Habe im Oktober eine Liefervereinbarung für ein Abo unterschrieben. ... Am 21.11.2005 von JuR Guten Tag, richtig, das Widerrufsrecht beginnt mit der Lieferung des ersten Exemplars. ... Danach besteht eigentlich kein Widerrufsrecht.
Kann ich ein Abo überhaupt wiederrufen? ... LG Melanie Am 30.6.2004 von Natriumarm Hallo, wie hat er denn das Abo bestellt ? ... Unabhängig davon bestünde aber ein Widerrufsrecht gemäß § 505 I 1 Nr.2 BGB.
Keinerlei Hinweis auf ein Abo oder ähnlichen. ... Erst in dem Brief, der der Lieferung beilag wurde darauf hingewiesen, dass weitere Lieferungen erfolgen, falls nicht widersprochen wird. ... Keinerlei Hinweis auf ein Abo oder ähnlichen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit der Belehrung am 5.3. nicht mit dem Tag der Lieferung. ... Um nicht noch ein weiteres Jahr zahlen zu müssen, würde ich nun bald das Abo kündigen, natürlich per Einschreiben/Rückschein. ... § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht ----------------- "Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
*oder kann man jede einzelne Lieferung widerrufen? ... [quote=reckoner]*oder kann man jede einzelne Lieferung widerrufen?[/quote] Guter Punkt, was ist da mit dem Widerrufsrecht geregelt?
Im BGB find ich bis jetzt nur das Widerrufsrecht mit den 14 Tagen. ... Oder auf Täuschung (sie wusste nicht, dass sie ein Abo eingeht!). ... Deine Oma wollte ja gar kein Abo abschließen.
Haustürgeschäft: Zeitungsabo
3 von 5 Sterne
Also ein Organisationsproblem.Wenn sich jemand darauf berufen will, dass das Widerrufsrecht abgelaufen sei (Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger), wird er den Zugang dieser Lieferung beweisen müssen. ... Lieferung wieder zurückzuschicken, um wirksam zu widerrufen, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB. ... Nur wenn das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt worden wäre (§ 356 BGB), müsste man die Lieferung der Ware a
Mit XXXXX in den Ruin?! Bitte um Hilfe!
5 von 5 Sterne
Diese wird dann, sobald man eines der kostenlosen Probe-Abo-Angebote auswählt, an den entsprechenden Verlag übertragen und man bekommt das gewählte Abo zugesendet. ... Die 2 Wochenfrist beginnt erst mit der ersten Abo-Lieferung zu laufen. ... Nach Ansicht des OLG Hamburg war der Zeitschriftenverlag daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht und dass die Bestellung des beworbenen Zeitschriften-Abo´s mithin unwiderruflich sei.
Hierbei hat man ein Widerrufsrecht (zwei Wochen) nach § 355 BGB. Um das nicht alles wiederholen zu müssen, hier ein gleichartiger Thread. http://www.123recht.net/Strassenabo-__f175567.html Wichtig ist, dass rechtswirksam über das Widerrufsrecht belehrt worden ist, man muss 2 Unterschriften leisten, einmal die Unterschrift für das Abo und einmal für die Widerrufsbelehrung. Noch wichtiger ist, dass ein Zeitschriftenabo = Lieferung von Waren ist.
Jetz wurden mir 30 € abgebuchtu nd ich hab ein tolles abo -.-". ... Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. ... Lieferung beginnt die Frist zu laufen.
Kurz darauf kam jedoch eine Auftragsbestätigung, 2 Tage später dann auch noch die Lieferung des besagten Onlineshops per Großbrief. ... Wir wieder eine Mail an den Verein geschrieben, dass wir ja gar nicht bestellt hatten, die Annahme verweigert haben und somit von unserem Widerrufsrecht gebraucht gemacht haben. ... Es wird nur eine Reservierung des Betrages vorgenommen um die Lieferung zu garantieren.