20 Ergebnisse für „kauf gebrauchtwagenkauf“

Leserforumvon Frankyboy007 | Kaufrecht | 0 Antworten | 13.09.2005 18:54
Ich habe am Donnerstag eine gebrauchten Wagen gekauf, dieser hatte bei kauf vorne rechts Geräusche gemacht der Verkäufer sagte mir das dies vermutlich von einem defektem Radlager kommen könnte (Ich bin absoluter Laie was Autotechnik angeht), da Ich zum kauf auch noch eine Mappe mit diversen Werkstattrechnungen bekam und der wagen auch sonst einen gepflegten Eindruck machte kaufte Ich das Fahrzeug.
Leserforumvon Tim1981 | Kaufrecht | 0 Antworten | 02.05.2003 17:04
Hallo, habe eine frage bezüglich eines falles den ich bearbeiten muss: und zwar geht es darum, dass jemand (k) einen 4 jahre alten pkw von v gekauft hat. der tacho zeigt beim kauf 40000km an. 7 monate nach kauf des fahrzeuges fällt das getriebe aus. k bringt den wagen in die werkstatt und erfährt dort, dass der wagen drei monate vor dem kauf bei einem kilometerstand von 134000 repariert worden ist. k möchte nun das fahrzeug unrepariert an v zurückgeben und den kaufpreis zurückfordern, was v ablehnt auf welcher rechtsgrundlage muss k argumentieren um sein ziel zu erreichen?
Leserforumvon thom286 | Kaufrecht | 4 Antworten | 09.03.2022 10:14
Liebe Forumsgemeinde, ich schreibe heute hier, da ich bei einem Gebrauchtwagenkauf aus dem Jahre 2018 über den Zustand des gekauften Fahrzeugs getäuscht wurde und in den letzten Wochen ein Unfallschaden offensichtlich wurde, der per Kaufvertrag nicht existieren dürfte. ... Unsere Absicht ist es nicht unbedingt, den Kauf rückgängig zu machen.
Leserforumvon autokauf123 | Kaufrecht | 5 Antworten | 22.12.2009 13:54
Der Bekl. lehnte eine Nachbesserung unter Hinweis darauf ab, dass er nicht der Verkäufer des Fahrzeugs sei, sondern den Kauf nur vermittelt habe. ... (OLG Stuttgart, NJW 2004, 2169 = DAR 2004, 588) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Das Agenturgeschäft beim Gebrauchtwagenkauf sei nicht generell ausgeschlossen oder verboten. ... Es bestünden auch anerkennenswerte Gründe und ein praktisches Bedürfnis, das Agenturgeschäft beim Gebrauchtwagenkauf zuzulassen.
Leserforumvon tweete | Kaufrecht | 6 Antworten | 13.09.2010 13:18
hallo, ich habe ein riesiges problem mit meinem gekauften gebrauchtwagen. es handelt sich um einen skoda fabia, kaufpreis 4000,00 euro. das auto habe ich am do. 02.09.2010 in bar gekauft. es wurden vorher tüv/au und komplette durchsicht ausgeführt. desweiteren wurden vorher angezeigte mängel beseitigt. unter diesen befand sich auch ein mangel, daß beim gasgeben das gas noch einen augenblick anhielt und der motor, während des kuppelns hochheulte. nach autokauf und der heimfahrt viel uns dieses problem erneut auf. wurde also nicht abgestellt. die sitzheizung/fahrerseite war ebenfalls ohne funktion. daraufhin zeigte ich die mängel telefonisch an und bekam einen termin, wo diese behoben werden sollten. zur abholung war die sitzheizung angerichtet.das andere problem wurde mit der aussage abgetan,es wäre alles ok und "normal"bei skoda. daraufhin ging ich in eine freie werkstatt. dort wurde festgestellt, daß das geschwindigkeitssignal nicht ankommt. wahrscheinlich das motorsteuer-, oder abs steuergerät deffekt ist. kostenpunkt ca.500 euro im austausch. dies teilte ich dem verkäufer mit. dieser war überrascht und machte mit mir erneut einen termin zur behebung des mangels. doch am vergangenen wochenende wollte ich den wagen nochmals testen und fuhr eine längere strecke auf der autobahn. plötzlich kam die ölanzeige, kein öl trotz durchsicht. beim betanken des fahrzeuges viel erneut benzingeruch auf, nach geschlossenen tank. das schaute ich, weil wiederholt aufgetreten, zu hause nach und mußte mit entstzen feststellen, daß der tank tropfte. jetzt meine frage. ich bin jetzt knapp 1000 km gefahren und möchte den kauf rückabwickeln, weil diese mängel einfach nicht akzeptabel sind. es sind ab kauf noch keine 2 wochen verstrichen. wie verhält es sich mit meinen kosten im zusammenhang mit dem kauf. zulassung,abmeldung, versicherung, steuern, werkstattbesuch, öl, fahrtkosten etc. dazu muß ich noch sagen, daß ich keine fachspezifische ahnung von autos habe. sich der wagen,trotz seiner 10 jahre in einem optisch sehr guten zustand befindet ich hoffe es kann jemand tips dazu geben.vielen dank!
