104 Ergebnisse für „rücktritt kv“

Leserforumvon annaevak | Kaufrecht | 8 Antworten | 29.01.2014 20:53
Was ist denn dein Grund wieso du vom KV zurücktreten willst? ... Wenn der KV "unverbindlich" wäre, müßte man auch nicht zurücktreten/widerrufen. ... Sicherheit abgetippt, nich dass ich noch deswegen verklagt werde :-) ----------------- "" Am 30.1.2014 von Mr.Cool Der Rücktritt ist korrekt mit dem Verbraucherkreditvertrag begründet.
Leserforumvon fb377994-48 | Kaufrecht | 4 Antworten | 19.11.2013 19:26
Meine Frage sind die KV nun gültig, oder nicht? ... Kam durch die Unterzeichnung des Vertragangebotes meinerseits nicht bereits ein KV zustande?
Leserforumvon sweindel | Kaufrecht | 2 Antworten | 12.12.2006 14:05
Nach einem Telefonat mit einem Mitarbeiter wurde mir angeboten, dass sie die Karte zum Zeitwert von 15-20 Euro zurücknehmen könnten, da erst nach 3 maliger Nachbesserung ein Rücktritt möglich ist und man sowieso den Kaufpreis nicht erstattet bekommen kann. ... Nun meine Frage: Laut $440 BGB kann ich nach 2 maliger fehlgeschlagener Nachbesserung den Rücktritt vom Kauf erklären, was ich mit der Aussage "Nach zweimaliger Nachbesserung wünsche ich nun eine Rücknahme des Gerätes" wenn auch nicht für jeden offensichtlich doch zumindest konkludent erklärt?! ... Nach zwei Nachbesserungen kann Du als Kunde bestimmen, ob Du Wandlung ( Rückgängigmachung des KV) Preisnachlass oder erneute Reparatur verlangst.
Leserforumvon wg1622 | Kaufrecht | 2 Antworten | 27.11.2008 14:56
Hallo, ich habe mal eine Frage: Nach welchen Kriterien richtet sich die Nutzungsentschädigung nach § 246 Abs. 1 BGB (Rückgabe gezogener Nutzungen) beim Rücktritt von einem Verbrauchsgüterkaufvertrag?
Leserforumvon marc_1979 | Kaufrecht | 3 Antworten | 05.07.2005 19:12
Nach fruchtlosem Fristablauf würde ich per Einschreiben/Rückschein den Rücktritt von Kaufvertrag erklären.
Leserforumvon Stockholm123 | Kaufrecht | 2 Antworten | 23.12.2020 10:25
Nun möchte ich vom KV zurücktreten, da wir keine Interesse an einer Teillieferung haben, da wir eine „vollständiges Sitzgarnitur" haben wollten.
Leserforumvon Coli | Kaufrecht | 8 Antworten | 09.09.2015 21:23
. => Meine Frage nun: kann ich aufgrund fehlender Angaben auf dem KV diesen als ungültig erklären lassen? ... Zitat:=> Meine Frage nun: kann ich aufgrund fehlender Angaben auf dem KV diesen als ungültig erklären lassen? ... Wer hier moralisch falsch handelt bitte mal außer Acht lassen, es geht lediglich um die Gültigkeit des KV.
Leserforumvon Skol | Kaufrecht | 7 Antworten | 28.03.2006 14:07
Ich hätte gerne eine Begründung dafür Ich bin dieser Meinung, da noch keine 6 Monate vergangen sind und der K daher ein Recht auf Wandlung des KV hats! -- Editiert von M.J. am 31.03.2006 12:01:15 Am 31.3.2006 von guest123-1400 --- editiert vom Admin Am 31.3.2006 von Kathrina Hallo, und kann der Käufer, der den Rücktritt wünscht, gleichzeitig entgangene Zinsen geltend machen. Also als wenn der KV nie zustande gekommen wäre und das Geld auf der Bank geblieben wäre.
Leserforumvon mhmahasoso | Kaufrecht | 14 Antworten | 08.03.2018 21:18
Deshalb würde ich gerne den Weg via Gewährleistung -> 2x erfolglose Nachbesserung -> Rücktritt vom KV gehen. ... Am 9.3.2018 von 0815Frager Zitat (von mhmahasoso):Deshalb würde ich gerne den Weg via Gewährleistung -> 2x erfolglose Nachbesserung -> Rücktritt vom KV gehen. ... Am 9.3.2018 von mhmahasoso Zitat (von 0815Frager):Zitat (von mhmahasoso):Deshalb würde ich gerne den Weg via Gewährleistung -> 2x erfolglose Nachbesserung -> Rücktritt vom KV gehen.
Leserforumvon Fussel789 | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.07.2015 10:32
Der Käufer besteht nun auf den Versand der Ware, obwohl ich um einvernehmlichen Rücktritt gebeten habe und den Betrag sofort zurück erstattet habe. ... Du kannst nicht einseitig vom KV zurücktreten! Wenn dein K dem nicht zustimmt, dann hat der KV weiterhin bestand!
