263 Ergebnisse für „gerät gewährleistung jahr“

Leserforumvon sweet_tinkerbell | Kaufrecht | 3 Antworten | 28.11.2011 13:09
Ich habe letztes Jahr im Sommer bei einem Internetshop (der auch im TV bekannt ist), ein Elektroprodukt bestellt, das nun angeblich nicht mehr produziert wird. In diesem Jahr, ohne jeglichen Grund, funktionierte das Gerät (130 EUR) von jetzt auf gleich nicht mehr. ... Daher möchte ich wissen, wie die Rechtslage ist : Habe ich, auch wenn das Gerät nicht mehr lieferbar ist, nur einen Anspruch auf einen Gutschein in diesem Online/TV-Shop?
Leserforumvon fb462894-28 | Kaufrecht | 5 Antworten | 19.09.2018 20:03
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Unternehmer nachweisen, das das Gerät sachmängelfrei ist. ... Am 19.9.2018 von fb462894-28 @Harry von Sell Hab ich vergessen oben zu schreiben: Der Verkäufer hat rein geschrieben, dass 1 Jahr Gewährleistung existiert. ... Dann wird das wohl nichts Am 19.9.2018 von Harry van Sell Zitat (von fb462894-28):Der Verkäufer hat rein geschrieben, dass 1 Jahr Gewährleistung existiert.
Leserforumvon greenrubber | Kaufrecht | 0 Antworten | 23.02.2013 20:55
hallo, ich habe vor ca. einem jahr einen asus laptop bei saturn gekauft. damal wurde der laptop 3 mal wegen maengeln reklamiert, beim ersten, den ich einen tag nach kauf zurück brachte war das laufwerk defkt, ich bekam anstandslos einen neuen. zu hause musste ich feststellen dass das neue geraet mehrere pxelfehler hat und ich habe diesen am naechsten tag auch direkt wieder umgetauscht und dieses mal hab ich mir das neue geraet direkt vor ort angeschaut, dieses notebook hatte auch mehrere pixelfehler, dann habe ich dort ein viertes geraet bekommen welches augenscheinlich ok war. nach ca. 5 monaten traten dann auch hier pixelfehler auf und der laptop ging fuer 2 wochen zur reparatur. der laptop kam ohne fehler wieder. vor 1 monat fing der laptop dann an im normalbetrieb stark zu ueberhitzen und die luefter drehzahl wurde in folge dessen so hoch ..5600rpm.. das man den laptop schon auf 15 meter entfernung hoeren konnte. habe ihn dann eine woche spaeter wieder zum saturn gebracht, vor 2 wochen bekam ich dann einen kostenvoranschlag von 299,94eur. daraufhin habe ich dann zum ersten mal bei saturn angerufen, weil ich wissen wollte warum mir ein kostenvoranschlag geschickt wir obwohl das geraet gerade mal ein jah alt ist. mir wurde gesagt das der artikel schon mal geoeffnet wurde und ein anderer bildschirm verbaut waere und ich deswegen keinen anspruch auf gewaehrleistung mehr haette. ich sagte ja, natuerlich wurde der bildschirm getauscht und zwar das letzte mal als ich ihn zur reparatur bei saturn abgegeben haette... daraufhin wurde dann im computer nachgeschaut und der mitarbeiter bestaetigte meine aussage. ich dachte ok problem gegessen. nach 2 tagen eine sms mit dem selben kostenvoranschlag, also wieder bei saturn angerufe, dieses mal behauptete man das der fehler daran liegen wuerde das ich eine andere festplatte und anderen ram eingebaut habe. ich habe dann darauf bestanden das der verkaeufer der mir den laptop verkauft hat dazugeholt wird weil ich damals schon beim kauf fragte ob ich ram und festplatte erweitern duerfe was mir der verkaeufer damals bejate und er sagte das es stimmen wuerde und der kunde das recht hat solche erweiterunge durchzufuehren. also auch das problem geklaert. gestern dann wieder eine sms mit kostenvoranschlag.... wieder bei saturn angerufen, dieses mal ware ein von mir zusaetzlich eingebauter festplattenrahmen.. das geraet fasst 2 hdd's... den fheler am laptop ausgeloest haette... und asus den fehler nicht kostenfrei beheben wuerde. ich habe dann darauf hingewiesen das es sich bei dem hdd rahmen um genau den selben handelt wie der, der bereits vorhanden war....ersatzteil von asus selber... jetzt soll ich wieder warten bis saturn das mit asus geklaert hat, und ich denke beim naechten mal ist es wieder was anderes... ich habe auch schon mal gefragt wie die fehler die der laptop aufweist durch die behauptungen von wegen