Leserforumvon MKS | Kaufrecht | 2 Antworten | 25.05.2005 11:46
Hallo, ich habe vor 2Tagen eine Bestellung bzw.Kaufvertrag eines gebrauchten Wagens bei einem Händler unterzeichnet.Jedoch habe ich mich entschieden den Wagen doch nicht zu kaufen.Kann ich nun von der Bestellung bzw. von de Kauf zurücktreten?
Leserforumvon morene | Kaufrecht | 1 Antwort | 06.05.2006 20:15
Muss ich das so hinnehmen oder kann ich auf Rücktritt vom Kauf bestehen?
Leserforumvon Noge1986 | Kaufrecht | 2 Antworten | 09.01.2023 11:21
Ich würde sagen schon, da der Mangel wohl schon beim Kauf bestand und dieser nicht mal 2 Monate her ist.
Leserforumvon twush | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.11.2006 19:15
Als das Fahrzeug auf Winterreifen umgerüstet wurde ( 3 Monate nach Kauf ), kam ein weiterer, nicht unerheblicher, Mangel zu Tage.
Leserforumvon langohr2 | Kaufrecht | 4 Antworten | 01.09.2004 14:51
habe mich eben in meine lehrmaterialien vertieft und mitunter stelle ich mir nun eine frage: ist es wirklich nicht möglich, bei einem (beispielsweise) gebrauchtwagenkauf beim händler die gewährleistung auszuschliessen, so dass man als autotüftler so noch etwas den preis runterschrauben kann, oder bezieht sich § 475 II BGB nur auf "vereinbarung von seiten des unternehmers" (was weniger einleuchtend wäre, denn vereinbarung setzt ja zwei parteien voraus)? ... Die andere Alternative wäre der Kauf des Kfz als "defekt, Schrott, Bastlerfahrzeug" - dann ist allerdings der Käufer der Dumme, wenn dann wirklich ein kapitaler Mangel vorliegt.
Leserforumvon Colorada93 | Kaufrecht | 9 Antworten | 17.05.2023 09:04
Der Wagen hatte bereits 1 Woche nach Kauf ein defektes Türschloss auf der Fahrerseite, das wurde über die Händlergarantie behoben und reguliert. ... Wenn in so einem Fall aufgrund der Beweislastumkehr der Verkäufer einen Sachverständigen beauftragen würde und dieser dann feststellt, dass der Mangel erst nach dem Kauf auftrat - zahlt der Käufer dann das Gutachten (weil der Händler ja „Recht" hatte)?
Leserforumvon DerTobi | Kaufrecht | 1 Antwort | 12.06.2008 13:59
Zählt ein defektes Steuerteil, welches evtl. sogar schon beim Kauf defekt war, in die gesetzliche Gewährleistung von Gebrauchtwagen?
Leserforumvon mhyrre | Kaufrecht | 8 Antworten | 29.06.2006 12:25
Gruß Am 29.6.2006 von guest123-2021 --- editiert vom Admin Am 29.6.2006 von mhyrre Hallo ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Beläge dann bei Kauf noch in Ordnung oder so gut in Schuß waren, dass man mich nicht darauf aufmerksam machen musste, dass die bald fällig sind, so dass wenigstens nur die Beläge gewechselt werden müssten? ... Am 29.6.2006 von guest123-1062 --- editiert vom Admin Am 30.6.2006 von Michael32 Hallo mhyrre, man sollte sich die Bremsen und deren Zustand vor dem Kauf ansehen.
