18 Ergebnisse für „kauf internetkauf“

Leserforumvon 7Veo | Kaufrecht | 8 Antworten | 23.02.2004 23:01
Um es genauer zu beschreiben: 2 mal die maxtor festplatte mit 120gb und 2 mal 512 mb ddr ram. nun ist es so, dass ich vorkasse geleistet habe über 270€. ich habe leider von dem händler noch nichts gehört und ich weiß nicht was ich machen soll. das war mein erster internetkauf überhaupt und ioch bin so in die ***** getappt! ich wollte nun von ihnen wissen, wie ich denn mein geld zurückbekommen kann, oder von meinem kauf zurücktreten kann und so mein geld zurückbekommen kann! ... und dann nochmal für idioten: ich geb ihm eine frist bis 08.03.04 und sag ihm das er bis dahin schicken muss. wenn es bis dahin nicht da ist, trete ich vom kauf zurück und verlange mein geld, oder?
Leserforumvon Aromato | Kaufrecht | 4 Antworten | 29.04.2013 12:20
Wie ldh schon schrieb, war der Irrtum ersichtlich und der Kauf lässt sich so nicht durchsetzen. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. ... Es ist ja aber schon mal gut zuwissen, dass wenn mir der Preis nicht zusagt, ich jederzeit vom Kauf zurücktreten kann. ----------------- ""
Leserforumvon a.guggy | Kaufrecht | 1 Antwort | 05.08.2010 17:03
Meine Frage nun: Da wir den Kauf mit dem Internet-Händler "...§1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns...." und NICHT mit dem Hotel , der Zusatz " ...tritt ausschließlich als Vermittler der angebotenen Leistungen .." fehlt, abgeschlossen haben - können wir in diesem Fall einen gewährleisungspflichtigen Mangel vorbringen?
Leserforumvon Marita2 | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.08.2008 17:49
Bei Ladengeschäft wäre Umtausch ne freiwillige Leistung, beim Internetkauf gibt es das sogenannte FERNABSATZGESETZ. Ist der Warenwert bei einem INTERNETkauf über 40 Euro, so kann Kunde kostenneutral Umtauschen..bedeutet; Händler trägt die Rücksendekosten. ... Ich war mir halt nicht sicher... @ Mumpel: Es handelt sich um einen Kauf in einem Geschäft.
Leserforumvon jean-jacques | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.01.2004 16:16
Die Ausnahme wäre eine ausdrückliche Vereinbarung beim Kauf oder im Vertrag.
Leserforumvon HalloAnwalt | Kaufrecht | 3 Antworten | 02.02.2016 18:55
Kann ich theoretisch vom Kauf der GEgenstände zurücktreten? Könnte ich auch innerhalb von 2 Wochen vom kompletten Kauf zurücktreten? ... Zitat:Kann ich theoretisch vom Kauf der GEgenstände zurücktreten?
Leserforumvon skocak | Kaufrecht | 9 Antworten | 13.11.2010 16:44
Am 13.11.2010 von skocak Man kann es auch anders interpretieren, beim Kauf habe ich zugestimmt das meine Daten weiterverarbeitet werden können. ... quote:Man kann es auch anders interpretieren, beim Kauf habe ich zugestimmt das meine Daten weiterverarbeitet werden können.
Leserforumvon mkollberg | Kaufrecht | 2 Antworten | 25.04.2003 16:37
Dummerweise war dieser Kauf sehr spontan, und leider auch unüberlegt! ... Diese führ aber mein Internetshop aber nicht, so dass ich gern diesen Kauf stonieren möchte. ... Du ersparst denen ja quasi Kosten, wenn sie den Drucker nicht erst zu Dir schicken müssen, denn wenn er bei Dir ist und Du den Kauf widerrufst, dann tragen die auch alle Kosten.
