34 Ergebnisse für „händler portokosten sache“

Leserforumvon kleo222 | Kaufrecht | 31 Antworten | 22.02.2005 16:50
Wieder andere übernehmen die Portokosten erst ab einem bestimmten Warenwert. ... Sonst sind ist es Sache des Käufers. ... Die Frage im ersten Beitrag war ja "..muss ich die portokosten herzumir !
Leserforumvon Sommersonnenschein | Kaufrecht | 6 Antworten | 25.08.2008 13:42
Dass die Sachen nicht geliefert waren wäre ja nicht meine Sache, oder? Und zudem: Ist es nicht so, daß, wenn ich ALLES zurücksende (was ich in Erwägung ziehen würde ) dann der Verkäufer die Portokosten erstatten müsste? ... Am 26.8.2008 von Dieter25 Da es sich um offensichtlich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und die Kaufsumme mehr als 40€ beträgt, hat der Händler im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten und nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urt. v. 05.09.2007 - Az.: 14 U 226/06) auch die Hinsendekosten zu tragen.
Leserforumvon galabaer | Kaufrecht | 12 Antworten | 10.09.2008 11:01
Lecter Du musst hier selbstverständlich die Kosten der Fehllieferung nicht tragen,sondern hast Anspruch auf Erstattung der Portokosten, falls der VK die Übersendung des teureren Modells nicht als Vertragerfüllung gelten lassen wollte. Am 10.9.2008 von galabaer > Wollten sie die Sache denn zurückgeben oder Ersatz. ... Es gibt leider auch unseriöse Händler, die Ihrer Verpflichtung zur Nacherfüllung, obwohl dies möglich ist, nicht nachkommen und stattdessen dem Käufer eine Gutschrift überweisen.
Leserforumvon pal353028-2 | Kaufrecht | 3 Antworten | 20.03.2013 10:40
Meine Frage nun: Darf der Händler die Erstattung ablehnen, wenn ich die Portokosten zunächst ausgelegt habe, weil sein Onlinetool nachweislich nicht funktionierte? ... Ich will mit dem Händler einfach nicht mehr diskutieren. ... Brief, Fax, EMail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen .
Leserforumvon eisenfuss | Kaufrecht | 12 Antworten | 25.08.2009 15:02
Hallo, ich habe ein Problem mit einem Händler, wo ich seinerzeit (Anfang Juni) für einen Junggesellenabschied 33 Polo-Shirts bestellt und nach Nichtgefallen wieder zurückgeschickt habe. ... Händler dauere eine Rückzahlung grundsätzlich immer 1 Monat 20.07.09 Teilrückzahlung von 310,42€ 21.08.09 Anruf bei Händler, Überweisung des Restgeldes wird abgelehnt, da 20% Handlingskosten (angeblich EINDEUTIG nicht für privaten Gebrauch) 21.08.09 "Droh-Email" von Händler: vielen Dank für Ihren Anruf. ... Der Online-Händler konnte in der Aussage und Rücksendung des Kunden keinen eindeutigen Widerruf des Kaufvertrages erkennen.
Leserforumvon Toxic Wolf | Kaufrecht | 5 Antworten | 01.07.2008 16:21
Jetzt wuerde mich interessieren, ob ich die Portokosten selber tragen muss, oder ob in diesem Fall der Shop diese tragen muss? ... Es liegt ein Sachmangel vor nach §434 BGB und Du hast Recht auf Nachbesserung (=Lieferung der bestellten bzw. angebotenen Sache) gemäß §437 BGB. ... c Wolf Am 3.7.2008 von CAM Na ja, ein wenig duerfte es auch darauf ankommen, wie weit das Shirt von der Abbildung abweicht und ob sich der Haendler entsprechende Abweichungen vorbehalten hat.
