264 Ergebnisse für „gewährleistung gerät bgb frage“

Leserforumvon ChinaOel | Kaufrecht | 3 Antworten | 09.05.2011 13:57
Wie ist das mit der Gewährleistung/Nacherfüllug? ... http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html (1) Gilt das immer oder gibt es Ausnahmen? ... Aktuelles Gerät!
Leserforumvon ben-no | Kaufrecht | 5 Antworten | 24.01.2022 23:10
Hallo zusammen, ich vermute, dass es die Frage so schon einmal gab, aber leider bin ich nach langem Suchen nicht fündig geworden. ... [quote=ben-no]Kann das Ersatzgerät gebraucht sein[/quote] Es kommt nur eine Ersatzlieferung eines „mängelfreien" Geräts in Frage. Mängelfrei im Sinne von § 434 BGB ist beim Neukaufen vom Händler aber ausschließlich ein unbenutztes, fabrikneues Gerät.
Leserforumvon Snuggles | Kaufrecht | 11 Antworten | 27.03.2011 01:11
Hallo, ich muss leider (es steht sehr viel dazu im Netz, aber teils sehr viel Mist) eine Frage stellen bzgl. der Gewährleistung zwischen 2 Gewerbetreibenden... ... BGB, insbes. §444 BGB, anders. ... BGB, insbes. §444 BGB, anders.
Leserforumvon Chillgo | Kaufrecht | 8 Antworten | 29.03.2013 20:27
" Am 30.3.2013 von Chillgo Gute Frage. ... Kann ich das kaputte Gerät zurück verlangen? ... Wenn ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, 2. nach den § 440 BGB, § 323 BGB und § 326 BGB Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern und 3. nach den § 440 BGB, § 280-283 BGB und & 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Leserforumvon KatOrt | Kaufrecht | 3 Antworten | 28.10.2009 21:55
Ich bin im Sept. 09 mit dem Gerät zu dem Elektromarkt gegangen, habe den Fehler geschildert und das Gerät reklamiert. Das Gerät wurde eingeschickt und ich konnte es bereits nach 5 Tagen wieder abholen. ... Sie teilte mir mit, dass das Gerät nicht repariert wird.
Leserforumvon clel | Kaufrecht | 39 Antworten | 06.03.2015 17:14
Zur anderen Frage: quote:Nein sowasmuss ein Händler allgemein glücklicherweise nicht... ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Wie schon oben geschrieben, ein Eingriff egal ob mechanisch oder eben solche welche eben bewusst in das Betriebsverhalten des Gerätes Einfluss nehmen machen das Gerät eigentlich nicht nur in der Gewährleistung zum verbrannten Gerät, viel entscheidender ist auch, die CE Erklärung ist erschlossen.
Leserforumvon Falkenseer | Kaufrecht | 1 Antwort | 28.07.2009 18:49
Das Gerät ist 5 Monate und 21 Tage in einem Besitzt. ... Nun Frage ich mich warum einschicken?... Daher bitte ich Sie, das Handy 1:1 zu tauschen und damit Ihrer Gewährleistung nachzukommen.
Leserforumvon Heiko Hatzfeld | Kaufrecht | 18 Antworten | 03.11.2004 11:25
Leider wurde die MiWe ohne Reperatur zurückgeschickt mit der bemerkung "Reperaturkosten übersteigen Zeitwert" Meine Frage nun... ... = Gewährleistung. ... Am 4.11.2004 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 4.11.2004 von Heiko Hatzfeld Wenn das so ist mach ich gleich noch ne weltreise mit dem Gerät...
Leserforumvon LoDDl | Kaufrecht | 1 Antwort | 02.08.2014 16:53
Nun zur eigentlichen Frage: Gilt in dem Fall die Gewährleistung zur Rückforderung des Kaufbetrages? Laut §440 BGB hat **** die Möglichkeit das Gerät 2 mal reparieren, danach darf das Geld zurück verlangt werden. ... Wir haben das Gerät im 123 gekauft.
Leserforumvon nutzengebirge | Kaufrecht | 13 Antworten | 16.03.2018 15:17
Gerät wurde im Laden abgeholt. Das Gerät ist nun defekt. ... Evtl. muss ich meine Frage präzessieren: Muss MM kostenfrei liefern da sie der Nacherfüllung §439 BGB zwecks Gewährleistungsrecht/Mängelhaftung nach kommen müssen?
Leserforumvon cologne2006 | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.03.2010 19:03
Ich danke für Ihre Hilfe. ----------------- " " Am 19.3.2010 von bogus1 Die Frage ist einfach, ob das Gerät einen Feuchtigkeitsschaden hat oder nicht und wenn es einen hat, wer diesen verursacht hat? ... Diese Vermutung kann der Händler widerlegen, er hätte den vollen Beweis dafür anzutreten (§ 476 BGB). ... Zitat : Die Frage ist einfach, ob das Gerät einen Feuchtigkeitsschaden hat oder nicht und wenn es einen hat, wer diesen verursacht hat?
