63 Ergebnisse für „umtausch umtauschrecht“

Leserforumvon Jon-ass | Kaufrecht | 2 Antworten | 16.02.2009 14:54
Mal abgesehen davon, dass es wirklich nicht getragen war, kann doch sowas kein Argument sein einen Umtausch nicht durch zu führen. Wie auch immer, ich hab jetzt mitbekommen, dass ein Umtauschrecht nur Kulanz ist. ... Vermutlich wird die Firma dir ein Umtauschrecht nur im Rahmen ihrer AGB gewähren - verständigerweise mit "Umtausch 14 Tage" kaum gemeint sein "auch wenn die Ware zerrissen und verschmutzt ist".
Leserforumvon nicolle | Kaufrecht | 3 Antworten | 11.08.2004 13:24
Wenn man mangelhafte Ware erworben hat und später erst den Fehler der Ware entdeckt-kann man dann von seinem Umtauschrecht gebrauch machen? ... Noch eine Frage, hab ich in diesem Fall auch ein Recht auf "Geld zurück"-oder muss ich mich mit einem Umtausch der Ware zufrieden geben.
Leserforumvon JuR | Kaufrecht | 2 Antworten | 03.11.2004 13:12
"Umtauschrecht" ist ja nun wirklich irreführend. ... Zu einem Umtausch (also Lieferung einer anderen oder gleichartigen Ware) ist er jedoch nicht verpflichtet.
Leserforumvon Melanie2211 | Kaufrecht | 2 Antworten | 21.05.2005 09:06
Hallo, besteht ein Umtauschrecht bei einem Kauf einer couch, wenn die falsche couch geliefert wurde? ... Persönlich würde ich dazu raten, vorab einen Brief an das Möbelhaus zu schicken, mit der Schilderung des Vorgangs und der Bitte um Umtausch. ----------------- "Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Leserforumvon Andreas75 | Kaufrecht | 4 Antworten | 02.06.2007 11:41
Auf der Quittung steht Umtausch nur mit Quittung... Danke für alle Tipps Am 2.6.2007 von KleinerJurist Da das Fahhrad im Laden gekauft wurde gibt es keine gesetzlichen Umtausch-/Rückgabe-/Widerrufsrechte. ... Ja, beim Kauf im Laden hat man kein Widerrufs- oder Umtauschrecht.
Leserforumvon SebastianS. | Kaufrecht | 5 Antworten | 20.04.2005 18:28
Am 20.4.2005 von lilicat Hallo, beim Kauf im Laden gibt es KEIN RÜCKGABE-ODER UMTAUSCHRECHT !!!!! ... Ich gehe davon aus, dass Sie den Kunden kein vertragliches Rückgaberecht einräumen und auch kein Umtauschrecht. ... Ein Umtausch einwandfreier Ware nach Kauf ist nur dann möglich, wenn der Verkäufer ein Umtauschrecht einräumt, es also freiwillig gibt.
Leserforumvon danisahne78 | Kaufrecht | 8 Antworten | 21.02.2014 13:47
Wenn die allerdings kein Umtauschrecht gewähren, dann wars das auch schon für dich. ----------------- "Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. ... Ein Umtausch in andere Schuhe wäre vielleicht gegangen? ... Umtausch mit Zahlung auf Bankkonto?
Leserforumvon Dawn07 | Kaufrecht | 8 Antworten | 07.03.2008 12:27
Müsste da nicht irgendwo was stehen wie lang Umtauschrecht generell ist? ... Normaler Umtausch/Rückgabe ist reine Kulanzsache, darauf hast du keinen Anspruch. 2. ... Umtausch: In den ersten Tagen nach Kauf, vielleicht, 3 Monate danach wohl kaum.
Leserforumvon Benny1985 | Kaufrecht | 4 Antworten | 25.07.2010 13:23
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Umtausch oder kann ich in diesem Fall nur auf Kulanz des Shops hoffen? Vielen Dank für die Auskunft MfG Benny ----------------- "" Am 25.7.2010 von sveny80 Nein, es gibt kein Umtauschrecht! ... Umtausch ist grundsätzlich immer Kulanz, ein Recht darauf gibt es nicht.
Leserforumvon Hawky | Kaufrecht | 3 Antworten | 13.03.2007 13:28
Habe ich ein Recht auf Umtausch?
Leserforumvon kama2k | Kaufrecht | 15 Antworten | 30.01.2011 20:39
Habe ich das Recht auf Umtausch, des von mir bestellten Artikels oder muss ich mich mit einer Rückerstattung des Kaufbetrages zufrieden geben? ... Ich möchte aber einen Umtausch. Am 1.2.2011 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Ich möchte aber einen Umtausch.
Leserforumvon smogman | Kaufrecht | 9 Antworten | 20.02.2008 16:16
Gibt es für Umtausch Fristen? ... Ein Umtausch ist freiwillig und obliegt ganz der Entscheidung des Verkäufers bzw. Unternehmers. -- Editiert von kai_aus_hawaii am 20.02.2008 18:23:33 -- Editiert von kai_aus_hawaii am 20.02.2008 18:27:11 Am 21.2.2008 von catwelatze es wird leider immer wieder umtausch und gewährleistungsanspruch verwechselt. umtausch ist wie kai schon schreibt ein freiwilliges angebot des händlers. kein hänlder muss ein umtauschrecht einräumewn, kann dies also gestallten wie er will (wenn er es denn anbietet) wenn ich z.b. reduzierte t-shirts mit kleinen flecken anbiete, berechtigten diese flecken auch nicht zur reklamation, da ich hierfür ja den preisnachlass bekommen habe. wenn jetzt aber plötzlich die nähte an dem teil aufgehen, kann ich natürlich sehr wohl reklamieren. das hat aber mit umtausch nichts zu tun.
