Diese liegt in der Regel so zwischen 14 und 21 Tagen. ... Im übrigen: wenn das Gerät erst 14 Tage alt ist, dürfte sich das kostenmäßig in Grenzen halten.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären [...] " Also keine 14 Tage Rücksendefrist. Wurde hingegen nach §356 I BGB das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt (etwa per AGB), so muß der K nach §356 II BGB tatsächlich innert 14 Tagen zurücksenden, um sein Recht ausüben zu können.
In den AGBs steht, dass Reklamationen nur 14 Tage nach Erhalt der Ware möglich sind. ... Da würde ich Dir sogar Recht geben ... ... Reklamationen Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware erfolgen.
Tatsächlich meine ich "14 Tage Widerrifsrecht". ... Am 3.6.2003 von HarryVic Maitre hat natürlich Recht! Recht ist nicht, was sich manche Leute zu Recht legen, sondern was im BGB steht.
Als ich in den Laden gegangen bin um von meinem 14 Tage Rückgaberecht gebrauch zu machen (habe ich dieses bei einem Vertragshandy?)... Kann mir irgend jemand helfen und sagen, ob ich dieses Recht nicht doch habe?
Jetzt die Frage: Habe ich einen Anspruch den RAM zurückzugeben und den vollen Verkaufspreis zurück zu erhalten, da ich den RAM noch keine 14 Tage habe? ... ----------------- "Wer einen Rechtschreibfehler entdeckt darf ihn behalten" Am 8.6.2004 von Mareike123 Im Fernsabsatz ist innert 14 Tagen Rückgabe ohne Angabe von Gründen möglich. Deswegen aufpassen, daß Sie ausdrücklich erklären, von Ihrem *Widerrufsrecht* Gebrauch zu machen und *nicht* zu reklamieren - bei Reklamation hätte der VK nämlich das Recht zur Nachbesserung, dann gäbe es keine Rückabwicklung.
Fakt ist, dass ich mit der Simkarte schon telefoniert und dass im Retourschein eine Klausel eingefügt ist, dass man dann irgendwie auf das 14 tägige Rückgaberecht verzichtet! Ein Freund hat mir aber von einem Gerichtsurteil in diesem Fall erzählt und meinte, dass der Kunde Recht bekommen hat, weil eben Onlinevertrag und man immer vom Vertrag innerhalb 14 Tagen zurücktreten kann. ... Danke im voraus Gruß Brezlmeier Am 2.2.2007 von guest-12313.09.2012 15:30:27 Mirk hat aus meiner Sicht Recht!
Der Verkäufer weigert sich jedoch die Ware zurückzunehmen, angeblich habe er nie etwas vom Rückgaberecht gehört Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten Mit freunlichen Grüßen Timo -- Editiert von VerwirrterSurfer am 05.02.2007 14:10:19 -- Editiert von VerwirrterSurfer am 05.02.2007 14:11:45 Am 5.2.2007 von guest123-1062 --- editiert vom Admin Am 5.2.2007 von keinname123 Wo hast du die Ware gekauft? ... Dann hat der Verkäufer schon Recht.
Der Verkäufer mit Wohnsitz in Deutschland bietet einen 14-Tägiges Rückgaberecht an! ... Dann würde das 14-tägiges Rückgabe nicht mehr gelten? ... Habe ich damit Recht?
(Preisschilder hatte ich zuvor abgemacht) Jetzt wollte ich hier mal in die Runde fragen, ob ich im Recht bin, oder ob keine Hoffnung besteht, dass ich mein Geld wieder kriege?
Nach § 355 (1) BGB kann ich einen Verbrauchervertrag innerhalb von 14 Tagen jederzeit widerrufen. ... Ich frage deshalb, weil Spaßbestellungen ja sonst mit 355 (1) BGB Tür und Tor geöffnet wäre, wenn man nur innerhalb der 14 Tage rechtzeitig widerruft. ... Näheres hier: http://www.traum-projekt.com/forum/94-recht-and-co/52915-faq-widerrufs-r-ckgaberecht-online.html *** > Ich frage deshalb, weil Spaßbestellungen ja sonst mit 355 (1) BGB Tür und Tor geöffnet wäre, wenn man nur innerhalb der 14 Tage rechtzeitig widerruft.
Jetzt hab ich gehört das man in den ersten 6 Monate das Recht hat, das Geld zu bekommen, da der Verkäufer in der Beweislast wäre. ... Grüssle mamachia -- Editiert am 23.07.2009 14:02 Am 23.7.2009 von bogus1 quote:Ich hätte gerne mein Geld zurück gehabt,(da ich befürchte das dieses Gerät nicht ganz so hochwertig ist) doch dies wurde mir verweigert mit 100 Ausreden auf die ich nicht vorbereitet war. ... Der Händler hat also ein Recht auf eine 2.
Hallo, meine Schwester hat ein Fahrrad online bei einem recht großen Anbieter bestellt. ... Also habe ich das Recht, dass die Kosten übernommen werden?! ... Zitat:Also habe ich das Recht, dass die Kosten übernommen werden?!
Also innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist das Ding zurückgeschickt und vom Kauf schriftlich zurückgetreten. ... Bei Widerruf sieht es so aus: Es kommt darauf an, ob Sie als Unternehmen i.S.d. § 14 BGB gelten, d.h., ob Sie den PC in Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gekauft haben oder nicht. ... Bei Bestellung auf Rechnung einer Firma kann zumindest ein Indiz vorliegen für die Unternehmereigenschaft, erst recht, wenn die Rechnung im Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden soll, z.B. durch Vorsteuerabzug.
UK: Rückgaberecht in AGB des Onlinshops vs. EU-Recht
4 von 5 Sterne
Kann ich an dieser Stelle mit dem EU-Recht argumentieren, welches eine 14-tägige Rücksendefrist ab Eingang des Formulars für die Rückgabe vorsieht (Link zu Europa.eu)? ... Sobald der Artikel da ist, hast du 14 Tage Zeit, zu widerrufen. Ab der Widerrufserklärung hast du bis zu 14 Tage Zeit zur Rücksendung.
Da hat er Recht.
->Wieviele Reparaturversuche hat die Firma, bevor ich mein Recht auf Wandlung geltend machen kann? ... Die Firma hat das Recht nachzubessern. ... Ich bekam gesagt es dauere jetzt noch so 14 Tage dann hätte ich ihn wieder.
Wegen des Grundsatzes der kundenfeindlichsten Auslegung ist unbeachtlich, dass die Klausel unter Umständen höflich formuliert ist („Bitte...") oder einen Hinweis auf die Rechtsfolge der unterlassenen Rüge (Gewährleistungsausschluß) nicht enthält.[23] Wenn man Rügeklauseln mit einem Teil des Schrifttums als zulässig erachtet, gilt folgendes: Die Klausel muß gemäß dem geltenden EU-Recht eine Zweimonatsfrist ab Kenntnis des Verbrauchers vom Mangel vorsehen. ... tx_ttnews[tt_news]=40 Es hat auch nichts mit einem "Umtausch" zu tun, siehe hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html Auch nichts mit einem Widerrufsrecht (14 Tage). ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Soll nochmal eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung per Ebay Kleinanzeigen Chat gesetzt werden? ... [quote=jayliciousde]Soll nochmal eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung per Ebay Kleinanzeigen Chat gesetzt werden?
Welches Recht kann ich geltend machen?