50 Ergebnisse für „artikel euro rücksendekosten“

Leserforumvon Sebastian77 | Kaufrecht | 1 Antwort | 20.05.2020 10:17
Warenwert über 200 Euro. ... Der genau Text lautete: Sie können neuwertige unbenutzte Artikel aus Ihrer Bestellung im Rahmen des Widerrufsrechtes zurück senden. ... Da der Warenwert der wiederufenen Artikel aber über 40 Euro liegt müsste doch der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.
Leserforumvon grins1000 | Kaufrecht | 6 Antworten | 29.10.2013 10:38
Versandort: Hongkong; AGB: Rücksendekosten trägt in jedem Fall der Käufer. ... Wenn der Preis der Tastatur unter 40Euro lag, dann darfst/musst du sogar die Rücksendekosten tragen. quote:Was meint ihr? ... Ich stimme dir zwar zu, dass die 40-Euro-Grenze bei Mängeln nicht gilt, aber wenn man bereits die Widerruf-Karte gezogen hat... quote:Bezahlt wurde per PayPal.
Leserforumvon tt2k | Kaufrecht | 3 Antworten | 06.01.2007 12:56
Hallo, ich habe einen Artikel gekauft und möchte Ihn jetzt gerne zurück geben. Der Artikel kostet 38 Euro und der Vesand 5 Euro, also Gesamt 43 Euro. Muss ich jetzt die Rücksendekosten tragen oder der Verkäufer ?
Leserforumvon Boonie | Kaufrecht | 4 Antworten | 08.10.2012 15:31
Hallo, angenommen ein Kunde bestellt in einem Onlineshop Ware für 16,90 Euro + 5,- Euro Versand. ... Die 40 Euro Klausel greift doch hier gar nicht oder ? ... Jetzt jedoch hast du nicht auf einen richtigen Artikel bestanden, sondern du hast den Kauf widerrufen!
Leserforumvon werkannhelfen | Kaufrecht | 13 Antworten | 20.12.2016 18:01
Artikel 1 für 9,- Euro, Artikel 2 für 11,00 Euro. Auf der Rechnung ist aufgelistet, daß für Artikel 2 Porto in Höhe von 5,00 Euro anfällt. Artikel 1 für Euro 9,- muß zurückgeschickt werden.
Leserforumvon Austin | Kaufrecht | 1 Antwort | 15.02.2011 21:58
Hallo, wir (gewerblich) haben einen Artikel im Wert von 44,99 Euro verkauft. ... Sprich wir ziehen von den 44,99 euro die differenz zu "normalen" Versand ab und erstatten z.b. 37,99 Euro.
Leserforumvon Charmin | Kaufrecht | 13 Antworten | 11.11.2011 09:48
Ein Käufer hat bei mir gekauft, jetzt möchte er den Artikel zurück geben. ... Die Ware ist jetzt bei DHL und die verlangen mittlerweile 40,00 Euro Lagerkosten. Ich muss dazu sagen, das der Warenwert unter 40,00 Euro liegt.
Leserforumvon Christian0815 | Kaufrecht | 4 Antworten | 08.05.2007 10:26
Hallo, mal angenommen jemand kauft bei einem gewerblichen Anbieter bei Ebay ein Telefonladegerät für 1,50 Euro. ... Nun schreibt der VK der K soll den Artikel erst mal auf die Kosten des K zurück schicken.
Leserforumvon guest123-1126 | Kaufrecht | 5 Antworten | 05.08.2006 18:33
Versand 782,25 Euro. Aus meiner Sicht versucht man, die gesetzl. festgeschriebenen Rücksendekosten so weiter zu reichen. ... wenn nicht, dann darf der VK hier auch die Rücksendekosten einbehalten wenn dies vertraglich (AGB) so festgelegt wurde.
Leserforumvon Sommersonnenschein | Kaufrecht | 6 Antworten | 25.08.2008 13:42
Nunwäre aber ein Artikel so minderwertig, daß ich ihn zurückschicken will. Da es ein großer Artikel ist muss ich das als Paket für knapp 7 Euro versenden. ... Zum Einen hätte ich ja ursprünglich über 40 Euro bestellt.
Leserforumvon smoother | Kaufrecht | 4 Antworten | 25.07.2010 22:37
Jetzt habe ich auch Artikel aus Lieferungen zurückgeschickt, die in der Summe nicht den Warenwert von 40 Euro übersteigen; Diese habe ich aber in jedem Fall zusammen mit anderen Artikeln aus der Bestellung zurückgeschickt, so dass der Warenwert aller von mir zurückgeschickten Artikel deutlich über 40 Euro lag. Der Onlineshop-Anbieter hat mir jetzt den Warenwert erstattet, aber gleichzeitig anteilig Versandkosten für Artikel aus Lieferungen berechnet, deren Summe nicht 40 Euro übersteigt! ... Eigentlich ist es ja auch nur folgerichtig, auch die Rücksendekosten bei Teilrücksendungen komplett zu erstatten.
