216 Ergebnisse für „gerät kosten kunde“

Leserforumvon aka12 | Kaufrecht | 1 Antwort | 21.12.2008 12:31
Der Kunde hat sich nach fast 1 Jahr per Email gemeldet und sagt das das Gerät defekt sei und er es einschicken möchte, allerdings müsste ich die Kosten für den Aus/Einbau bezahlen. Dem habe ich widersprochen, da ich solche Kosten nicht trage, danach hatte er mir vorgeschlagen das ich Ihm ein Austauschgerät schicken soll und er wäre auch bereit dafür auch etwas zu zahlen, hab ihm vorgeschlagen das das er dann ein neues gerät aus kulanz erhält, allerdings würde ich dann nur den damaligen kaufpreis ersetzen, die differenz müsste er dann zahlen und mir auch das defekte gerät einschicken damit ich auch eine gutschrift von meinem lieferanten erhalte. jetzt meldet sich der kunde und behauptet er hätte das gerät verkauft und ist sauer. ich hab ihm aber gesagt das es ein austauschgerät NUR gegen das defekte gibt und das ich kulanterweise den damaligen kaufpreis übernehmen würde, so hab ich ihm jetzt den vollständigen uvp angeboten, jetzt hat er mir gemailt das er mich angezeig that und beschimpft mich als betrüger... bin ich da jetzt im falschen film oder wie?? er sagt ich würde mir die dinge so drehen wie ich will, was absoluter quatsch ist, damals hat er beim kauf meine agbs zugestimmt und dort wurde das thema garantie und gewährleistung klar definiert.., er hätte ja auch vom kaufvertrag zurücktreten können, dann hätte ich ihm den kaufpreis kulanterweise erstattet..., mir kommt das so vor als wolle der kunde ein günstiges zweigerät erwerben.... was sagt ihr dazu??
Leserforumvon sigrid curity | Kaufrecht | 4 Antworten | 06.05.2008 16:01
/Nein./- Gerät wird abgeholt /Gerät soll entsorgt werden- gegen Kosten!) ... Ich habe das Gerät genauso verpackt wie es geliefert wurde. Nun habe ich schon seid 4 Wochen ein Gerät bezahlt, was nicht in meinem Besitz ist.
Leserforumvon pegelbert | Kaufrecht | 1 Antwort | 26.02.2010 15:47
Kunde (K) hat im Oktober 2009 ein neues Handy gekauft. Das Gerät weißt im Februar 2010 einen Displayschaden auf. ... Wenige Tage nach Abgabe des Gerätes erhält K von R einen Anruf mit dem Inhalt das es sich um keinen Garantiefall handelt und die Reparatur 66 Euro kosten würde.
Leserforumvon guest-12330.07.2022 02:29:43 | Kaufrecht | 25 Antworten | 25.07.2022 14:54
Der Kunde bringt das Gerät sofort (ca. 1 Std. nach Kauf) zurück und zeigt dem Händler den vorgefundenen Schaden an. ... Händler nimmt das Gerät unter reichlich Widerworten als Garantieauftrag an, und erklärt, dass das Gerät durch den Hersteller geprüft werden muss. ... Im Normalfall muss der Kunde daraufhin eine Bestätigung unterschreiben, dass er NICHT den Defekt verursacht hat und bekommt das Gerät ausgetauscht.
Leserforumvon sissi.999 | Kaufrecht | 4 Antworten | 16.07.2006 12:03
Nach erneutem Anruf bekam der Kunde das 2. ... Gerät wieder defekt ist. ... Gerät hatte einen Transportschaden.
Leserforumvon atarimaus | Kaufrecht | 6 Antworten | 24.04.2017 09:27
Gerät zu unserer Entlastung zurück." ... Wenn das Gerät vor 2 Jahren gekauft wurde, dann ist die Beweislastumkehr weg, die gilt nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf. ... Dessen Kosten sollte man vorher erfragen, da ist man schnell 4stellig.
Leserforumvon Forceflow | Kaufrecht | 43 Antworten | 17.11.2004 09:05
In wie weit kann man entstandene Kosten durch ein defektes Gerät dem jeweiligen Händler in Rechnung stellen? ... Man ist auch nicht verpflichtet, das Gerät zum Händler zu "bringen". ... Ja,richtig : er hat die Kosten des Transports zu tragen,... ----------------- "kampf den borg" von lilicat - 12.05.2004 11:46:21 Status: Philosoph (656 Beiträge) http://www.123recht.net/forum_topic.asp?
