88 Ergebnisse für „jahr verjährung“

Leserforumvon Carlotta123 | Kaufrecht | 3 Antworten | 09.12.2011 22:40
[size=14px][/size] Hallo liebe Leute, kann mir jemand etwas über die Verjährung sagen??? Ich habe letztes Jahr ein neues Badezimmer einbauen lassen. ... LG Carlotta ----------------- "" Am 10.12.2011 von PerryRhodan quote:Ich habe letztes Jahr ein neues Badezimmer einbauen lassen Dann wären Ansprüche aus Sachmängelhaftung irgendwann in 2012, exakt 2 Jahre nach Einbau, verjährt. quote:Soll ich jetzt noch mal die Firma per Einschreiben anmahnen?
Leserforumvon Kathrin66 | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.01.2014 10:50
In dem Fall hier der Eingang des Mahnantrags beim Mahngericht, vermutlich am 24.12.13, auf jeden Fall im alten Jahr. Man kann sich also nicht sicher sein, daß die Verjährung am 31.12. eintritt. Wenn "demnächst" im neuen Jahr der Mahnbescheid oder eine Klage aus dem Vorjahr zugestellt wird, ist die Verjährung unterbrochen.
Leserforumvon Marfke | Kaufrecht | 6 Antworten | 01.10.2016 14:00
Moin moin, ich habe eine Frage zur Verjährung der Mangelansprüche. Wenn der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistungsfrist für den Kauf eines Gebrauchtwagens auf ein Jahr reduziert und zwei Tage nach dem Kauf ein Mangel ersichtlich wird, den der Verkäufer mehrfach versucht zu reparieren – sogar (8 Monate) über die Verjährung hinaus. ... Für das eigentliche Rücktrittsrecht dürfte dann wieder die übliche Verjährung gelten.
Leserforumvon MarianneL | Kaufrecht | 10 Antworten | 08.11.2007 07:33
Am 8.11.2007 von normi *die verjährung beträgt 3 jahre ab jahresende des ausstellungsjahres.* Ich frage jetzt nochmal nach. ... Am 8.11.2007 von M.J. und nochmal Verjährung Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. ... In seinen AGB hatte amazon.de geregelt, dass Geschenkgutscheine generell 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sind und auch Restguthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden können.
Leserforumvon Mayo | Kaufrecht | 6 Antworten | 01.04.2005 11:27
Hallo, mir ist die Verjährung bei arglistiger Täuschung unklar. ... Am 1.4.2005 von guest123-204 Mir wurde auch 2.Wahl Ware -zum Widerverkauf bestellt- verkauft ohne Hinweis das es um 2.Wahl handelt, den V aber wüsste das ganz genau, meine Anwalt sagte wir haben 2 Jahr Frist zu klagen. also egal welsche Umstände, immer 2 Jahre.
Leserforumvon Lars_31 | Kaufrecht | 10 Antworten | 18.12.2006 12:59
Wann tritt eine Verjährung ein? ... Meine Frage ist ja eher wann läuft die Verjährung der Gesamtsumme ab?? ... Nur: kann der Anwalt im neuen Jahr nun die 25% fordern, also 1450 EUR abzüglich der 700 EUR geleisteten,oder ist es dann alles verjährt im neuen Jahr???
Leserforumvon Mathias_1303 | Kaufrecht | 1 Antwort | 01.04.2006 15:14
Ich hab jetzt eine Rechnung bekommen für eine Sache aus dem Jahr 2001.
Leserforumvon crackmaier | Kaufrecht | 1 Antwort | 28.09.2010 15:00
Person A wurde stellte im Jahr 2003 seine Zahlung ein.
Leserforumvon anke1975 | Kaufrecht | 1 Antwort | 09.10.2009 10:40
Hallo Ihr Wissenden, mein Gutschein, den ich für ein Musicalbesuch geschenkt bekommen habe, soll nach einem Jahr bereits verfallen. ... Folgt man der Ansicht des OLG München, dann wäre eine per AGB-Klausel vertraglich vereinbarte Verkürzung (auf 1 Jahr ) der gesetzlichen Verjährungsfrist (von 3 Jahren ) unwirksam - der Gutscheinausteller könnte also erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist die Verjährung der Leistungsansprüche einwenden. ... Wie muss ich verfahren wenn sie es einfach ablehnen und sagen, pech gehabt, ein Jahr ist rum, Gutschein nur noch für den Mülleimer gut?
Leserforumvon Kabra | Kaufrecht | 0 Antworten | 02.01.2004 22:56
Muß ich eine Stromrechnung aus dem Jahr 2001 überhaupt noch bezahlen?
