339 Ergebnisse für „handy recht“

Leserforumvon xxburniixx | Kaufrecht | 9 Antworten | 15.03.2010 16:56
habe ich das recht auf ein neues handy? ... ich weiß das das handy jz wieder ein paar wochen geht und dann wieder spinnt! ... ----------------- "" Am 15.3.2010 von guest-12320.10.2011 11:52:26 moin, handy kaputt wegen a, dann eingeschickt und ok. das erstemal. handy kaputt wegen b, dann eingeschickt und ok. das zweitemal. handy kaputt wegen c, dann wie oben geschrieben. habe das schon einigemale so durchlebt. ----------------- " Im ewigen Gedenken."
Leserforumvon franzm123 | Kaufrecht | 0 Antworten | 30.12.2007 18:59
Liebe Leser, liebe 123recht.net-Mitglieder, vor etwa 2 Jahren habe ich mit Vodafone einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und ein Handy vergünstigt erworben.
Leserforumvon Cerkezler | Kaufrecht | 0 Antworten | 04.11.2003 02:00
Hallo, Ich habe anfang dieses Jahres mein Handy Vertrag verlängert, und für 1 Euro mir durch die Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft. ... Nun meine Frage, habe ich das recht auf ein NEUES (nicht gebrauchtes Handy) da ich ja mein ursprüngliches Handy nie richtig benutzen konnte? Habe ich das Recht auf ein Handy mit Farb Display?
Leserforumvon Cerkezler | Kaufrecht | 1 Antwort | 04.11.2003 02:00
Hallo, Ich habe anfang dieses Jahres mein Handy Vertrag verlängert, und für 1 Euro mir durch die Vertragsverlängerung ein neues Handy gekauft. ... Nun meine Frage, habe ich das recht auf ein NEUES (nicht gebrauchtes Handy) da ich ja mein ursprüngliches Handy nie richtig benutzen konnte? Habe ich das Recht auf ein Handy mit Farb Display?
Lieferverzug Handy 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Heino Boll | Kaufrecht | 7 Antworten | 23.11.2009 16:15
Des Weiteren solle ich mich schriftlich an die Abteilung Recht und Datenschutz wenden, da der Kundensupport keine rechlichen Themen bearbeiten könne. ... Muss ich mich an die Abteilung Recht und Datenschutz wenden, damit die Mahnung Rechtsgültigkeit bekommt? ... Viele Grüße ----------------- "" -- Editiert am 25.11.2009 10:42 Am 25.11.2009 von Harry van Sell quote:Muss ich mich an die Abteilung Recht und Datenschutz wenden, damit die Mahnung Rechtsgültigkeit bekommt?
Leserforumvon Pyra2000 | Kaufrecht | 4 Antworten | 11.10.2005 18:30
Ich hatte bei e-Plus angefragt ob sie das Handy zuruecknehmen doch die meinten nur das ich im Zuge einer Vertragsverlaengerung ein neues Handy bekommen wuerde! ... Wie kann ich doch noch dazu kommen mein Handy zurueckzugeben bzw. in eine andere marke zu tauschen? ... Denn Du hast das Recht auf ein funktionierendes Handy und kannst sofern die Nachbesserung so oft scheiterst sowohl Dein Handy zurückgeben als auch gleichzeitig den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
Leserforumvon Martin | Kaufrecht | 0 Antworten | 21.02.2002 08:28
Ich habe nun versucht, mein Recht auf Wandlung geltend zu machen, jedoch weigern sich die Fillialmitarbeiter des Netzbetreibers, das Handy anzunehmen, mit der Begründung, dass sie den Fehler nicht dokumentieren können, da er bei denen nicht auftaucht. Getestet haben sie das Handy immer nur, indem sie M's oder E's eingegeben haben. Jedenfalls möchte ich, da es ein sehr teures Handy ist, endlich wieder ein 100% funktionierendes Handy haben, da ich ja schließlich auch dafür bezahle.
Leserforumvon linyja | Kaufrecht | 6 Antworten | 25.04.2006 20:56
hallo ich habe einen handy vertrag von d2,seit mai 2005. nun das handy was es dazu gab wurde jetzt schon das zweite mal ausgetauscht,da es immer die selben fehler aufwies und zusätzlich noch andere. das handy jetzt,ebenfalls. der junge mann von d2 erzählt mir dass d2 mir immer wieder ein handy austausch bieten werde. ich allerdings finde d2 hat seinen vertrag zwischen sich und mir nicht erfüllt. denn laut gesetz heisst es doch: 2 mal hat der hersteller das recht der nachbesserung eines gutes,beim 3mal gilt dem käufer das recht des schadenersatzes(neues handy) oder rücktritt vom kaufvertrag?! ... Am 26.4.2006 von murgab123 Na wo liegt Ihr Problem, dwenn D2 das Handy - nach Ihren Angaben - austauscht? ... Am 26.4.2006 von JuR quote:denn laut gesetz heisst es doch: 2 mal hat der hersteller das recht der nachbesserung eines gutes,beim 3mal gilt dem käufer das recht des schadenersatzes(neues handy) oder rücktritt vom kaufvertrag?!
Leserforumvon Alessa12345 | Kaufrecht | 8 Antworten | 20.08.2016 20:54
Ich habe auch extra zu ihr gesagt , hier ist das Handy sie können es sich angucken und auch prüfen ! ... Muss jetzt das Handy zurücknehmen oder nicht ?? ... Habe ich rein rechtlich gesehen Recht oder eher unrecht ?