Leserforumvon Marcelos82 | Kaufrecht | 5 Antworten | 09.12.2009 09:52
Dabei geht es um ein EDV-Gerät, welches innerhalb der Gewährleistung einen defekt hatte. ... Da sich die Gewährleistung ja "nur" auf das Gerät bezieht. ... Wir haben das bisher immer so verstanden, dass die Gewährleistung sich nur auf das Gerät bezieht und nicht auf die Dienstleistung.
Leserforumvon Schalkefan | Kaufrecht | 6 Antworten | 20.08.2010 20:18
Dass sie die Frage taeglich mit den gleichen Paragraphen beantworten, zeigt jedenfalls, dass sie kein Abstraktionsvermoegen haben - denn nicht jeder Fall ist durch das BGB abgedeckt und daher benoetigt es Erfahrungen aus aehnlichen Faellen und evtl. ... und der wird eben nicht im BGB geregelt. ... und der wird eben nicht im BGB geregelt.
Leserforumvon Florian.Haug | Kaufrecht | 18 Antworten | 04.04.2006 23:27
Am 5.4.2006 von tompetti Die Frage ist doch ob Alsi verlangen kann, dass man Artikel zum Hersteller sendet, schon in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung. ... Die Frage ist nun ob man sich trotz bestehenden Garantieanspruches auf die gesetzliche Gewährleistung berufen kann, da dies offenbar auf den Ort auswirkt. ... Rufen Sie die Firma an und teilen Sie mit, dass Sie Gewährleistung geltend machen und sie mögen das Gerät abholen oder aber Ihnen einen Paketdienst schicken."
Leserforumvon Hr._Tassi | Kaufrecht | 24 Antworten | 29.05.2007 15:23
Und zwar mit jedem Gerät was sie kaufen. ... Das hat aber NICHTS mit dem Wahlrecht des § 439 I BGB zu tun, sondern mit § 439 III BGB !!! ... Das ist aber eine ndere Frage.
Leserforumvon shadow-trust | Kaufrecht | 3 Antworten | 26.12.2008 18:07
Sie begründen das so das sie mir kein austauschgerät geben können und auch das eingeschickte Gerät nicht reparieren konnten. nach § 346 BGB beründen sie das ganze. 1.Frage Ist das rechtens ich habe doch 2 jahre gewährleistung und dieser Fehler am gerät kommt ja nicht von mir. 2.Frage was kann ich machen das ich ein funktionstüchtiges gerät bekomme oder mein geld zurück bekomme? ... Eine Nutzungsgebühr für das Gerät zu erheben ODER nur den Zeitwert zu berechnen ist ihm verwehrt. "BGH: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung Nunmehr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass § 439 Abs. 4 BGB im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) entgegen seinem Wortlaut einschränkend anzuwenden ist.
Leserforumvon xiao | Kaufrecht | 6 Antworten | 18.08.2015 22:50
Bevor ich das tue, möchte ich gerne die gesetzliche Lage wissen: Frage 1: Soweit ich es aus anderen Foreneinträgen herauslaß, habe ich nach § 634 bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB eine zweijährige Gewährleistung auf die, bei der Reparatur vom Oktober 2014 verbauten Neuteile. ... Frage 2: Da jedoch bereits 6 Monate vergangen sind, liegt die Beweispflicht (§ 476 BGB Beweislastumkehr) bei mir? ... Entsprechende Qualität erwartete ich von dem Gerät.
Leserforumvon Socke-2001 | Kaufrecht | 7 Antworten | 30.10.2009 14:29
Guten Tag, ich habe eine Frage zu folgenden Fall: Ein Kunde kauft ein Mobiltelefon. ... Der Händler schaut sich das Gerät an. ... Wie es auch bei den meisten Händlern ist, wenn man von gewissen Online-Händlern absieht, 2 Jahre Gewährleistung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB heißt dann auch 2 Jahre. 3.
Leserforumvon Patric Sherif | Kaufrecht | 1 Antwort | 15.04.2009 21:54
Daraufhin habe ich das Gerät beim Händler eingeschickt mit der bitte um ein entsprechendes neues Gerät mit der versprochenen 2-Jahres-Garantie. ... Meine eigentliche Frage ist nun aber ob das Fehlen der Garantie an sich auch als Mangel geltend gemacht werden kann, da Notebooks generell sehr anfällig sind und ich eigentlich kein Gerät möchte das beim nächsten defekt weggeworfen werden muß. Das stellt für mich einen erheblichen Mangel dar, da die Gewährleistung ja nur für die ersten sechs Monate effektiv nutzbar ist, welche bald rum sind.
Leserforumvon Emma-Eck | Kaufrecht | 7 Antworten | 23.10.2015 20:03
Gilt hier nicht 439 BGB? ... Der EuGH würde es evtl. anders sehen, aber die Frage wurde ihm noch nicht vorgelegt. ... Nun wird nach Ablauf der 6 Monate das Gerät mehrfach (Garantie) ausgetauscht.
123·5·10·14