113 Ergebnisse für „verkauf handy“

Leserforumvon go512962-11 | Kaufrecht | 1 Antwort | 11.04.2019 19:29
In unserer Stadt gibt es einen riesiegen An und Verkauf mit Schränken voller Handys, Fernseher, Konsolen etc und eigener Seite, also meiner meinung nach seriös. ... Die 170€ dafür haben mir extrem weh getan und ich steh jetzt diesen Monat quasi ohne Handy da, hab übrigens noch den Beleg vom Kauf falls das was helfen sollte...Danke schonmal
Leserforumvon Basti2211 | Kaufrecht | 3 Antworten | 18.12.2015 13:37
Leider haben wir nur eine Quittung über den Verkauf und keinen Kaufvertrag. ... Ist die IMSI des verkauften Handy bekannt?
Leserforumvon Dr_Selfmade | Kaufrecht | 1 Antwort | 26.02.2015 11:25
Und zwar habe ich im dez.14 ein Handy bei Ebay Kleinanzeigen gesehen was zum Tausch oder Verkauf angeboten wurde! Ich habe mit dem Herr ein treffen abgemacht bin hin und es wurde das Handy gegen ein Notebook getauscht alles soweit super, Gab mir seine E-mail adresse und Telefon nummer sowohl die adresse damit ich denn Kaufvertrag ihn zu senden kann. ... Ich meinte kein Problem bei mir ist es nicht viel besser nun ja der Werte Herr meldet sich Patu nicht mehr weder e-mail noch anrufe Ich bin mir nicht mehr sicher ob das Handy legal erworben ist und möchte ganz ehrlich das nicht über prüfen lassen da ich mir nicht so einfach 600 euro nehmen kann und sie für ein neues handy ausgeben kann Verkaufen kann ich das handy dadurch auch nicht -.- Meine Frage an euch habe ich jetzt Pech soll ich ihn anzeigen oder einfach mal vorbei fahren und Klingeln ??
Leserforumvon maritasdottir | Kaufrecht | 1 Antwort | 11.11.2014 13:52
Nach fast vier Wochen bekam ich einen Brief dass mein Handy irreparabel wäre und ich alles Zubehör mitbringen soll zwecks Tausch. jetzt gibt es dieses Handy dort aber nicht mehr. ... (immerhin wäre es ja schon ein Jahr im Verkauf, also alt?!) ... Ich hätte angeblich auch nur zwei Tage mir ein neues Handy auszusuchen.
Leserforumvon guest-12329.11.2012 21:59:00 | Kaufrecht | 3 Antworten | 29.11.2012 13:37
Inzwischen hat der Käufer sein altes Handy verkauft, in der Annahme sein neues kommt und muss sich jetzt ein anderes Handy leihen gegen Gebühr. ... Auch wenn er dich angelogen hat, hättest du ggf. mit Verkauf deines Handys warten sollen bis die Sachlage geklärt ist. ... Habe ich keinen Anspruch auf das Handy?
Leserforumvon patrick79 | Kaufrecht | 6 Antworten | 19.04.2017 19:09
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung. ... Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung. ... Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Leserforumvon teppich | Kaufrecht | 6 Antworten | 21.05.2009 14:35
Das Handy wurde von mir in Betrieb genommen, dabei hatte das Handy noch eine vollständig deutschsprachige Menüführung. ... Am 22.5.2009 von teppich Unterstellt man, dass mit dem Firmeware-Update Fehler beseitigt und neue Features integriert werden, muss ich also damit leben ein Gerät - verglichen mit einem Handy gekauft bei einem anderen Anbietern - mehr Fehlern und weniger Features zu besitzen, ohne dass beim Verkauf explizit darauf hingewiesen wird? ... Erkundige dich bei Nokia, wie das mit dem Service deines Handy aussieht.
