11 Ergebnisse für „tag gutschein widerruf“

Leserforumvon FredyE | Kaufrecht | 5 Antworten | 17.01.2015 16:31
Geburtsdatum) Gutschein-Nummer: xxx Inhalt: Inhalt 1 Tag THERME ERDING + Comfort Hotel München Ost, 2 Personen xxx (Name meines Freundes u. ... Tag vor Anreise: 75% Ab dem 7. ... Der Widerruf von einem Gutschein ist bis 2 Wochen nach dem Kauf möglich.
Leserforumvon HannaFr | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.08.2023 10:48
Guten Tag, ich habe im Diamond Painting Shop ein Bild für 204,- gekauft. ... [b]Wenn Du nicht mit Gutschein bezahlt hast[/b], brauchst Du auch keinen Gutschein akzeptieren. ... Trotzdem solltest Du nun ausdrücklich den Widerruf wegen Nichtleistung erklären.
Leserforumvon fb466440-17 | Kaufrecht | 3 Antworten | 23.05.2017 19:19
Nach dem erneuten Ausmessen des Zimmers wird festgestellt das dieses Bett nicht passt und wird am gleichen Tag nur 3h später Storniert. ... Trotzdem würde nach 2 Monaten 1000€ Rücküberwiesen aber die restlichen 400€ wurden nur als Gutschein ausgegeben der einen Mindestbestellwert von 1400€ voraussetzt. Auf dem Kaufvertrag ist kein Widerruf aufgeführt, nur Warenrücknahme mit einer Wertminderung von 35% aber die Ware wurde noch nicht einmal bestellt.
Leserforumvon Gabi412154 | Kaufrecht | 4 Antworten | 13.03.2015 12:49
Es handelt sich um eine Seite wo man Küchenzubehör erwerben kann und damit wirbt das sie -jeden- Neukunden einen Gutschein in Wert von 4,00€ schenken. ... Nun hat meine Tante dort zum ersten mal was bestellt und auch diesen Gutschein bekommen, weil laut Seite jeder Neukunde einen bekommt. ... Und es kam am nächsten Tag die Stornierung der Bestellung.
Leserforumvon Jörg83 | Kaufrecht | 2 Antworten | 27.06.2005 19:11
Der Verkäufer will mir nun einen Widerruf aufschwatzen. ... Im vorraus schon einmal Danke für die Antwort Mfg Jörg Am 27.6.2005 von JuR Guten Tag Jörg, die Kosten bezüglich der Nachbesserung (darunter fallen auch die Kosten für die Rücksendung) sind vom Verkäufer zu tragen. ... Andererseits brauchen Sie auch keinen Gutschein akzeptieren.
Leserforumvon Reboot | Kaufrecht | 3 Antworten | 08.02.2010 19:06
Daher habe ich direkt am nächsten Tag den Händler darüber informiert, dass ich den Camcoder wieder abgeben möchte. Daraufhin hat er mir geantwortet, dass ein Widerruf auszuschließen sei, weil ich den Camcoder beim Kauf "begutachtet" habe. ... Aus diesen Gründen müssen wir dem Widerruf leider widersprechen.
Leserforumvon Markus91555 | Kaufrecht | 4 Antworten | 29.10.2009 17:51
Ein paar Tage später (ich hab schon auf die Lieferung gewartet) bekomme ich folgende email: Guten Tag, wir bedauern es sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der von Ihnen erworbene Artikel wegen Angebotsirrtums nicht geliefert werden kann. ... Ein "Widerruf" im Rechtssinne steht dem VK gerade nicht zu; er hat seine Willenserklärung hier u.U. wirksam *angefochten*. Es kann natürlich sein, daß es auch dogmatisch keine sinnvolle Differenzierung von "Widerruf" und "Anfechtung" gibt, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Leserforumvon precolonia | Kaufrecht | 4 Antworten | 24.01.2010 20:29
Im Markt wollte man mir nur einen Gutschein zugestehen. ... Nicht beim stationären Händler, nur bei Fernabsatzgeschäften (Widerruf). ... Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.
Leserforumvon Harry0709 | Kaufrecht | 17 Antworten | 21.02.2005 14:47
Am 21.2.2005 von JuR Guten Tag, hier ist die Beweislage problematisch. Sie müssen darlegen können, dass Sie mit Ihrem damaligen Begehren per Telefon usw. einen Widerruf meinten und keinen regulären Umtausch. ... Roenner (Bobo) am 23.02.2005 11:29:03 Am 23.2.2005 von Mahnman Nach dem was ich von meinem Kaufvertragsrecht noch im Kopf habe ist das Umtauschrecht eine freiwillig eingeräumte Leistung des Händlers, bei der der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat, sondern sich im Zweifelsfall auch mit einem Gutschein zufrieden geben muss.
Leserforumvon Ayaya | Kaufrecht | 19 Antworten | 30.05.2022 17:58
Hallo liebe Community, ich habe vor 4 Monaten ein Möbelstück in einem Möbelhaus bestellt, es hieß dass es in 3 Monaten ankommt. 1 Tag bevor das Bett ankommen sollte wurde ich darüber informiert, dass sich die Lieferung doch noch um 1 1/2 Monate verzögert. ... [b]Dann kam folgende Aussage[/b]: Entweder ich nehme das Möbelstück [u]oder[/u] ich erhalte nur 65% des Gesamtkaufpreises zurück (dazu noch einen 50€ Gutschein als Entschädigung).
Leserforumvon jedd | Kaufrecht | 14 Antworten | 07.01.2022 17:18
Am nächsten Tag, den 16.12.2021 stellte sich jedoch die erste Ernüchterung ein... ... Den angebotenen Gutschein empfand ich zudem eher als Verarschung (was ich so nicht geschrieben habe), zumal dieser bis heute nur ein Versprechen geblieben ist. ... Ich schrieb noch am selben Tag zurück, dass für mich eine erneute Bestellung bzw. ein Umtausch nicht in Frage kommt.
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