59 Ergebnisse für „deutschland handy“

Leserforumvon cama133 | Kaufrecht | 5 Antworten | 27.07.2014 09:16
Hallo erstmal ich habe mir vor 4 Wochen ein Handy über den deutschen Onlineanbieter e......... gekauft. ... Außerdem ist es nirgendwo beschrieben das ich ein polnisches Handy erhalte und bei einem deutschen online Händler muss ich ja mMn davon ausgehen das er mir ein Handy für den deutschen Markt verkauft. ... Nur in Polen kosten die Geräte weitaus weniger als in Deutschland.
Leserforumvon luap | Kaufrecht | 4 Antworten | 17.11.2014 11:18
Ich hab ein Handy in Deutschland im Shop gekauft,nun stellt sich herraus das das Handy für den portugisischen Markt ist beim Kauf war hiervon nicht die Rede. ... Dei dem Handy läst sich zB der Kameraton nicht ausschalten. ... CJS" Am 17.11.2014 von luap Ich wollte ein S 5 wie es hier in Deutschland üblich ist und ich bin davon ausgegangen das ich es im Shop bekomme ich habe aber eins das eine Länderkennung aus Portugal hat und in dem Land ist es verboten lautlos Bilder zu machen.
Leserforumvon saketenko | Kaufrecht | 7 Antworten | 20.11.2012 19:16
Das Handy hatte ich bei Quelle gekauft in Deutschland. Meine Frage, ist Samsung nicht verpflichtet das Handy zu repparieren, wenn es in Deutschland gekauft wurde ? ... Zu deutsch, ich kaufe das Handy auf den Phillipinen und kann die Garantie dann auch in Deutschland in Anspruch nehmen, solange Deutschland auf der Garantiekarte aufgeführt ist. das heisst aber nicht, dass ich ein für den phillipinischen Markt gefertigtes Handy in Deutschland kaufen und dann auch in Deutschland die Garantiein Anspruch nehmen kann.
Leserforumvon Rabunny | Kaufrecht | 1 Antwort | 29.12.2005 17:01
Ich habe ein 1 1/2 Jahre altes Handy, welches nun kaputt ist. Vom Herrsteller habe ich nur 1 Jahr Garantie- es besteht in Deutschland aber doch "Gewährleistungspflicht" oder? ... Ist der Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet mir 2 Jahre ein einwandfreies Handy zur Verfügung zu stellen?
Leserforumvon MR671 | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.01.2012 20:46
hallo liebe gemeinde, folgendes... meine lbensgefährtin kaufte in einem handyshop vor 1 jahr und 9 monaten ein handy von samsung. beim kauf wurde ihr versichert es handele sich um ein sim-lock freies handy. soweit funktionierte auch alles. nur jetzt, 3 monate vor ablauf der gewährleistungszeit traten defekte auf. alles soweit kein problem ... der händler, angeblicher besitzerwechsel..aber gleicher firmenname , nahm das handy entgegen und erwirkte über samsung eine vermeintliche reparatur. das handy kam zurück, erkannte aber keinerlei deutsche sim-karte. darauf erneuter besuch im shop, erneut eingeschickt... kam zurück mit dem vermerk : "neue platine eingebaut, ursprungszustand wieder hergestellt" . auf anfrage wurde ihr von samsung mitgeteilt das dieses gerät für den österreichischen markt vorgesehen war und selbst nach ablauf von 2 jahren wohl nicht in deutschland (bzw,. mit einer deutschen sim-karte ) funktionieren wird. den händler darauf angesprochen sagte dieser.. "er könne da nichts machen weil er den laden erst übernommen hat." das ist im bei der annahme des handys zur reparatur nicht eingefallen. meine partnerin ist nun stink sauer weil sie das handy wohl nicht nutzen kann ...nie wieder. dazu noch der spruch vom shop-betreiber: " ich freue mich auf post vom anwalt". nun meine frage.... offensichtlich handelt es sich doch hier um ein "umgestricktes " handy... wäre es nicht kaputt gegangen hätte es keine probleme gegeben... aber nun ... es kann doch nicht wahr sein das es dem typ schnuppe ist das sie ein gerät gekauft hat welches sie jetzt nicht mehr nutzen kann. zumal es ne frechheit ist sich auf den vorbesitzer zu berufen. meine frage... inwieweit haben wir denn eine möglichkeit wieder zu einem funktionstüchtigen handy zu kommen und welche schritte können wir einleiten? ... "Die Flotte Handy Biene" O2-Vodafon Shop ist kein Vertragspartner.