Leserforumvon heiliger | Kaufrecht | 0 Antworten | 21.02.2003 19:28
Ich hatte ursprünglich vor 17 Glasinnentüren mit den dazugehörenden Türschloßelementen(ich hatte Fotos davon mit eingestellt und darauf verwiesen,daß die Türen so wie abgebildet mit dem abgebildeten Schloss verkauft werden) zu versteigern.Ich habe aber in dem Anzeigentest meine Handy-Nr. angegeben und dort gesagt,daß auch,solange keine Gebote bei ebay abgegeben wurden über die Abgabe von Teilmengen verhandelt werden könnte.Davon machte dann ein Käufer Gebrauch und wir vereinbarten den Termin für den deal.Ich habe daraufhin die Türen bei ebay zurückgezogen,da keine Gebote vorlagen.Somit ist Ebay nicht die Verkaufsplattform gewesen,sondern der Verkauf ging direkt vor Ort(Lagerstätte der Türen) von statten.Ich gab die Türen sowie die Schlösser heraus und ich kassierte den Kaufpreis von rund 500 Euro.Nun ein Tag später rief der Käufer an und beschwerte sich,daß die Türklinken fehlen würden und er davon aus ging,daß sie dabei wären.Dies habe ich aber bei Ebay definitiv ausgeschlossen,da ich extra wie oben beschrieben ein Foto von dem Teil miteingestellt hatte.Somit wähne ich mich eigentlich auf der sicheren Seite ,zumal die Ware ja selbst begutachtet und vor Ort gekauft wurde.Nun weiß ich nicht,ob es ein Rückgaberecht seitens des Käufers gibt,das ich akzeptieren müßte.Ich habe schon angeboten(am Telefon),dummerweise wie ich finde,daß ich bereit wäre ca. 50 euro zurückzuerstatten,da der Käufer sagte,er würde mir die Sachen zurück bringen.Daran habe ich natürlich kein Interesse.Wie muß ich mich nun Verhalten und wie sieht das Verkaufsrecht bei einem direkten Verkauf von Waren(privat) nach Begutachtung aus.Versteckte Mängel oder gewährleistungsansprüche fall doch nicht darunter,oder?
Leserforumvon shopsy | Kaufrecht | 3 Antworten | 23.10.2009 18:17
Hi, ich habe einen kleinen Internetshop und habe einen Kunden, der ein Handy reklamiert hat (Kauf war im Juni 09). ... Hier geht es um eine Ersatzlieferung, also um ein neues Handy. ... 1) D.h. wenn eine Reparatur nicht möglich ist, kann der Kunde verlangen, das gleiche Handy zu erhalte
Leserforumvon mechri91 | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.10.2016 15:36
Eine frau wollte das Handy mittwochs, meinte sie kann aber erst am Freitag das Geld bringen. Habe einen Papier schreiben lassen, auf dem das handy, dessen Zustand, der Volle Name und Adresse der Käuferin draus steht und das Datum, an dem die Zahlung getätigt werden soll.
Leserforumvon guest-12315.04.2023 15:55:38 | Kaufrecht | 1 Antwort | 13.04.2016 15:15
Liebe Gemeinde, folgende Sachlage: Habe ein nagelneues Handy in versiegelter Originalverpackung einem Händler zugeschickt zum Verkauf.
Leserforumvon richidenn | Kaufrecht | 5 Antworten | 16.06.2015 00:06
Hallo, es liegt folgender Fall vor: Ich habe ein Iphone 5s mit einer Icloud Sperre bei ebay zum verkauf angeboten. ... Aber bestimmt geht gerade sein Internet nicht, das Handy ist runtergefallen, der Notebookakku kapputt, der Hund hat die Maus am PC gefressen und sein Ebay-Passwort hat er auch vergessen.
