71 Ergebnisse für „umtausch verpackung“

Leserforumvon Mirko67 | Kaufrecht | 11 Antworten | 03.01.2006 08:03
Oft ist der Umtausch aber auf Kulanzbasis möglich. ... Am 3.1.2006 von KristijanM @Mirko67 eine orig. verpackung ist nicht nötig. gruss, kristijan Am 3.1.2006 von Tommy21 >eine orig. verpackung ist nicht nötig. gruss, kristijan Das kann man so pauschal nicht sagen!! ... Karstadt ist nicht verpflichtet einen Umtausch durchzuführen.
Leserforumvon hatee | Kaufrecht | 0 Antworten | 14.08.2008 22:38
Kurze Frage: Hat ein Händler das Recht, mir den Umtausch eines vor kurzem (eine Woche) gekauften defekten Gerätes zu verweigern und mir stattdessen eine 2 Wöchige Reperatur anzudrehen, obwohl er ganz offen sagt, dass der sofortige Umtausch absolut kein Problem wäre, wenn ich die OVP aufgehoben hätte? Was hat die Verpackung mit der Sache ansich zu tun?
Leserforumvon sherry_16 | Kaufrecht | 5 Antworten | 08.08.2008 07:26
Ich habe sie gekauft, war im Urlaub, mein Papa war so lieb und hat sie in der Zeit aufgebaut, hat aber direkt die Verpackung entsorgt und jetzt passt sie nicht unter den Tisch (wie es eigentlich mal gedacht war...), das heißt ich müsste sie umtauschen. Ich hatte schonmal im Katalog nachgesehen, da steht Umtausch mit Originalverpackung. ... Muss ich die Verpackung aufheben, wenn ich sonst alles habe (Kaufbeleg, Garantie etc.?)
Leserforumvon Laurentia | Kaufrecht | 13 Antworten | 26.07.2008 15:02
Sie hat weder den Kassenbon, noch die Verpackung der Uhr aufbewahrt. ... Kann nicht, wieso dann Umtausch? ... Die Verpackung eines Telefons (z.
Leserforumvon HaseImPfeffer2811 | Kaufrecht | 2 Antworten | 03.01.2015 22:53
Ich hatte mich auch im Vorfeld kurz im Internet schlau gemacht und gelesen, dass ein Umtausch nach falscher Beratung einen Kaufvertrag ungültig macht, da der Vertrag durch die falsche Beratung nicht eingehalten wird. ... Also, dass ein Umtausch bei falscher Beratung möglich ist, habe ich nun schon gelesen. ... Die Falschberatung war zwar nicht in Ordnung, es ist aber doch einer ordentlicher Anteil von "selbst schuld", wenn man ein Gerät kauft, bei dem eine dringend benötigte Funktion nicht in den Spezifikationen auf der Verpackung aufgeführt wird - insbesondere bei der LTE-Fähigkeit, die in aller Regel beworben und damit auch auf der Verpackung aufgeführt wird.
Leserforumvon Arrow | Kaufrecht | 3 Antworten | 12.07.2004 11:57
Wir hatten den Schrank allerdings noch nicht ausgepackt, sondern waren anhand der Verpackung auf das Mißgeschick gestoßen. Ich habe nun heute versucht, bei dem Möbelhaus telefonisch einen Umtausch zu arrangieren. ... Ich möchte ja noch nicht einmal das Geld zurück, sondern einfach nur einen Umtausch.
Leserforumvon Tressloff | Kaufrecht | 4 Antworten | 16.01.2004 21:06
Nach einiger Zeit (ca 2Monate) habe ich die Verpackung und die Anleitung weggeschmissen. ... Stimmt es das der Händler die Ware nichtmehr umtauschen muss wenn die Verpackung und/oder die Bedienungsanleitung fehlt? ... Bei einem Umtausch muss die OVP auf jeden Fall dabei sein.
Leserforumvon SuperCooper | Kaufrecht | 5 Antworten | 23.03.2004 13:24
Wir verließen also ohne den Laptop den Laden und riefen nochmal bei Medion an, um die Verpackungsfrage zu klären, wo uns mitgeteilt wurde, daß die Verpackung nicht nötig wäre. Und für einen Umtausch sollte das Gerät bitte mit der Bemerkung: "Umtausch statt Reperatur" eingeschickt werden. ... Nun liegt unser Laptop im MadiaMarkt und wird auf den Umtausch hin geprüft.
Leserforumvon MaxLaw | Kaufrecht | 1 Antwort | 27.07.2010 06:10
Und dass man eine Verpackung zum Umtausch absolut nicht benoetigt (in Deutschland zumindest) da bin ich mir 100%ig sicher.
