849 Ergebnisse für „artikel kauf“

Leserforumvon Knogle | Kaufrecht | 1 Antwort | 14.04.2017 15:33
Ich gruesse euch liebe Community, Person A hat vor einem halben Jahr einen Artikel auf eBay erworben, eine Festplatte mit 500GB Speicherplatz (SSD) im Wert von 500 Euro. Der Haendler A hat dann jedoch den Kauf abgebrochen nachdem Person A schon gezahlt hat, mit der Begruendung dass Haendler A sich bei der Beschreibung vertan habe, und es sich um Festplatten mit 128GB Speicherplatz handelt mit einem Wert von 80 Euro.
Leserforumvon Seomid | Kaufrecht | 11 Antworten | 18.02.2020 00:51
A hat den anderen Artikel gekauft und hat einen Kassenbon um es nachzuweisen. Darf der Verkäufer einem Kunden nur bestimmte Artikel verweigern oder wie verhält sich das? ... An der Kasse wird A der Kauf verweigert Jetzt nur die Frage: ist das rechtens?
Leserforumvon rumble1311 | Kaufrecht | 13 Antworten | 03.08.2011 16:48
" Am 4.8.2011 von Tommok Setze ihm eine Frist zur Nacherfüllung, schicke ihm auf jeden Fall kein weiteres Geld, sondern stattdessen den Artikel zurück, er soll ihn Dir repariert oder einen neuen liefern. ... Beispiel: Die Feuerwehr bietet im Rahmen von Brandschutzveranstaltungen auch bestimmt Gegenstände zum Kauf an (etwa Rauchmelder). ... Setze ihm doch einfach eine angemessene Frist zur Lieferung des funktionierenden Gerätes und teile ihm mit, er könne seine unverschämten Forderungen ebenso wie seine angeblich juristisch wasserdichten Formulierungen gerne vergessen oder anderweitig damit verfahren, solange er Dir den Artikel liefert. ----------------- " "
Leserforumvon RandomDude | Kaufrecht | 18 Antworten | 03.10.2013 11:22
Hallo, ich habe einen Artikel gekauft, der auf der Webseite falsch ausgezeichnet war. ... Welche Möglichkeiten habe ich, den Artikel zum angegebenen Preis zu bekommen? ... Mit welcher Begründung kann ich den Artikel zum gegebenen Preis bekommen?
Leserforumvon eveninhisyouth | Kaufrecht | 3 Antworten | 17.01.2019 23:08
Kann mir jeman sagen inwiefern man einem Käufer eines Artikels nachweisen muss, dass ein verkaufter Artikel (Onlineauktion) nicht mehr zur Verfügung steht. ... Artikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen. ... Am 18.1.2019 von Harry van Sell Zitat (von eveninhisyouth):Artikel ist defekt und somit nicht mehr zu verkaufen.
Leserforumvon Florian5524 | Kaufrecht | 1 Antwort | 17.02.2018 16:55
Nach Rückfrage bei Amazon, bot man dem Kunden lediglich an, den Artikel zurückzunehmen oder 10% gutzuschreiben - eine Nachlieferung ist nicht möglich. Welche Rechte hat der Kunde um auf die Kaufvertragserfüllung zu pochen, da dieser den Artikel zu dem Preis in jedem Fall erhalten möchte.
Leserforumvon carmadamus | Kaufrecht | 0 Antworten | 17.11.2001 00:51
bei preisvergleichen ist mir aufgefallen, dass viele computer artikel in den usa sehr viel billiger sind manchmal über 1000DM, daher meine frage was würde bei einem kauf in den usa noch an weitereren kosten auf mich zu kommen an zoll oder mehrwertsteuer. werden diese kosten immer erhoben. und was wenn ein bekannter in den usa lebend das produkt kauf und einfach per post schickt?
ebay-Kauf ohne Versand 5 von 5 Sterne
Leserforumvon jms | Kaufrecht | 2 Antworten | 05.11.2017 18:00
Ich habe bei eBay einen Artikel von privat gekauft und bezahlt und erst dann gesehen, dass der Verkäufer keinen Versand anbietet, sondern nur Abholung. ... Ich gehe mal davon aus dass der Kauf rechtsgültig ist und ich der Eigentümer geworden bin. Wie lange muss denn der Verkäufer den Artikel vorhalten und auf meine Abholung warten?
Leserforumvon Johannes94 | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.03.2015 20:06
Beschreibungen der Zufallsartikel lauten ungefähr wie folgt: [...]Beim Kauf dieses (Zufalls-)Artikels suchen wir aus unserem Sortiment einen Artikel für dich aus [...] ... Wenn ich aber einen Zufallsartikel kaufe und es ist von einer Nichtlieferbarkeit die Rede, dann trifft das doch nur zu, wenn ALLE Artikel des Shops nicht mehr erhältlich sind, da ich ja einen zufälligen Artikel aus dem Sortiment gekauft habe. D.h. solange der Shop noch Artikel im Sortiment hat, können sie nicht von einer Nichtverfügbarkeit sprechen, oder?
Leserforumvon AladinRed | Kaufrecht | 23 Antworten | 11.06.2023 12:49
Hallo, Ich habe auf der Internetplattform "kleinanzeigen.de" einen privat eingestellten Artikel (elektrische Zahnbürste) erworben und diesen nicht wie vor dem Kauf vereinbart zum Zeitpunkt x (4 Werktage) erhalten. ... [/quote] Frage an den Verkäufer vor dem Kauf war: ob der Artikel am selben Tag noch verschickt wird. ... Am 11.6.2023 von Harry van Sell Das [quote=AladinRed]Frage an den Verkäufer vor dem Kauf war: ob der Artikel am selben Tag noch verschickt wird.