Leserforumvon Revilo1006 | Kaufrecht | 6 Antworten | 17.08.2010 19:08
Kunde A geht mit einem defekten Gerät in Laden B um dort seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. ... Kunde A geht in den Shop B und fragt nach seinem Gerät. ... Wie sollte sich Kunde A verhalten um möglichst schnell an sein Gerät zu kommen?
Leserforumvon Marcelos82 | Kaufrecht | 5 Antworten | 09.12.2009 09:52
Sollte der Austausch komplett kostenlos bleiben, müsste aus unserer Sicht der Kunde das defekte Gerät zu uns in Laden bringen und wir geben Ihm ein neues Gerät als Austausch und die Konfiguration muss der Kunde dann selbst vor nehmen, oder? ... Der Kunde hat einen Sachmangel reklamiert, das Gerät hat nicht oder nicht richtig funktioniert. ... Zitat:Sollte der Austausch komplett kostenlos bleiben, müsste aus unserer Sicht der Kunde das defekte Gerät zu uns in Laden bringen und wir geben Ihm ein neues Gerät als Austausch und die Konfiguration muss der Kunde dann selbst vor nehmen, oder?
Leserforumvon Jura Studi | Kaufrecht | 1 Antwort | 27.04.2015 14:46
Folgender Fall wird derzeit bei uns heiß diskutiert: Ein Kunde kauft am 30.11.2014 ein Tablet, am 19.03 meldet er sich beim Verkäufer mit dem Hinweis, dass der Akku heiß geworden wäre, nun defekt sei und das Gerät sich nicht mehr einschalten lasse. ... Hat der Kunde, obwohl er mit Datum den Zeitpunkt des Defekts bestätigt und dass das Gerät bis zu jenem Zeitpunkt einwandfrei funktionierte, also frei von Sachmängeln war, trotzdem Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung? ... Muss der Händler ggfs. die Kosten für den Kostenvoranschlag oder die Reparatur übernehmen wenn diese beim Hersteller angefragt wird ?
Leserforumvon guest-12301.08.2019 20:43:35 | Kaufrecht | 12 Antworten | 11.04.2019 13:33
Eine Rückabwicklung wurde jetzt abgelehnt, weil das Gerät ja nach Herstellerspezifikationen funktioniere und wenn ich den Geruch loswerden wolle, müsste ich mich an Bosch wenden und die Kosten für das Auseinanderbauen und reinigen des Gerätes selber tragen. Das würde ca 400,- kosten.... ... Jetzt gibt 3 Möglichkeiten: A) das Gerät muss durch Fachleute gewartet / gereinigt werden - das hat in der Regel nichts mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung oder der Garantie zu tun - das Gegenteil müsste der Kunde beweisen B) der Kunde hat das Gerät nicht gepflegt - das hat in der Regel auch nichts mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung oder der Garantie zu tun - das Gegenteil müsste der Kunde beweisen (z.B. durch fehlerhafte Pfleganleitung) C) Es liegt ein Konstrultionsfehler vor - das hat in der Regel sehr viel mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung oder der Garantie zu tun - aber auch das müsste der Kunde erst mal beweisen (z.B. durch technische Gutachten) Zitat (von fb512936-1):weil es im Gerät voller Ablagerungen ist, die ich selbst nicht entfernen kann.
Leserforumvon djtoms | Kaufrecht | 8 Antworten | 10.12.2004 20:22
Diese eventuell auftretenden Kosten sollte man in seine Kalkulation einfliessen lassen. ... Somit sind deeem Käufer auch die Kosten für das "Vorbeibringen" der defekten Ware zu erstatten! ... Weitere Entfernungen werden nach einer Kilometerpauschale berechnet. es geht sich jetzt nur dadrum... kunde kauft geraet. möchte geliefert haben. dann ist normal bezahlung direkt an der haustuere. wenn er dann noch fragt... ach lieber herr.. koennten sie mir das geraet nicht direkt anschliessen.. und ich mache es..
Leserforumvon friedrich-r | Kaufrecht | 0 Antworten | 01.04.2011 17:49
Kunde K bestellt auf der Website von Warensortimenter W ein Gerät, das ab Lager lieferbar sein soll, und bezahlt auch gleich bei Bestellung per Paypal. ... Weitere Kosten will er aber nicht tragen. ... Angenommen, K findet das Gerät.
