263 Ergebnisse für „kauf kaufpreis mangel“

Leserforumvon Käufer-PB | Kaufrecht | 3 Antworten | 21.11.2004 15:26
(leider keine schriftlichen Nachweise) Nach der vierten Nachbesserung lag der Mangel unverändert vor, der Händler hat mündlich jedwede Nachbesserung verweigert und mir empfohlen, einen Gutachter zu konsultieren. ... Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. ... Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
Leserforumvon go507084-51 | Kaufrecht | 6 Antworten | 15.01.2019 18:27
Nun ist die Frage, können wir den Kaufpreis mindern, das es sich um einen Mangel handelt der nicht vorher mitgeteilt wurde, jedoch total offensichtlich ist. ... Dort wurden keine Mängel eingetragen. ... Dort wurden keine Mängel eingetragen.
Leserforumvon Katzenstreu | Kaufrecht | 2 Antworten | 10.01.2007 16:56
Jetzt, ein halbes Jahr später (ein Jahr nach dem Kauf) ist das Gelenk erneut ausgeleiert. ... (der Mangel betrifft die ganze Serie) Habe ich dann Recht auf Erstattung des vollen Kaufpreises? ... „Anscheinend sagt §§ 437 Nr. 2, 434, 346 I, 323 BGB aus, dass mir der volle Kaufpreis zusteht, da ich das Gerät mehr als zweimal zur Reparatur schicken musste und ich mich innerhalb der zweijährigen Garantiezeit befinde."
Leserforumvon tweete | Kaufrecht | 6 Antworten | 13.09.2010 13:18
hallo, ich habe ein riesiges problem mit meinem gekauften gebrauchtwagen. es handelt sich um einen skoda fabia, kaufpreis 4000,00 euro. das auto habe ich am do. 02.09.2010 in bar gekauft. es wurden vorher tüv/au und komplette durchsicht ausgeführt. desweiteren wurden vorher angezeigte mängel beseitigt. unter diesen befand sich auch ein mangel, daß beim gasgeben das gas noch einen augenblick anhielt und der motor, während des kuppelns hochheulte. nach autokauf und der heimfahrt viel uns dieses problem erneut auf. wurde also nicht abgestellt. die sitzheizung/fahrerseite war ebenfalls ohne funktion. daraufhin zeigte ich die mängel telefonisch an und bekam einen termin, wo diese behoben werden sollten. zur abholung war die sitzheizung angerichtet.das andere problem wurde mit der aussage abgetan,es wäre alles ok und "normal"bei skoda. daraufhin ging ich in eine freie werkstatt. dort wurde festgestellt, daß das geschwindigkeitssignal nicht ankommt. wahrscheinlich das motorsteuer-, oder abs steuergerät deffekt ist. kostenpunkt ca.500 euro im austausch. dies teilte ich dem verkäufer mit. dieser war überrascht und machte mit mir erneut einen termin zur behebung des mangels. doch am vergangenen wochenende wollte ich den wagen nochmals testen und fuhr eine längere strecke auf der autobahn. plötzlich kam die ölanzeige, kein öl trotz durchsicht. beim betanken des fahrzeuges viel erneut benzingeruch auf, nach geschlossenen tank. das schaute ich, weil wiederholt aufgetreten, zu hause nach und mußte mit entstzen feststellen, daß der tank tropfte. jetzt meine frage. ich bin jetzt knapp 1000 km gefahren und möchte den kauf rückabwickeln, weil diese mängel einfach nicht akzeptabel sind. es sind ab kauf noch keine 2 wochen verstrichen. wie verhält es sich mit meinen kosten im zusammenhang mit dem kauf. zulassung,abmeldung, versicherung, steuern, werkstattbesuch, öl, fahrtkosten etc. dazu muß ich noch sagen, daß ich keine fachspezifische ahnung von autos habe. sich der wagen,trotz seiner 10 jahre in einem optisch sehr guten zustand befindet ich hoffe es kann jemand tips dazu geben.vielen dank! ----------------- "" Am 13.9.2010 von guest-12307.12.2010 09:31:39 --- editiert vom Admin Am 13.9.2010 von guest-12317.09.2010 19:12:35 --- editiert vom Admin Am 13.9.2010 von Dieter25 quote:nach autokauf und der heimfahrt viel uns dieses problem erneut auf. wurde also nicht abgestellt Ein Sachmangel, bei dem die Frage erlaubt sein kann, ob dieser Mangel mit der nötigen Sorgfalt beseitigt worden ist, wenn er kurze Zeit danach erneut wieder auftaucht. ... Der Rat eines Anwalts wäre hier hilfreich. ----------------- "" Am 13.9.2010 von guest-12317.09.2010 19:12:35 --- editiert vom Admin Am 13.9.2010 von tweete vielen dank LiloWanders. wie schon geschrieben bin ich grundsätzlich bereit die mängel beheben zu lassen. die frage ist, wie oft und in welchen umfang ich dies erdulden muß. und S.Buback, ich hatte eher auf konstruktive antworten gehofft. wenn sie leute beleidigen wollen wählen sie bitte eine andere plattform, deren niveau ihnen sicher besser entspricht. ich suche hier nach hilfe!
