18 Ergebnisse für „artikel bgb geld gutschein“

Leserforumvon 123frager | Kaufrecht | 10 Antworten | 26.09.2010 14:42
Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, also bleibt dir nur das Geld zurück zu zahlen. ... ----------------- "" Am 26.9.2010 von andreas124 Der Gutschein hat einen Mangel, die bist du als Verkäufer verpflichtet, den Artikel in den beschriebenen Zustand zu versetzen, da das dir nicht möglich ist, bleibt dir nur den Käufer das Geld zurückzahlst. ... Wenn Sky den Wideruf des Abos vom Kunden nicht akzeptieren braucht, stelle ich mir die Frage, warum sich Sky nicht an das BGB halten muss?
Leserforumvon HannaFr | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.08.2023 10:48
[b]Wenn Du nicht mit Gutschein bezahlt hast[/b], brauchst Du auch keinen Gutschein akzeptieren. ... Das BGB ist mit mehreren § auf Deiner Seite. z.B. § 326 BGB Aufgrund der Unmöglichkeit der Lieferung, oder § 357 BGB nach erfolgtem Widerruf. ... Das Geld war am nächsten Tag auf meinem PayPal Konto Vielen Dank für die Unterstützung
Leserforumvon guest-12301.10.2009 08:27:38 | Kaufrecht | 8 Antworten | 01.03.2005 21:42
Vor einer Woche habe ich ein Artikel im Internet erworben. ... Jetzt bekomme ich mein Geld nicht mehr zurück, sondern nur eine Gutschrift. ... Habe ich eine Chance mien Geld wieder zu bekommen?
Leserforumvon Vivid | Kaufrecht | 11 Antworten | 08.08.2018 09:53
Bei der Lieferung wurde der Artikel beschädigt. ... Laut Händler ist der Artikel nicht mehr auf Lager. ... Mir ist gerade nicht ganz klar, wer sich im Recht befindet, da ich $437 BGB anders verstanden habe.
Leserforumvon Nettchen_26 | Kaufrecht | 8 Antworten | 04.05.2005 22:05
BGB jetzt bestimmt 10 mal durchgelsen und bin jetzt ganz verwirrt. ... Bin doch nicht der MM Und dann kommt natürlich die Diskussion Geld zurück, oder nicht?! ... Der Kunde muss sich auch mit einem Gutschein zufrieden geben.
Leserforumvon zaskar1 | Kaufrecht | 9 Antworten | 28.12.2016 08:52
Der Fragesteller hat Waren von 195€ bestellt, davon 140€ in Geld und 55€ per Gutschein bezahlt. ... Der Fragesteller möchte die 100€ in Geld zurück, während der Händler 45€ in Geld und den 55€-Gutschein zurück gibt. ... Da hat er unterm Strich das was er will: Geld statt Gutschein Am 28.12.2016 von zaskar1 Negativ ich habe auf Rechnung gekauft und noch Garnichts bezahlt...
Leserforumvon pinkdragon | Kaufrecht | 12 Antworten | 06.01.2006 02:09
Hallo alle zusammen, ich hab jetzt hier schon einige Artikel nachgelesen und zum Minderjährigen gibt es nicht sehr viele Artikel. ... Kann der gesetzliche Vertreter nun vom Verkäufer das Geld zurückverlangen oder muss er sich ebenfalls mit einem Gutschein zufrieden geben? ... Gilt das auch im Fall eines beschränkt Geschäftsfähigen oder hat hier der gesetzliche Vertreter einen Anspruch auf Geld und nicht einen geldwerten Gutschein?
Leserforumvon auge1 | Kaufrecht | 19 Antworten | 17.12.2021 13:18
K sendet zurück, wil also den Artikel zurückgeben, bzw wiederrufen? ... [/quote] Dann darfst Du keinen Fernabsatz anbieten, oder die Kleinmöbel müssten Waren sein, die von [link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html]§ 312 d BGB[/link] erfasst sind. ... Sie geben stattdessen einen Gutschein, aber nicht das Geld zurück.
Leserforumvon pitti 13 | Kaufrecht | 3 Antworten | 21.06.2022 15:27
Man bot mir aber einen 30 Euro Gutschein von OTTO an als Entschuldigung. ... Indem OTTO den Gutschein bei meinem Arbeitgeber einlöst haben Sie BARGELD ! ... Die Erstattung hat hier laut Gesetz zwingend in Gutscheinen zu erfolgen: [i]§ 357 BGB: ...