Leserforumvon Hansimglück | Kaufrecht | 8 Antworten | 12.01.2013 16:08
Auf der Homepage steht sogar, bei Wunsch geben sie die Portokosten vorweg aufs Konto. ... Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. ... Grüße pro_forma ----------------- "" Am 13.1.2013 von Hansimglück OK DANKE :-) ----------------- "" Am 13.1.2013 von Hansimglück Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort Sie schreiben er hat das Recht auf Wertersatz, a) die Sache weist Verschlechterungen auf Der Händler schreibt, daß der Luftbefeuchter bei ihnen 2 Wochen in vollem Gebrauch war und somit wegen deutlicher Gebrauchsspuren (Kalk / Staub) nicht mehr als Neugerät verkauft werden kann.
Leserforumvon Marita2 | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.08.2008 17:49
Eine kurze Frage: Wenn ich etwas kaufe, und ich beim Kauf frage, ob ich die Sache auch zurückgeben kann, und die mir sagen, ich kann es nur gegen etwas anderes umtauschen. ... Ist der Warenwert bei einem INTERNETkauf über 40 Euro, so kann Kunde kostenneutral Umtauschen..bedeutet; Händler trägt die Rücksendekosten. ... Aber trotzdem gut zu wissen Am 12.8.2008 von Jung-Unternehmer hat der kunde mit dem kostenneutralen umtausch laut fernabsatz nur die möglichkeit der rückgabe umsonst ab 40€ oder auch wie oben gennant einen umtausch ohne erneuten portokosten auf neulieferung?
Leserforumvon maundmo | Kaufrecht | 11 Antworten | 06.04.2016 13:27
Grund für die Umbezeichnung ist m.M.n. ein Konstruktionsfehler oder anders, ein offensichtlich nicht abstellbarer Mangel > Radschrauben/Räder lösen sich nach kurzer Zeit > Sturzgefahr und verschluckbare Teile Schreiben an Händler Habe den Händler wiederholt darauf hingewiesen, daß ich: a) um Austausch des defekten gegen mängelfreien Artikel gebeten, b) keine neue Bestellung mit Neufakturierung aufgegeben und c) Überweisung nicht als Zahlungsart gewählt habe. letzte Antwort vom Händler Händler weist mich in aktueller Antwort auf nach wie vor offenen Betrag hin. ... (Übergabe laut Inkassoschreiben erst am 08.03.2016 - nur der Vollständigkeit halber) Ich kann somit auch behaupten, daß die genug Zeit (immerhin 6 bzw. 16 Tage) hatten das ganze zu "pausieren" und zu reagieren, um die Sache vernünftig zu klären, denn wie ich inzwischen weiß, ist es mit 1x "nachbessern" nicht getan. ... Einziger Hinweis, daß nicht ich sondern der Händler die Bestellung erstellt hat ist, daß keine Portokosten in Rechnung gestellt wurden.
Leserforumvon Mama-Nane | Kaufrecht | 5 Antworten | 23.01.2009 16:15
Der Händler hat nach § 437 Abs 1 BGB i. ... Gleichzeitig soll der Verkäufer Dir Deine Portokosten überweisen. ... Der Verkäufer hat bei einer berechtigten Reklamation die gesamten Portokosten zu tragen.
Leserforumvon Frager2006 | Kaufrecht | 1 Antwort | 05.02.2006 01:15
Hallo Ich habe über Ebay von einem gewerblichen Händler ein Notebook gekauft und die Daten mit denen das Gerät beschrieben wurde stimmen nicht. ... Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. ... Ich habe von der Firma bereits eine Freeway -Marke für das Paket bekommen so das ich keine Portokosten vorstrecken muss.
Leserforumvon chayenne29 | Kaufrecht | 22 Antworten | 24.07.2006 11:48
Am 24.7.2006 von SteMa So ich denke das der Händler einen reinen Kulanztausch vorgenommen hat, somit sind die 7,50 Portokosten wohl zu verkraften. ... * rechtlich ist der Händler sicher fein raus. ... Im Zweifellsfall sollte das dein Händler für dich abwickeln.
