13 Ergebnisse für „ebay gerät kamera“

Leserforumvon Merlin961 | Kaufrecht | 1 Antwort | 06.10.2007 17:24
Guten Tag zusammen, vor kurzem habe ich ein gebrauchtes Mobiltelefon bei eBay ersteigert, Wert incl. ... Als es ankam stellte ich 2 defekte fest, Kamera und Tastaturbeleuchtung waren ohne Funktion..
Leserforumvon thomasmm | Kaufrecht | 0 Antworten | 02.01.2006 19:58
Ich habe letzte Woche auf Ebay eine Video-Kamera verkauft. ... Anschliessend würde er mir das Gerät zurücksenden. ... Zu erwähnen ist noch, dass ich auf Ebay nicht expliziet erwähnt habe das es sich um einen Privatverkauf handelt.
Leserforumvon Felix84 | Kaufrecht | 41 Antworten | 19.09.2006 17:01
Jedenfalls habe ich mir vor c.a. 4 Wochen eine Spiegelreflex Kamera bei einem Händler über Ebay gekauft (Garantie 2 Jahre). ... Vielleicht schmeißt du dann deine Kamera nicht so häufig herunter. ... Und hierrum handelt es sich, wenn man eine Kamera fallen läßt, eindeutig.
Leserforumvon Ipo | Kaufrecht | 9 Antworten | 15.07.2019 17:27
Ich habe neulich eine Kamera bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. ... Ich habe eine Kopie der Anzeige samt Fotos von Ebay Kleinanzeigen. ... Und auf Bildern kann ich doch nicht darauf schließen, dass Teile an einem Gerät so stark verbogen sind, dass diese sich nur schwer drehen lassen (was sonst total einfach geht, habe ich extra im Laden nochmal getestet).
Leserforumvon Tom86 | Kaufrecht | 1 Antwort | 10.02.2011 22:10
Die Abweichungen sind immens - fehlende Kamera, andere Ausstanzung der Platine, völlig andere elektronische Bauteile. ... Also öffnete ich das Gerät. ... Das Gerät hat - bei Ebay - einen Neupreis von ca. 230 Euro.
Leserforumvon Der Bürger-King | Kaufrecht | 12 Antworten | 16.06.2013 12:21
Versand und Zoll über ebay in den USA ca. 170 Euro Hier in Deutschland muss ich für dieses Gerät schon 335 Euro blechen. ... Er könnte auch schon bei nur einer Kamera nein sagen und dann war es das, auch wenn die meisten Rechteinhaber bei dieser Menge der Einfuhr zustimmen. ----------------- "" Am 18.6.2013 von JuBiPe quote:Wie ist das mit Garantie / Gewährleistung bei Geräten die man in den USA über ebay bei einem Händler kauft und über PayPal zahlt? ... Vollkommen unproblematisch in einem solchen Fall wäre nur der Import einer einzigen Kamera beim Grenzübertritt, wenn man also die Ware mit sich führt.
Leserforumvon RasenSchlampe | Kaufrecht | 11 Antworten | 09.02.2006 00:05
In der Anzeige war die Rede von neuwertiger Kamera mit beiden Objektiven. ... Es lag eine Art Rechnung zu einer anderen Kamera dabei. ... Insofern dachte ich nichts falsch zu machen, bei einem gebrauchten Gerät.
Leserforumvon chayenne29 | Kaufrecht | 22 Antworten | 24.07.2006 11:48
Hallo, vor ca. einem Jahr hatte ich bei einem Händler, der seine Produkte teilweise auch über ebay vertreibt, einen kleinen TV gekauft. ... Ich hatte jüngst so einen Fall, wo mir der Händler natürlich angeboten hat, die Kamera einzuschicken. ... Hm.* In der Regel bibt es eine deutsche Vertreutung oder einen Vertragspartner. meine Canon-Kamera ging ja auch nicht nach Japan.
Leserforumvon Thorsten Müller | Kaufrecht | 9 Antworten | 28.05.2004 01:44
Das Gerät hatte ca. 480 Euro gekostet. Nun hatte ich aber bei Ebay einähnliches Gerät für 220 Euro gekauft, und wollte nun das von AMAZON.de gelieferte Gerät innerhalb der 14 Tage Rückgabefrist zurückgebe. ... So wie es ausschaut, ist das Gerät also auf dem Rücksendeweg aus dem Packet entwendet worden.
Leserforumvon Thorty41 | Kaufrecht | 7 Antworten | 01.10.2010 17:38
Das 3G hat eine kamera mit nur 2 megapixeln und keine videofunktion, das 3GS eine 3 megapixelkamera mit video und autofocus. ... habe ich keine recht auf umtausch weil ich das gerät vor ort bei ihm gekauft habe??? ... Man fordert ihn auf, das Gerät in einer angemessenen Frist zu reparieren.
Leserforumvon apfelschorle | Kaufrecht | 37 Antworten | 11.01.2007 10:06
Hallo ihr lieben meine Eltern haben sich online eine Digitalcamera gekauft und sich per nachnahme zuschicken lassen. die ware kam dann endlich mal nach 10 tagen an weil das erste paket von dhl verbusselt wurde. naja also meine eltern freuen sich machen die verpackung auf , und natürlich auch die folien die um kamera und zubehör gewickelt sind und machen ein paar testfotos. nach 5 minuten fällt meiner mutter auf das sie eine falsche kamera in der hand hat und schaut genauer auf die bezeichnung. naja ältere leute und internet sie hat die falsche bestellt ( die aber genauso aussah wie die kamera die sie eigentlcih haben wollte. ) also das gerät wieder eingepackt auch die aufgerissenen plastetüten und das ganze zurück geschickt. da die kamera die sie eigentlich haben wollte nicht mehr lieferbar war hat man ihr gesagt sie bekommt den kaufpreis als scheck zurück. ja der scheck kam dann gestern aber statt 249 euro nur noch 199 euro. und 50 euro als Abschlag wegen Wertminderung da der Artikel nicht mehr als neuware verkauft werden kann !! ... in den AGB der Firma steht folgendes und ich denke das heist das ich die kamera auspacken kann und mich von der funktion überzeugen kann. im endeffekt ist das ja nur passiert weil die falsche kamera genauso aussieht wie die eigentlich ausgesuchte kamera sonst hätte man das ja gleich vorher gesehen und hätte die verpackung nicht aufgemacht. aber so ....naja was meint ihr wie sollen wir uns nun verhalten ?? ... Es ist völlig egal, ob Deine Eltern die falsche Kamera bestellt haben, oder ob sie ihnen nicht gefällt.
Leserforumvon Baumgarten | Kaufrecht | 11 Antworten | 06.07.2005 15:28
Und es handelt sich um eine Ebay Auktion eines Händlers ohne AGB`s. ... Der Verkäufer teilt jetzt mit, das er die Kamera eingeschickt hat zur Reparatur. ... Sie müssen warten bis sie ihr repariertes gerät zurückbekommen
Leserforumvon andreas124 | Kaufrecht | 45 Antworten | 06.10.2010 19:12
Hallo, wenn man im Kaufvertrag den Versand via Einschreiben Einwurf vereinbart hat, der Verkäufer nur via normaler Post versendet und die Ware verloren geht, haftet der Verkäufer nur bis zur Deckung, die ein Einwurfeinschreiben hat, oder für die ganze Summe des Kaufvertrages? ----------------- "" Am 6.10.2010 von RoseTyler §447 II BGB. Der "dadurch entstandene" Schaden wäre: Versicherungsleistung bei Versand als EE minus Versicherungsleistung bei Versand als normaler Brief, also 25 - 0 EUR = 25 EUR.
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