319 Ergebnisse für „käufer händler verkäufer nacherfüllung“

Leserforumvon dv946 | Kaufrecht | 1 Antwort | 09.01.2021 20:41
Hallo Leute, Folgender Sachverhalt.Bei einem gewerblichen Händler ein gebrauchtes Autoersatzteil gekauft und sofort bezahlt.Das hab ich im Auftrag der Werkstatt bestellt und direkt an diese liefern lassen.Nach dem Einbau stellte sich heraus,dass es defekt war,was man nur beim Fahren feststellen konnte.Die Werkststatt hat den Händler darufhin kontaktiert,der daraufhin sofort Nachberfüllung anbot in Form von Ersatz.Nur dieses Teil war völlig falsch,nämlich für ein anderes Fahrzeug.Jetzt sprichr man davon,die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen. Unter §§ 346-348 heißt es,liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache,so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346-348 verlangen.Jetzt ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen.Kann der Käufer verlangen,dass der Verkäufer sich die defekten Sachen selber holt?Ich befürchte,dass der Verkäufer mit fadenscheiningen Argumenten versucht,den Kaufpreis nicht zurückerstatten zu müssen.Die Bewertungen lassen den Schluss zu.
Leserforumvon Azlan66 | Kaufrecht | 10 Antworten | 22.02.2024 20:13
Händler geht auf die Forderung der Nacherfüllung, auch Reperatur, nicht ein. ... Am 25.2.2024 von 9elfer [quote=Azlan66]Händler geht auf die Forderung der Nacherfüllung, auch Reperatur, nicht ein. ... Der Käufer allein entscheidet über die Art der Nacherfüllung (Instandsetzung oder Neulieferung).
Leserforumvon KingAcid23 | Kaufrecht | 3 Antworten | 07.11.2008 16:34
Rechtslage: Ich möchte nun vom Händler nach 439 Nacherfüllung aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages und HABE als Käufer nach 439 Abs. 1 das WAHLrecht zur Beseitigung des Mangels, respektive Reparatur ODER zur Lieferung einer mangelfreien Sache, respektive ein Umtausch, Austausch, Neulieferung, wie auch immer. ... § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Leserforumvon Millemarie | Kaufrecht | 3 Antworten | 03.01.2022 15:14
Dies lehnt der Verkäufer rundweg ab. ... [/quote] Stimmt Im Falle der Nacherfüllung muss der Verkäufer hier die Kosten tragen. ... Insofern ist das [quote=Millemarie ]Händler lehnt Übernahme der Rücksendekosten bei Reklamation/Nacherfüllung ab[/quote] schlicht falsch.
Leserforumvon Seminole | Kaufrecht | 4 Antworten | 16.03.2022 00:51
Käufer verlangt für die zwei zu alten Reifen nach §439 BGB Nacherfüllung in Form einer Nachlieferung, Händler weigert sich dem nachzukommen und bietet nur einen Preisnachlass oder die Rückabwicklung an. ... Hat der Käufer in dieser Sache das Recht auf Nacherfüllung? Am 16.3.2022 von Harry van Sell [quote=Seminole]Hat der Käufer in dieser Sache das Recht auf Nacherfüllung?
Leserforumvon m_roth | Kaufrecht | 5 Antworten | 21.08.2007 20:50
Bei uns am Tisch kam heute folgende Frage auf: Ein Händler bietet einen Elektronikartikel zum halben Preis an, da es ein Austellungsstück ist. ... Hat der Käufer nun ein Anrecht auf Nachbesserung (§ 439 BGB) oder kann der Verkäufer hier einfach vom Kaufvertrag zurücktreten? ... Der Verkäufer könnte tatsächlich die Nacherfüllung wegen hoher Kosten ablehnen und könnte somit das Geld zurückgeben.
Leserforumvon NalaTropicana | Kaufrecht | 12 Antworten | 04.01.2012 16:07
Was passiert im Gewährleistungsfall, wenn der Händler keine Nacherfüllung gewähren kann? ... Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ... Der Käufer bestimmt im Rahmen der Gewährleistung was passiert, nicht der Händler.
Leserforumvon DasTiffy | Kaufrecht | 2 Antworten | 26.08.2009 09:16
Hat der Händler recht - kann ich meine 55 Euro nun nach 2 Monaten in den Sand setzen? ... Nacherfüllung geht immer vor nach ständiger Rechtsprechung: § 439 BGB Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Leserforumvon Mainzer07 | Kaufrecht | 2 Antworten | 15.04.2010 12:32
Nacherfüllung geht immer vor, ständige BGH Rechtsprechung. § 439 BGB Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen... (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen... (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Leserforumvon lockesn | Kaufrecht | 2 Antworten | 14.03.2013 20:27
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen." ... "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Leserforumvon ArmerTropf | Kaufrecht | 19 Antworten | 16.02.2011 17:50
Ist der Händler nicht in der Lage diese Nacherfüllung zu leisten, kann man vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt wenn der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert. ... Danach muss der Käufer diesen Beweis führen sofern der Händler sich auf den Ablauf der Beweislastumkehr beruft.
