272 Ergebnisse für „geld gutschein“

Leserforumvon Sally 12 | Kaufrecht | 2 Antworten | 13.11.2013 15:04
Warum bekomme ich nur eine Gutschrift und nicht das Geld zurück? ... Wenn mit Geld bezahlt wurde, dann gibt es auch Geld zurück. Wenn mit einem (Geschenk-)Gutschein bezahlt wurde, dann muss man bei der Rückabwicklung einen Gutschein akzeptieren. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon SelimT | Kaufrecht | 11 Antworten | 10.07.2010 22:05
Sie bekommen bei uns nicht ihr Geld zurück, nur ein Gutschein oder Sie suchen sich ein Handy aus. ... Ich habe weder ein Gutschein genommen, noch mir mein Handy ausgesucht. ... Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren.
Leserforumvon Lushy | Kaufrecht | 12 Antworten | 26.09.2006 20:57
Ist dieser Gutschein jetzt überhaupt noch gültig bzw. kann ich das Geld zurückverlangen? ... Sie jedenfalls haben keinen Anspruch auf das Geld. ... Denn der Händler hat ja bereits von Ihrem damaligen Schenker Geld für diesen Gutschein erhalten.
Leserforumvon jerry006 | Kaufrecht | 27 Antworten | 18.11.2005 12:06
Hallo, ist es rechtens, wenn der Händler bei Warenrückgabe nicht das Geld zurückgibt, sondern einen Gutschein ausstellt? ... Am 18.11.2005 von Mahnman Dann ist der Gutschein rechtens. ... Kann ich das Geld verlangen?
Leserforumvon vonGoethe | Kaufrecht | 2 Antworten | 06.02.2009 16:19
Darum gebeten, dass Geld zurückzubekommen. ... Sie wäre aber so nett und würde mir einen Gutschein über 5,99 Euro ausstellen. ... Nun die Frage: Durfte die Verkäuferin mir wirklich nur einen Gutschein anbieten oder hätte sie das Geld auszahlen müssen?
Leserforumvon Natascha | Kaufrecht | 1 Antwort | 18.11.2002 19:00
Nach einer Reklamation erhielt ich einen Gutschein in Höhe des Verkaufswertes. ... Meine Frage: Was mache ich nun mit meinem Gutschein? Wie komme ich an mein Geld?
Leserforumvon Wolle9 | Kaufrecht | 5 Antworten | 23.10.2014 14:34
Dennoch weigert Sie sich den Kaufpreis in Form von Geld zurück zu zahlen. ... Der Laden darf nicht einfach nur einen Gutschein anbieten. ... Oder holt der sich das Geld gleich beim Schuldner?
Leserforumvon alexclick | Kaufrecht | 12 Antworten | 15.06.2004 09:54
Ich habe auf eine Geldrückgabe bestanden, aber nur einen Gutschein bekommen der nur 3 Monate gültig ist. Im Ladengeschäft ist ein Schild mit einem Hinweis, daß bei man bei Umtausch nur einen Gutschein erhält. ... Ich meine die Ware wurde ja mit Geld bezahlt und nicht mit einem Gutschein, also kann man doch auch das Geld wiederverlangen, oder?
Leserforumvon Sven.M | Kaufrecht | 2 Antworten | 31.07.2007 09:22
Falls ja, muss ich einen Gutschein annehmen, oder kann ich auf Rückgabe des Geldes bestehen?
Leserforumvon McMaster | Kaufrecht | 5 Antworten | 24.03.2003 08:53
Das Umtauschen an sich stellte sich nicht als Problem heraus, jedoch bekam ich lediglich einen Gutschein über 129,90 Euro, obwohl ich gerne mein Geld gehabt hätte. ... Muss ich jetzt etwas kaufen, damit das Geld nicht weg ist? ... Bei dem Gutschein habe ich mich informiert, danke für den Tipp.
Leserforumvon h_manatee | Kaufrecht | 4 Antworten | 06.11.2008 10:24
Gutschein oder Gutschrift? ... Das Recht auf Geld zurueck haben Sie meiner Meinung nach, da der Lieferant die bestellte Ware nicht hat und sie nicht zwingen kann, etwas anderes zu bestellen.
Leserforumvon dmmami | Kaufrecht | 3 Antworten | 12.07.2015 18:57
Als Antwort bekam ich: Ja natürlich und den Betrag von 230€ erstatten wir Ihnen als Gutschein. ... Dass man den Ranzen zurücknimmt und den Kaufpreis als Gutschein erstattet, ist Kulanz, mehr nicht. ... Da ist ein Gutschein wohl das mindeste, was du akzeptieren solltest!
