73 Ergebnisse für „gutschein problem recht“

Leserforumvon DieDa23 | Kaufrecht | 3 Antworten | 12.05.2016 08:13
Ich bin mitte 20 und habe keine Ahnung von Recht... ... Liebe Grüße DieDa23 Am 12.5.2016 von guest-12331.05.2016 15:25:27 Die Aussage der Polizei ist soweit richtig, dass das ein zivilrechtliches Problem ist. Dass der Gutschein einen Zeitwert haben soll, ist Quark.
Leserforumvon python27 | Kaufrecht | 14 Antworten | 22.02.2007 17:46
Gutschein statt Geld! ... Ich gebe dir nen Gutschein. ... du hast shon recht, dich kann man nicht ernst nehmen!
Leserforumvon Lushy | Kaufrecht | 12 Antworten | 26.09.2006 20:57
Guten Abend zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich habe meinem Lebensgefährten zum Geburtstag einen Gutschein einer Fahrschule im Wert von 500 Euro geschenkt, als Starthilfe für die Fahrerlaubnis. ... Nur der hat das Recht, über den Gutschein nach seinem Belieben zu verfügen. ... Aber du hast schon Recht, dass die allgemeine Verjährungsfrist in solchen Fällen als Orientierungspunkt gilt.
Leserforumvon x_25 | Kaufrecht | 6 Antworten | 25.07.2009 13:18
Den Gutschein lehnte ich ab, weil ich den Kaufpreis erstattet haben wollte. ... Meine Fragen: Muß ich mich mit einem Gutschein bei Reklamation zufriedengeben? ... nach seiner Wahl das Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels.
Leserforumvon please_help | Kaufrecht | 27 Antworten | 08.01.2009 21:17
Wenn sich dann der Einlöser auf die Info des Erwerbers verlässt, diese aber nicht stimmt, dann ist das kein Problem der Tankstelle. ... Also gilt der Gutschein eben nicht. ... Der Fragesteller hat selbst gepostet, "auf dem Gutschein stand eben nur Benzin, Diesel oder Super".
Leserforumvon h_manatee | Kaufrecht | 4 Antworten | 06.11.2008 10:24
Gutschein oder Gutschrift? ... Das Recht auf Geld zurueck haben Sie meiner Meinung nach, da der Lieferant die bestellte Ware nicht hat und sie nicht zwingen kann, etwas anderes zu bestellen. ... Es ist das Problem des Verkäufers, wenn er die Ware nicht beschaffen kann.
Leserforumvon doppelpunkt | Kaufrecht | 11 Antworten | 08.03.2017 12:44
Der Händler bietet einen Gutschein über den Kaufpreis an. 4. ... Am 9.3.2017 von doppelpunkt Ich denke das Problem hat sich gelöst. ... Für die Abwicklung gelten die Garantiebedungungen, die er Garantiegeber recht frei gestalten kann.
Leserforumvon guest123-10 | Kaufrecht | 1 Antwort | 12.02.2003 14:42
Ich bin neu hier und habe ein ziemlich ärgerliches Problem: Meine Freundinn hat im Dezember 2001 einen Gutschein von einem Klamottengeschäft mit Piercing- und Tatoostudio geschenkt bekommen. ... Jetzt wollten wir den Gutschein im Klamottengeschäft einlösen und die Dame meinte wir sollten den Gutschein bei Ihrem Ex-Mann im Piercing- und Tatoo Studio einlösen Das Problem ist nur, dass meine Freundinn keine lust auf Piercing sowie tatoo hat. ... Sind wir im Recht?
Leserforumvon Picard | Kaufrecht | 5 Antworten | 28.01.2020 21:56
Mach nicht dein Problem zu meinem Problem: Wir rufen die Polizei Am 29.1.2020 von HeHe Ich tendiere zu 3. ... Problem sein. ... Erst recht für den Fall, dass kein Bargeld vorhanden ist und eine Karte warum auch immer nicht funktioniert, kann es schon rein physikalisch nicht funktionieren.
