91 Ergebnisse für „käufer drohen“

Leserforumvon Cassandra_Candyman | Kaufrecht | 7 Antworten | 02.01.2020 12:43
Zitat (von Cassandra_Candyman):Den Käufer habe ich in alle Prozesse eingebunden und darüber informiert. ... Ich mache mir nun einfach Sorgen dass mir rechtliche Konsequenzen drohen, nur weil ich den Sauberkeitszustand nicht nochmal überprüft habe. Der Käufer hat nun wohl veranlasst, dass die Maschine zu mir zurückgeschickt wird.
Leserforumvon santacruz | Kaufrecht | 4 Antworten | 04.09.2007 20:57
Kann man da schon mit Anwälten und Schadenersatz drohen? ... Nicht weiter darauf eingehen - einfach Zahlungsdaten zur Verfügung stellen. wenn du den Käufer etwas ärgern willst, verspreche binnen 5 Tagen nach Zahlungseingang zu versenden. ... Am 5.9.2007 von Commodore Hallo, lieber Käufer.
Leserforumvon Studentin1901 | Kaufrecht | 3 Antworten | 31.10.2012 18:04
Hallo, ich habe letztens ein paar Dinge bei Ebay verkauft, nun hat sich heute ein Käufer beschwert, der ein Artikel beschädigt angekommen sei (unversicherter Versand, wollte er so). ... Am 31.10.2012 von lesen-denken-handeln Hallo, drohen kann er sehr viel.
Leserforumvon bogimaus | Kaufrecht | 15 Antworten | 17.06.2006 09:58
Was mich stört ist die Tatsache, das der Käufer erst 3 Tage später kommt. ... Wetten, dass du das, wenn du hier der Kaeufer waerst, ganz genauso sehen wuerdest? ... Vom Käufer weiß ich nichts außer dem Nachnamen und den ungefähren Wohnort.
Leserforumvon tamdrag | Kaufrecht | 9 Antworten | 16.11.2004 18:41
Bis jetzt habe ich noch keinen Brief von seinem Anwalt sondern nur einen von käufer. ... Egal ob die Ware in ordnung war und wie der käufer damit umgegangen ist. ... Bis jetzt habe ich noch keinen Brief von seinem Anwalt sondern nur einen von käufer.
Leserforumvon Bndkt | Kaufrecht | 7 Antworten | 19.12.2006 22:04
soll er drohen, bis er schwarz wird! ... Ich würde gern mal die Auktion sehen (Link), bevor der Käufer als gestört,Trottel und Penner bezeichnet wird, den man wegen Erpressung anzeigt und gut ist. Am 30.12.2006 von MatthiasXXII Auch wenn der Käufer "Über" in Aussicht stellt, ist es in diesem Fall kein berechtigter Grund zur Gegenanzeige.
Leserforumvon zazula81 | Kaufrecht | 10 Antworten | 11.07.2015 20:03
Der Käufer behauptet das du Uhr eine Fälschung ist. ... Drohen sie mir noch ein mal, dann versichere ich Ihnen, dass sie ihres Lebens nicht mehr glücklich werden. ... Die muss der Käufer dann auch noch belegen.
Leserforumvon Jule28 | Kaufrecht | 9 Antworten | 29.09.2023 13:24
Diese Felgen wurde persönlich durch Käufer B abgeholt , sprich ausgiebig begutachtet & dann gekauft. Nach ca. 1h fängt Käufer B an zu Beleidigen & mit Anzeige wegen Irreführung + Betrug zu drohen. ... Denn Käufer B hat sich die Ware immerhin angeschaut & geprüft.
Leserforumvon VITO | Kaufrecht | 3 Antworten | 30.04.2007 18:10
Am 1.5.2007 von KleinerJurist Schrftlich nochmals eine Frist setzen und mit rechtlichen Schritten drohen.
Leserforumvon Mattes72 | Kaufrecht | 5 Antworten | 05.02.2019 15:04
Hierfür erhalten Käufer den Käuferschutz. ... Gegenüber den Käufern wirst du die 2€ also wohl nicht durchsetzen können, gegenüber ebay kann dir großer Ärger drohen. ... Als Käufer würde ich dir eine negative Beurteilung geben.
Leserforumvon guest-12331.07.2019 16:13:08 | Kaufrecht | 17 Antworten | 31.07.2019 15:01
Du schuldest dem Käufer Schadenersatz! ... Ich rate dazu, sich mit dem Käufer zu einigen. ... Finde das einfach unter aller sau bei jedem s**** immer sofort den Menschen mit Anwalt und Gericht zu drohen. ist einfach keine Art und Karma wird die Leute einholen.
Leserforumvon TREBRON | Kaufrecht | 5 Antworten | 12.07.2016 23:26
Hallo, folgender Sachverhalt: Verkäufer und Käufer haben sich auf einen Preis für ein Haus geeinigt. ... Dann sollte sich der Käufer (dringend) um einen Kredit bei einer anderen Bank bemühen! Alternativ drohen hohe Schadensersatzansprüche vom VK gegenüber dem K.