Leserforumvon msn482248-65 | Kaufrecht | 10 Antworten | 08.05.2019 17:44
Mit der Bestätigung erhielt ich einen Gutschein in Höhe meines "Guthabens". ... Man bekomme nur einen Gutschein und verwies mich auf die AGB. Ist das rechtens, wenn es in den AGB steht oder habe ich ein Recht auf mein Geld?
Leserforumvon MichaelaZ. | Kaufrecht | 2 Antworten | 29.01.2007 10:42
Daraufhin hat er den MP3 Player am nächsten Tag wieder zurückgetragen und wollte das Geld zurück, damit er davon ein neues Geschenk kaufen kann. Tja Pustekuchen, der Verkäufer (leider auch gleichzeitig Chef des Shops) will das Geld nicht zurückerstatten; lediglich einen Gutschein ausstellen. ... Es gibt kein Rückgaberecht in Geschäften, nur bei Fernabsatz oder Haustürgeschäften...d.h. nimmt der Einzelhandel die Ware zurück und erstattet den Kaufpreis (ob per Gutschein oder bar) handelt es sich um reine KULANZ.
Leserforumvon schwukele | Kaufrecht | 5 Antworten | 22.07.2011 21:39
Ich werde mich aber nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, da ich das Recht auf Geld habe. ... Ich werde mich aber nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, da ich das Recht auf Geld habe. nö hats du nicht, ist alles nur Kulanz...die müssten dir nicht einmal einen Gutschein geben... ----------------- "" Am 23.7.2011 von lesen-denken-handeln Hallo quote:da ich das Recht auf Geld habe.
Leserforumvon darnocseips | Kaufrecht | 4 Antworten | 11.08.2014 13:20
Sie sagten aber, dass ich nur einen Gutschein bekommen könne und das Sie kein Bargeld auszahlen. ... Hallo, nein, sollte vom KV zurückgetreten werden, so wird Geld und kein Gutschein geschuldet. ----------------- "" Am 11.8.2014 von RrKOrtmann quote:Sie sagten aber, dass ich nur einen Gutschein bekommen könne und das Sie kein Bargeld auszahlen. ... Weil dann kann das ganze auch als Kulanzrücktritt gewertet werden wobei dann dem VK zusteht, einen Gutschein zu retournieren. ----------------- " "
Leserforumvon muster123 | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.05.2008 19:18
Ich erhielt allerdings nur einen Gutschein anstatt des erhofften Geldes zurück. Der Verkäufer begründete dies mit dem Aushang, den er in seinem Laden gemacht hat, auf dem steht: "Bei Rückgabe keine Barauszahlung, nur Gutschein" (oder ähnlich). Allerdings bringt mir der Gutschein nicht viel, da der Laden in einigen Wochen schließt und ich ihn Wahrscheinlich nicht schaffe, einzulösen.
Leserforumvon fb475915-27 | Kaufrecht | 11 Antworten | 05.10.2017 21:31
Jetzt hat K dem Verkäufer V angeschrieben und will sein Geld zurück. Muss V jetzt das Geld erstatten? ... Dass es sich um einen Spanischen Gutschein handelt war wurde nicht explizit erwähnt, allerdings auch nicht, dass es sich um einen deutschen Gutschein handelt.
Leserforumvon please_help | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.04.2008 15:45
Schließlich hast du den Gutschein ja gewonnnen. ... In diesem Fall hat das Hotel ja keinen Gegenwert für den Gutschein bekommen (Geld). ... Da der Gutschein aber nun eine Werbeaktion des Hotels ist (es macht im Grunde gesehen ja Verlust, weil für die Übernachtungen kein Geld gezahlt wird) kann das Hotel ihn auch befristen.
Leserforumvon grha6270 | Kaufrecht | 6 Antworten | 30.10.2006 12:44
Auf der Rückseite ist aufgedruckt dass dieser Gutschein bis zum 31.12.2001 gültig ist (wahrscheinlich wegen der Euro-Umstellung). ... Am 30.10.2006 von hh Wenn es sich um einen Geschenkgutschein handelt, bei dem derjenige, der Dir diesen Gutschein geschenkt hat, bereits die 25 DM im Voraus bezahlt hat, dann ist der Gutschein unbegrenzt gültig. ... Das Geld wurde im voraus bezahlt....
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