Wir senden das Gerät an den Hersteller. ... Danach defekte Ware zum Händler und Mahnbescheid beantragen wenn kein Geld kommt (geht auch online). ----------------- " " Am 9.6.2012 von go342378-99 Zitat (von lesen-denken-handeln): Du kannst verlangen was du willst, aber der Händler hat nunmal das Anrecht auf Nachbesserung, die Nachbesserung kann durch eine Reparatur erfolgen.Wenn du dieses recht deinem VK nicht zugestehst, dann lass es und lebe mit dem kaputten Teil... ... In beiden Fällen verlange ich selbstverständlich die Erstattung des Kaufpreies sowie der Versandkosten der Retoure.
So weit die Garantie aber greift (Nachbesserung/Ersatzlieferung ?) ... fehlschlug, kann ich eine Erstattung / Auflösung des Kaufvertrags fordern? ... fehlschlug, kann ich eine Erstattung / Auflösung des Kaufvertrags fordern?
Solche Ansprüche kannst du nur an den VK richten. ----------------- "" Am 14.3.2010 von 123_user Hallo, Danke erstmal für die Antwort. ... Diese Erstattung hat er aber von der Antwort des Herstellers abhängig gemacht. ... Die Nachbesserung soll einen bestimmten Mangel beheben, den der Käufer zudem lediglich nach Symptomen zu beschreiben hat.
K erklärt V erneut das Problem, und bittet um die Erstattung von 50€. ... WVK verweigert hier sozusagen seinem VK das Recht auf nachbesserung, welches er eindeutig hätte! ... Warum muss der WVK eine Nachbesserung akzeptieren, wenn er doch auch mit dem falschen Gerät leben könnte.
VK braucht auf keinen Fall in Vorleistung zu gehen falls er erwägen sollte das Board kulanterweise zurückzunehmen. ... Wenn er einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte dann muss er: 1) Nachweisen, dass das Board bereits vor dem Versand defekt war, bzw. so schlecht verpackt war, dass der VK es billigend in Kauf genommen hat, dass das Board evtl. defekt ankommen wird. 2) Er muss dem VBK die Möglichkeit der Nachbesserung geben. ... Zur Nachbesserung muss der Käufer das Teil erstmal zurücksenden, vorher musst du gar nichts machen.
Schriftlich auf Nachbesserung bestehen, sonst Rücktritt vom Vertrag, oder? ... Da es sich, nach Ihren Informationen, um einen Gewährleistungfall handelt (mangelhafte Ware), muss der Verkäufer alle nötigen Kosten bezüglich der Nachbesserung tragen. ... Wie Roenner aber schon schrieb, liegt hier ein Gewährleistungsfall vor - und da sind alle entstehenden Kosten zur Nacherfüllung vom VK zu tragen.
Bei komplitzierten Geschichten, kann diese zweimalige Regelung ausgedehnt werden, und der VK hätte dennoch ein weiteres male das Recht zur Nachbesserung. ... Setzen Sie in Ihrem Schreiben eine 7-Tage Frist zur Erstattung der Kaufsumme und behalten Sie sich rechtliche Schritte vor. ... Reparatur hin bin und das Gerät den dritten Deffekt aufwies.
2) Muss ich das Gerät zurück bringen (auf die Gefahr dass der VK vor Ort "rumzickt") oder kann ich die Abholung verlangen? 3) Wenn der VK auf Nachbesserung besteht, kann ich auf Nachbesserung durch eine Fachwerkstatt bestehen oder darf der VK alles selbst "richten"? (Stichwort "Vertrauensverlust") 4) Bisher sollte kein "Profit" aus dem Fall gezogen werden, wäre aber die Erstattung für Fahrtkosten und Arbeitsausfall möglich?
muss das gerät tatsächlich erst zum hersteller zurück? ... könnte man das gerät beim verkäufer auch gegen ein gleichwertiges funktionierendes gerät tauschen? ... Hat der Käufer bereits die Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) unter Fristsetzung verlangt, ist eine weitere Fristsetzung nicht erforderlich.
Händler tauscht wg. Mangel nur 1x (neue Rg., noch offen), Mangel nicht abgestellt, jetzt INKASSO
5 von 5 Sterne
Dann ist doch die bestätigte Stornierung mit Erstattung im eigenen Interesse?!... Ich habe den VK auf den weiterhin bestehenden Mangel mehrfach hingewiesen. ... Ich würde Dir aber raten, das Gerät einfach zurück zu geben, wegen 30.- € machst Du Dir soviele Probleme.
Es geht hierbei nicht um die Verschlechterung des Notebooks, sondern darum, dass der Kunde das Gerät nutzen konnte. quote: (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. ... Nach 3000 km ist ein irreparabler Schaden, nachbesserung schlägt fehl. ... Der VK darf Dir die gefahrenen 3000 km als Gebrauchsvorteil anrechnen, nicht aber die Wertminderung, die das KFZ z.B. durch die Erstzulassung hat.
Falls wir am Ende nicht beweisen können, dass die Sache bei Übergabe mit Sicherheit mangelfrei war, bekommen Sie dann gerne ein neues Gerät." ? ... IMO ja, wenn für den VK zumutbar. ad c. ... Wenn der K meint, dies müsse unbedingt 100%ig gesichert von einem unabhängigen Dritten erfolgen, dann muß er selbst dafür die Kosten tragen (und ich sehe keine Anspruchsgrundlage für eine Erstattung, solange der VK die Gewährleistung nicht ernsthaft und endgültig verweigert hat).
Also bleibt nur Rückritt (= Rückgabe des TV gegen Erstattung des Kaufpreises) plus evtl. ... Meine Frage wäre jetzt noch ob ich mich Nun an den Händler wo ich das Gerät erworben habe richten muss oder an denn Hersteller? ... Denn ich habe mich für dieses gerät entschieden, da es eindeutig erwähnt wurde das dies in der 2 Jahreshälfte erhält.