Leserforumvon guest-12329.11.2022 00:29:27 | Kaufrecht | 5 Antworten | 13.02.2014 16:32
Keine Beschränkung auf dem Gutschein selber auf z.B. "nur einer pro Person" oder "nur ein Gutschein pro Account". ... - Die Gutscheine sind nur durch das Datum eingeschränkt, nämlich einzulösen bis zum 11.02 - Ein Gutschein-Code muss angegeben werden (jeweils pro Gutschein unterschiedlich - Keine Einschränkung auf einen pro Person oder pro Account - Alle Gutscheine wurden anstandslos im Portal akzeptiert ----------------- "" Am 17.2.2014 von TheCat Wenn das alles exakt wie beschrieben gelaufen ist, würde ich sagen, daß du im Recht bist.
Leserforumvon alexclick | Kaufrecht | 12 Antworten | 15.06.2004 09:54
Ich habe auf eine Geldrückgabe bestanden, aber nur einen Gutschein bekommen der nur 3 Monate gültig ist. ... Ein Recht auf "Rückgabe" haben Sie nur, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und eine Nachbesserung entweder fehlschlägt oder von dem Verkäufer verweigert wird. ... ----------------- "kampf den borg" Am 15.6.2004 von mhh mein gott lilicat, ich hoffe, dass sie auch einmal so abserviert werden, wenn sie ein problem haben, bzw von etwas nicht die ahnung haben *kopfschüttel* und @ alexclick : wie oben schon von den anderen erwähnt, der gutschein ist reine kulanz, das (freiwillige!!)
Leserforumvon Superwoman11 | Kaufrecht | 10 Antworten | 20.01.2016 13:33
Ich habe dann nach langem Hin und Her mich für den Gutschein entschieden. ... Das ist dein Problem, nicht das des Verkäufers daher ist der Gutschein doch schon ein gutes Angebot. ... (Bei online-Käufen gibt es ein gesetzliches Recht, bei offline-Käufen halt nicht.
Leserforumvon go295712-52 | Kaufrecht | 2 Antworten | 13.05.2011 18:38
Bei der elektronischen Rechnung wird der Gutschein nicht berücksichtigt und da stand, dass, wenn die Bestellund die Gutscheinbedingungen erfüllt, dann wird der Gutschein Berücksichtigt. ... ----------------- "" Am 13.5.2011 von Kabul Das kommt auf die Bedinungen für den Gutschein an. ... Bitte prüf mal ob Du nicht das Recht hast die Waren nach 14 tägiger Ansicht zurück zu senden.
Leserforumvon MaxXx1605 | Kaufrecht | 7 Antworten | 01.10.2012 15:25
Nun zu meinem Problem: Vor einigen Monaten habe ich Schuhe gekauft in einem Lac..te Shop (nicht online). ... Beste Grüße ----------------- "" Am 2.10.2012 von MaxXx1605 Also soll ich den Gutschein annehmen? ... Der Laden könnte allenfalls das Recht haben Ihnen ein neues Paar Schuhe des gleichen Typs anzubieten.
Leserforumvon Vivid | Kaufrecht | 11 Antworten | 08.08.2018 09:53
Hallo, ich habe einen recht sperriges Möbelstück aus Holz gekauft. ... Allerdings hast du auch das Recht, einen Gutschein als unsinnig abzulehnen. ... Nach dem Zusammenbau habe ich das Problem aber gesehen.