Leserforumvon wolfen2000 | Kaufrecht | 3 Antworten | 23.07.2022 12:06
Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe vor ca. 6 Wochen ein Handy bei einem großen, bekanten Elektronikmarkt gekauft. ... Ich habe nun zweimal das defekte Handy zur Serviceabteilung des Kaufhauses gebracht, es wurde angeblich zweimal auf Fehler geprüft und jedesmal kam heraus, dass kein Fehler gefunden worden wäre. ... Dieser muss dem Käufer doch nachweisen, dass beim Verkauf [b]keine [/b]Mängel vorlagen.
Leserforumvon Rose311 | Kaufrecht | 4 Antworten | 08.11.2011 14:51
Auch sollte man das falsche Handy zurückgehen. ... Hat der keine Kohle bist du das Handy und die Kohle los . Was ist das Handy denn bei Ebay als Simlock wert.
Leserforumvon SomeHow | Kaufrecht | 11 Antworten | 15.04.2023 00:30
[quote=SomeHow]und hätte aber ungern Lust darauf[/quote]Richtig, kauf dir dein Handy woanders, zB in einem richtigen Laden, wo der Besitzer nicht auf An-und Verkauf angewiesen ist. ... Am 15.4.2023 von Harry van Sell [quote=Anami]zB in einem richtigen Laden, wo der Besitzer nicht auf An-und Verkauf angewiesen ist.... [/i] Das die Geräte nun bereits mit gefälschtem Ausweis "erworben" wurden um sie dann in einem An- und Verkauf zu versilbern, ist nun wirklich kein neues Geschäftsmodell.
Leserforumvon fb478010-59 | Kaufrecht | 2 Antworten | 09.11.2017 00:08
Ich habe einem Kumpel ein paar Objekte wie einen RC-Helikopter, ein altes Handy und ein paar Kopfhörer zum Verkauf mitgegeben.
Leserforumvon Frank Dengel | Kaufrecht | 3 Antworten | 26.08.2004 18:09
Heute sollte Abholtermin stattfinden (Käufer wollte mittlerweile auch den dazugehörigen Motor erwerben), Termin kam nicht zustande, Handy ist aus. Unter welchen Bedingungen kann Verkauf meinerseits rückgängig gemacht werden, was ist zu beachten. ... Am 27.8.2004 von Frank Dengel Vielen Dank für die schnelle Antwort, eine Frage hätte ich zu dem Thema noch: Im Grunde genommen möchte ich vom Verkauf gar nicht zurücktreten.
Leserforumvon go471155-72 | Kaufrecht | 6 Antworten | 26.07.2017 13:57
Hallo, Ich habe gestern ein Handy bei Ebay Kleinanzeigen inseriert und bin mit einem potentiellen Käufer einig geworden. ... Habe nun ein blödes Gefühl bzgl eines Dreiecksbetruges, von EBay kam auch die E-Mail mit dem Warnhinweis, dass ich den Verkauf nicht abschließen solle und das Konto des Benutzers eingeschränkt wurde. ... Ich würde allerdings das Handy vorerst nicht anderweitig verkaufen, sondern den Käufer wie oben geschrieben auffordern, seinen Teil der Vereinbarung zu erfüllen.
Leserforumvon clel | Kaufrecht | 39 Antworten | 06.03.2015 17:14
Hallo, seit einiger Zeit ist bei meinem Handy der Akku defekt. ... Was steht denn in dem allgemeinen Gutachten über genau den Akku in deinem Handy? ... Und es haben denke ich sehr viele Leute ihr Handy gerootet.
Leserforumvon czpcologne | Kaufrecht | 4 Antworten | 11.07.2007 17:42
Ich würde mich über Tips zur richtigen Verhaltensweise in folgendem fall freuen: Im März habe ich ein Handy bei Amazon.de gekauft. ... Demzufolge habe ich das Gerät im Juni als gebraucht bezeichnet bei Amazon Marketplace zum Verkauf angeboten. ... Also 'Verkauf' auswählen, dann bei Amazon 'gekaufte Artikel' aufrufen und entsprechend markieren.
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