261 Ergebnisse für „recht rückgaberecht“

Leserforumvon guest-12309.10.2011 13:28:03 | Kaufrecht | 5 Antworten | 04.10.2011 17:53
Kann es nun sein, dass durch die aktivierung des Software (die vom Verkäufer rückgängig gemacht werden kann), das gesetzliche Rückgaberecht für die Hardware erlischt? ... Wenn ich mich nun hier beraten lasse, könnte ich diese kosten (sofern der/die Anwalt/Anwältin meint ich bin im Recht) vom Verkäufer verlangen? ... Wenn der Händler dir ein freiwilliges Rückgaberecht eingeräumt hat, würde dessen Bedingungen gelten. quote:Wenn ich mich nun hier beraten lasse, könnte ich diese kosten (sofern der/die Anwalt/Anwältin meint ich bin im Recht) vom Verkäufer verlangen?
Leserforumvon oca | Kaufrecht | 3 Antworten | 04.10.2004 13:08
Habe ich hier ein 14tägiges Rückgaberecht oder ist dies nur bei Versand so? Wenn ich dieses Recht haben sollte darf der Verkäufer dann die Auszahlung des Geldes verweigern und mir z.B. einen Gutschein ausstellen? ... Kurz und bündig: Nein, hier haben Sie kein Widerrufs-/Rückgaberecht.
Leserforumvon PeterPeter2003 | Kaufrecht | 3 Antworten | 02.09.2009 16:29
Der Händlersagt aber ich sei Gewerbetreibend und das Rückgaberecht sei daher nicht gültig. ... Weiter ist mir aufgefallen das das Recht auf Wiederruf nur in einer nach der Bestellung versandten E-mail benannt wird.
Leserforumvon SebastianS. | Kaufrecht | 5 Antworten | 20.04.2005 18:28
Ich gehe davon aus, dass Sie den Kunden kein vertragliches Rückgaberecht einräumen und auch kein Umtauschrecht. ... Beispiel 1: In diesem Fall besteht kein Rückgaberecht. Beispiel 2: Auch hier besteht kein Rückgaberecht.
Leserforumvon stubbi2 | Kaufrecht | 2 Antworten | 02.11.2009 19:33
Jetzt bin ich zu dem Baumakrt und wollte von meinem Rückgaberecht gebrauch machen! ... Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht, auch nicht das Recht auf ein Umtausch, weil einem die Ware z. ... Widerrufsrecht oder Rückgaberecht.
Leserforumvon D.Marx | Kaufrecht | 7 Antworten | 15.02.2005 18:00
. ----------------- "D.Marx" Am 15.2.2005 von lilicat Hallo, da Sie wahrscheinlich nicht im Internet gekauft haben, gibt es GAR KEIN RÜCKGABERECHT weder für Neu-noch für Gebraucht Ware. Sollte der Kauf über Internet,Telefon zustande gekommen sein, muß der VK innerhalb von 14 Tagen die Ware zurücknehmen, Sie könnten also bis 21.2 von diesem Recht Gebrauch machen. ----------------- "kampf den borg" Am 15.2.2005 von JuR Korrekt.
Leserforumvon bociwi | Kaufrecht | 1 Antwort | 07.04.2011 17:40
Der Verkäufer verweigert mir jetzt aber jegliches Rückgaberecht, da der Schuh angeblich nicht mehr neu ist. ... (Preisschilder hatte ich zuvor abgemacht) Jetzt wollte ich hier mal in die Runde fragen, ob ich im Recht bin, oder ob keine Hoffnung besteht, dass ich mein Geld wieder kriege?
Leserforumvon Zimon | Kaufrecht | 6 Antworten | 08.06.2020 19:00
Hat er dann noch ein Recht auf Rückgabe? ... Hat er dann noch ein Recht auf Rückgabe? ... Hat er dann noch ein Recht auf Rückgabe?
Leserforumvon andiemailbox | Kaufrecht | 3 Antworten | 14.11.2005 11:26
Welches Recht habe ich, wenn in den AGB nur vom Rückgaberecht gesprochen wird und kein Wort zum Widerrufsrecht fällt? ... Der VK in diesem Fall scheint das Widerrufsrecht nach §355 BGB durch ein Rückgaberecht ersetzt zu haben. Die Bedingungen hierfür finden sich unter §356: quote: § 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden.
Leserforumvon Cindymaus | Kaufrecht | 3 Antworten | 24.01.2007 18:11
Wir haben die Tasche dann am Kinderwagen ausprobiert und das Design ähnelt unseren eigentlich garnicht, die Farbe ist anders und das Muster auch und es fällt einfach auf das das nicht zusammengehört und so sind wir gleich am nächsten Tag wieder los und wollten vom Rückgaberecht gebrauch machen bzw. umtauschen, weil unserer Meinung nach die von vorne herein das falsche Design bestellt wurde. ... Wir haben ja nun den Artikel woanders bestellt uns rennt auch langsam die Zeit davon, bei Lieferzeiten von 8 Wochen wirds sowieso recht knapp mit dem Geburtstermin der in 8 Wochen ist. ... Wir sehen uns eigentlich im Recht, da es keinen Grund gab einfach das Ersatzdesign zu bestellen, auf unseren Kaufvertrag steht auch die Nummer vom Design was wir haben wollten und in Klammern steht dann die Nummer des Ersatzdesigns, also für uns ist eigentlich klar das der Fehler ganz alleine beim Babyfachmarkt liegt und wir verstehen nicht wieso die die Kombitasche nicht zurücknehmen.
