182 Ergebnisse für „kosten rücksendekosten“

Leserforumvon Jotrocken | Kaufrecht | 7 Antworten | 01.03.2007 14:34
Ich bitte um Eure Meinung zu folgendem angenommenen Sachverhalt: Ein Onlineshop, bzw. dessen AGB und Widerrufsbelehrung regelt folgendermaßen die Rücksendekosten: Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn Wert unter 40 Euro. ... Es kann ja nicht sein, dass dem Händler die Rücksendekosten nur deswegen auferlegt werden, weil der Kunde 10 Cent als Teilzahlung bereits überwiesen hat, oder?! ... Hier trägt dann der Verkäufer erst die Rücksendekosten, wenn der Käufer die 1.
Ebay Rücksendekosten 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Malustras | Kaufrecht | 3 Antworten | 14.10.2017 09:58
Jetzt stehen aber noch die Rücksendekosten im Raum und nach einer Recherche bin ich der Auffassung, dass diese Kosten der Verkäufer übernehmen muss, da es sich hier um einen Mangel handelt und die Ware nicht die zugesicherte Beschaffenheit aufweist. ... Die Kosten des Rückversandes würde ich dan später einfordern, notfalls einklagen. ... Nur die Rücksendekosten nicht.
Leserforumvon grins1000 | Kaufrecht | 6 Antworten | 29.10.2013 10:38
Versandort: Hongkong; AGB: Rücksendekosten trägt in jedem Fall der Käufer. ... Verkäufer besteht darauf, dass Käufer die Ware auf eigene Kosten zurück nach Hongkong schickt. ... Sollte der reine Kaufpreis über 40Euro liegen, hat der VK die Kosten zu tragen, wenn dieser aber unter 40Euro liegt, hast du die Kosten zu tragen, auch nach deutschem Recht.
Leserforumvon Oli_ver | Kaufrecht | 4 Antworten | 03.01.2018 12:40
Jetzt soll ich Ihm das Möbelstück auf meine Kosten zurücksenden. (Kosten für Speergut und Abholgung ca. 40 - 50 EUR.) ... Da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe und darum auch nicht über anfallende Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs verpflichtend aufgeklärt wurde, sind auch die Rücksendekosten vom Verkäufer zu tragen.
Leserforumvon MavBau | Kaufrecht | 2 Antworten | 02.02.2015 09:33
Nun hat mir der Online-Shop bei der Gutschrift aber die Rücksendekosten gemäß dem neuen Gesetz (folgtend beschrieben) abgerechnet. Gem. § 357 Abs. 6 S.1 BGB: trägt der Verbraucher beim Widerruf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246 a § 1 Absatz 2 S. 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von dieser Pflicht unterrichtet hat. ... Du must dich jetzt entscheiden, was du willst: - Gehäuse mit den richtigen Abmessungen (dann muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten des falschen Gehäuses erstatten) - gleich das Geld zurück (dann wirst du auf den Rücksendekosten sitzen bleiben - denn gleich das Geld zurück geht nur über das Widerrufsrecht) ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon Eisenhart | Kaufrecht | 10 Antworten | 14.11.2014 13:31
Muss der Verkäufer die Rücksendekosten erstatten? ... Nö, er hätte die Kosten nur tragen müssen wenn du eine Nacherfüllung verlangt hättest, so aber nicht. ----------------- " " Am 14.11.2014 von Eisenhart Wenn das so ist, könnte man ja die Rücksendekosten bei Mängeln ganz einfach vom Verkäufer erpressen, indem man sinngemäß Folgendes sagt: Sehr geehrter Herr Verkäufer, entweder Sie erstatten mir die Rücksendekosten, oder ich bestrafe Sie mit der Zahlung von Hin- und Rückversand, indem ich Nacherfüllung verlange und sofort nach Zusendung des Ersatzartikels dann direkt wieder widerrufe. ... Kosten die dadurch entstehen, dass du diese Ware bekommst sind Sache des Verkäufers. 2) Du möchtest ja gar keine mangelfreie Ware.