hdd rahmen, ram usw hervorgerufen werden koennen, konne mir NATUERLICH nicht beantwortet werde... was soll ich jetzt also machen, der haendler der ja eig zu gewaehrleistung verpflichtet ist, sagt, asus also der hersteller sagt dass das problem beim kunden liegen wuerde und deswegen eine reparatur nur kostenpflichtig durchgefuehrt werden koenne. aber was habe ich als kunde mit dem hersteller zu tun und wenn ersichtlich ist das der fehler immer ander ursachen abgewaelzt wird, die ich aber verursacht haben soll, wie ist da die rechtslage, was kann ein kleiner endverbraucher schon gegen so einen grossen konzern machen... die sagen ich bin schuld und das wars dann oder wie habe ich das zu verstehen...p.s. der filialleiter ist innerhalb der letzten wochen bei mindestens 20 versuchen ihn zu sprechen nicht zu erreichen gewesen... kann mir da jemand vielleicht einige aehnliche faelle nennen die vor gericht verhandelt und zu gunsten des verbraucher entschieden wurde, damit ich denen das mal um die ohren hauen kann, weil ich keine lust habe deswegen auch noch nen anwalt einzuschalten. lg dennis ----------------- "" -- Editiert greenrubber am 24.02.2013 21:44
Leserforumvon Dirkrecht123 | Kaufrecht | 6 Antworten | 01.07.2019 11:30
Lief im letzten Sommer top, wurde danach trocken eingelagert und in diesem Jahr weiter benutzt. ... Greift hier keine Gewährleistung, ist ja gerade mal ein Jahr alt das Gerät Wenn dem so ist, ist es für mich viel billiger, eine neue Pumpe zu kaufen als meine reparieren zu lassen.... ... Lief im letzten Sommer top, wurde danach trocken eingelagert und in diesem Jahr weiter benutzt.
Leserforumvon clollilolli | Kaufrecht | 3 Antworten | 11.01.2011 20:46
Sony aber sagt das an dem Gerät nix dran gewesen wäre und schickte es an ihn wieder zurück. ... Wenn schon keine Garantie was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung.........deckt die Gewährleistung nicht den schaden und die Reparatur an dem Teil...Hat er nicht das Recht auf die Reparatur oder auf ein neues Teil falls es nicht mehr Reparaturfähig wäre???? ... Am 11.1.2011 von clollilolli was soll denn bitteschön der Gutachter rausfinden, ich glaube nicht dass er da noch was findet ob das gerät vor ein einhalb jahren defekt war.....da das gerät ja schon einmal zur reparatur gewesen war und danach ja auch wirklich ging (das bestreit ich ja nicht) aber Gewährleistung ist doch eine gesetzliche "Garantie" bei der, der VK die kosten für die Reparatur tragen muss oder?????
Leserforumvon aka12 | Kaufrecht | 1 Antwort | 21.12.2008 12:31
Der Kunde hat sich nach fast 1 Jahr per Email gemeldet und sagt das das Gerät defekt sei und er es einschicken möchte, allerdings müsste ich die Kosten für den Aus/Einbau bezahlen. Dem habe ich widersprochen, da ich solche Kosten nicht trage, danach hatte er mir vorgeschlagen das ich Ihm ein Austauschgerät schicken soll und er wäre auch bereit dafür auch etwas zu zahlen, hab ihm vorgeschlagen das das er dann ein neues gerät aus kulanz erhält, allerdings würde ich dann nur den damaligen kaufpreis ersetzen, die differenz müsste er dann zahlen und mir auch das defekte gerät einschicken damit ich auch eine gutschrift von meinem lieferanten erhalte. jetzt meldet sich der kunde und behauptet er hätte das gerät verkauft und ist sauer. ich hab ihm aber gesagt das es ein austauschgerät NUR gegen das defekte gibt und das ich kulanterweise den damaligen kaufpreis übernehmen würde, so hab ich ihm jetzt den vollständigen uvp angeboten, jetzt hat er mir gemailt das er mich angezeig that und beschimpft mich als betrüger... bin ich da jetzt im falschen film oder wie?? er sagt ich würde mir die dinge so drehen wie ich will, was absoluter quatsch ist, damals hat er beim kauf meine agbs zugestimmt und dort wurde das thema garantie und gewährleistung klar definiert.., er hätte ja auch vom kaufvertrag zurücktreten können, dann hätte ich ihm den kaufpreis kulanterweise erstattet..., mir kommt das so vor als wolle der kunde ein günstiges zweigerät erwerben.... was sagt ihr dazu??