Leserforumvon schebleinson | Kaufrecht | 1 Antwort | 24.11.2015 13:08
Schaden des Handy: Gesprungenes Display. Habe das Handy eingeschickt und 160 € bezahlt. ... Bin ich auch im Recht?
Leserforumvon c2yt4p7v | Kaufrecht | 3 Antworten | 25.05.2010 10:52
A kauft bei B ein Handy ohne Vertrag. ... Hat A aber auch das Recht darauf, sein Geld zurückzuerhalten? Am 25.5.2010 von bogus1 quote:Hat A aber auch das Recht darauf, sein Geld zurückzuerhalten?
Leserforumvon lisa40 | Kaufrecht | 6 Antworten | 20.11.2006 10:45
Im Sommer kaufte ich über Internet ein Siemens Handy. ... Nach langem hin und her und wischiwaschi-Auskünften (es liege am Konkurs von BenQ) schickte ich der Firma letzte Woche ein Einschreiben in dem ich von meinem Recht auf Wandlung Gebrauch machte und auf eine Rückzahlung innerhalb 8 Tage hinwies. ... Eingeschickt habe ich das Handy am 2.
Leserforumvon Jubair_al_Hakim | Kaufrecht | 4 Antworten | 15.07.2016 16:32
Welches Recht auf Rückgabe habe ich? ... Und erst wenn das drei mal fehl schlägt haben sie ein Recht auf Rückabwickkung des Kaufes. ... Wie hätte ich das Handy testen sollen?
Leserforumvon HerbiS | Kaufrecht | 2 Antworten | 19.12.2007 17:30
Das Handy wurde mit normalen Gebrauchsspuren beschrieben. ... Tag ist das Mikro ausgefallen Habe dann in einem RepairCenter Handy überprüfen lassen. ... Da steh ich nun mit meinem kaputten Handy und weiß nicht recht weiter.
Leserforumvon JorgeP | Kaufrecht | 21 Antworten | 21.01.2009 12:07
Ich solle erstmal das Handy zurückschicken. ... *** Anders sieht es aus mit dem zerkratzten Handy. ... Ich bin nach wir vor sehr wütend und enttäuscht, da ich ja ein neues Handy gekauft habe und auch ein neues, fehlerfreies Handy erwarte.
Leserforumvon Chr_Koch | Kaufrecht | 5 Antworten | 04.04.2012 16:29
Nun meine Frage habe ich ein recht auf ein neues Handy (i9100)? Schonmal Danke für eure Antworten ----------------- "" Am 4.4.2012 von Liane46 quote:Nun meine Frage habe ich ein recht auf ein neues Handy (i9100)?
Leserforumvon optimus | Kaufrecht | 8 Antworten | 24.02.2009 23:00
Nach 1 Woche möchte A das Handy zurückgeben, aber Media Markt weigert sich. ... Am 26.2.2009 von bogus1 von Mr.Cool am 25.02.2009 12:45 > Bogus hat Recht. ... Am 26.2.2009 von Mr.Cool Auch in diesem Punkt muß ich Bogus Recht geben!
Leserforumvon BigMikeOWL | Kaufrecht | 27 Antworten | 25.03.2008 21:39
Hallo, A kauft ein kartenfreies Handy bei eBay welches nicht mit einem Simlock ausgewiesen ist, das Handy hat aber doch einen. ... Soweit gebe ich Mirk Recht. ... Wenn es sich um eine arglistige Täuschung handelt, dann gilt der Gewährleistungsausschluß nämlich nicht und du hast ein Recht darauf auf § 434 (1)2 zu bestehen.
Leserforumvon Patrick s. | Kaufrecht | 4 Antworten | 05.06.2005 03:27
hallo ich habe am 25.5.05 ein handy names mda compact bei einem T-punkt der telekom gekauft.Schon am ersten Tag ist mir aufgefallen, dass die klappe für das batterie fach nicht richtig schließt ebenfalls ist in der mitte des bildschirms ein roter pixel fehler.Außerdem wies dass gerät kratzer auf und sah schon eher benutzt als orginal verpackt aus, was mich darauf schließen lässt ,dass das Gerät benutzt war aber als neu verkauft wurde. Nun bin ich am 4.5.05 in den T-punkt gegangen um das handy zu reklamieren ,wurde leider abgewimmelt mit seltsamen AGB`s die mir leider auch nicht vorgelegt werden konnten dass ich ein kaputtes handy nur innerhalb 7 tagen umtauschen könnte. ... Meine Arbeitskollegen bei Vobis meinte ebenfalls dass der Verkäufer mir innerhalb von 6 monaten nachweisen muss ,dass das Gerät in einwandfreiem Zustand verkauft wurde, welches ja leider nicht der Fall war mfg Am 5.6.2005 von Mahnman Da hat der Arbeitskollege Recht.
Leserforumvon Patto | Kaufrecht | 2 Antworten | 27.08.2010 21:47
Nun war das Handy innerhalb der letzten 9 Monate bereits vier Mal (!) ... Nun ist erneut ein Fehler aufgetreten -> das Gerät lässt sich nicht mehr einschalten :-( Noch besteht Garantie auf das Handy (bis 13.09.10) -> aus diesem Grund wollte ich beim ursprünglichen Verkäufer (gewerblich) das Recht auf Wandlung geltend machen, da ich ja die Originalrechnung besitze. ... Bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit das Handy erneut reparieren zu lassen?
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