Leserforumvon TheWho123 | Kaufrecht | 6 Antworten | 01.01.2011 14:42
Habe ich trotzdem ein Umtauschrecht am nächsten Öffnungstag (03.01)? ... Da sie IMMER 0,00 angeben Countdown und so geht ja Dass es kein generelles Umtauschrecht gibt sondern es meist nur eine Nettigkeit der Verkäufer ist wieß ich, jedoch muss es doch irgend ein Gesetz geben dass mich schützt wenn ich ein defektes Gerät kaufe welches noch nie funktionierte... ----------------- " " Am 1.1.2011 von guest-12303.01.2011 08:29:55 --- editiert vom Admin Am 1.1.2011 von TheWho123 http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html Damit habe ich doch Anrecht auf Erstattung oder Umtausch oder sonstiges, richtig?
Leserforumvon hera | Kaufrecht | 30 Antworten | 22.11.2006 07:57
Hat der Medienmarkt überhaupt vor dem Kauf ein Umtauschrecht eingeräumt oder geschah der Umtausch auf Kulanz? ... Hat der Medienmarkt überhaupt vor dem Kauf ein Umtauschrecht eingeräumt oder geschah der Umtausch auf Kulanz?
Leserforumvon altec78 | Kaufrecht | 7 Antworten | 23.09.2010 23:59
Des weiteren habe ich kein Recht mehr auf Umtausch, da ich Gewerbetreibener bin und hier dieses Recht ausgeschlossen sei. ... Habe ich wirklich kein Umtauschrecht /Gewährleistung mehr? ... Wenn Sie die Kamera als "Privatperson" gekauft haben, dann stehen Ihnen die Rechte gem. § 437 BGB zu. quote:Habe ich wirklich kein Umtauschrecht /Gewährleistung mehr?
Leserforumvon Leoo | Kaufrecht | 4 Antworten | 15.06.2018 15:59
Habe darauf hingewiesen, dass die als Saturn Mitglied einen 28 Tage Umtauschrecht anbieten. ... Am 15.6.2018 von Harry van Sell Zitat (von Leoo):Habe darauf hingewiesen, dass die als Saturn Mitglied einen 28 Tage Umtauschrecht anbieten Dann müsste man diese Bedingungen lesen unter denen das gilt. ... Eine Rücknahme oder ein Direkter Umtausch ist daher Kulanz.
Leserforumvon SuperCooper | Kaufrecht | 5 Antworten | 23.03.2004 13:24
Und für einen Umtausch sollte das Gerät bitte mit der Bemerkung: "Umtausch statt Reperatur" eingeschickt werden. ... Nun liegt unser Laptop im MadiaMarkt und wird auf den Umtausch hin geprüft. ... Das kann doch nicht wahr sein, wann bitte kann ich denn von meinem Umtauschrecht gebrauch machen und wieso wird es den Händlern ermöglicht sich so quer zu stellen, wenn das Wort Umtausch fällt?!
Leserforumvon matsch10 | Kaufrecht | 4 Antworten | 21.08.2010 08:32
Da nun jedoch die 14Tage Umtauschrecht überschritten sind, weigert sich die Firma das Gerät zurückzunehmen. ... Jedoch habe ich so gut 180Euro verloren und hab nun ein veraltetes Gerät am Bein ;-) Schönes Wochenende Matthias Am 21.8.2010 von bogus1 quote:Da nun jedoch die 14Tage Umtauschrecht überschritten sind, weigert sich die Firma das Gerät zurückzunehmen. ... tx_ttnews[tt_news]=40 Es hat auch nichts mit einem "Umtausch" zu tun, siehe hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html Auch nichts mit einem Widerrufsrecht (14 Tage).
Leserforumvon Syra | Kaufrecht | 6 Antworten | 19.07.2013 10:49
Wenn ich Bekleidung in einem Laden oder z.b. auf einem Markt kaufe wo ich keine Möglichkeit habe diese anzuprobieren, kann der Verkäufer den Umtausch mit dem Hinweis "reduzierte Ware sei vom Umtausch ausgeschlossen" verweigern bzw Umtausch nur gegen eine Gutschrift einräumen? ... Am 19.7.2013 von radfahrer999 Da ja kein Mangel der gekauften Sache vorliegt, kann der Händler den Umtausch sogar komplett verweigern. ----------------- "Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?" ... Ja quote:von Syra am 19.07.2013 11:15 Ich kenne das Umtauschrecht Welches Umtauschrecht?
Leserforumvon SeglerB84 | Kaufrecht | 2 Antworten | 06.10.2015 16:31
Der Händler sagt nun, weil der Schuh nun schon einmal getragen wurde, ist ein Umtausch ausgeschlossen. Mir wurde angeboten die Schuhe einzuschicken und auf Kulanz-Umtausch zu hoffen.
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