17 Ergebnisse für „nachnahme rechnung recht“

Leserforumvon Krapfenmann | Kaufrecht | 11 Antworten | 01.07.2020 08:43
Einige Extras dazu hatte sie seperat bestellt und das ging über Zahlung per Nachnahme. ... Die Ware hat sie natürlich nicht, dafür eine Rechnung von knapp 500 euro dafür. ... Ich würde mich über hilfe freuen, da sie recht unsicher ist gerade.
Leserforumvon Bobbelsche80 | Kaufrecht | 8 Antworten | 14.04.2016 16:26
Jetzt die Frage, versteh ich doch Richtig: Da steht als Erstkunde habe ich das Recht auf Vorkasse, Paypal oder Nachnahme oder etwa nicht ? ... Die Bezahlung auf Rechnung ist bei Stammkunden nach Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug möglich Auf den Teil mit der Nachnahme. Da steht doch das auch per Nachnahme möglich ist oder ?
Leserforumvon catwelatze | Kaufrecht | 11 Antworten | 11.08.2005 15:26
Am 11.8.2005 von lilicat Meinen Sie jetzt eine Gebühr für die Erstellung einer Rechnung? ( ist nicht erlaubt) oder die Zahlung auf Rechnung,also nach Erhalt der Ware? ----------------- "Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."
Leserforumvon Ralf2006 | Kaufrecht | 5 Antworten | 18.07.2006 10:34
Das ganze habe ich per Nachnahme bestellt. ... Daraufhin rief er mich abermals an, und machte mich darauf aufmerksam, das Ware die per Nachnahme nicht abgenommen wird laut Geschäftsbedingungen mit 10 % des Warenwertes und Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt wird. ... Jetzt nachdem ich die Warenannahme verweigert habe, habe ich eine Rechnung über 35 Euro bekommen.
Leserforumvon MichiM | Kaufrecht | 1 Antwort | 05.01.2004 20:52
Hallo, weiss nicht, ob ich jetzt im richtigen Forum bin, aber versuchen wir´s mal: Also, ich habe vor ca. 2 Jahren eine Rechnung von Fa. ... Die Rechnung wurde anschl. sofort bezahlt (wegen der angedrohten Gerichtskosten...) ... Die Fa. liefert nicht per Nachnahme (in den AGBs steht nichts darüber - nur per Rechnung), da es sich bei den Angeboten nur für Industrie, Handel und Gewerbe handelt.
Leserforumvon Guido47057 | Kaufrecht | 4 Antworten | 09.06.2008 21:40
Am 10.6.2008 von lennidavinci ich denke mal, dass es das Recht eines jeden Verkäufers ist, selbst zu bestimmen ob er Waren auf Rechnung, Vorkasse, Nachnahme verschickt. ... Viele Geschäfte haben Stammkunden, denen dann eine Zahlung auf Rechnung eingeräumt wird.
Leserforumvon fb413041-87 | Kaufrecht | 2 Antworten | 25.04.2015 09:54
B bezahlt per Nachnahme (A hat mehrere Varianten der Zahlung angeboten). ... Nachtrag zur Rechnung: Die Rechnung entspricht dem Preis den der Händler weiterhin für den Artikel nimmt (Auktionshäuser sowie Online-Shop), da der diesen weiterhin aktiv verkauft. Wer ist im Recht?
Leserforumvon fb547611-50 | Kaufrecht | 9 Antworten | 27.05.2020 11:43
Erhalt der Rechnung nach Zustellung der Ware mit dem Vermerk "Zahlungsart: Nachnahme" per Mail. ... Zitat (von fb547611-50):keine Unterschrift für eine Kreditkartenzahlung geleistet Auch das ist nicht zwingend notwendig, erst recht, wenn keine KK-Zahlung stattfand. ... Sonst kommt irgendwann innerhalb der nächsten dreieinhalb Jahre die Rechnung.
Leserforumvon Jousteline | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.01.2008 16:54
Dies können Sie vermeiden, indem Sie die Sache erst in Gebrauch nehmen, nachdem sie sich entschieden haben, das Widerrufs-Recht nicht auszuüben. ... ... Rechnung. ... Die o.g. zitierten Bedingungen stehen auch auf der Rückseite der Rechnung (allerdings so klein, dass ich fast ne Lupe brauchte ...)
