Verlangen Sie vom Verkäufer den Umtausch oder die Wandlung. ----------------- "" Am 7.7.2012 von karl22 Also der Laptop ist wie gesagt über die 6-Monats-Grenze hinaus und hat noch einen Monat Garantie. Da die Garantie doch freiwillig ist und die Beweislast sich umgekehrt ist, habe ich kaum Chancen auf einen Rücktritt, oder? ... Also bis jetzt ergibt sich noch kein Grund für eine Wandlung!
Recht auf Wandlung noch nach 1,5 Jahren?
5 von 5 Sterne
Habe ich jetzt noch ein Recht auf Wandlung oder Umtausch? ... Nur die Sachmängelhaftung gibt ein Recht zum Rücktritt, nicht die Garantie des Herstellers. Die Hersteller-Garantie sieht keinen Rücktritt vor, der Hersteller hat den Kaufpreis nicht kassiert.
Hallo, suche bitte Information zum Garantie- und Gewährleistungsrecht. ... Wie sieht es dann mit den ursprünglichen Holmen in Bezug auf Umtausch oder Wandlung aus? ... ----------------- "" Am 3.9.2013 von kalukos Darf ich noch eine Frage stellen: wenn ich mich im Laufe der Auseinandersetzung und des Umgangs des Problem seitens des Händlers & des Herstellers nun dazu entschlossen habe, keine Reparatur durchführen zu lassen und auf eine Wandlung (Rücktritt v.
Habe ich nun schon ein Anrecht auf Wandlung, oder muss ich einen weiteren Reparaturversuch zulassen? ... Es bleibt eventuell ein Anspruch aus Garantie. ... Regel gibt die Garantie aber nur das Recht auf kostenlose Reparatur, also keinen Anspruch auf Wandlung, auch nicht bei 500 Reparaturversuchen.
Ist es nicht normalerweise so, dass ich dem Händler nur max. 3 mal die Chance auf Nachbesserung geben muß und sonst Schadenersatz, Umtausch oder sogar Wandlung verlangen kann? ... Mit dem Rücktritt bekommen Sie Ihr Geld zurück unter Zurückgabe des mangelbelasteten Handys. ... Ein Anruf beim Händler zwecks Umtausch/Wandlung war mangels Rechtskenntnis (beidseitig) ergebnislos.
Unzumutbares Wandlungangebot innerhalb Garantiezeit
4,5 von 5 Sterne
Also tritt hier nun laut Allgemeinrecht nicht RUMS (Rücktritt, Umtausch, Minderung, Schadensersatz) ein? ... Am 16.6.2015 von Harry van Sell Zitat:Unzumutbares Wandlungangebot Wandlung gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr, kann man also vergessen. Zitat:Also tritt hier nun laut Allgemeinrecht nicht RUMS (Rücktritt, Umtausch, Minderung, Schadensersatz) ein?
Viele Grüße, Michael Am 18.6.2008 von Jotrocken Vorsicht, hier geht es um die Garantie, nicht um die Gewährleistung. ... Der TE möchte eine WANDLUNG. ... Es heißt jetzt RÜCKTRITT.
Laienhaft wird auch vom Umtausch der Kaufsache gesprochen. ... Dies passiert durch die Einräumung einer Garantie. ... Beispiel: Der Verkäufer gibt Ihnen zwölf Monate Garantie auf einen Fernseher.
Der Rücktritt wurde erklärt, alle weiteren Argumente des Verkäufers entbehren jedweder Grundlage. ... Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kann der Käufer wie auch vorher den Rücktritt vom Vertrag erklären (frühere Bezeichnung: Wandlung), mindern und Schadensersatz verlangen. ... Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Das Gerät hat 24 Monate Garantie und wurde bis jetzt wegen 3 Fehlern eingeschickt und jetzt habe ich schonwieder ein Problem damit. ... Dann bin ich wieder zum Händler und meinte, ob man da nicht auf Kulanz in Geld zurück wandeln könne, weil er kein vergleichbares Gerät im Haus hat zum Umtausch an zu bieten. ... Ich habe den dritten Fehler am 02.01.04 so gegen 12:15Uhr gemeldet und seit dem ging kein Fax, eMail oder Anruf bezüglich der Wandlung vom VK beim Hersteller ein.