Leserforumvon Mrs Sibuna | Kaufrecht | 5 Antworten | 09.11.2016 13:12
Erst beim Aufbau zeigten sich verdeckte Mängel, sogar Beschädigungen, die die Nutzung der Seitenlehnen ausgeschlossen haben. ... - aber MINDESTENS, so hatten wir gedacht soll er doch die Kosten für das zweite Bett übernehmen, damit wir wenigstens zum EIGENTLICHEN Kaufpreis dann das Bett so haben wie es sein sollte. ... Nur: tolles Bett, alles super - kauf mich ;-P ... -- Editiert von Mrs Sibuna am 11.11.2016 12:53
Leserforumvon wollewolf | Kaufrecht | 2 Antworten | 19.03.2010 15:58
Eventuelle Mängel etc. wurden nicht erwähnt. ... Außerdem hat die Ware zwei Mängel. ... Hätte A darum gewusst, wäre er den Kauf nicht eingegangen.
Leserforumvon Peter bocholt | Kaufrecht | 1 Antwort | 14.08.2018 19:25
Ich war sehr verwundert als er vorbeikam und OHNE Besichtigung nach kurzem Gespräch bei dem genannten Kaufpreis von 180000€ einschlug .Aus meiner Verwunderung herraus fragte ich ihn ob er sich das Gebäude nicht anschauen möchte ,und wir zeigtem ihm das komplette Gebäude . ... Nach dem Kauf fing er ein halbes Jahr später mit der Renovierung an und es kamen wohl angeblich Mängel zum vorschein ,vor der Aussenwand hat man innen wohl vor ca 50 Jahren eine Holzwand aus SPannplatte gesetzt und die Wand sollte feucht und schimmelig gewesen sein ,im Keller wurden wohl vor ca 30 Jahren die Kopfwände auch verkleidet und eine Folie mit eingebracht auch dort angeblich Schimmel.
Leserforumvon Lilex | Kaufrecht | 16 Antworten | 13.05.2020 11:01
Natürlich hat das Handy einen Mangel. ... Natürlich hat das Handy einen Mangel. ... Was die Sachmängelhaftung ("Gewährleistungspflicht") des Händlers angeht: nach 6 Monaten findet Beweislastumkehr statt, d.h. in den ersten 6 Monaten nach Kauf wird davon ausgegangen, daß ein Mangel bereits beim Übergang an den Kunden verdeckt vorhanden war - es sei denn, der Händler kann glaubhaft machen, daß der Mangel erst beim Kunden entstanden ist.
Leserforumvon ALN | Kaufrecht | 1 Antwort | 03.08.2015 13:44
Nach dem Kauf hat der Verkäufer diese Spanplatten gegen Nut- und Federbretter getauscht, die nicht mehr passen, sondern überstehen. ... Kaufpreis war 50€ für das Regal. ... Keine bekannten Mängel am Regal.
Leserforumvon crystalize | Kaufrecht | 7 Antworten | 03.12.2019 18:10
Wenn er nicht nachliefert, kannst du zurücktreten, wenn nicht der Mangel unerheblich ist; wäre er unerheblich und kann man darum nicht zurücktreten, darf man den Kaufpreis aber mindern. Schätze aber, dass der Mangel nicht unerheblich ist. ... Sorgt aber auch dafür, das der Mangel die "Erheblichkeitsschwelle" des BGH überschreitet.
Leserforumvon stash | Kaufrecht | 6 Antworten | 30.03.2003 17:39
(d) Desweiteren steht Ihnen die Möglichkeit offen, den Kaufpreis entsprechend zu mindern (§ 441 BGB). (4) Mitarbeiter in Kaufläden haben es öfter an sich, erstmal alles abzulehnen, was auf eine Nachbesserung, Wandlung, Rückgabe, oder Schadensersatz zielt. ... Dabei spielt es eine Rolle, dass der Mangel wie im vorliegenden Fall erheblich ist. ... Im übrigen wird bei jedem Mangel, der während der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach dem Kauf auftritt, vermutet dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und der Verkäufer damit eine Pflichtverletzung begangen hat.