Leserforumvon biggi2017 | Kaufrecht | 2 Antworten | 11.10.2022 18:39
ich hab ein pkw gebraucht inseriert ohne tüv, einwandfreien zustand, unfallfrei es wurde soweit alles mündlich geregelt, trotzdem hab ich alle sms abgespeichert. der käufer hat eine vorrausszahlung getätig, das ich tüv machen lasse, habe ich auch ,und bin ohne probleme durch den tüv gekommen.das einzige 4 neue reifen. erst hat der käufer dauernd abholtermine verschoben, und hat ohne mein wissen anmeldetermin online gebucht, da wäre auch nicht erschienen, weil dieser angeblich im ausland war. ich fragte wegen den reifen ob er die kosten bezahlt, da ich die auf meine kape genommen habe. rechnung vorhanden.dann fing dieser mir an zu drohen, dann hies es er wuerde am 13 pkw abholen, mir den restbetrag euro bar aushändigen. tja ich bekam schock, hat der mich einfach online angezeigt heute was mache ich ich hab die kosten muss ich dem den vollen betrag zurückzahlen nein ich hab die kosten sehe ich das richtig 400 minus ich wollte mir ein anderes auto holen anzahlung geleistet, so das kann ich knicken. muss er mir den schaden ersetzen, ja weil der käufer hat sich nicht an die abmachungen gehalten oder Am 11.10.2022 von Mybe2 Coole Story bro.
Leserforumvon Rybka90 | Kaufrecht | 4 Antworten | 18.06.2020 17:39
Folgendes bin ich am überlegen: Ich möchte den Käufer eine Zahlungsaufforderung schicken und mit Verzugszinsen "drohen". ... Kann ich mit Verzugszinsen "drohen" oder mit Auflösung des Kaufvertrages? ... Ich sehe die Käufer als total falsche Adresse.
Leserforumvon auge1 | Kaufrecht | 14 Antworten | 26.01.2018 14:58
Ich schicke zurück mit vorheriger Überweisung der Versandkosten.Das war die richtige Antwort Zitat (von auge1):Die Käuferin lehnt ab und droht mit der Polizei.Soll sie halt drohen. ... Der Käufer könnte bis zum 31.12.2021 die Herausgabe verlangen. ... Unverändert, Verkäufer im Recht und Käufer im Unrecht.
Leserforumvon Dozer84 | Kaufrecht | 37 Antworten | 13.07.2017 09:32
Hab das Gefühl der Käufer will das Produkt gar nicht mehr und macht desshalb solche Spielchen..... ... Du spekulierst, dass der Käufer sich umbesonnen hat. ... (wenn er die Annahme der Rücksendung verweigert) Ich denke, der Käufer hat aber auf jeden Fall richtig gehandelt, indem er ein beschädigtes Paket nicht angenommen hat.
Leserforumvon jamest | Kaufrecht | 6 Antworten | 07.03.2006 23:31
Am 8.3.2006 von jamest folgendes sagt eine anwältin dazu: Sie müssen den Käufer mit Einschreiben und Rückschein anschreiben, wobei u.U. eine Übersetzung erforderlich wird. Fordern Sie den Käufer auf, die Ware zu zahlen und abzunehmen und setzen Sie Ihm eine genaue kalendermäßige Frist. Drohen Sie weiter damit, danach Schadensersatzansprüche geltend zu machen (die Sie aber im entsprechendem Land geltend machen und vollstrecken müssen).
Leserforumvon guest-12322.11.2023 11:30:19 | Kaufrecht | 16 Antworten | 08.11.2023 13:29
Ist es sinnvoll, nach Ablauf einer Zahlungsfrist mit einer negativen Feststellungsklage zu drohen? ... [/quote] Es ist völlig unklar, was der aktuelle Status ist: Was hat der Käufer auf das Angebot mit den 200€ Abzug geantwortet? ... Der Käufer hat widerrufen, der Verkäufer hat innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Leserforumvon lars2009 | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.05.2011 19:09
In diesen 3 Monaten hat der Käufer die Webseite bereits runtergewirtschaftet. ... Der Verkäufer bittet den Käufer die Rechnungsposten schriftlich zu erläutern. ... Gruss ----------------- "" Am 24.6.2011 von lars2009 lange kam keine antwort vom käufer. jetzt droht der käufer mit einer anzeige wegen angeblichem betrug und weiteren maßnahmen. der käufer scheint zu glauben den verkäufer mit dem finanzamt drohen zu können und fordert eine rückabwicklung des kaufvertrages. andernfalls will er den verkäufer beim finanzamt anzeigen. der käufer scheint aber nicht zu wissen das es mit dem finanzamt keine probleme gibt. handelt es sich hierbei schon um erpressung?
Leserforumvon Lorenz33 | Kaufrecht | 7 Antworten | 29.11.2006 10:24
Der Käufer besichtigt ein Haus, die Heizung ist abgestellt. ... Vor dem Einzug in das Haus lässt der Käufer die Heizungsfirma kommen, um ihm eine Einweisung zu geben und die Heizung in Betrieb zu nehmen. ... Wo ist das Problem, drohen Sie mit Klage und gehen Sie diese im Ernstfall an, da Sie - immer vorausgesetzt-, es ist schriftlich festgehalten, auf der sicheren Seite sind-.
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