12 Ergebnisse für „lieferung betrug täuschung käufer“

Leserforumvon Fussi86 | Kaufrecht | 4 Antworten | 09.01.2018 14:32
Ist das bereits Täuschung / Betrug oder wie auch immer? ... Betrug: Sehe ich hier nicht Täuschung: Kommt darauf an. ... Betrug: Sehe ich hier nicht Täuschung: Kommt darauf an.
Leserforumvon ich-hab-da-mal-ne-frage | Kaufrecht | 0 Antworten | 07.07.2008 12:54
Der Verkäufer will wegen der Kosten (Porto etc.) das Radio nicht zurücknehmen, behauptet zunächst das Radio sei neu, ändert das später und behauptet dann, das Radio sei mit einer anderen Lieferung vertauscht worden, räumt also ein, daß der Käufer nicht die bezahlte Ware erhalten habe. ... Der Verdacht liegt ja Nahe, daß der Verkäufer mit der unrichtigen Beschreibung eines angeblichen Neugerätes eine Täuschung begehen wollte, die einen höheren Erlös bringen sollte - also Betrug. Als der Verkäufer ertappt war, hat er sich mit einer weiteren Täuschung Zeit verschafft, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen.
Betrug bei Ebay!!! 5 von 5 Sterne
Leserforumvon dante2808 | Kaufrecht | 11 Antworten | 01.07.2010 23:52
Der Käufer hat doch die Pflicht einen Käufer auf Besonderheiten hinzu weisen oder? ... Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden. ... Abs. 19 Die Täuschung war auch ursächlich für den Kaufentschluss des Klägers.
Leserforumvon S. Braun | Kaufrecht | 3 Antworten | 22.07.2009 19:30
Heute bekam er dann eine Mail,daß man seine Kontodaten selbst herausgesucht hat,zurück überweisen wird und er eine Lieferung der Ware vergessen kann,da ein Kaufvertrag im juristischen Sinne erst mit der Lieferung zustande käme. ... Das wäre auch Betrug. ... Für einen Betrug braucht es einen Betrogenen, dein Bekannter hatte nur etwas Unannehmlichkeiten.
Leserforumvon Nader123 | Kaufrecht | 17 Antworten | 17.09.2008 13:18
Mit etwas Pech wird der Käufer die Lieferung des Telefons erfolgreich einklagen. ----------------- " " Am 17.9.2008 von guest123-2135 --- editiert vom Admin Am 17.9.2008 von epoeri >>Mit etwas Pech wird der Käufer die Lieferung des Telefons erfolgreich einklagen. ... Ohne Ihnen zu nahe zu treten – hoffentlich eine Bestrafung wegen Betrug. ... Am 18.9.2008 von guest123-2128 --- editiert vom Admin Am 18.9.2008 von catwelatze nun ja, er hat ja schon geäussert, das handy an den käufer herausgeben zu wollen. damit dürften dann zivilrechtliche ansprüche erledigt sein. ob der staatsanwalt dich so einfach davonkommendas lässt, da ja anzeige erstattet wurde, wage ich mal zu bezweifeln. der beschreibung nach, speziell in zusammenhang mit der telefonischen nachfrage, ist das ganze arglistige täuschung bis betrug.
Leserforumvon Azlan66 | Kaufrecht | 10 Antworten | 22.02.2024 20:13
Abgesehen von der Täuschung und dem Betrug, weil es ja kein Neugerät ist ... ... Und die Lieferung einer beschädigten Ware hat der Schuldner zu vertreten. ... Im Kern bleibt es aber die exklusive Entscheidung des Käufer.
Leserforumvon ben_123 | Kaufrecht | 20 Antworten | 11.11.2022 10:21
Dann könnte man es mit dem Argument der arglistigen Täuschung versuchen. ... Nicht einmal Betrug würde ich hier sehen. ... Nicht einmal Betrug würde ich hier sehen.
Leserforumvon Jolla123 | Kaufrecht | 16 Antworten | 28.12.2019 05:23
Der endpreis für dieses Produkt Betrug 49,99. ... Der endpreis für dieses Produkt Betrug 49,99. ... Wenn der Verkäufer mit der Angabe "Dienst XY ist inklusive" arglistig darüber getäuscht hätte, dass es sich "nur" um einen optional wählbaren Zusatzdienst handelt, könnte die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, § 123 BGB. ( Das gilt jedoch nur, wenn die erregte Fehlvorstellung URSÄCHLICH für die abgegebene Willenserklärung war.
Leserforumvon gousasin | Kaufrecht | 17 Antworten | 02.09.2022 14:56
Markenschutzrechte von Samsung verletzt, da Ware in nicht vorgesehenem Markt verkauft oder gar Betrug? ... [quote]Markenschutzrechte von Samsung verletzt, da Ware in nicht vorgesehenem Markt verkauft oder gar Betrug?... Und Betrug sehe ich auch nicht.
Leserforumvon SoRo123 | Kaufrecht | 56 Antworten | 06.07.2023 22:42
[/quote] Das wäre in dem Fall Betrug und s&s könnte das könnte das dann Ja mit jedem so machen. ... [/quote] Was du dem Käufer sagst, spielt keine Rolle. [quote=SoRo123]Das wäre in dem Fall Betrug[/QUOTE] Wie kommst du darauf, dass das Betrug ist?
Leserforumvon JuR | Kaufrecht | 29 Antworten | 30.09.2005 01:10
Da ihm das Standart-Modell aber nicht passt, lässt er diverse Veränderungen machen, die eigens für Ihn angefertigt werden für insgesamt EUR Nach Lieferung überlegt er es sich anders, da er das Geld doch lieber für ein Music-Festival ausgeben möchte. ... Also hätte er nach 439 (1) Anspruch auf Lieferung eine mangelfreien, sprich vollständigen Sammlung. 4)Er hat kein Rücktrittsrecht beim Kauf im Laden. ... Ob das Verhalten des Verkäufers als arglistige Täuschung zu sehen ist, kann ich nicht entscheiden. 6) Hier greift wohl die Beweislastumkehr und ich müsste beweisen, dass das Gerät heile war.
Leserforumvon philomatic | Kaufrecht | 19 Antworten | 16.06.2018 08:34
Betrug ist ja nichtmal ansatzweise zu erkennen! ... Betrug ist ja nichtmal ansatzweise zu erkennen! Betrug nicht, aber Täuschung oder List oder so etwas?
1