59 Ergebnisse für „umtausch handy“

Leserforumvon Mamaline | Kaufrecht | 2 Antworten | 20.03.2017 08:39
Ich habe den Verkäufer angeschrieben, das Problem geschildert und um Umtausch gebeten. ... Ich also den Verkäufer nochmals angeschrieben und um Umtausch gebeten. ... Umtausch: Ja; Rücknahme: nein (solange er sich nicht weigert nachzubessern)
Leserforumvon Sisyphus | Kaufrecht | 4 Antworten | 23.01.2006 14:27
Hallo, habe im letzten Jahr einen Handyvertrag abgeschlossen und mittlerweile das Handy auch schon in Reparatur gegeben. ... Also habe ich das Handy wieder zurückgebracht und es wurde erneut eingeschickt - mittlerweile 3 Wochen her. Muß ich mir das Teil eigentlich reparieren lassen oder kann ich auf Umtausch gegen ein neues Gerät bestehen.
Leserforumvon queencheetah | Kaufrecht | 11 Antworten | 03.04.2008 16:04
Umtausch ist nicht möglich, muss repariert werden, da und da. ... Nach nur 2 Tagen steht einem doch sicher ein Umtausch zu? ... Am 3.4.2008 von queencheetah oh... auch kein umtausch nach nur 2 tagen?
Leserforumvon Netfinity | Kaufrecht | 1 Antwort | 25.07.2008 12:54
Deswegen habe ich auch schon mehrmals bei o2 angerufen, die haben mich Codes eigeben lassen und dem Handy einen neuen Akku spendiert. ... Kann ich auf einen Umtausch bestehen nach §439 BGB.
Leserforumvon Tante1993 | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.02.2011 21:19
Hallo. ich habe vor einem ca einem halben Jahr einen neuen Handyvertrag für 2 Jahre abgeschlossen mit einem Handy wofür ich jeden Monat 10 Euro bezahle. ich habe dieses Handy jetzt schon zum zweiten mal einschicken lassen, da das Handy andauernd hängen bleibt sodass ich es erst ausmachen muss und wieder an machen muss damit es wieder funktioniert. habe ich irgend eine Chance das Handy gegen ein anderes Modell umzutauschen? ... ----------------- "" Am 11.2.2011 von Harry van Sell Wenn ich richtig verstehe, hast du das Handy nicht gekauft (weder zum vollen noch zum subventionierten Betrag), sondern für 10 EUR je Monat gemietet?
Leserforumvon minimmi | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.11.2011 13:56
hallo, ich habe folgendes problem, ich habe vor knapp 5 wochen meinem vertrag bei einem onlineshop verlängert und im rahmen der verlängerung ein handy dazu genommen. so, nun habe ich das gerät geliefert bekommen, und musste bei der einrichtung des geräts festellen, dass es nicht für den deutschen markt vorgesehen war, da deutschland nicht als standort auswählbar war (dies wurde mir auch von der herstellerhotline bestätigt, welche die IMEI-nummer des geräts überprüft haben). daraus folgt, dass ich nicht das gerät erhalten habe, welches im shop beschrieben wurde und ich bestellt habe. gesagt getan, gemeldet, und zurück geschickt, da mir in der hotline gesagt wurde, dass das gerät in demfall ausgetauscht wird. so, das gerät ist nun 2 wochen zurück, und die einzige antwort die ich immer auf nachfrage erhalte, ist "das gerät befindet sich beim hersteller zur überprüfung, solange könnte der shop nichts tun" ich will mich mit dieser vertrösterrei nun nicht mehr abfinden, aus folgendnen gründen: 1. das gerät hat dauerhaft den status "sofort lieferbar" im shop 2. es ist eine falschlieferung, kein garantiefall o.ä. woraus im normalfall ein ja einfach eine zusendung eines neuen gerätes folgt ?! 3. ich finde es eine frechheit, dass der shop i-welche überprüfungszeiten des herstellers auf den kunden abwälzt. 4. ich verstehe nicht, was es da zu überprüfen gibt, da wie bereits erwähnt, von der hotline bereits bestätigt wurde, dass das gerät falsch ist. erwschwerend kommt dazu, dass ich das gerät ja mit einem vertrag gekauft habe bzw mit einer verlängerung. daraus folgt, dass ich ja für die nutzen des gerätes monatlich einen preis zahle, und den zahle ich ja, dass ich das gerät benutzen kann und icht, dass ich ewig auf ein umtausch eines NAGELNEUEN gerätes warten muss?! ... das gerät hat mit verlängerung trotzdem immernoch einmalige 170 euro gekostet. wie gesagt, die bestellung ist nun knapp 5 wochen her, das einsenden zum umtausch nun 2 wochen. auf eine antwort/ hilfe würde ich mich freuen grüße ----------------- "" Am 18.11.2011 von Lenina Huxley Bei einem Gewährleistungsfall muß dich nicht kümmern, ob der VK Lieferschwierigkeiten hat oder erst noch mit dem Hersteller Brieffreundschaft schließen will.