Leserforumvon Freitag123 | Kaufrecht | 4 Antworten | 08.12.2011 23:04
Es wurde ein falscher Artikel geliefert, er entspricht nicht der Beschreibung, in den AGB steht: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. ... Normalerweise gehen die Rücksendekosten auf die Kappe des K, bis 40 EUR Warenwert, sofern du entsprchend belehrt wurdest, siehe § 357 II BGB. Da die Rücksendekosten, 15 EUR, höher waren, als der KP, den du bezahlt hast, 14 EUR, durfte der VK zu Recht die Annahme verweigern.
Leserforumvon Robert Langeneder | Kaufrecht | 2 Antworten | 26.05.2009 17:26
Hallo, habe folgende Frage: X kauft einen Artikel in einem Onlineshop auf Rechnung. Der Artikel gefällt X aber nicht und er möchte den Artikel gleich am Tag des Erhalts wieder zurück schicken. ... Nein, man braucht die Ware nicht zu bezahlen, wenn man jetzt von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und den Artikel zurücksendet. **** Lediglich kann es passieren, dass man auf seinen Rücksendekosten sitzen bleibt, da die Ware noch nicht bezahlt wurde (unter der Voraussetzung, dass der Unternehmer darüber belehrt hat). (8) Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden.
Leserforumvon bandito | Kaufrecht | 1 Antwort | 08.07.2020 17:04
Bislang sind etwa. 30 Euro Kosten enstanden. ... Antwort darauf war ledeglich das die ersten Rücksendekosten nach ihren Geschäftsbedingungen nicht übernommen wurden. ... Der Artikelwert beläuft sich auf ca. 200-300 Euro.
Leserforumvon guest-12314.05.2013 22:16:13 | Kaufrecht | 4 Antworten | 13.06.2012 17:55
Hallo, habe in einer Online Apotheke mehrere Artikel für über 40 Euro gekauft und 1 Artikel davon zurückgesendet. ... Was mir noch nicht ganz klar ist: ich habe 4 verschiedene Artikel im Wert von insgesamt etwas über 70 Euro gekauft. 1 Artikel habe ich zurückgesendet der Wert dieses Artikels betrug knapp 11 Euro- muss ich dann auch die Rücksendekosten tragen? Ich habe gelesen dass bei einem Widerruf der gesamte Warenwert der Bestellung zählt auch wenn z.B. 1 oder 2 Artikel im Wert von unter 40 Euro zurückgegeben werden.
Leserforumvon Charlie1968 | Kaufrecht | 8 Antworten | 15.02.2012 17:46
Der Kunde erhält den Artikel im Wert von mehreren Euro von mir versandkostenfrei. ... Hin- und Rücksendekosten zu meinen Lasten. ... Nope. quote:Der Kunde erhält den Artikel im Wert von mehreren Euro von mir versandkostenfrei.
Leserforumvon medio3 | Kaufrecht | 5 Antworten | 04.12.2012 22:33
Käufer sendet den Artikel zurück und erhält auf Wunsch in form des Umtausches den Artikel eine Nummer größer. ... Kunde will die Rücksendekosten (Porto). ... Sollte der letzte Satz zum tragen kommen, wäre jegliche Auferlegung der Rücksendekosten unzulässig. ----------------- ""
Leserforumvon bitwicht | Kaufrecht | 6 Antworten | 20.08.2009 14:57
Ich habe eine Ware mit dem Wert von 600 euro. ... Ware Wert 1000 euro. Versand per Spedition 150 euro.
Leserforumvon muschka123 | Kaufrecht | 4 Antworten | 28.02.2020 15:18
Es handelt sich zwar nur um einen Artikel für ein paar Euro, aber mir geht es dabei ums Prinzip. Ich wurde mit falschen Versprechungen dazu gelockt mich für diesen Artikel zu entscheiden und wurde vom Ergebnis mehr als enttäuscht. ... Ja vom Wiederrufsrecht habe ich auch gebrauch gemacht - die Rücksendekosten trage ich.
Leserforumvon IchhabdamalneFrage2020 | Kaufrecht | 9 Antworten | 25.04.2021 20:38
Nun wäre ein Versand innerhalb Deutschlands ab x Euro versandkostenfrei, aus Italien oder Spanien, wo ein Artikel nicht unerheblich günstiger wäre, würden aber meinetwegen 10 Euro Versandkosten verlangt, damit wäre der Artikel immer noch günstiger also würde er dort bestellt werden. ... (Ich kenne Fälle, wo der Verkäufer mindestens einen Vorschuss auf die Rücksendekosten leisten musste - aber da ging es um Speditionsware.) ... Achso, bei Amazon beispielhaft steht unter den FAQs nun auch nicht dass der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat?
123