67 Ergebnisse für „verkäufer notebook hersteller recht“

Leserforumvon trude17 | Kaufrecht | 7 Antworten | 08.09.2009 19:00
Du hättest das Notebook nicht an den Hersteller schicken sollen, sondern an deinen Vertragspartner, den Händler, von dem du es gekauft hast. ... Wäre dieses Recht nämlich mit negativen Kostenfolgen verbunden, könnte dies den Verbraucher davon abhalten, von diesem Recht Gebrauch zu machen. http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/09/03/eugh-deutsche-regelung-zum-wertersatz-im-onlinehandel-unzulaessig/ Es geht bei dir aber nicht um Widerruf, auch nicht um eine Ersatzlieferung, die du aber ohnehin vom Verkäufer im Rahmen seiner Nacherfüllungspflicht hättest einfordern müssen (auch da wäre es rechtswidrig, dir Nutzungsersatz abzuverlangen). ... Allerdings kann der Verkäufer eine Ersatzlieferung ablehnen (weil dieses Notebook inzwischen nicht mehr verfügbar ist).
Leserforumvon Stern2855 | Kaufrecht | 3 Antworten | 19.12.2006 01:37
Hallo, habe mir vor vier Monaten ein Notebook gekauft und seit Erhalt dieses Notebooks etliche Fehler. ... Das gebrochene Gehäuse erklärte der Verkäufer mit Eigenverschulden, ich hätte mein NOtebook falsch hochgehoben und den Bildschirmfehler könnte er jetzt nicht sehen (er tritt ja auch nur gelegentlich auf), ob es den denn wirklich gäbe. ... Und wenn es doch ein Mängel ist und mir die Reperatur verweigert wurde durch den Hersteller, habe ich dann nicht das Recht ein neues Gerät zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?
Leserforumvon Marcimo | Kaufrecht | 3 Antworten | 14.03.2008 16:53
Ist nicht der Verkäufer mir gegenüber Gewährleistungspflichtig? ... Was soll/kann ich tun, damit ich so schnell wie möglich mein Recht bekomme? ... In Kürze: quote:Ist nicht der Verkäufer mir gegenüber Gewährleistungspflichtig?
Leserforumvon AticAtac | Kaufrecht | 8 Antworten | 04.11.2009 16:45
A hat das Notebook eigentlich nur 2-3 Wochen nutzen können. -- Editiert am 04.11.2009 16:47 Am 4.11.2009 von Spreeperle Dem Händler / Hersteller per Einschreiben/Rückschein eine Frist setzen. ... Januar 2002 schlicht abgeschafft wurde und ein 'Recht zur Rückgängigmachung' in der deutschen Gesetzgebung nicht existiert. ... Beim ersten Mal hat wohl der Verkäufer einfach nur ein neues Bios draufgespielt und angeblich Notebook 8 Stunden lang getestet.
Leserforumvon iwon | Kaufrecht | 2 Antworten | 08.11.2003 17:22
Habe ich überhaupt ein Recht auf den Kaufbetrag? ... An Medion (dem Hersteller) oder Aldi, wo ich es gekauft habe? ... Dieses reichen Sie schriftlich an den Verkäufer, in Ihrem Fall an ALDI, ein.
Leserforumvon pcjoker | Kaufrecht | 32 Antworten | 27.09.2011 13:11
Nach 5 Wochen konnte ich das Notebook abholen: "Hersteller hat keinen Fehler gefunden" hieß es dann. ... Und das 2.mal... ----------------- "" Am 28.9.2011 von Dieter25 quote: Nach 5 Wochen konnte ich das Notebook abholen: "Hersteller hat keinen Fehler gefunden" hieß es dann. ... Ich weiss nicht so recht.
Leserforumvon sappho | Kaufrecht | 9 Antworten | 05.03.2009 07:37
Am 5.3.2009 von bogus1 Wurde sich immer wegen des Sachmangels an den Verkäufer gewandt ODER wurde die Hersteller-Garantie in Anspruch genommen.? ... Auch wenn der Händler letztlich nichts anderes tut, als ein reklamiertes Notebook (auch) zum Hersteller einzuschicken, können sich im weiteren Verlauf vollkommen andere Rechtsfolgen ergeben. ** Garantie und Gewährleistung oder der feine Unterschied http://74.125.77.132/search?... Nach den 6 Monaten hat der Käufer zu beweisen, dass dies der Fall war, was sehr schwierig sein kann. ****** Jetzt hat man sich nicht an den Verkäufer gehalten, sondern an den Hersteller.
Defektes Notebook 5 von 5 Sterne
Leserforumvon fb366571-89 | Kaufrecht | 18 Antworten | 22.06.2013 17:01
Wie der Verkäufer das nennt, ist egal. ... Wenn er beim Hersteller reparieren lässt, ändert das nichts daran. ... Für den Verkäufer wäre das gar kein Schaden gewesen, der ka
Leserforumvon frozenbrain | Kaufrecht | 26 Antworten | 05.02.2015 13:40
Normalerweise der Hersteller des Notebooks. ----------------- " " -- Editiert micbu am 05.02.2015 14:19 Am 5.2.2015 von frozenbrain Okay, das Notebook ist von Lenovo. ... Welches Notebook ist es? ... ----------------- " " -- Editiert micbu am 05.02.2015 14:55 Am 5.2.2015 von JogyB Hast recht, nach nochmaligem Lesen ist mir dann auch aufgefallen, dass das wieder so ein dämliches Formschreiben ist.
