12 Ergebnisse für „umtausch tag fordern“

Leserforumvon timo123mitglied | Kaufrecht | 5 Antworten | 11.02.2019 15:23
Guten Tag, leider ist mir Energy Drink über die Tastatur meines Laptops gelaufen. ... Kann ich einen Umtausch trotz der Tastatur fordern? ... Vom wem möchtest du etwas fordern?
Leserforumvon klajne | Kaufrecht | 24 Antworten | 24.07.2010 22:44
Umtausch Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere. ... Bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware schliessen viele Geschäfte einen Umtausch ausdrücklich aus. ... Weisen Sie den Inhaber etc. daraufhin, dass Sie von dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und fordern Sie um Nachbesserung auf.
Leserforumvon Hennig | Kaufrecht | 4 Antworten | 17.05.2005 20:10
Hallo, im allgemeinen hört man ja immer wieder, dass Software oder auch CDs vom Umtausch ausgeschlossen ist. ... Kann man unter speziellen Umständen (nach kurzer Zeit, Ware tatsächlich kaputt,...) einen Umtausch fordern ? Hennig Am 17.5.2005 von JuR Guten Tag, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war haben Sie Gewährleistungsrechte, welche auch, unter bestimmten Umständen, den Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe der Kaufsache unter Erstattung des Kaufpreises) umfasst.
Umtausch getragener Inliner 4,2 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12308.11.2019 13:33:26 | Kaufrecht | 11 Antworten | 30.01.2016 18:37
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag an Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Leserforumvon Soliky | Kaufrecht | 13 Antworten | 07.10.2021 09:46
Guten Tag, ich habe am 10.08.2021 einen Fernseher (75 Zoll) bestellt, dieser wurde dann nach 3 Tagen von Hermes (Als Spedition) geliefert (13.08.2021). ... [quote]Oder kann ich Lagerkosten von Samsung fordern[/quote] Theoretisch ja. ... [/quote]Klar kann man Lagerkosten fordern.
Leserforumvon fb435577-50 | Kaufrecht | 5 Antworten | 23.02.2016 11:25
Guten Tag, ich und meine Freundin habe bei Home24 eine Couch bestellt (im Dezember) und seit dem eigentlich nur Probleme mit Hom24. ... Das Ergebnis des Anrufs war, dass ein Umtausch garnicht eingeleitet worden war [FEHLER 2] und die Mahnung natürlich hinfällig sei. ... Sonst würde jeder 50% Nachlass fordern, weil die Aushilfe des Händlers nicht "Auf Wiedersehen" gesagt hat und man als Kunde nun absolut unzufrieden ist.
Leserforumvon mueslee123 | Kaufrecht | 5 Antworten | 01.04.2019 13:06
5.Würden nach Umtausch die 2 Jahre Gewährleistung wieder neu loslaufen? ... Es zählt das, was er am Tag des Kaufes bereit war zu zahlen, bzw. gezahlt hat. ... Würden nach Umtausch die 2 Jahre Gewährleistung wieder neu loslaufen?
Leserforumvon FSCAmilo | Kaufrecht | 4 Antworten | 18.04.2008 17:55
Bereits einen Tag nach der Reparatur geht die Grafikkarte wieder kaputt. ... Ich versuche mal deine Fragen so gut wie möglich zu beantworten: 1) Dein Geld wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zurückkriegen (es sei denn es ist etwas anderes den AGB des Händlers angegeben). 2) Eine erneute Reperatur fällt nach Ablauf der Gerantie auch weg (Die Garantie verlängert sich in der Regel nur um die benötigte Reperaturzeit, also ein paar Tage oder Wochen) 3) Ein Umtausch des kompletten Geräts ist meines Wissens nur innerhalb eines Monats nach Kauf möglich. 4) Ob §440BGB in diesem Fall greift kann ich nicht genau sagen. ... Eventuell kann man auch rechtlich dagegen vorgehen und Schadensersatz fordern.
Leserforumvon R4z0r | Kaufrecht | 11 Antworten | 30.04.2019 15:26
Guten Tag, da ich mittlerweile keine Ahnung mehr habe was ich nun tun soll wende ich mich hier ans Forum. ... Ich werde am Donnerstag dammit zu Media Markt fahren und den direkten Austausch gegegen ein neues Gerät fordern, diesmal ohne mich abspeisen zu lassen. ... Wurde denn ausdrücklich wegen des Mangels ein Umtausch verlangt?
Leserforumvon Raffambo | Kaufrecht | 3 Antworten | 06.09.2010 17:14
Nachdem ich also einen ganzen Tag stolzer Besitzer eines Touch HD war, durfte ich bereits wieder zum Shop. ... Auch hier wieder kein Problem beim Umtausch. ... Zunächst hatte diese Nachricht meinen bis dahin sowieso versauten Tag gerettet.
Leserforumvon Sumpfmolch | Kaufrecht | 6 Antworten | 31.08.2006 20:25
Nun fühlen sich aber weder Händler, noch Hersteller in der Garantiepflicht: Hersteller: "uten Tag, der Händler, bei dem Sie den Speicher gekauft haben (nur mit diesem haben Sie durch den Kauf des Speichers einen Vertrag abgeschlossen) ist verantwortlich für den Garantieumtausch. ... Wenn Du das ganze durchziehen willst, dann schriftlich Umtausch/Nachbesserung fordern, Frist setzen.
Leserforumvon sammy1978 | Kaufrecht | 21 Antworten | 22.08.2010 02:34
Da ja nun schon mehrere Wochen seit dem Kauf vergangen sind, kann ich trotzdem einen Umtausch verlangen? ... Für euch ist das wahrscheinlich völlig logisch was da steht aber ihr beschäftigt euch wahrscheinlich auch jeden Tag mit solchen Gesetzen. ... Im Gegenteil könntest du ja sogar Schadensersatz fordern, weil du längere Zeit mit einer minderwertigen Ware klar kommen mußtest (das sollte man in der Praxis auch nicht, weil es viel Lärm um ein paar Mücken ist, aber damit könnte man z.B. aufrechnen, wenn der VK irgendwas von "Nutzungsgebühr" faseln sollte). ----------------- "" Am 22.8.2010 von bogus1 Du brauchst doch nur hier schauen: http://www.123recht.net/Frage-Umtauschrecht-nach-14-Tagen-%28Falschlieferung-__f253715.html Gerade gestern, nahezu der gleiche Fall, nur hat man ihm die Karte zugesendet.
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