Leserforumvon Benny1985 | Kaufrecht | 4 Antworten | 25.07.2010 13:23
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Umtausch oder kann ich in diesem Fall nur auf Kulanz des Shops hoffen? ... Wenn das Handy nicht defekt ist, kannst du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Umtausch ist grundsätzlich immer Kulanz, ein Recht darauf gibt es nicht.
Leserforumvon Chr_Koch | Kaufrecht | 5 Antworten | 04.04.2012 16:29
Nun meine Frage habe ich ein recht auf ein neues Handy (i9100)? Schonmal Danke für eure Antworten ----------------- "" Am 4.4.2012 von Liane46 quote:Nun meine Frage habe ich ein recht auf ein neues Handy (i9100)?
Leserforumvon luap | Kaufrecht | 4 Antworten | 17.11.2014 11:18
Ich hab ein Handy in Deutschland im Shop gekauft,nun stellt sich herraus das das Handy für den portugisischen Markt ist beim Kauf war hiervon nicht die Rede. ... Dei dem Handy läst sich zB der Kameraton nicht ausschalten. ... Von einem Verbot ist mir nichts bekannt. quote:von luap am 17.11.2014 11:18 Man verweigert mir den Umtausch nach nur 3 Wochen Was wurde reklamiert?
Leserforumvon DannyH. | Kaufrecht | 1 Antwort | 13.10.2008 21:19
Hallo Leute, Also ich habe folgendes Problem: Ich habe am 25.10.2006 bei "Handyanbieter" ein Vertrag abgeschlossen,habe durch diesen vertrag ein vergünstigtes Handy bekommen.Dieses Handy musste ich mehrmals umtauschen wegen diversen Software problemen.Nach dem 3 mal Umtausch habe ich auf ein Handy wandel bestanden d.h. ich habe ein gleichwertiges handy bekommen also ein anderes Modell dies war ungefähr im Frühling diesen Jahres.Da das handy jetzt auch diverse Material fehler und software fehler besitzt wollte ich es jetzt umtauschen!Also habe ich bei Handyanbieter angerufen und gesagt das ich dies gerne über den Kostenlosen Raperatur service machen wolle,dies war auch kein problem dann sagte mir die Dame von Handyanbieter das auf diesem handy nur noch bis 25.10.2008 Garantie draufwähre weil der Vertrag dann ausläuft (und ich ihn auch kündigen werde).Aber ich habe dieses Handy doch erst im Frühling von dem handyanbieter bekommen.also müsste meines erachtens auf diesem Handy auch 24 Monate garantie sein,denn (Wortsperre: Firma) hat dieses Handy ja von der handyFirma gekrigt. Hier ein Text von der internet seite des handyanbieters: Wie lange habe ich Garantie auf Handy und Zubehör, das ich bei ******* erworben habe?
Leserforumvon Anna199 | Kaufrecht | 3 Antworten | 26.01.2010 16:12
Warum solltest du dein Geld zurück bekommen, wenn dein BB unreparabel ist, hat der Händler und die Möglichkeit zur Wandlung, entweder in Form eines anderen Handy oder GS für den Kauf eines solchen. MFG ----------------- "" Am 26.1.2010 von seba79 quote:und die Möglichkeit zur Wandlung, entweder in Form eines anderen Handy oder GS für den Kauf eines solchen. ... Ansonsten stimme ich dir zu, dass der Verkäufer im Zuge der Gewährlistung erstmal die Möglichkeit der Nachbesserung, ggf. auch Umtausch hat, weshalb er das Geld nicht zurückerstatten muss.
Leserforumvon guest-12314.02.2022 21:14:59 | Kaufrecht | 8 Antworten | 27.11.2010 13:55
Habe mir ein Handy andrehen lassen, das nicht meine erwartungen erfüllt und vom Verkäufer falsche Angaben bekommen. ... Umtausch Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere. ... Bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware schliessen viele Geschäfte einen Umtausch ausdrücklich aus.