Leserforumvon Prank | Kaufrecht | 5 Antworten | 30.05.2011 17:15
Hallo Leute Ich habe ein Problem mit meinem Notebook. ... Mein Notebook war jetzt insgesamt 2mal in Reparatur und es hat nichts gebracht. ... Damit sind nicht nur die Transportkosten z.B. zum Hersteller gemeint, sonsdern auch die Kosten für den Transport vom Erfüllungsort zum Verkäufer. .
Leserforumvon racerwhv | Kaufrecht | 14 Antworten | 24.02.2011 14:07
Vom Prinzip her hast Du Recht. ... Sagen die nein, muss man sich mit dem Verkäufer auseinander setzen. ... Da kann ich Dir nur Recht geben.
Leserforumvon i-kan | Kaufrecht | 5 Antworten | 13.12.2008 20:21
Notebook direkt beim Online Shop vom Hersteller bestellt. 2. ... Direkt beim Hersteller bzw. ... Schicke das Notebook an den Verkäufer und reklamiere, dass der 1.
Leserforumvon Maybach | Kaufrecht | 20 Antworten | 03.01.2004 18:15
Eine andere Frage wäre ja, dass mein Notebook 3 mal für jeweils 3 Wochen zur Reparatur beim Hersteller gewesen sein muss. ... Außerdem hat er mein Notebook ohne mein Einverständnis oder ohne einen schriftlichen Serviceauftrag von mir "eingeschickt" (diese letzte Reparatur ist beim Hersteller nicht registriert). ... Ich bedanke mich noch einmal recht herzlich für Ihre Mithilfe.
Leserforumvon Kshire | Kaufrecht | 15 Antworten | 27.05.2014 19:22
Guten Tag, ich habe im Dezember 2012 ein Notebook gekauft, welches gleich defekt ankam. ... Mehr Infos finden Sie beim Hersteller direkt. ... Du mußt dir den gezogen Nutzen anrechnen lassen" Das Notebook war mehr Stunden in der Service-Werkstatt, als es Laufstunden hat!
Leserforumvon mavo | Kaufrecht | 8 Antworten | 24.10.2003 18:22
Dann können Sie - wenn sich der VK stur stellt - notfalls gerichtlich Ihr Recht durchsetzen. ... Die Garantie, die mir von Bestland, dem Reseller, gegeben wurde, dass in 10 Tagen mein Notebook wieder auf dem Tisch stehen muss, gilt somit auch ür meinen Verkäufer Vobis! ... Wenn ich zurücktrete, dann hab ich das Recht auf den vollen Kaufpreis?
Leserforumvon Thomas21 | Kaufrecht | 21 Antworten | 29.07.2006 01:46
Hallo zusammen, im Juni 2005 habe ich ein Notebook bei Mediamarkt gekauft. ... b) Habe ich dieses Recht gegenüber dem Hersteller (Acer) oder gegenüber Mediamarkt? ... Was für ein Prozessor hat das Notebook?
Leserforumvon Ziggy83 | Kaufrecht | 22 Antworten | 30.11.2010 16:14
Was der Händler mit dem Hersteller aushandelt kann dir egal sein, das geht nur den Händler und den Hersteller etwas an. ... Kann ich denn nun trotzdem (oder erst recht?) ... Der VK wird ein repariertes neuwertiges Gerät vom Hersteller bekommen.
Leserforumvon Anubiz | Kaufrecht | 11 Antworten | 06.11.2005 16:20
Ich denke, dieses Recht habe ich als Kunde... ... Grüße Am 7.11.2005 von lilicat Hallo, an MM, der Verkäufer ist für Sie zuständig. ... Somit kann dies auch für einen grossen Hersteller zu Problemen führen.
Leserforumvon TeslaSpule | Kaufrecht | 8 Antworten | 21.07.2010 17:07
Die Frage ist wer hat nun Recht. ----------------- "" Am 21.7.2010 von Harry van Sell quote:Ich habe einen nagelneuen Laptop von Acer der noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung liegt. ... Der Verkäufer hat mich nach meinem Einwand nun allerdings an Acer weitergeleitet, da diese auf direkte Anfragen angeblich kulanter reagieren als wenn der Verkäufer dies tut. ----------------- "" Am 21.7.2010 von TrueBlood quote:Du hättest dich damit an den Verkäufer wenden müssen Aus Sicht des VK war das Gerät aber doch bei Übergabe mangelfrei. Warum sollte der VK dafür einstehen müssen, daß vom Hersteller herausgegebene Updates dieses unbrauchbar machen?
Leserforumvon Pseudo_99k | Kaufrecht | 2 Antworten | 22.02.2009 08:05
Hallo, ich habe am Montag 16.02. ein Notebook bei einem Elektrofachmarkt erstanden. ... Der Verkäufer wies mich auf das Recht hin das der Hersteller das Recht der Nachbesserung hätte (ergo er wollte es nur einschicken), ich wollte das Notebook aber nicht kaufen um es einzuschicken sondern um damit arbeiten zu können und fragte, ob man mir das Gerät nicht einfach tauschen könnte (es waren noch genügend Geräte da!). ... Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. ****** Das genau macht der Verkäufer geltend: Abs. 3 Die Frage ist, ob er das darf?
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