Leserforumvon ~manuela~ | Kaufrecht | 6 Antworten | 19.07.2002 09:47
hallo, alle, ganz neu hier und schon ein problem(chen)... gut, schildere ich mal den sachverhalt: am montag kaufte ich ein zweiteiler, bestehend aus rock und oberteil. da ich meine maulende kleine tochter mit dabei hatte, hatte ich nicht so recht zeit, das gute stück anzuprobieren. kurz übergeworfen, hm, länge stimmt, gekauft. böses erwachen zu hause - länge stimmt immer noch. der rock jedoch ist zu weit, statt der benötigten gr. 34 hatte ich die gr. 36 gekauft. traurig wollte ich das kleid zurückbringen. die verkäuferin nahm das stück zurück und wollte mir im gegenzug einen gutschein aushändigen. ich gebe zu, dass ich etwas verwundert war. daraufhin wurde die verkäuferin ziemlich pampig und verwies auf ein schild, das in etwa 2, 50 m höhe angebracht war. dort sei zu lesen, dass der umtausch nur gegen gutschein erfolge. dann schob sie den auf den verkaufsthresen liegenden scanner beseite und deutete auf ein darunterliegendes blatt mit den agb's. hm, ich gestehe, dass ich eher selten scanner beiseite schiebe, um agb's zu lesen. und meist betrachte ich als geschulter kunde auch nur das, was so in augenhöhe aushängt. das sagte ich auch der verkäuferin. etwas schnippische antwort: ich hätte doch fragen können... tja, chance verpasst - war ja schwierig genug, überhaupt eine kassiererinnen zwecks kassieren an die kasse zu locken. langer rede kurzer sinn: bei netter bedienung hätte ich vermutlich eventuell vielleicht gar kein problem mit dem gutschein gehabt. aber unter diesen umständen möchte ich nicht wieder in diesem laden einkaufen. gibt es eine möglichkeit, an meine taler heranzukommen? ... Da wär der Gutschein ja eh zum Einsatz gekommen... ... weil viele andere läden machen es doch ohne wenn und aber....haubtsache der kassenbeleg liegt bei Am 11.11.2003 von epoeri Hallo, nur weil manche Geschäfte kein Problem damit haben, Ware gegen Geld zurückzunehmen, erwächst daraus keine Pflicht für alle.
Leserforumvon annimia | Kaufrecht | 13 Antworten | 28.08.2017 13:55
Im übrigen ist eine Gutschrift kein Gutschein. ... Es gab ja das Angebot Gutschein für das Handy. ... Oder den Gutschein mit Summe XY verkaufen.
Leserforumvon Juic3 | Kaufrecht | 14 Antworten | 27.10.2008 21:36
Lächerlicherweise meinte er dann auch so, ich solle mir doch dann wen suchen, der mir den Gutschein vielleicht abkauft...sprich ich soll mich bei denen an die Kasse stellen und mit sovielen Endkunden labern, die mir den Gutschein/die Gutscheine abkaufen, bis ich auf meine 550€ komme.... ... /edit Ich muss dazusagen, dass ich mich heute mit einer (ehemaligen) Rechtsanwältin, jetzt spezialisiert auf eMail Recht, unterhalten hatte. ... ABER(und das ist das Problem); So wie man dein Posting verstehen kann, hast Du die Reparaturen NICHT über den Mediamarkt durchführen lassen, SONDERN hast dich selbst direkt an den HERSTELLER gewandt.
Leserforumvon DeMarco | Kaufrecht | 5 Antworten | 03.07.2008 15:46
"Natürlich" verweigert Der Händler nun eine Auszahlung & sieht sich im Recht. ... Wenn der Defekt erst nach Ablauf der 6 Monate eingetreten ist kommt noch das Problem der Beweislastumkehr dazu. ... Kann der Verkäufer die Sache nicht mängelfrei liefern, hat der Kunde dann aber ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Leserforumvon Bingoboss | Kaufrecht | 3 Antworten | 01.08.2008 14:07
Hallo, folgendes Problem: ich habe 2 Blumengutscheine ausgestellt am 17.10.2002 und 23.03.2005. ... Das wäre dann der 22.03.2008, somit ist der Gutschein auch nicht mehr gültig. ... Der Gutschein ist also nach altem Recht verkauft worden (zumindest habe ich es so verstanden) und damit müsste er noch gültig sein. --------------------- Ist der Gutschein eine Werbeaktion oder ein Geschenk der ausstellenden Firma gewesen, sieht die Rechtslage noch anders aus.
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