2 Ergebnisse für „gewährleistung defekt rechtens beschädigt“

Leserforumvon schimmel18 | Kaufrecht | 9 Antworten | 11.01.2018 07:10
Gehäuse, Glas, Batterie oder Armband (im Falle einer Armbanduhr) beschädigt oder abgenutzt sind A ist stinksauer dass nach 4 Monaten ein defekt auftritt (Materialfehler??) und Casio die Gewährleistung verweigert. Ist dieser Ausschluss überhaupt rechtens?
Leserforumvon JorgeP | Kaufrecht | 21 Antworten | 21.01.2009 12:07
Zudem soll ich jetzt noch ein Teil der Kosten für die Reparatur für ein Handy tragen, welches ich noch NICHT mal selbst beschädigt habe. ... In den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung besteht beim Verbrauchgüterkauf eine Vermutung zugunsten des Käufers, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, insbesondere wurde hier sofort reklamiert, nachdem die Verpackung geöffnet wurde. ... In den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung besteht beim Verbrauchgüterkauf eine Vermutung zugunsten des Käufers, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, insbesondere wurde hier sofort reklamiert, nachdem die Verpackung geöffnet wurde.Dass das Handy noch versiegelt war, ist kein Beweis für irgendetwas.
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