Leserforumvon jazzmn | Kaufrecht | 1 Antwort | 04.12.2009 11:34
Hallo, wir (zu zweit) haben über eBay jeweils ein Handy (Neugerät mit Garantie) mit zusätzlichem Flatrate-Vertrag erworben (das wurde von dem Verkäufer so kombiniert und ist kein Bundle-Angebot der grossen Mobilfunkanbieter in Deutschland gewesen). Das Handy ist nun von Anfang an fehlerhaft (ständige Störgeräusche beim Telefonieren). ... Doch das Handy kam wieder ohne Reparatur mit dem Vermerk "Fehler nicht reproduzierbar" zurück.
Leserforumvon Nicnat | Kaufrecht | 42 Antworten | 31.08.2011 22:24
Den Tarif mit dem Handy habe ich per EMail bestellt. ... Die dürfte ja allerdings nur fürs Handy zählen, oder? ... Das wären 300% mehr und somit Wucher und das widerum ist in Deutschland ja verboten. ----------------- " " Am 2.9.2011 von Mr.Cool C6, momentan Rate 15.- für 12 Monate +39.
Leserforumvon Cerkezler | Kaufrecht | 0 Antworten | 04.11.2003 02:00
Hallo, Ich habe anfang dieses Jahres mein Handy Vertrag verlängert, und für 1 Euro mir durch die Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft. ... Später erzählte man mir dann das das Handy nicht mehr in Deutschland verkauft werden darf. ... Habe ich das Recht auf ein Handy mit Farb Display?
Leserforumvon Cerkezler | Kaufrecht | 1 Antwort | 04.11.2003 02:00
Hallo, Ich habe anfang dieses Jahres mein Handy Vertrag verlängert, und für 1 Euro mir durch die Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft. ... Später erzählte man mir dann das das Handy nicht mehr in Deutschland verkauft werden darf. ... Habe ich das Recht auf ein Handy mit Farb Display?
Leserforumvon minimmi | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.11.2011 13:56
hallo, ich habe folgendes problem, ich habe vor knapp 5 wochen meinem vertrag bei einem onlineshop verlängert und im rahmen der verlängerung ein handy dazu genommen. so, nun habe ich das gerät geliefert bekommen, und musste bei der einrichtung des geräts festellen, dass es nicht für den deutschen markt vorgesehen war, da deutschland nicht als standort auswählbar war (dies wurde mir auch von der herstellerhotline bestätigt, welche die IMEI-nummer des geräts überprüft haben). daraus folgt, dass ich nicht das gerät erhalten habe, welches im shop beschrieben wurde und ich bestellt habe. gesagt getan, gemeldet, und zurück geschickt, da mir in der hotline gesagt wurde, dass das gerät in demfall ausgetauscht wird. so, das gerät ist nun 2 wochen zurück, und die einzige antwort die ich immer auf nachfrage erhalte, ist "das gerät befindet sich beim hersteller zur überprüfung, solange könnte der shop nichts tun" ich will mich mit dieser vertrösterrei nun nicht mehr abfinden, aus folgendnen gründen: 1. das gerät hat dauerhaft den status "sofort lieferbar" im shop 2. es ist eine falschlieferung, kein garantiefall o.ä. woraus im normalfall ein ja einfach eine zusendung eines neuen gerätes folgt ?!
Leserforumvon Baerino | Kaufrecht | 28 Antworten | 20.10.2013 11:43
Also im Geschäft oder bei Base anrufen und ein Handy ohne Branding fordern. ... Jugendlicher ohne Handy !!!!!!!!!! ... Hier mal der Link auf die Base Seite mit dem Handy : http://www.base.de/Handys/Samsung-Handys/Samsung-GALAXY-S4-white?
Leserforumvon fb489698-5 | Kaufrecht | 10 Antworten | 04.05.2018 20:24
Ich habe vor ca 2 Wochen über einen großen und günstigen Anbieter im Internet ein Handy mit Vertrag bestellt. ... Geliefert wurde aber nicht mein Bestelltes Handy sondern sogar ein teureres. ... Reicht die Datei auf meinen Handy dafür als Beweis aus?