Leserforumvon ap2306 | Kaufrecht | 3 Antworten | 02.02.2011 18:53
Die Rechnung habe ich nicht bezahlt, habe ich auch nicht vor wenn dass Handy nicht demnächst eintrifft. Jetzt wollt ich bei schlauen Menschen um Rat bitten, wie ich den Briff Verfassen soll, ob die Post eigentlich dass Recht hatt eine Bestellung im Wert von knapp 600Euro einfach so an irgendwelche Nachbern abgeben kann und womit ich rechnen kann ----------------- "" Am 2.2.2011 von seba79 quote:Jetzt wollt ich bei schlauen Menschen um Rat bitten, wie ich den Briff Verfassen soll, Mit dem geschilderten Sachverhalt, diesmal mit Absätzen und möglichst wenig Rechtschreibfehlern. quote:ob die Post eigentlich dass Recht hatt eine Bestellung im Wert von knapp 600Euro einfach so an irgendwelche Nachbern abgeben kann Ja, nur sollte hier der eigentliche Empfänger aussen vor sein, schliesslich ist die Möglichkeit der Abgabe bei Dritten alle auf ein Vertragsverhältnis von Absender und Postdienst begründet. ... Im Zweifel würde ich sowas nur per Nachnahme machen dann kann man den Nachbar ausschießen.
Leserforumvon coka | Kaufrecht | 9 Antworten | 13.08.2008 12:12
Nun habe ich den Laptop per Nachnahme versendet, ist auch soweit angekommen. Nun schreibt mir der Käufer, dass der Laptop nicht angeht und will sein Geld wieder(was sein gutes Recht ist). ... Ich habe dem Käufer jetzt gesagt, dass ich den Laptop zurücknehme, jedoch will er dies per Nachnahme machen.
Leserforumvon Dennis | Kaufrecht | 7 Antworten | 01.12.2005 17:16
Dennoch soll ich nun die 50€ zahlen. das Notebook soll mir jetzt per Nachnahme zugesendet werden. ... Jedoch müßte erst der Beweis erbracht werden, daß hier tatsächlich ein Hardwaredefekt vorgelegen hat, und dann müßte dieses vermeintliche Recht auch noch durchgesetzt werden. Abgesehen von dem, vor Gericht immer, ungewissen Ausgang, dürften die Kosten einer solchen Aktion die Rechnung für den Kostenvoranschlag weit übersteigen.
Leserforumvon TheFlash | Kaufrecht | 12 Antworten | 21.02.2012 21:11
Nach Prüfen der mitgesendeten Rechnung fiel mir auf, dass mir von der Gesamtgurtschrift 15€ abgezogen worden sind, weil der Einleger, sprich der bedruckte Pappkarton mit der Artikelbezeichnung nicht dabei war. Ich frage mich nun, ob das Unternehmen das Recht hat, mir Geld für ein Pappkarton abzuziehen, der auch nicht im, auf der Seite angegebenen, Lieferumfang aufgelistet war. ... Dies gilt nicht, wenn der Kunde vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte oder wenn der Kunde hierdurch sein Widerrufsrecht ausübt. 6 Mängelhaftung Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. 7 Anwendbares Recht 7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Händlerstorno? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon fb428399-87 | Kaufrecht | 6 Antworten | 16.11.2015 14:16
Ich habe die Rechnung vorab per Vorkasse bezahlt und eine Bestätigung des Zahlungseingangs erhalten. ... Eine Anfechtung wäre nur wegen Irrtums (oder arglistiger Täuschung, das trifft erst recht nicht zu) möglich, das muß aber auch explizit erklärt werden. ... Haben Sie ein Kundenkonto bei uns eingerichtet, haben Sie auch hierüber jederzeit Zugriff auf die von Ihnen getätigten Bestellungen. § 4 Widerrufsrecht für Verbraucher Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Leserforumvon mausile | Kaufrecht | 10 Antworten | 24.11.2010 10:31
Ich habe dann auf der Rechnung (lag dabei, auf meinen Namen und ich wurde dort auch als Kunde begrüßt mit Kundennummer) eine Tel.Nr und eine E-Mailadresse gefunden. ... Wir senden Ihnen dann einfach nach Ablauf der 14 Tage eine Rechnung über 49,80 DM zu. ... Mit Recht?
Leserforumvon apfelschorle | Kaufrecht | 37 Antworten | 11.01.2007 10:06
Deine Eltern haben dass getan, wozu sie Recht hatten. ... Kein Gericht dieser Welt wird der Firma recht geben. Ich nehme mal stark an, dass die Firma ihre inoffizielle Rechnung so strukturiert hat: 7 Euro Portogebühren (Nicht vergessen, bei einem Warenwert über 40 Euro sind die Versandkosten Eurerseits vom Händler zu erstatten) 2 Euro für ein bißchen Folie und Plastiktüten. 3 Euro für Lagerkosten, weil die Ware nun länger liegt, bis sie verkauft wird. 5 Euro für Verwaltungskosten. 10 Euro Abzug, weil es nur noch als B-Ware verkauft werden kann. 23 Euro für die Kaffeekasse.
Leserforumvon Akay1212 | Kaufrecht | 51 Antworten | 14.12.2013 17:50
Sollten Sie sich trotz meiner Bemühungen um Kooperation weiterhin gezwungen fühlen, einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen zu müssen, ist das natürlich Ihr gutes Recht.
1