Leserforumvon Sebastian77 | Kaufrecht | 1 Antwort | 20.05.2020 10:17
Bitte beachten Sie dass Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren tragen. Da der Warenwert der wiederufenen Artikel aber über 40 Euro liegt müsste doch der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Auf eine Email diesbezüglich wurde nicht geantwortet und bei einem Telefongespräch wurde mir gesagt, dass ich die Kosten zu tragen habe weil die in deren AGB so steht.
Leserforumvon chayenne29 | Kaufrecht | 22 Antworten | 24.07.2006 11:48
Und dann soll mir der Verkäufer 1. die Rücksendekosten erstatten 2. das Gerät kostenfrei austausch 3 die Portokosten für die Rücksendung übernehmen? ... Dem Verbraucher dürfen im garantiefall keine Kosten enstehen. ... Und dann soll mir der Verkäufer 1. die Rücksendekosten erstatten 2. das Gerät kostenfrei austausch 3 die Portokosten für die Rücksendung übernehmen?
Leserforumvon ingmar | Kaufrecht | 2 Antworten | 26.10.2007 19:50
wenn man es unfrei schicken kann und der verkäufer nimmt das paket nicht an, muß er dann die entstandenen kosten erstatten ?lohnt es sich mit dieser sache einen anwalt zu beauftragen, wer würde die kosten dafür tragen? ... 'wer würde die kosten dafür tragen?'
Leserforumvon versal247 | Kaufrecht | 0 Antworten | 04.03.2012 19:48
Der Verkäufer erwartet im Gewährleistungsfall (Rücktritt vom Kauf; Zurückgewähren der erhaltenen Leistungen) einen Versand per Warensendung und ist bereit nur diese niedrigen Kosten zu übernehmen. ... zu versenden und dem Verkäufer die höheren Kosten zu berechnen?
Leserforumvon tim_123 | Kaufrecht | 3 Antworten | 07.12.2015 12:06
DPD mit rund 40€ Kosten für den Reifenversand. Zu den Rücksendekosten steht seit dem neuen Widerrufsrecht in Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB: "Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren (…) gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, (…)" Frage: Zwischenfrage ist, ob Reifen "paketversandfähig" sind? ... Daraus beantwortet sich die Kernfrage, ob der Kunde, der vorab nicht über die hohen Kosten informiert wurde, die Kosten für den Rückversand tragen muss?
Leserforumvon granulatpeter | Kaufrecht | 5 Antworten | 10.11.2005 17:34
Der Verkäufer weigert sich jedoch die Kosten für das zusenden des Gerätes zu ihm zu zahlen, bzw. eine Free-Way-Marke zu schicken.
Leserforumvon pal353028-2 | Kaufrecht | 3 Antworten | 20.03.2013 10:40
Beide Pakete habe ich letztendlich auf eigene Kosten zu 10,90€ und 5,90€ zurückgeschickt und vom Verkäufer die Erstattung der Rücksendekosten verlangt. ... Liebe Grüße Marie ----------------- "" Am 20.3.2013 von Pragmaticus Eigentlich nein, aber bevor man den Versand auf eigene Kosten vornimmt, hätte der Händler kontaktiert werden müssen. ... Zumindest sollte der H einen Anteil tragen, so weit ihm die Kosten auch entstanden wären. ----------------- "" Am 20.3.2013 von pal353028-2 Danke für deine Antwort!
Leserforumvon Millemarie | Kaufrecht | 3 Antworten | 03.01.2022 15:14
Der Käufer weist auf §439 2 BGB hin, wonach eindeutig der VK diese Kosten zu tragen hat. ... [/quote] Stimmt Im Falle der Nacherfüllung muss der Verkäufer hier die Kosten tragen. ... Insofern ist das [quote=Millemarie ]Händler lehnt Übernahme der Rücksendekosten bei Reklamation/Nacherfüllung ab[/quote] schlicht falsch.
