebensdauer ausgeht, ist der Nutzungsersatz für etwa 1 Jahr nicht dramatisch, wenn fair gerechnet wird. ... Die Garantie wird über Ihren Händler abgewickelt. Wie lang Dieser gewährt, hängt wieder vom Händler ab.
Man kann danach auch erstmal abwarten, wie der Händler reagiert. ... Als kleine Entschädigung für das Missverständnis, können wir Ihnen gern mit einem Gutschein in Höhe von 10% auf den nächsten Einkauf entgegen kommen. Der Gutschein ist ohne Mindestbestellwert.
Anfechtung des Kaufvertrages rechtens?
3,33 von 5 Sterne
Dadurch werden mehr Exemplare abgesetzt, als der Händler ursprünglich beabsichtigt hat. ... Zitat:Dadurch werden mehr Exemplare abgesetzt, als der Händler ursprünglich beabsichtigt hat. ... Sei froh, dass der Händler nicht sogar deinen Kauf für dich selber anfechtet, denn das könnte er sogar auch!
Einige wenige lassen nur umtauschen oder geben einen Gutschein, also kein Geld zurück. ... Da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, wird in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang vermutet, dass das Teil schon bei Übergabe diesen Mangel hatte (§ 476 BGB), falls der Händler behaupten sollte, der Riss wäre erst nach dem Kauf entstanden. Man hat entweder Anspruch auf den gleichen Artikel (mangelfrei), ist dieser nicht mehr lieferbar, kann man vom Kauf zurücktreten, dann muss Bargeld ausgezahlt werden, eine Gutschrift (Gutschein)braucht man sich nicht gefallen zu lassen. ----------------- "" -- Editiert am 26.07.2010 12:50 Am 26.7.2010 von guest-12327.07.2010 13:32:58 --- editiert vom Admin Am 26.7.2010 von bogus1 Es wurde doch schon darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. § 476 Beweislastumkehr Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird