434 Ergebnisse für „artikel defekt“

Leserforumvon mircn | Kaufrecht | 1 Antwort | 21.01.2011 13:13
Komischerweise folgte dann etwas später eine Email, dass der Artikel angeblich defekt sei und er gerne sein Geld zurück haben möchte. ... Seltsamerweise habe ich den Artikel mit 3 Zeugen vor Versand ebenfalls auf Funktion getestet, und dort konnte kein defekt festgestellt werden. ... Ich möchte ungern einen Artikel zurücknehmen, den ich NEU verkauft habe und dann gebraucht und defekt zurückerhalte.
Leserforumvon catwelatze | Kaufrecht | 2 Antworten | 28.09.2007 13:20
Die Kosten für den Versand zur Firma Sirch liegen aber bei Ihnen. das meiste davon ist natürlich völliger nonsens, das ist mir klar. ich bin aber doch etwas verärgert über diese mail und würde jetzt eigentlich von meinem widerrufsrecht gebrauch machen. wie ist denn dann die lage, wenn ich den defekten artikel zurück schicke, der aber schon so defekt bei mir angeliefert wurde ? können die sich da irgendwie querstellen bei der erstattung des kaufbetrages, weil sie ja einen defekten artikel zurück bekommen ? ... Am 29.9.2007 von Monika Rosenplenter Hallo, ich habe über Amazon einen Artikel für 37,00 Euro verkauft, der angeblich nicht funktioniert.
Leserforumvon Ah0i | Kaufrecht | 11 Antworten | 26.08.2014 15:43
Nach drei Monaten Nutzung ist das Gerät nun defekt und es stellte sich heraus, dass sich zuckrige Limonade in diesem befand. Der Defekt ließe sich auf die vergossene Limonade zurückführen, laut Servicetechniker. ... Formulierungsbeispiel: Der Artikel wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. quote:von GMB am 01.09.2014 11:58 Reicht es, dies in der Verkaufsanzeige zu erwähnen?
Leserforumvon so385153-48 | Kaufrecht | 2 Antworten | 14.04.2014 13:03
Als der Verkäufer bei mir Zuhause war, habe ich den Verkäufer vor zwei weiteren Zeugen gefragt ob der Artikel auch einwandfrei funktioniere, der Verkäufer hat dies bejaht. Der Kauf war am 12.4.14 und am selben Tag wollte ich das Betriebssystem neu aufsetzten und dies hat nicht funktioniert, und ein technischer Defekt hat sich offenbart. ... Ich habe den Verkäufer dann gleich am Samstag Abend auf den technischen Defekt per SMS angeschrieben und er meinte er wusste nichts davon, da er das gerät nie genutzt hat sondern immer bei ihm rumgestanden hat.
Leserforumvon molieven | Kaufrecht | 1 Antwort | 29.07.2013 18:05
Da ich dachte, dass mein Mainboard defekt sei, hab ich vor ca. einer Woche ein neues bei einem Online Haendler bestellt. ... Nun schreibt mir den Online Haendler heute, dass das Mainboard defekt sei (Pins im Sockel verbogen) und er mir den Betrag nicht zurueck erstattet.
Leserforumvon Tele955848 | Kaufrecht | 8 Antworten | 19.08.2007 15:05
Hallo, habe folgenden Artikel gekauft: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... bin aber auch stinksauer weil vermutlich 125 euro für den artikel zuwenig ist für den verkäufer ;-) und ihn deswegen nun als defekt angiebt. wie oder was kann ich nun noch machen (richtigen brief schreiben aber wie) ? ... Muss der VK nicht auch Beweisen das der Artikel Defekt ist ?
Leserforumvon Magaritta | Kaufrecht | 12 Antworten | 29.05.2006 19:48
Ich habe einen Artikel bei ebay gekauft. Bereits nach drei Tagen war er defekt. Ich schrieb dem Verkäufer eine EMail und bereits am übernächsten Tag wurde der Artikel abgeholt.
Leserforumvon go420964-81 | Kaufrecht | 3 Antworten | 17.11.2023 16:10
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen? Wer trägt die Beweispflicht dafür, dass das Gerät vor dem Verkauf nicht defekt war - der Käufer oder ich? ... [quote=go420964-81]Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen?
Leserforumvon hamsibalik | Kaufrecht | 2 Antworten | 20.02.2010 03:21
Alle folgenden Artikel die hier von mir angeboten werden sind Privat und nicht Gewerblich umtausch erfolgen bei mir nur aus Kolanz gründen. Spassbieter bekommen Post von meinem Rechtsanwalt, sowie eine Anzeige wegen Betrugs.Für keine der angebotenen Artikel gibt es eine Garantie!!! ... (also herstellungsdatum 06 und nicht 08 wie oben steht) dies habe ich auch dem verkäufer mittgeteilt und ihn aufgefordert die artikel zurückzunehmen. er schrieb "Umtausch erfolgt bei mir nur aus Kolanzgründen und trotzdem gebe ich für die Jeweiligen Artikel keine Garantie." und bot mir zwei andere drucker, wieder "gratis" an. ich lehnte wieder ab und bestand darauf, dass er die artikel zurücknimmt. soweit bin ich momentan. ich bekomm immer wieder von ihm zu hören, dass er keine garantie anboten habe u.s.w und er mir ersatz angeboten habe und es nun "besser" wäre "jetzt Ebay entscheiden zu lassen". fakt ist, dass der artikel nicht der beschreibung entspricht. und es nicht darauf hingewiesen wurde, dass die drucker ungetetstet verkauft werden., weil ussage des verkäufers "Ich habe gesagt das nur ein toner bei ist und vor allem habe ich diese nicht getestet das habe ich gesagt, ich habe diese nur angemacht und die haben am Status grün geleuchtet trotzdem habe ich diese als ungetestet verkauft. " wie soll ich vorgehen??
Leserforumvon tchapp | Kaufrecht | 6 Antworten | 26.07.2018 08:52
Eine Woche später meint der Käufer, der Artikel sei defekt, er wolle ihn sofort zurückschicken. ... Wenn er versucht, über den PayPal Käuferschutz zu gehen wird er aufgefordert werden ein Gutachten über den Defekt vorzulegen. ... Hängt vom Defekt ab.
Leserforumvon rumble1311 | Kaufrecht | 13 Antworten | 03.08.2011 16:48
" Am 4.8.2011 von Tommok Setze ihm eine Frist zur Nacherfüllung, schicke ihm auf jeden Fall kein weiteres Geld, sondern stattdessen den Artikel zurück, er soll ihn Dir repariert oder einen neuen liefern. ... Du bist im Recht, er muss Dir einen funktionstüchtigen Artikel liefern, da kann er noch so viel faseln. ----------------- " " Am 4.8.2011 von reckoner Hallo, quote: -------------------------------------------------------------------------------- Zwischen Privatleuten... -------------------------------------------------------------------------------- Ich sehe hier aber keinen privaten Verkäufer, er handelt doch im Auftrag der Feuerwehr; was immer die auch ist (Verein, Behörde, ?... Setze ihm doch einfach eine angemessene Frist zur Lieferung des funktionierenden Gerätes und teile ihm mit, er könne seine unverschämten Forderungen ebenso wie seine angeblich juristisch wasserdichten Formulierungen gerne vergessen oder anderweitig damit verfahren, solange er Dir den Artikel liefert. ----------------- " "
Leserforumvon Vike28 | Kaufrecht | 10 Antworten | 15.06.2022 23:00
[/quote] Ich habe doch dem Verkäufer geschrieben das der Artikel defekt ist und ich aufgrund dessen das Geld erstattet bekommen möchte. ... Am 16.6.2022 von Harry van Sell [quote=Vike28]Ich habe doch dem Verkäufer geschrieben das der Artikel defekt ist und ich aufgrund dessen das Geld erstattet bekommen möchte.... Am 17.6.2022 von Kalanndok [quote=Vike28]Ich habe doch dem Verkäufer geschrieben das der Artikel defekt ist und ich aufgrund dessen das Geld erstattet bekommen möchte.
Leserforumvon 77ma874@ruru.be | Kaufrecht | 6 Antworten | 28.03.2019 10:22
hallo, ich habe mehrere artikel bei einem online Händler gekauft. ein artikel war defekt und ging per retourversandschein vom Händler zurück. habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten? ... Zitat (von 77ma874@ruru.be):ein artikel war defekt und ging per retourversandschein vom Händler zurück. ... Am 28.3.2019 von 77ma874@ruru.be der Lüfter vom netzteil war defekt. ich nehme an SachmangelHaftung?
Leserforumvon MarkusMa | Kaufrecht | 4 Antworten | 28.06.2013 15:15
Hallo, angenommen, ein erhaltener Artikel (30€) ist defekt. ... Kann man jetzt noch vom Kauf zurücktreten/Geld zurück fordnern; oder kann der Händler darauf bestehen, nur den Artikel auszutauschen (beides natürlich erst nach Rücksendung der defekten Ware) ? ... Darunter fallen: - Rücktritt vom Vertrag - Minderung - Geltendmachung von Schadensersatz -- Editiert JuR am 29.07.2013 21:53 Am 28.6.2013 von MarkusMa Hallo, mir geht es mehr darum: - Artikel ist ja noch keine 14 Tage alt -- Hatte zunächst um Tausch gegen funktionierendes Gerät gebeten, .. -- würde nun aber lieber vom Kauf zurücktreten/Geld zurück.
Leserforumvon pommes20 | Kaufrecht | 1 Antwort | 17.01.2010 02:11
ich habe bei einem händler im internet ein handy gekauft. das angebot lautete folgendermaßen: "SIEMENS ME45 grau-schwarz WIE NEU mit RECHNUNG GARANTIE". bezahlt, erhalten, benutzt, defekt :-/ der defekt trat nun nach sehr kurzer zeit ein. was für ein recht habe ich nun? ich lese oft von einem unterschied zwischen garantie, gewähleitung, reperatur, ersatzlieferung usw. meine 2 fragen: könnte ich folgendes (per einschreiben) vom händler verlangen: 1. das gelieferte gerät weist einen erheblichen defekt auf. hiermit fordere ich sie auf, mir innerhalb von 14tagen eine ersatzlieferung zukommen zu lassen. 2. habe ich das recht, das defekte gerät in einem "unfreien", versichertem paket zu senden? zur info: ich habe das gerät benutzt, wodurch es gebrauchsspuren hat; ich habe einen zeugen, der mit mir den schaden feststellte und es eingepackt hat. wer den artikel ansehen will: Siemens SL55 - Artikelbeschreibung (der link funktioniert komischerweise nicht immer... dann muss man einfach den link anklicken und sobald die seite sich kurz geöffnet hat aus "escape" drücken) ich würde mich sehr über eine antwort freuen gruß pommes20 -- Editiert am 17.01.2010 02:19
Leserforumvon Grinsekatze247 | Kaufrecht | 8 Antworten | 03.06.2019 09:38
Bringt dir aber nichts, denn nach Ablauf von 6 Monaten musst DU beweisen, dass die Brotdose bereits beim Kauf defekt war. ... Bringt dir aber nichts, denn nach Ablauf von 6 Monaten musst DU beweisen, dass die Brotdose bereits beim Kauf defekt war. ... Natürlich war sie nicht defekt als ich sie bekommen habe, aber die Halterung der Verschlüsse ist porös geworden, eine inzwischen komplett weggebrochen, die zweite folgt bald.
Leserforumvon piranha | Kaufrecht | 2 Antworten | 17.11.2006 19:28
Nun wollte ich beim Verkäufer fragen,wie das mit einer Rücksendung abläuft- der Artikel hat ja noch Garantie. ... Nachbesserung nur beansprucht werden, wenn der Defekt tatsächlich schon bei Lieferung vorhanden war. ... Der Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den vorliegenden Defekt nicht als Gewährleistungsfall anerkennen können.
Leserforumvon eveninhisyouth | Kaufrecht | 3 Antworten | 17.01.2019 23:08
Kann mir jeman sagen inwiefern man einem Käufer eines Artikels nachweisen muss, dass ein verkaufter Artikel (Onlineauktion) nicht mehr zur Verfügung steht. ... Artikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen. ... Am 18.1.2019 von Harry van Sell Zitat (von eveninhisyouth):Artikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen.
Leserforumvon amazon-abneigung | Kaufrecht | 0 Antworten | 14.12.2011 10:18
ie=UTF8&seller=A8KICS1PHF7ZO Artikel (Elektronik) wird als "wie Neu" bezeichnet. Dieser erreicht den Kunden A und es handelt sich um einen total defekt. ... Kann der Kunde einfach den neuen "wie Neu" Artikel kaufen und die Differenz stornieren (da nun teurer als vorher)?
Leserforumvon edgar_f | Kaufrecht | 3 Antworten | 01.10.2007 18:09
Hallo, nach einer Bestellung im Dezember letzten Jahres kam der Artikel gleich defekt an, weshalb dieser auch wieder zurückgesendet wurde.
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