Leserforumvon AndreaHal. | Kaufrecht | 5 Antworten | 12.07.2015 12:17
Das was Sie vorhaben ist ja eine komplette Rückgabe der gekauften Artikel, weil sie sich in der Qualität geirrt haben und da kann der Eintel-Handel nichts für. ... Somit ist dann ein Gutschein absolut ok würde ich sagen. Wenn ihr keinen Gutschein wollt, dann hättet ihr dem VK sein Recht auf Nachbesserung zugestehen müssen...
Leserforumvon go365557-6 | Kaufrecht | 34 Antworten | 03.06.2013 08:21
Das ist doch ziemlich eindeutig: Während der Aktion gibt es kein Umtausch gegen Geld, sondern nur Umtausch gegen Gutschein (zumindest für alle, die auf die Torwand geschossen haben und damit diese Sonderbedingung akzeptiert haben). ... Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass es ja kaum sein kann, dass ich einen Artikel kaufen kann, dann am Torwandschiessen teilnehme und den Artikel entweder umsonst bekomme oder, wenn ich nicht treffe, den Artikel einfach zurückgeben kann, mein Geld wiederbekomme und mir den Artikel dann nochmal kaufe, um dann wieder am Torwandschiessen teilzunehmen. quote:In der Umtauschgarantie steht AUSDRÜCKLICH, daß sie ohne wenn und aber auch dann gilt, wenn dem Kunden vorgehalten würde, daß aber irgendwelche anderen AGB-Bestimmungen die Umtauschgarantie einschränken würden ... ... Nach der Aktion den Gutschein für einen erneuten Kauf verwenden und bei Rückgabe dessen wieder Geld erhalten.
Leserforumvon Mr. O | Kaufrecht | 39 Antworten | 05.11.2011 21:38
Dort steht aber auch nicht, dass du das Geld zurück erhälst. ... Wenn überhaupt würde ich einen Gutschein für den Artikel bekommen. ... Ich versteh ja ehrlich gesagt auch nicht, warum hier nicht umgetauscht wird (zumindest in einen Gutschein).
Leserforumvon mannemer2015 | Kaufrecht | 8 Antworten | 12.04.2015 10:17
Das Ganze mit der Ankündigung, nach Fristablauf das Geld zurückzubuchen und anschließend den um den Preis des Sideboards bereinigten Betrag wieder zu überweisen (Zurückbehaltungsrecht gemäß §273 BGB) sowie ggf. der Ankündigung der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs auf Lieferung des Sideboards. ... Der Gutschein ist ohne Mindestbestellwert. ... Unter archive.org findet sich dieser Artikel leider nicht.
Leserforumvon Jan291 | Kaufrecht | 20 Antworten | 24.03.2023 07:29
BGB. ... BGB.... Irrtums nach § 119 BGB anfechtungsberechtigt!
Leserforumvon Frokon | Kaufrecht | 10 Antworten | 29.04.2021 21:28
Quelle schrieb mir ich soll mich gedulden nach 5 Tagen würden Sie die Ware schicken. 5 Tage später hat Quelle den Kaufvertrag storniert und mir einen 5€ Gutschein gegeben. ... [quote=Frokon]und mir einen 5€ Gutschein gegeben.... [/quote] "Aufgrund der großen Nachfrage kann der Artikel plötzlich nicht mehr geliefert werden" Mehr habe ich nicht als Antwort bekommen [quote=Harry van Sell]Und den Kaufpreis nicht erstattet?
Leserforumvon Ksmi | Kaufrecht | 20 Antworten | 22.11.2023 12:12
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. ... Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. ... Verwendbarkeit Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
Leserforumvon klajne | Kaufrecht | 24 Antworten | 24.07.2010 22:44
Einige wenige lassen nur umtauschen oder geben einen Gutschein, also kein Geld zurück. ... Für den Verkäufer empfiehlt es sich, Umtauschrechte schriftlich einzuräumen und unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen, z. ... Es geht darum dass das Teil einen Riss hat, ein Sachmangel nach § 434 BGB.
Leserforumvon Emil135 | Kaufrecht | 27 Antworten | 07.12.2015 18:34
Wenn es nur um einen Artikel geht... ... Wenn es nur um einen Artikel geht...Die Anzahl der Artikel ist irrelevant! ... Schon beinur einem Artikel kann man von einem Gewerne sprechen!
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