Leserforumvon guest-12326.08.2009 14:47:54 | Kaufrecht | 2 Antworten | 20.11.2004 20:46
Was kann ich E Plus entgegenbringen das es mir enteder ein NEUES Modell zukommen lässt den ich brauche ein Funktionierendes Handy und wie ich erfahren konnte wurde mir 3mal ein Überarbeitetes Altes Handy zugeschickt ich hatte aber damal ein NEUES für 100Euro bei EPlus bestellt und bei jedem Umtausch gab man mir ein UpgradeHandy ?! ... Mein Handy ist ca. 1,5 Jahre Alt? ... Am 22.11.2004 von Jogibear wenn Sie sich ein neues Handy schicken lassen, ist der Softwarefehler doch wieder automatisch drin...
Leserforumvon Angelocdu | Kaufrecht | 4 Antworten | 28.07.2009 20:45
Es waren Guthabenkarten fürs Handy, drei Stück zu jeweils 25 € von Vodafone. ... Unsere Bekannte kam aus Amerika, wo sie woht und kaufte die Karten in München aufm Flughafen, wir wohnen aber in Leipzig was den Umtausch im Original Geschäft wohl unmöglich macht. Somit dachte ich, ich geh in einen direkten Vodafone Shop und gebe diese zurück, man teilte mir mit, diese Dinger wären vom Umtausch ausgeschlossen.
Leserforumvon iuser@ortwin.info | Kaufrecht | 0 Antworten | 16.12.2003 22:32
Hallo, habe wie 'üblich' bei d2 ein handy gekauft in zusammenhang mit einem d2 zeitvertrag (24 monate laufzeit). nach 5 1/2 monaten gab das hany seinen geist auf. habe es im vodafone-shop (vf) zur reparatur eingereicht. nun hat vf mir nicht mein gerät repariert zurückgegeben sondern ein anderes ebenfals repariertes (sie nennen es neuwertig). zuhause haeb ich erkannt das das 'neuwertige' handy ebenfalls mängel hat. was kann ich tun?
Leserforumvon Mokli | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.04.2003 21:08
Nun ist es so, daß das Handy von meinem Freund von Anfang an ein schwacheres Display hatte als mein Handy. ... Heute bekam ich dann den Anruf, daß ein Umtausch defintiv nicht möglich sei. ... Haben wir denn wirklich kein Recht darauf das Handy in ein höherwertiges Handy umzutauschen?
Leserforumvon die_legende | Kaufrecht | 0 Antworten | 03.05.2004 22:39
Im November 2003 traten die ersten Fehler an dem Handy auf. ... Ich machte mich in diversen Handy-Foren auf die Suche nach der Ursache. ... " fragte ich den Herrn an der Reparaturannahme und forderte Umtausch, Ersatz in Form eines anderen gleichwertigen Gerätes.
Leserforumvon TheRealSusiSunkist | Kaufrecht | 1 Antwort | 05.02.2008 01:26
Jedenfalls suchte ich mir nach diesen Kriterien ein Handy aus. ... Das Handy kam auch ziemlich schnell bei mir zuhause an, leider war ich zu der Zeit nicht da, so dass ich das Handy erst nach ca. 3 Wochen tatsächlich in Empfang nehmen konnte. ... Ich habe meinem Anbieter daraufhin einen Brief geschrieben, mit der Bitte um Umtausch.
Leserforumvon Caveman86 | Kaufrecht | 1 Antwort | 21.01.2012 09:41
Die Ware (Handy) war jedoch defekt, ich habe sie binnen 14 Tagen Gewährleistung zurückgeschickt d.h. 1 Tag später.Über ein Telefonat mit dem Verkäufer wurde mir versprochen das eine Bearbeitung der Sache 3-4tage dauert.Aber nach zwei Wochen hat sich nichts getan. Kein Geld und keine Umtausch der Ware in Sicht,obwohl der Händler zur Zeit die Ware im Angebot wieder hat.
Leserforumvon jochen35 | Kaufrecht | 8 Antworten | 03.01.2020 09:22
Gibt es nicht auch ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Umtausch bzw. wäre ein Umtausch in diesem Fall tatsächlich unverhältnismäßig. ... Zitat (von jochen35):Gibt es nicht auch ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Umtausch bzw. wäre ein Umtausch in diesem Fall tatsächlich unverhältnismäßig. ... An sonsten einfach mal ein Handy kaufen, es auf den Boden schmettern, und zum Händler bringen.
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