Leserforumvon HilflosImGesetzesDschungel | Kaufrecht | 2 Antworten | 06.05.2010 17:00
Zudem musste ich feststellen, dass ich für meinen kompletten Kaufpreis die ganze Einrichtung von den gleichen Firmen NEU bekomme. Da ich mich damals im Umzugsstress befand, konnte ich erst eine Woche nach Kauf die genauen Preise überprüfen. ... - Die Mängel waren bei der Besichtigung nicht sichtbar, da noch alles eingeräumt war.
Leserforumvon guest-12301.07.2014 16:04:49 | Kaufrecht | 5 Antworten | 28.06.2014 08:43
Mangel 2x auftritt, kommt der Rücktritt trotz Nacherfüllung in Betracht. ... Somit müsste nun doch der von Dir erwähnte Rücktritt trotz NAcherfüllung in Betracht kommen und A den Kaufpreis zurückerstattet bekommen? Wenn dem so sein sollte, wie könnte/sollte A dann gegen Z, der sich ja weigert, den Kaufpreis zurückzuerstatten, vorgehen?
Leserforumvon Flocke99 | Kaufrecht | 9 Antworten | 24.03.2017 13:38
Haben wir irgendeine Chance auf Kulanz oder gar die Möglichkeit von diesem Kauf wieder zurückzutreten? ... Bei einem gebrauchten kann es gut sein, dass die angesprochenen Mängel einfach Mängel aufgrund des Alters oder der Laufleisstung sind, dann wäre es aber keine Gewährleisstungsrechtlichen Mängel mehr. ... Freundlich aber bestimmt die unverzügliche Beseitung der Mängel fordern.
Leserforumvon Hugolein | Kaufrecht | 48 Antworten | 11.08.2020 21:30
Die große Frage ist, ob dieser bei Kauf vorlag, dem Vk bekannt war und er dir diesen Defekt verschwiegen hat. ... Am 13.8.2020 von Hugolein Ich habe klage eingereicht, und behauptet Tretlager und Schaltung wären defekt aber kein Gutachten oder Kostenvoranschlag eingereicht, da es ca 40 Euro kostet und der Kaufpreis nur ca 70 euro war Ich habe ein Zeuge der das Rad am selben Tag gleich nach der Abholung gesehen, gefahren hat und auch die Mängel bemerkt hat. ... Zumindest auf die genannten Mängel fällt sie durch die Probefahrt raus.
Leserforumvon Ram42 | Kaufrecht | 2 Antworten | 02.04.2008 20:38
Als ich dann die Küche nach dem Auszug des Vormieters genauer Betrachten konnte musste ich einige Mängel feststellen. ... Ich habe dann nur den halben vereinbarten Kaufpreis überwiesen und dem Vorgänger erklärt warum.
Leserforumvon patrick79 | Kaufrecht | 6 Antworten | 19.04.2017 19:09
Davon mal abgesehen: Selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, läge es am Käufer nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. ... Ich würde ruhig bleiben und die SMS als kläglichen Versuch abtun den Kaufpreis nachträglich zu drücken.
Leserforumvon sam066 | Kaufrecht | 12 Antworten | 15.09.2012 20:29
Hallo mein Problem dreht sich um einen Kauf eines Notebooks im Internet. ... Der kauf ist nun 3 Monate her. ... Wäre denn durch den Mangel es nicht möglich, den Laptop 2 mal in eine Reperatur zu bringen und dann den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Leserforumvon massl | Kaufrecht | 2 Antworten | 21.09.2004 20:55
Ich habe einen DVD-Rekorder zweimal zur Reparatur gegeben, wobei der Mangel nicht ausgeräumt werden konnte. Der Mangel lag bereits bei der Übergabe vor und ist offensichtlich eine Art Fabrikationsfehler (Kompabilitätsproblem mit anderen Geräten). ... -- Editiert von massl am 21.09.2004 21:44:57 Am 21.9.2004 von Mareike123 Der übliche Sermon: für die Zeit, in der die Ware mangelfrei nutzbar war, ist Nutzungsausgleich zu gewähren, üblicherweise i.H.v. 0,1% vom Kaufpreis pro Tag.
Leserforumvon KlausKlausen | Kaufrecht | 6 Antworten | 13.08.2013 08:44
Der Kaufpreis wird nach erfolgreichen Sanierungsarbeiten und Aufrechnung des Schadens ausgezahlt." ... Dort sind in der Regel versteckte Mängel ausgeschlossen. ... Die 5000 Euro waren aber einfach nur die erste Kaufpreisrate für den Kauf der ja nun rückabgewickelt wurde/wird, die können nun jawohl nicht einfach so einbehalten werden?!
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