Leserforumvon ferni | Kaufrecht | 6 Antworten | 14.02.2012 12:23
Wie soll der Kunde den Fernseher verpacken? ... In letzterem Fall kannst du vom Händler sogar verlangen, dass er den Fernseher auf seine Kosten abholt bzw. abholen lässt (auch wenn es meistens so gehandhabt wird, dass der Kunde die Ware bringt oder zuschickt). ... Nur die Kosten müsste Vk tragen.
Leserforumvon guest-12312.03.2023 23:41:54 | Kaufrecht | 15 Antworten | 12.03.2023 14:16
Der Kunde versuchte zu helfen, konnte aber keine weiteren Angaben machen. ... Wenn nicht, muss ich für das alte und das neue Gerät bezahlen, was mich einen fünfstelligen Betrag kosten wird. ... Gerät ist in Ordnung, wenn der Kunde anderer Meinung ist, soll er das beweisen.
Leserforumvon Nervin | Kaufrecht | 5 Antworten | 01.03.2009 18:30
Aber was ist, wenn der Kunde günstiger beim Händler als bei einem Dritten reklamieren kann? Zum Händler um die Ecke kann er ein defektes Gerät einfach verpackt hinbringen und mündlich reklamieren - im anderen Fall muss er das Gerät versandmäßig verpacken, ein akkurates Schreiben aufsetzen und das Ganze dann zu einem entfernten Postamt bringen und noch ein Formular ausfüllen. Und nach einigen Wochen erfährt er dann, dass das Gerät nicht vollständig oder mit mangelhafter Verpackung angekommen ist.
Leserforumvon fb352874-32 | Kaufrecht | 3 Antworten | 19.10.2014 16:16
Rechtliche Zusammenfassung eines Laien Der Kunde hat dem Händler 2 mal die Möglichkeit gegeben das Gerät zu reparieren. Bei dem 2 Versuch bekam der Kunde auch noch ein Gerät welches die SELBEN Fehler Mängel aufwies , wie das erste. ... Wenn er komplett Zurücktreten darf, kann er die Differenz Kosten ALS Schadensersatz anstreben wenn er die selben Komponenten bei einem anderen E Shop bestellt ?
Leserforumvon minski | Kaufrecht | 18 Antworten | 11.12.2004 21:02
Gruß minski Am 11.12.2004 von jan_1971 Hallo, der Händler hat für die Kosten aufzukommen und zwar indem er das gerät abholt, abholen lässt, bzw. sich auf seine Gefahr und Kosten per Paketdienst schicken lässt. ... Somit müssen Sie den Fernseher m.E. wieder zum Händler zurückschaffen auf Ihre eigenen Kosten. ... topic_id=32558 fast den gleichen fall. ich bin haendler und dienstleister. ich habe die geraete hier in der werkstatt stehen. die kunden rufen an und bestellen die geraete. optional können sie zu dem pc eine serviceleistung kaufen. z.b. lieferung und eine evtl. in betriebname des pc wenn der kunde es nicht kann. die rechnung: erste position PC zweite position lieferung dritte position servicepauschale aufstellen und anschliessen. so.. jetzt hat nach 3 monaten der kunde ein problem. pc laeuft nicht mehr. z.b. netzteil kaputt. hab ich in meinen agbs wie auch sharp und brother eine bring in garantie. d.h. der kunde bringt uns das geraet in die werkstatt und wird dort kostenlos rep. oder schickt es zu uns auf seine kosten. von sharp und brother bekommt man auch nix wieder. wie macht es den media markt wenn ich einen pc oder tv kaufe?
Leserforumvon akwa86 | Kaufrecht | 11 Antworten | 19.08.2014 16:10
Der Händler meldet sich nicht und gerät in Verzug? ... Der Händler meldet sich nicht und gerät in Verzug? ... Wenn der Käufer verlangt die Ware abzuholen gerät der Händler nicht Verzug.
Leserforumvon cosinus | Kaufrecht | 1 Antwort | 29.05.2009 11:05
Nach 6 Monaten fiel das Gerät aus und wurde von HP ausgetauscht. ... Alles auf Kosten des Kunden: 1. ... Der Kunde soll sein Produkt durch "Update" verschlechtern, damit der Hersteller möglichst nicht in die Gewährlieistungspflicht gerät. 3.
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