Leserforumvon Gast | Kaufrecht | 6 Antworten | 13.02.2005 15:56
danke für eure hilfe FLUCH ÜBER GERICOM Am 13.2.2005 von Gast konnte mir die frage selber beantworten. frage1: gewährleistung ab kaufdatum. unter umständen ab garantietausch neu, wenn dieses in den agb's steht (eher selten). versuchen auf kulanz einzureichen, wenn das gerät wirklich nur 1 jahr gehalten hat, die gewährleistung aber abgelaufen ist. frage2: garantie ab kaufdatum.tausch gegen neues gerät immer von vorteil, da man sich ansonsten den werteverlust des alten gerätes anrechnen lassen muss und unter umständen schlechter wegkommt. so richtig...? ... Am 13.2.2005 von Gast konnte mir die frage selber beantworten. frage1: gewährleistung ab kaufdatum. unter umständen ab garantietausch neu, wenn dieses in den agb's steht (eher selten). versuchen auf kulanz einzureichen, wenn das gerät wirklich nur 1 jahr gehalten hat, die gewährleistung aber abgelaufen ist. frage2: garantie ab kaufdatum.tausch gegen neues gerät immer von vorteil, da man sich ansonsten den werteverlust des alten gerätes anrechnen lassen muss und unter umständen schlechter wegkommt. so richtig...? ... Dann kommt jeder Käufer am Ende der 2 Jahre mit einem Defekt daher, kriegt ein neues Gerät und wieder 2 Jahre Gewährleistung?!
Leserforumvon walle123456 | Kaufrecht | 4 Antworten | 30.01.2011 18:00
Das gesetzlich verpflichtende Gewährleitungszeitraum in Deutschland beträgt 24 Monate - HP gab dem Gerät jedoch nur 1 Jahr Garantie. ... Im ersten halben Jahr ist der Verkäufer in der Beweislast. ... Teilweise ist es sogar so, dass unwissende Verbraucher ein Gerät zwecks "Garantie" einschicken, aber Gewährleistung meinen.
Leserforumvon guest-12317.03.2009 00:23:16 | Kaufrecht | 8 Antworten | 07.05.2007 02:56
OK HP Support wurde zunächst aufgesucht und die konnten auch nicht weiter helfen, leider beträgt die Garantie bei HP 1 Jahr und die ist schon vorbei, HP ist leider nicht so kulant und reparieren das Gerät nur auf Rechnung. Daraufhin wurde von dem Mitarbeiter auf den Händler, in diesem Fall Media Markt, verwiesen, allerdings wurde auch gleich mitgeteilt dass MM zu nichts verpflichtet ist, den auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung muss man als Käufer nach dem ersten halben Jahr beweisen das das Problem schon bestand. ... Was soll ich bitte mit einem defekten Gerät, wofür ist sonst die Gewährleistung wenn nicht für so einen Fall ?
Leserforumvon ya346225-81 | Kaufrecht | 4 Antworten | 15.07.2012 08:08
Nun nimmt U das Gerät mit und lässt es über eine längeren Zeitraum bei sich stehen. Nun fordert U von uns Gewährleistungsansprüche, da das Gerät nicht einwandfrei funktioniert. ... Ich sagte U, dass er die Rügepflicht (gleich nach Eingang der Ware) nicht vorgenommen hat und außerdem hat er das Gerät vor dem Kauf besichtigt. ----------------- "" Am 15.7.2012 von xxsirodxx Meines Erachten gibt es keine gesetzliche Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden.
Leserforumvon Saraa | Kaufrecht | 3 Antworten | 23.08.2004 11:08
., danach nur noch Gewährleistung. Ich gehe mal davon aus das Ihnen der Händler nicht das Geld zurück gibt, da der Kauf mehr als ein Viertel Jahr zurück liegt. - Er wird entweder die Kamera umtauschen oder zur Reparatur geben. ----------------- "kampf den borg" Am 23.8.2004 von Saraa Das gerät wird jetzt zur Reparatur geschickt.