Leserforumvon Mama-Nane | Kaufrecht | 5 Antworten | 23.01.2009 16:15
Fordere vom Verkäufer Nacherfüllung, Ersatzlieferung wegen Defektes des Gerätes. ... Der Händler hat nach § 437 Abs 1 BGB i. V. mit § 439 Abs. 1 BGB eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder zu reparieren. *** § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. *** § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Leserforumvon pontmania | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.10.2010 14:45
Hier käme eine Reparatur in Frage: Zitat:§ 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. ... Wenn sich bei einem Verbrauchsgüterkauf (privater Käufer kauft beim Händler) innerhalb der ersten 6 Mon
Leserforumvon B.Mue | Kaufrecht | 18 Antworten | 16.01.2017 14:47
Daraufhin wurde der Händler nach §437 BGB um kostenfreie Reparatur gebeten. ... Ich behaupte eben, dass der Käufer zurücktreten und Schadensersatz verlangen darf, nachdem der Verkäufer sich direkt querstellte und gleichwohl eine angemessene Frist abgelaufen ist. ... Zitat (von B.Mue):Daraufhin wurde der Händler nach §437 BGB um kostenfreie Reparatur gebeten.
Leserforumvon schwenki | Kaufrecht | 6 Antworten | 29.11.2008 20:37
Nach 6 Monaten, hat der Käufer dann dem Händler nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war, was sehr schwierig werden kann. ... Am 30.11.2008 von bogus1 § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. ------------------------------------------------ § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.
Leserforumvon Harry_Hirsch | Kaufrecht | 17 Antworten | 29.11.2016 14:12
Nun haben wir ja das BGB und den Paragraphen 439: § 439 BGB - Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. ... Befreien die AGB den Händler vom BGB? ... Konkret geht es ja nur noch um die Art der Nacherfüllung, nicht um die Frage ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
Leserforumvon jebk | Kaufrecht | 3 Antworten | 29.05.2014 17:27
Der Händler Will damit nichts zu tun haben und sagt immer ich solle mich direkt mit arvato in Kontakt setzen. ... Ein Garantiegeber ( häufig der Hersteller / Importeur ) hat Verbraucher in der schriftlichen Garantieerklärung darauf hinzuweisen, daß die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ( die der Käufer nur gegenüber dem Verkäufer hat ) nicht ersetzt/einschränkt. quote:der Verkäufer hatte ... mich beidemale an den Hersteller verwiesen In diesem Fall wird sich der Verkäufer die Leistungen des Herstellers als Maßnahmen zur Erfüllung eigener Nacherfüllungspflcihten zurechnen lassen müssen. ( Denkbar wäre ja, daß der Verkäufer auch bei offenkundigsten Mängeln die Gewährleistung glatt verweigert. ... Das wäre eine mangelhafte Erfüllung gesetzlicher Verkäuferpflichten - ggf. muß ein solcher Verkäufer dem Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Schaden ersetzen, den der Käufer aus einem anderweitigen Kauf eines Handys in der "richtigen" Farbe (schwarz) erleidet.
Leserforumvon ingmar | Kaufrecht | 7 Antworten | 14.09.2005 18:59
Danke Ingmar Am 14.9.2005 von JuR Guten Tag Ingmar, es kommt darauf an, ob in Ihrem Beispiel die Gewährleistung (dann Verkäufer), oder die Garantie (dann Hersteller, wenn der Verkäufer selbst keine Garantie gegeben hat) einschlägig ist. ... Der Verkäufer haftet doch, oder? ... Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. 7.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt.
Leserforumvon Robert Steinfeld | Kaufrecht | 10 Antworten | 28.11.2009 16:19
In den AGBs des Händlers steht auch "Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen." ... Nach Sachlage wurde die Nacherfüllung verweigert. quote:3. ... In den AGBs des Händlers steht auch "Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen."
Leserforumvon hatemaster | Kaufrecht | 9 Antworten | 03.10.2009 11:46
Der Verkäufer hat eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. ... Auch ist zu klären ob man hier mit Hersteller oder Händler verhandelt und mit wem was vereinbart wurde. ... Die Nachbesserung ist gescheitert. § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.
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