Leserforumvon Michi200 | Kaufrecht | 6 Antworten | 16.12.2021 12:52
Wenn sich der Kunde auf die Gewährleistung des Verkäufers beruft wer zahlt dann die Kosten des Rückversandes? ... [/quote]Ach Harry, auch dir sollte doch sicherlich nach dem 12.548 mal klar sein, was ein TE hier damit meint Und wenn nicht, frag ihn doch direkt mal nach der Sachmängelhaftung, anstatt ihn zu "piesaken" An den TE, es heisst jetzt einfach nicht mehr Gewährleisstung, sondern Sachmängelhaftung, wurde umbenannt [quote]wer zahlt dann die Kosten des Rückversandes[/quote]Die hat der VK zu tragen, ausser du hast nicht als Privatnutzer gekauft. ... Ansonsten ist es so, wie es l-d-h geschrieben hat Am 17.12.2021 von metttwurstkneckebrot [quote=-Laie-]Ansonsten ist es so, wie es l-d-h geschrieben hat[/quote] Nö. l-d-h hat behauptet, der VK habe die Kosten des Rückversandes nicht zu tragen, wenn K "nicht als Privatnutzer gekauft" gekauft hat.
Leserforumvon Metzger80 | Kaufrecht | 3 Antworten | 13.02.2009 10:06
A fragt sich nun, wer die Rücksendekosten zu tragen hat und ob er in diesem Fall den Warenwert inkl. der bei Bestellung bezahlten Versandkosten oder nur den Warenwert erstattet erhält. ... Beim Widerruf würde A die Rücksendekosten tragen müssen, da Warenwert
Leserforumvon a_wagner_01 | Kaufrecht | 6 Antworten | 22.03.2006 21:33
Ich soll nun die Ware (ca. 20 Euro) auf meine Kosten zurückschicken. ... Am 23.3.2006 von pOtH wenn ich mich nicht irre steht in den meisten agb´s das erst ab einem "warenwert" von 40€ die ware auf kosten des verkäufers zurückgeschickt werden kann. lesen sie sich einfach mal die agb´s durch dann haben sie klarheit. außerdem rate ich davon ab die ware unfrei zum verkäufer zu schicken ohne vorher seine zustimmung zu haben, ansonsten kann es sein das er sie nicht annimmt u. sie dann auch noch die retoure zahlen müssen. steht aber meistens alles in den agb´s Am 23.3.2006 von micbu Gemäß Fernabsatzgesetz hat man erst ab einem Rücksendewert von 40€ ein Anrecht darauf die Rücksendekosten, bei Widerruf des Kaufvertrages, erstattet zu bekommen.
Leserforumvon nacho | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.04.2011 13:40
Laut Widerrufsrecht heißt es "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
Leserforumvon Charmin | Kaufrecht | 13 Antworten | 11.11.2011 09:48
David ----------------- "" Am 11.11.2011 von catwelatze in diesem Fall müsstet ihr doch sowieso keine kosten für den rückversand erstatten. warenwert unter € 40,- und die ware ist scheinbar auch noch nicht bezahlt. und wegen der lagergebühren muss sich dhl an den absender halten. ----------------- " " Am 11.11.2011 von Charmin Ja, wir sind da ziemlich kulant, wenn der Kunde die Versandkosten erstattet bekommen möchte, dann machen wir das. ... ganz schwerer Fehler, ihr MÜSST das Paket auf jeden Fall annehmen, verweigert ihr die Annahme, habt ihr alle daraus entstehenden Kosten zu tragen (ausser dem eigentlichen Aufpreis der unfreien Sendung)!
Leserforumvon fragesteller1105 | Kaufrecht | 2 Antworten | 11.05.2019 16:12
Vielleicht wäre es sinnvoll zu erwähnen, dass es bei meiner Adresse einen Adresszusatz gibt und zwar eine Zimmernummer - diese wurde wie gesagt auch angegeben und steht auch auf den Briefkästen (sollte kein Problem sein das ausfindig zu machen) Nun fordert mich der Onlineshop dazu auf die Rücksendekosten und Versandkosten für den erneuten Versand zu übernehmen. Muss ich diese Kosten übernehmen?
123·5·10