Leserforumvon SebastianS. | Kaufrecht | 5 Antworten | 30.06.2005 14:47
Ich habe eine Frage zum "Rückgabe Recht"... ... Fällt das unter sein "Rückgabe Recht" ?? Danke schon mal im vorraus... mfG :-)) Am 30.6.2005 von JuR Sehr geehrter Herr Sebastian S., aus dem Grunde des Nicht-Gefallens resultiert kein Rückgaberecht, es sei denn, Sie haben es dem Käufer vertraglich eingeräumt.
Leserforumvon opfer2007 | Kaufrecht | 12 Antworten | 08.10.2007 23:19
Am 9.10.2007 von guest123-1700 ...Der Verkäufer meint wir hätten als Firma kein Rückgaberecht... Da hat er Recht. ... Hier ist wohl nicht das Rückgaberecht, sondern das Widerufsrecht gemeint(sollte der VK dieses nicht ersetzt haben).
Leserforumvon stormfire2000 | Kaufrecht | 10 Antworten | 15.05.2021 13:15
Mit seinem Anwalt würde ich erst recht nicht kommunizieren. ... Mit seinem Anwalt würde ich erst recht nicht kommunizieren. ... Mit seinem Anwalt würde ich erst recht nicht kommunizieren.
Leserforumvon mariamariamaria | Kaufrecht | 9 Antworten | 17.03.2017 20:19
Auch wenn Sie Recht haben, werden Sie Ihr Recht nicht ohne britischen Anwalt durchsetzen können. ("Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei unterschiedliche Sachen - in UK noch mehr als in D.) ... Stattdessen habe ich erneut meine Überraschung über deren Rückgaberecht kundgetan und "freundlich aber bestimmt" darum gebeten, mir den Betrag rückzuüberweisen.
Leserforumvon masternr2011 | Kaufrecht | 7 Antworten | 09.09.2011 17:49
Er sagt ich hatte beim Kauf nur ein 30-tätiges Rückgaberecht gehabt. Hat der Händler Recht muss er die Ersatzteile nicht mehr zurück nehmen? ... ----------------- "" Am 9.9.2011 von lesen-denken-handeln Hallo also das 30 tägige Rückgaberecht ist da auf jeden Fall erloschen.
Leserforumvon O me miser! | Kaufrecht | 6 Antworten | 24.09.2006 13:04
Am 24.9.2006 von normi Grundsätzlich hast du gar kein Recht auf Rückgabe, on nun ausgepackt oder nicht, da kein Fernabsatz. Meines Wissens nach macht aber MM Werbung damit, daß sie freiwillig ein solches Rückgaberecht einräumen. ... Irgendwie habe ich aber Zweifel daran, da ich mit MM eigentlich recht schlechte Erfahrungen bisher gemacht habe.
Leserforumvon impalala | Kaufrecht | 2 Antworten | 31.08.2012 12:58
Rückgaberecht Gebrauch mache, und ihnen die Uhr zurücksenden möchte. ... Ich möchte die Uhr natürlich immer noch zurückgeben, wess aber nicht so recht wie ich vorgehen soll.
Leserforumvon djtoms | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.01.2005 10:58
Am 18.1.2005 von lilicat Hallo, ein Händler ( und das sind Sie) hat kein Rückgaberecht gegenüber seinem -grosshändler. Falls die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, haben -sie ein Recht auf Nachbesserung. ----------------- "kampf den borg"
Leserforumvon baitrunner | Kaufrecht | 7 Antworten | 29.06.2015 21:09
Über jede Antwort bin ich dankbar, VG Lars -- Editiert von Moderator am 29.06.2015 21:19 -- Thema wurde verschoben am 29.06.2015 21:19 Am 29.6.2015 von lesen-denken-handeln Hallo, das Rückgaberecht besteht weiterhin, zur Not müsstest du es halt einklagen... Am 29.6.2015 von Harry van Sell Zitat:das Rückgaberecht besteht weiterhin Warum? ... Dies ist ein Recht zum Schutz des Verbrauchers und nicht abdingbar.
Leserforumvon FloBen | Kaufrecht | 8 Antworten | 26.10.2019 12:46
Biete Ihnen freiwillig ein 2Wöchiges Rückgaberecht an innerhalb dieser Zeit Rückgabe ohne Angabe vom Grund an mit Zahlung PayPal Family. ... Obwohl es die Adresse ist welche auch auf der (zugegeben recht laienhaften) Rechnung steht. ... Widerrufsbelehrung nein, einzig die beiden Aussagen über den Chat das er mir ein Rückgaberecht einräumt.
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