Leserforumvon Mogli Designz | Kaufrecht | 1 Antwort | 28.01.2010 15:42
Nehmen wir mal an, bei einem über E-Mail abgemachten Handytausch von Deutschland z.B. nach Österreich, verschickt A das Handy und wartet vergebens auf das Handy von B.
Leserforumvon rechtwichtig | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.04.2007 19:04
(komplette Anschrift und eine Handy-Nr. vom Verkäufer vorh.) ... Handy ausgeschaltet. ich denke mir mal nachdem ich hier alles gelesen hab, Karten wird´s nicht mehr geben. ... sammelklagen sind in deutschland nicht zulässig gruss, kristijan
Leserforumvon BusinessTraveller | Kaufrecht | 8 Antworten | 10.05.2013 15:36
Einen schönen guten Tag zusammen, Ich habe mir letzten Monat ein Tablet mit dazugehörigem Vertrag von Handy-Deutschland gekauft, hauptsächlich zur Videotelefonie (Skype). ... Handy Deutschland hat es dann an deren Servicewerkstatt weitergeleitet. ... Dann werde ich wohl das Gerät an Handy Deutschland zurückschicken und den Anbieter (E-Plus) um eine Kündigung des Vertrages bitten.
Leserforumvon erol3k | Kaufrecht | 3 Antworten | 03.01.2007 13:00
hallo ich war gestern mal wieder einkaufen bei einer grossen elektro und computerartikel kette in deutschland (sau..sau..sau..blöd) wollte mir ein handy kaufen als ich an dem stand war und auf das handy eine Rechnug auf meinen namem haben wollte musste ich festellen das die gesammte Anschrift von mir breits in dem Computer gespeichert war (war ein Warenwirtschaftsprogramm )ich habe jedoch niemals dazu meine Einverständniss dazu gegeben !
Leserforumvon fb377994-48 | Kaufrecht | 4 Antworten | 19.11.2013 19:26
Hallo, ich habe neulich bei der Telekom über einen Zwischenhändler (Machinenring Deutschland) zwei bestehende Verträge ändern lassen (Vertragslaufzeit bereits über ein Jahr). ... Ihr Fehler wurde dem Maschinenring nämlich erst deutlich als sie die Kosten für das Handy von meinem Konto abbuchen wollten. ----------------- "" Am 19.11.2013 von Mr.Cool Die Formulare sind i.d.R. nur Anträge. ... Klar ist aber, das meist erst nach 24 Monaten neue Handy´s fällig werden.
Leserforumvon Rüssel | Kaufrecht | 2 Antworten | 25.01.2019 17:04
Zulässig ist, den Nutzen, den du vom Handy hattest, in Abzug zu bringen. ... Ansonsten ist in Deutschland üblich, den Nutzen in der Weise zu bestimmen, dass man die typische Nutzungszeit heranzieht, den dann bestehenden Restwert bestimmt und danach entsprechend der Nutzungszeit anteilig berechnet. Beispiel, wie es sich bei dir darstellt: Wenn sie behaupten, die Hälfte des Kaufpreises abziehen zu dürfen, könnte es darauf hinauslaufen, dass sie der Sache eine Nutzungszeit von zwei Jahren unterstellen und dass das Handy danach einen Wert von 0 Euro hätte (und dass du das Handy ein Jahr nutzen konntest, in dem es sich nie in Reparatur befand).
Leserforumvon dft606 | Kaufrecht | 4 Antworten | 25.08.2017 09:49
Es ist ein Globales Unternehmen, aber auch mit Standort in Deutschland. ... Oder geht es dabei dann am Ende so aus, dass ich von TWG kein Geld / Handy mehr bekomme und dann noch den Anwalt bezahlen darf?!? ... Zitat (von dft606):aber auch mit Standort in Deutschland.
Leserforumvon lory839 | Kaufrecht | 11 Antworten | 22.03.2019 21:31
Der Preis oder dass das Handy aus Old Honk Kong kommt? ... Man hat mir empfohlen, nicht zu bezahlen, denn sie werden nie was vornehmen, denn mit einem erstrittenen Urteil in H.K. kann die Firma in Deutschland nur etwas anfangen, wenn sie in Deutschland einen zweiten Prozess, nämlich ein Anerkennungsverfahren durchführt, und das würden sie nie machen. ... Eine GbR darf ein Handy bestellen und nutzen.
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