Leserforumvon ano_ | Kaufrecht | 1 Antwort | 18.03.2008 23:08
Nach der Bezahlung wurde der Artikel losgeschickt, unversichert. ... Ein Rücktrittsrecht vom Kauf wird ebenfalls ausgeschlossen. Der Artikel wird verkauft wie gesehen.
Leserforumvon Blitzdödel | Kaufrecht | 8 Antworten | 20.03.2013 09:23
Am 07.03.2013 erhielt ich einen Artikel der nicht dem bestellten entspricht, widerrief den Kauf und führte ausführlich die Mängel der erhaltenen Wahre auf, die mir auch am 08.03.2013 bestätigt wurden. Bis heute habe ich keinen Ersatz erhalten und trete vom Kauf zurück. Ich möchte Ihren falschen Artikel zurücksenden und meinen Kaufbetrag zurückerhalten.
Leserforumvon Karl-Heinz1234 | Kaufrecht | 5 Antworten | 28.02.2016 09:40
Ich habe ein Artikel über eBay gekauft von einem Händler mit 1 Monatigem Widerrufsrecht. ... Ich möchte den Artikel zurück geben. ... Das Widerrufsrecht soll den Onlinekauf ja in dem Punkt mit dem Kauf im Ladengeschäft gleichstellen, dass man dort die Ware vor Vertragsabschluss prüfen kann.
Leserforumvon Toxo | Kaufrecht | 8 Antworten | 10.02.2010 13:12
A kauft im Internet einen Artikel, der zum Zeitpunkt des Kaufs als "verfügbar" und "sofort lieferbar" galt. ... Im letzteren Fall hätte der K Anspruch auf den Artikel, ggfs. ... Wie in allen juristischen Dingen, kommt es auch hier auf die Formulierung und die Gesamtumstände an. quote:Hier wird nach dem Prinzip "invitatio ad offerendum" gehandelt Beim Internet-Kauf ist die Bestellung des Käufers das Angebot auf Vertragsschluss an den Verkäufer.
Leserforumvon User45678 | Kaufrecht | 4 Antworten | 15.05.2020 14:30
Guten Tag Ich habe vor etwa einer Woche Bei Ebay ein Artikel per "Sofort Kauf " gekauft. ... Dann kam eine Mail von Ebay darin wurde mir mitgeteilt das der Verkäufer den kauf abgebrochen hat hab dann noch bestätigt das ich den Artilkel noch nicht bezahlt habe.. In der darauf folgen Mail wurde mir der Grund des Abbruchs mitgeteilt " Käufer wünschte den Kauf abzubrechen sie brauchen nichts weiter tun" Frage.
Leserforumvon dedier | Kaufrecht | 6 Antworten | 17.12.2011 13:00
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. ... Den Widerruf kannst du ab Kauf erklären.
Leserforumvon OchiOchsen | Kaufrecht | 2 Antworten | 23.12.2013 11:07
Hallöchen, Kurze Frage: Man kauft einen Artikel, dieser funktioniert nicht, man schickt ihn zurück, bekommt aber das Geld nicht wieder. Der Verkäufer bietet aber noch andere Artikel an. ... Der VK könnte auch den ersten Kaufvertrag durch Zusendung eines mangelfreien Artikels erfüllen (Nachbesserung), dann hättest du beim Kauf eines anderen Artikels dann zwei gekauft (und müßtest den zweiten auch bezahlen).
Leserforumvon Dulin | Kaufrecht | 2 Antworten | 11.11.2014 20:12
Hallo liebes Forum, es wurde vom Verkäufer in einem Forum ein Foto-Artikel verkauft. ... Der Verkäufer weist darauf hin, dass nur der Foto-Artikel verkauft wurde. ... Über das, was tatsächlich zum Kauf angeboten wurde, oder über das, was dem Käufer (vergleichsweise) über Link suggeriert wurde?
Leserforumvon Panther L | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.12.2008 21:46
Hallo, habe bei e-bay einen Artikel für 1€ Sofort Kauf ersteigert.Der Artikel war von einem Privaten Verkäufer und kostet normal ca.200-300€. Nach der Auktion bekam ich eine e-mail wo mir der Verkäufer mitteilte das er 1€ Start Preis machen wollte und nicht einen Sofort Kauf und möchte mir zu diesem Preis den Artikel nicht geben und beruft sich auf diese Aussage: Zwischen Ihnen und mir ist bei eBay ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande gekommen (vgl. ... Was kann ich jetzt machen und habe ich überhaupt die möglichkeit auf den Artikel zu bestehen?
Leserforumvon bergundtal22 | Kaufrecht | 1 Antwort | 03.06.2011 15:49
Ich habe bei eBay einen Artikel wieder eingestellt und habe den Betrag geändert, nur leider habe ich vergessen, den Artikel von Sofort-Kauf auf Startpreis zu ändern, dass heißt, der Artikel, der 1000 Euro wert ist, habe ich für einen Euro Sofortkauf angeboten. ... Als die Maske sich öffnen sollte, war der Artikel bereits für 1 Euro verkauft (wen wundert´s?). ... Leider möchte er den Artikel für diesen Preis geliefert bekommen.
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