Leserforumvon fb367463-2 | Kaufrecht | 11 Antworten | 28.01.2014 22:49
Der Vergleich mit den Prüfungsmöglichkeiten beim Kauf im Ladengeschäft kann aber nicht alleiniger Prüfungsmaßstab sein. Denn beim Kauf von Waren durch Vertragsabschluss im Fernabsatz bleibt gegenüber dem Kauf im Ladengeschäft auch dann ein Nachteil, wenn der Kunde die gekaufte Ware im Ladengeschäft nicht auspacken, aufbauen und ausprobieren kann. ... Die Frage hier wäre also, ist es allgemein üblich, daß man sich im Laden vor dem Kauf einen Probekaffee kochen kann oder nicht?
Leserforumvon sigrid curity | Kaufrecht | 4 Antworten | 06.05.2008 16:01
Verpacke das Riesengerät wieder (nach meiner Meinung fachgerecht und im Original-Karton,)lege den Rücksendegrund und einen Hinweis auf den Händler dazu, und übergebe es an den Abholdienst der DHL. 3 Wochen nach Kauf des Gerätes kommt ein Kostenvoranschlag des Herstellers. ... Ich hätte gute Lust vom Kauf zurückzutreten, und mir ein Gerät im örtlichen Fachhandel zu kaufen.
Leserforumvon Michael Röker | Kaufrecht | 0 Antworten | 28.09.2002 13:40
Wer ist für die Gewährleistung bei Kauf eines Fernsehgerätes über einen Internethändler verantwortlich ?
Leserforumvon blub88 | Kaufrecht | 21 Antworten | 01.02.2020 00:48
Hallo zusammen, im Juni 2019 habe ich ein Notebook bei notebooksbilliger bestellt. Kurz nach Erhalt habe ich festgestellt, dass ein USP Anschluss innerlich verbogen ist, sodass er nicht mehr genutzt werden kann. Dies habe ich mit Fotos festgehalten.
Leserforumvon Friedel | Kaufrecht | 4 Antworten | 14.02.2008 19:04
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Internetkauf. ... Ausgangssituation: Kauf bei einem Internethandel mit Auftragsbestätigung.
Leserforumvon Deimos2001 | Kaufrecht | 4 Antworten | 15.01.2010 09:43
Hallo zusammen, ich habe einige kurze Fragen zur Wertminderung beim Internetkauf bzw. der Rückgabe, auf die es leider keine Antworten finden konnte. ... ----------------- "" -- Editiert am 15.01.2010 11:15 Am 15.1.2010 von Deimos2001 Hallo, zunächst (ca. 14 Tage nach Kauf) wurde ein Tausch zweier defekter Geräte durchgeführt (es handelt sich um Rauchmelder).
Leserforumvon Jenny11 | Kaufrecht | 3 Antworten | 07.02.2021 14:25
Wünsche einen netten Sonntag und brauche ein klein wenig Hilfestellung zu einem Kauf.
Leserforumvon Roby | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.09.2004 13:36
" kann, wobei man beim Internetkauf, dies erst nach Erhalt der Ware tun kann und deshalb gibt es im ersten Fall kein "Rückgaberecht". ... Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b ff BGB) sind bei einem Kauf im Laden (auch unter den von Ihnen geschilderten Umständen) nicht einschlägig.
Leserforumvon RickD | Kaufrecht | 15 Antworten | 10.10.2005 15:01
Meiner Ansicht nach ist der Erfüllungsort massgeblich, da der Erfüllungsort beim Kauf im Laden die Ladentheke ist, gehe ich nicht davon aus das Sie die Transportwege erstattet bekommen. ... Internetkauf.
Leserforumvon Kshire | Kaufrecht | 15 Antworten | 27.05.2014 19:22
Um Ihnen den Ablauf der vorhandenen Möglichkeiten wie Herstellergarantie und Gewährleistung etwas genauer zu erläutern, nehmen Sie sich bitte, genau wie vor dem Kauf der Ware, auch ein bisschen Zeit bei der Reklamation.
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