Frage jetzt: Der Notar will allerdings seine Rechnung für den eigentlichen Kaufvertrag bezahlt haben (was ja eigl auch gar nicht so unverständlich ist). ... Der Kaufvertrag kam doch eigl. nicht zustande - ich musste auf "Rücktrittsanerkennung" klagen. ... Notfalls bezahlen und als Schadenersatz vom Verküfer wieder holen.
Doch der Verküfer bestand auf den Kauf mit dem Hinweis es sei ein Ersatzteil das er nicht zurücknehmen kann. ... Danke für die Hilfe Am 30.8.2008 von Ilsa1939 Wenn Sie einen Kaufvertrag geschlossen haben, dann sind Sie als Käufer auch verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Die Frage ist hier eben, ob bereits ein Kaufvertrag geschlossen worden ist.