Leserforumvon TheWho123 | Kaufrecht | 6 Antworten | 01.01.2011 14:42
Jetzt steht draußen auf der Verpackung "Der Hersteller schließt jede Gewährleistung und Garantie über die Messergebnisse aus." ... Da sie IMMER 0,00 angeben Countdown und so geht ja Dass es kein generelles Umtauschrecht gibt sondern es meist nur eine Nettigkeit der Verkäufer ist wieß ich, jedoch muss es doch irgend ein Gesetz geben dass mich schützt wenn ich ein defektes Gerät kaufe welches noch nie funktionierte... ----------------- " " Am 1.1.2011 von guest-12303.01.2011 08:29:55 --- editiert vom Admin Am 1.1.2011 von TheWho123 http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html Damit habe ich doch Anrecht auf Erstattung oder Umtausch oder sonstiges, richtig?
Leserforumvon Jampes | Kaufrecht | 8 Antworten | 30.01.2020 10:41
Jetzt ist es so das es sogar noch schwerer ist der Rücktransport da ja die Verpackung nicht mehr so festgemacht werden kann wie zuvor (Plastikbänder um Karton festgezurrt). ... Hm..ok..danke hatte zwischenzeitlich mal noch im Inet geschaut--da schreibt ein Anwalt was anderes https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ Am 30.1.2020 von HeHe Zitat:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt. (4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Leserforumvon Amentia | Kaufrecht | 3 Antworten | 10.02.2010 11:29
Ich habe diesen aus der Verpackung genommen und bemerkt das er falsch ist . ... Würde ihn jetzt einmal über die Falschlieferung verständigen und nachfragen, wie jetzt vorzugehen ist. http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1 ----------------- "" -- Editiert am 10.02.2010 11:46 Am 10.2.2010 von Amentia Ok vielen dank habe gedacht ich bekomme Probleme , da der Shop die Ware vertauscht hat ich die orginal Verpackung geöffnet habe und das Haarteil entnommen habe. ... Nich das sie sich beschweren , das die orginal Verpackung evtl durch das öffnen beschädigt ist oder das Haarteil nicht so perfekt in der Packung ist wie geliefert. ----------------- ""
Leserforumvon Aurelius | Kaufrecht | 0 Antworten | 26.09.2007 03:28
..." ... "...Sollten Sie bereits alle DVDs aus der Verpackung entnommen haben, werden wir Ihnen keinesfalls den Kaufpreis erstatten..."
Leserforumvon fiola | Kaufrecht | 1 Antwort | 31.08.2009 13:18
Das Bild auf der Verpackung der Bettwäsche ist identisch.
Leserforumvon Schippo | Kaufrecht | 8 Antworten | 20.07.2018 12:08
Da das Bett Mängel hat, wurde von mir ein Umtausch oder Preisnachlaß angeboten. Der Verkäufer entschied sich für Umtausch. ... Die Bezeichnung des Möbelstückes war im Lieferschein eine andere als auf der Verpackung, aber vom Aussehen her absolut identisch.
Leserforumvon champ69 | Kaufrecht | 3 Antworten | 24.12.2007 11:30
Mit dem Ergebnis das der Schaden auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist.... Da du natürlich für die Verpackung, verantwortlich bist musst du auch dafür haften. ... Ja, Versicherung bestand wurde aber abgelehnt wegen mangelhafter Verpackung (dabei hatte ich die gleiche Verpackung genommen wie der Verkäufer und noch zusätzlich das Paket mit Papier ausgefüllt.)
Leserforumvon auge1 | Kaufrecht | 19 Antworten | 17.12.2021 13:18
Nichtmöglichkeit) auf Umtausch anbieten. ... Text: [b]Ein Umtausch der Ware ist ausgeschlossen. ... Dann würde man in den AGBs nur schreiben Ich biete keinen Umtausch an?
Leserforumvon Kamur0 | Kaufrecht | 7 Antworten | 03.10.2015 13:59
Da könnte außerdem § 312g Absatz 2 Nr. 3 BGB greifen, dass Hygieneartikel vom Umtausch angeschlossen sind. ... Am 5.10.2015 von JenAn Zitat:Da könnte außerdem § 312g Absatz 2 Nr. 3 BGB greifen, dass Hygieneartikel vom Umtausch angeschlossen sind. ... Die normale Verpackung zählt nicht als Versiegelung.
Leserforumvon petermuelsner | Kaufrecht | 2 Antworten | 20.10.2011 16:38
Der Boiler war Originalverpackt und an der Verpackung waren keinerlei Schäden zu erkennen. ... Die Verkäuferin im Baumarkt begutachtete die Verpackung und nahm das Modell zurück. ... Hier nahm die Verkäuferin den Boiler entgegen und öffnete die Verpackung.
Leserforumvon Brit2 | Kaufrecht | 9 Antworten | 12.11.2021 21:36
[/quote] Ich würde wetten, das sich auf der Verpackung irgendwo was von "BD-Live" und oder "Blu-ray Profile 2.0" findet... ... Am 13.11.2021 von Brit2 Auf der Verpackung existiert keinerlei Hinweis. ... [/quote] Naja, den Standard gibt es, insofern wäre es legitim, wenn es denn auf der Verpackung stehen würde.
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