Leserforumvon Peroni | Kaufrecht | 6 Antworten | 08.11.2011 17:35
Habe ich Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag? ... Vom KV zurücktreten, ja, sonst geht das schief. ... Siehe z.B. hier: http://www.123recht.net/Ruecktritt-von-Kaufvertrag-von-Handy-__f233402.html ----------------- ""
Leserforumvon das_ampel | Kaufrecht | 4 Antworten | 28.07.2014 22:12
Den Rücktritt vom Kaufvertrag könnte Ihnen der Käufer erst erklären, wenn er Sie zur Nachbesserung aufgefordert hätte. ... Erst anschließend könnte der Verkäufer den Rücktritt erklären. ... Wurde denn im mündlichen KV die Gewährleisstung ausgeschlossen???
Leserforumvon LoF | Kaufrecht | 5 Antworten | 22.05.2013 23:40
LoF ----------------- "" Am 23.5.2013 von lesen-denken-handeln Hallo, du wirst wohl an den KV gebunden sein, so einfach auflösen geht nicht, ausser es handelt sich um ein Vernabsatzgeschäft und du hast noch nicht gezahlt, dann hast du Chancen da "unbeschadet" wieder rauszukommen... ----------------- "" Am 23.5.2013 von Ebenezer quote:Oder ist der Kaeufer gezwungen, das Schicksal der insolventen Firma abzuwarten um vielleicht irgendwann mal die Kaufsache zu erhalten? Ein Rücktritt scheidet aus solange kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. ... Liegt die Frist allerdings über dem "Angemessenen" dürfte ein Rücktritt möglich sein. ----------------- "Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
Leserforumvon pcjoker | Kaufrecht | 32 Antworten | 27.09.2011 13:11
Ich hätte also keinen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag und somit mein Geld. ... Wenn die Beurteilung richtig wäre, daß der zweimalige Versuch einer Reparatur fehlgeschlagen ist, wäre der Rücktritt vom Kaufverrag möglich. ... Wenn das "Beweisvideo" weg ist, macht man halt ein neues. quote:Wenn die Beurteilung richtig wäre, daß der zweimalige Versuch einer Reparatur fehlgeschlagen ist, wäre der Rücktritt vom Kaufverrag möglich.
Leserforumvon Christian0815 | Kaufrecht | 11 Antworten | 01.07.2007 16:14
Der K möchte sich natürlich nicht damit abgeben und mach von seinem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag Gebrauch. ... Am 1.7.2007 von guest-12317.01.2012 17:13:52 welches Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag??? Nun zum bestimmt 1000. mal in diesem Forum : Man muss dem VK die Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel geben und hat NICHT das Recht, sofort vom KV zurückzutreten!
Leserforumvon Jolki | Kaufrecht | 2 Antworten | 30.08.2018 12:05
Ich meine, mal gehört zu haben, dass man nach dreimaliger Reparatur, die einen Mangel nicht beseitigt hat, zum Rücktritt berechtigt ist. ... Den KV habt ihr mit dem Händler, der Händler ist aber aus der Sache raus, da die Zeit der Sachmängelhaftung für die der Händler zuständig ist schon lange abgelaufen ist! Zitat:Ich meine, mal gehört zu haben, dass man nach dreimaliger Reparatur, die einen Mangel nicht beseitigt hat, zum Rücktritt berechtigt ist.
Leserforumvon whiskey | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.04.2005 09:27
Hallo unsere Situation ist wie folgt: Wir haben vor 8 Wochen Möbel bestellt die in KW 16 hätten geliefert werden sollen. Die AGBs haben wir mit Unterschrift anerkannt. Darin heißt es dass die Lieferzeiten unverbindlich sind.
Leserforumvon user_zero | Kaufrecht | 6 Antworten | 18.11.2008 18:47
Hallo. Da mein Laptop inzwischen mehrfach defekt war und auch trotz mehrfacher Nachbesserung gerade wieder nicht funktioniert, überlege ich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Voraussetzungen dafür liegen vor.
Leserforumvon Gast6 | Kaufrecht | 7 Antworten | 13.03.2018 11:03
Auf welcher rechtlichen Grundlage dekst du denn, dass du dich nicht mehr an den KV halten musst? ... Ich sehe keinen Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. ... Sollte dem nicht nachgekommen werden, besteht die Möglichkeit zum Rücktritt nebst Schadenersatz.
Leserforumvon Abraxas-7 | Kaufrecht | 13 Antworten | 26.04.2013 09:54
Reicht das, oder muß der Rücktritt ach Fristablauf nochmals explizit erklärt werden? ... Gar nicht, da du die Garantie beim Hersteller hast, den KV aber hast du mit dem Händler geschlossen. ----------------- "Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten." ... Ab hier unter der Annahme, daß ein Gewährleistungsfall vorliegt: quote:Reicht das, oder muß der Rücktritt ach Fristablauf nochmals explizit erklärt werden?
123·5·6