Leserforumvon Alwi89 | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.09.2017 00:10
Am ersten Tag nach dem Kauf wurden nun im alltäglichen Gebrauch (Fahrt zum Wocheneinkauf) auch andere Fahrwerkhöhen des Luftfahrwerks ausprobiert und leider musste mein Freund feststellen, dass die Hinterachse, vermutlich ein Dämpfer, in dieser Fahrwerkseinstellungen dauerhaft Geräusche verursacht und dementsprechend ausgetauscht werden müsste. 1. ... 2.Würde ein zu ersetzender Dämpfer (in diesem Fall müssten beide der Hinterachse gewechselt werden -> ca. 1.300 EUR Kosten), welcher unmittelbar nach dem Kauf Probleme macht unter die gesetzl. ... Zitat (von Alwi89):Würde ein zu ersetzender Dämpfer (in diesem Fall müssten beide der Hinterachse gewechselt werden -> ca. 1.300 EUR Kosten), welcher unmittelbar nach dem Kauf Probleme macht unter die gesetzl.
Leserforumvon ReneG | Kaufrecht | 9 Antworten | 28.08.2007 14:30
Vor dem kauf wurde jedoch vom TÜV NORD ein Gebrauchtwagencheck durchgeführt. ... Es kommt nämlich nicht daruf an, ob der Schaden bereits beim Kauf vorlag, sondern ob er ursächlich beim Kauf vorlag. ... Somit lag die Ursache für den späteren Defekt bereits beim Kauf vor.
Leserforumvon Philiphili | Kaufrecht | 9 Antworten | 23.05.2017 10:35
Beim nächsten Kauf mit dem Fahrzeug erst zum Gebrauchtwagencheck (TÜV, Dekra, ADAC usw.). -- Editiert von Retels am 23.05.2017 11:10 Am 23.5.2017 von Philiphili Okay , aber hätte man mich nicht darauf hinweisen müssen , das sich hinter der linken Stoßstange ein fettes Rostloch ist welches gemacht werden müsste , denn das konnte ich nicht sehen , erst durch den Unfall jetzt . ... Beim nächsten Kauf mit dem Fahrzeug erst zum Gebrauchtwagencheck (TÜV, Dekra, ADAC usw.). ... Am 23.5.2017 von Philiphili lächel , dann werde ich das machen ......und nächstesmal Ihren Ratschlag sicher dran denken Vielen Dank Am 23.5.2017 von Harry van Sell Zum einen: Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn Zum andern: beim nächsten Gebrauchtwagenkauf einfach mal den Gebrauchtwagen-Check der Prüforganisationen nutzen.
Leserforumvon Floriankettenkamp | Kaufrecht | 33 Antworten | 23.06.2007 13:18
Der Fehler hat also wahrscheinlich beim Kauf noch nicht bestanden. ... Wenn der Gutachter dies festgestellt hat, dann wird vermutet (innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf), daß der Mangel bereits beim Gefahrenübergang (Kauf) vorgelegen hat. ... Du hast einfach Pech gehabt, das ist das Risiko das du bei einem Gebrauchtwagenkauf eingehst.
Leserforumvon Sui77 | Kaufrecht | 37 Antworten | 03.11.2016 21:56
Am 4.11.2016 von fm89 Zitat:Wie sich nach dem Kauf herausstellte, erfüllt der erworbene Ofen die seit 1.1.2015 bundesweit gültigen Emissionsvorschriften (BImSchV Stufe 2) nicht Warum stellte sich das erst nach dem Kauf heraus? War der Kauf vor dem 1.1.2015? ... War der Kauf vor dem 1.1.2015?
Leserforumvon Angelika_P | Kaufrecht | 28 Antworten | 05.04.2008 11:07
Für den Kratzer soll er 200Euro "Soviel koste die Maschinenseitenwand" kriegen und ansonsten sei die Klage abzuweisen, weil auch wenn der Kratzer bekannt gewesen sei, wäre es zum Kauf gekommen und bezüglich der falschen Angabe der Drehzahl beim Schleudern der Verkäufer dies nicht gewusst habe und deshalb, nicht arglistig gehandelt habe, bei der Angabe der falschen Daten.
Leserforumvon dnns123 | Kaufrecht | 23 Antworten | 07.01.2010 15:56
Bundesgerichtshof : Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag - Dem Verkäufer steht im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach § 346 BGB auch bei einem Verbrauchsgüterkauf (hier: Gebrauchtwagenkauf) grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungswertersatz zu. ... Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wo beim Rücktritt vom PC-Kauf der "Nutzungsersatz" liegen soll...
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