Leserforumvon guest-12321.03.2022 17:40:03 | Kaufrecht | 1 Antwort | 06.07.2020 16:49
Leider war er nach ca. einem Jahr bereits defekt sodass das defekte Gerät vom Händler gegen ein neues Gerät ausgetauscht wurde. ... Leider hat auch das neue Gerät nur etwas mehr als ein Jahr gehalten und ist nun ebenfalls defekt. ... Frage: Beginnt mit der Lieferung eines Neugerätes (als Ersatz für das defekte Gerät) die Laufzeit des Gewährleistung von Neuem, oder ist das Kaufdatum des Erstgerätes relevant?
Leserforumvon dft601 | Kaufrecht | 6 Antworten | 09.12.2012 01:21
Für das Gerät bieten wir nur die gesetzliche Gewährleistung. ... Am 9.12.2012 von lesen-denken-handeln Hallo, sogesehen ja, du hast 1 Jahr lang Gewährleisstung, dieses Jahr ist ja vorbei! ... Bestellung sind es 2 Jahre Gewährleistung in dem Fall.
Leserforumvon SOCKEN | Kaufrecht | 8 Antworten | 04.01.2008 23:07
Ich habe es bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft und habe demach 1 Jahr Garantie/gewährleistung Gerade habe ich folgende Mail bekommen: Zitat: Hallo, heute haben wir das Gerät zurückbekommen. ... Am 4.1.2008 von SOCKEN Also ich denke das ich Gewährleistung habe und zwar 1 Jahr. ... Die Gewährleistung für Gebraucht- oder Demoware ist, wenn im Artikeltext nicht anders angegeben, grundsätzlich auf 1 Jahr beschränkt.
Leserforumvon bm1160 | Kaufrecht | 14 Antworten | 10.05.2013 11:28
A holt das Gerät original verpackt bei B zuhause ab. ... A sagte, dass das Gerät neu sei und ohne Mängel. ... Zumindest war am ein Richter der Meinung das ein Auto auch dann noch als Neuwagen bezeichnet werden darf, wenn es schon Monate "auf Halde" gestanden hat (in dem Fall sogar 1 Jahr meine ich).
Leserforumvon HolaDiWa | Kaufrecht | 2 Antworten | 07.05.2021 02:02
Nur dann, wenn die Verpackung und das Gerät von außen nicht intakt sind? ... Gilt die Gewährleistung nicht grundsätzlich ein halbes Jahr? Darf der Händler eine Anzeigefrist für die Gewährleistung setzen und mir bei nicht sofortiger Meldung die Zahlung der Reparatur verweigern?
Leserforumvon Heiko Hatzfeld | Kaufrecht | 18 Antworten | 03.11.2004 11:25
Nach ca 1 Jahr trat ein defekt auf der auch via Garantie behoben worden ist. Nach einem weiterem Jahr trat ein weiterer defekt auf und ich habe die MiWe wieder zu Saturn gebracht. ... = Gewährleistung.
Leserforumvon SLP | Kaufrecht | 6 Antworten | 10.10.2010 20:51
Nach diesem halben Jahr muss der Käufer einen rechtlich gültig Nachweis erbringen (z.b. durch einen staatl. geprüften Gutachter), dass das Gerät bereits bei Erhalt einen Defekt aufgewiesen hat. ... Um diese Analyse durchführen zu können, benötigen wir das Gerät jedoch hier. ... Das Gerät hing an einer Steckdosenleite mit Überspannungsschutz.
Leserforumvon francwalter | Kaufrecht | 8 Antworten | 12.12.2011 15:10
Hallo, ich habe nach diverser Lektüre nicht verstanden wie der genaue Zusammenhang zwischen Nacherfüllung und Gewährleistung ist. ... Ich verstehe nicht, inwieweit die Nacherfüllung mit der Gewährleistung zusammenhängt, im BGB lese ich die Nacherfüllung so, dass sie dem Käufer die freie Wahl garantiert, dass er bei Mängeln an der Sache Reparatur (sofern möglich), Kaufpreiserstattung oder gar ein neues Gerät erhält. ... Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden. 3.
Leserforumvon tzutzi21 | Kaufrecht | 9 Antworten | 28.02.2018 21:25
und meine Antwort darauf war folgende "Ich glaube zwischen 7-10 Stunden und ich habe das Gerät seit einem Jahr". ... In die Anzeige hatte ich geschrieben das ich Gewährleistung Garantie und Rückgabe ausschließe da es sich um ein Privatverkauf handle. ... Zitat (von tzutzi21):zwischen 7-10 Stunden und ich habe das Gerät seit einem Jahr" Der Teilsatz bis "Stunden" stellt eine zugesicherte Eigenschaft dar, die das Gerät erfüllen muss, der Folgetext ab "und" verstärkt das.
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