Leserforumvon harryBo | Kaufrecht | 5 Antworten | 01.12.2009 14:59
Also: ich habe in NRW vor einem Jahr bei einem Möbelhaus eine teure Schlafcouch gekauft. ... Kurzum: Zwar beträgt die Gewährleistung 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) § 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche (1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in 30 Jahren, wenn der Mangel a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht, 2. in fünf Jahren a) bei einem Bauwerk und b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und 3. im Übrigen in zwei Jahren. (2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache. (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein. (4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218.
Leserforumvon chess | Kaufrecht | 1 Antwort | 30.05.2018 14:25
Hallo, folgender Fall: Käufer überweist den Kaufpreis im Jahr 2013 und 2014 an zwei Verkäufer für zwei Produkte. ... Normalerweise wären die Ansprüche aus 2013 im Jahr 2016 und aus 2014 im Jahr 2017 verjährt.
Leserforumvon diedenAergerhat | Kaufrecht | 8 Antworten | 11.01.2010 21:27
Wer weiß wo die Sevicefirma die Platine das Halbe Jahr gelagert hat. ... Ab wann gilt das halbe Jahr? ... Ab wann gilt das halbe Jahr?
Leserforumvon tori1116 | Kaufrecht | 7 Antworten | 29.07.2020 13:39
Ist 1 Jahr noch rechtswirksam? ... Zitat (von tori1116):Ist 1 Jahr noch rechtswirksam? ... https://www.wa-recht.de/eugh-urteil-verjahrung-gebrauchtwaren/ Doch, wenn die Klausel entsprechend gestaltet ist, ist das weiterhin wirksam.
Leserforumvon El Shams | Kaufrecht | 6 Antworten | 23.07.2007 12:20
Kann man Rechnungen aus dem Jahr 2002 stellen? ... Es kommt auf die Art der Forderung an ob Verjährung erfolgt ist. ----------------- "#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#" Am 23.7.2007 von keinname123 Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres (hier 2002) und nach 3 Jahren ist die Sache verjährt, also 2005. Am 23.7.2007 von Mr.Cool Dabei sollte man erwähnen, das Verjährung nur die Einklagbarkeit vor Gericht regelt.
Leserforumvon shopsy | Kaufrecht | 2 Antworten | 20.11.2009 10:44
Ein Versehen ergab es nun, dass ich mehrere Nachnahmen habe, die teileweise über ein Jahr alt sind und nicht beglichen worden sind. Nun wurde uns mitgeteilt, dass eine Erstattung aufgrund der Verjährung von einem Jahr nicht möglich ist. ... Meine Frage ist, ob man einfach per AGB eine Verjährung anbringen kann.
Leserforumvon AndreKrueger | Kaufrecht | 5 Antworten | 12.07.2006 08:26
Am 12.7.2006 von AndreKrueger Na bravo, aber vielen Dank für die schnelle Hilfe Am 12.7.2006 von catwelatze ein einfaches mahnschreiben, selbst von einem anwalt, hat auf die verjährung keinen einfluss. die verjährungsfrist wird nur durch einen gerichtlichen mahnbescheid unterbrochen. wenn du die schuld allerdings anerkennst, etwa durch eine unvorsichtige aussage in einem schreiben, ist es mit der verjährung erstmal vorbei. du kannst versuchen auf zeit zu spielen, aber ob das über ein knappes halbes jahr gelingt, ist fraglich. ... Verjährung zu freuen.
Leserforumvon knacksack | Kaufrecht | 9 Antworten | 05.11.2007 16:02
Verjährung Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. ... Nach Ablauf der dreijaehrigen Verjaehrungsfrist und nach erfolgter Einrede der Verjaehrung? ... Das gilt jedoch nur für zeitlich kurz befristete Gutscheine (Gültigkeit bis 1 Jahr) und für gekaufte Gutscheine.
Leserforumvon Poweruser | Kaufrecht | 4 Antworten | 15.04.2002 11:15
Hallo, ich habe im Jahr 2000 einen Handtrainer für ca. 50DM (inkl. ... Es sind im letzten Jahr auch schon Mahnungen gekommen, aber ich habe immer vergessen zu bezahlen. ... Am 17.4.2002 von GAm Soweit ich weiss gilt die Verjährung ab dem letzten Brief.
Leserforumvon naphini | Kaufrecht | 1 Antwort | 04.03.2008 14:31
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. ... Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. ... Jedoch kam von dem Werkstattleiter der Satz " das ist nichts schlimmes, kann sein, dass erst wieder in einem halben Jahr ein Fehler auftaucht!"
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