Leserforumvon Put02 | Kaufrecht | 12 Antworten | 02.06.2008 19:14
Nun will das Unternehmen die Portokosten nicht erstatten, obwohl der Warenwert über 40 Euro ist. ... Ich weiss schon, dass der Händler im Internetgeschäft viele Schwierigkeiten hat und ich als Kunde wohl sehr gut gestellt bin. ... @Put02 ja, wenn du die Ware noch nicht bezahlt hast, dann mußt du bei einem Widerruf die Portokosten übernehmen.
Leserforumvon Jousteline | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.01.2008 16:54
Auf der HP des Shops steht folgender Passus in den AGBs: Eine Wertminderung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache während der Widerrufs-Frist ist laut § 5g Abs. 1 lit 2. ... Dies können Sie vermeiden, indem Sie die Sache erst in Gebrauch nehmen, nachdem sie sich entschieden haben, das Widerrufs-Recht nicht auszuüben. ... ... Und zum Porto: Gilt hier nicht die 40 € Warenwert-Grenze, wonach der Händler die Portokosten zu tragen hat?
Leserforumvon Jan81 | Kaufrecht | 8 Antworten | 13.08.2009 12:24
Also Ich habe die Schuhe über Ebay bei einem Händler gekauft, ers besitzt sogar einen Online Shop, also sollte er ein Händler sein. ... Da ich die Sache ja in den ersten 6 Monate reklamiert habe. ... Du könntest auch nach Fristablauf einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen, die Kosten für diesen hätte im Endeffekt der Händler zu bezahlen = Verzugsschaden!
Leserforumvon Freitag123 | Kaufrecht | 4 Antworten | 08.12.2011 23:04
Es wurde ein falscher Artikel geliefert, er entspricht nicht der Beschreibung, in den AGB steht: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. ... Der Händler hätte zwar die Sendung trotzdem annehmen müssen, aber die Extrakosten für unfrei werden dir immer auferlegt werden. Von den jetzt angelaufenen Kosten darfst du und der Händler etwas tragen... ----------------- "" Am 10.12.2011 von Freitag123 Danke für Deine Antwort.
Leserforumvon braeunling | Kaufrecht | 2 Antworten | 23.02.2010 21:07
Ist das so normal, oder habe ich nur "doofe" Händler gefunden(aus hrer Sicht würde ich es wohl genauso machen!)? ... Davon wird ein Händler regelmäßig Gebrauch machen, insofern ist das nichts Besonderes. quote:Ist das so normal, oder habe ich nur "doofe" Händler gefunden(aus hrer Sicht würde ich es wohl genauso machen!)? ... Ist doch eine feine Sache, gelle?
Leserforumvon Jenso1976 | Kaufrecht | 17 Antworten | 14.05.2010 14:08
Hallo, wie haben vor einiger Zeit (09/09) ein Inhalationsgerät neu, bei einem ebay Händler gekauft. ... GANZ WICHTIG(deshalb die AGB lesen); Der Händler DARF nach 6 Monaten von Dir einen Beweiss für einen bereits zu beginn vorliegenden Defekt verlangen..das nennt sich "Beweisslastumkehr", und ist letztendlich eine ganz schräge Sache(aber rechtens). ... Eventuell verlangt der Händler sogar eine "Prüfungsgebühr".
Leserforumvon trude17 | Kaufrecht | 7 Antworten | 08.09.2009 19:00
Du wirst beim Händler nicht den kompletten Preis einfordern können, fürchte eher, dass es noch eine unangenehme Überraschung geben könnte. ... Was nicht nur bedeutet, dass er dir die Portokosten (für das Einsenden an den Hersteller) zu ersetzen hat, sondern auch, dass es hier um Ansprüche aus Gewährleistung und nicht aus Garantie geht. ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Leserforumvon fb568237-54 | Kaufrecht | 7 Antworten | 07.01.2021 20:34
Ich reklamierte dies beim Händler. ... Also Radio vom Händler zurückgefordert, Portokosten natürlich wieder selber bezahlt und nach Anweisung zurück zu Amazon damit, um die Erstattung zu erhalten. ... Fordere das Radio vom Händler zurück. 2.
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