935 Ergebnisse für „verkäufer rücktritt“

Leserforumvon BridgeJ | Kaufrecht | 1 Antwort | 01.02.2012 01:59
Wenn ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und mit Absicht eine falsche Versandanschrift angibt, der Artikel an den Verkäufer zurückgeschickt wird, dieser nochmals das Porto und die korrekte Versandanschrift per E-Mail fordert, vom Käufer aber nichts mehr kommt, kann der Verkäufer einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten? ... Muss der Verkäufer schriftlich den Rücktritt ankündigen? Der Verkäufer würde ohne weitere Aufforderung dem Käufer per E-Mail den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen und gleichzeitig den Kaufpreis (ohne Versandkosten) zurückerstatten.
Leserforumvon netter_mann99 | Kaufrecht | 2 Antworten | 15.08.2005 14:33
Schonmal Danke im Vorraus Am 15.8.2005 von AxelK Versuch mal die Telefonnummer herauszubekommen und den Verkäufer anzurufen. ... Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag kannst Du zusätzlich nocht mal per e-Mail verschicken und darauf hinweisen, dass der entsprechende Brief bei der Post liegt.
Leserforumvon guest-12302.09.2016 16:24:36 | Kaufrecht | 3 Antworten | 19.09.2009 17:14
Ich nehme an es soll "der Verkäufer heißen" (?). ... Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, das ausgeübt werden muss. ... Insofern hat der Verkäufer gar keine Möglichkeit zu widersprechen. ----------------- "" Am 19.9.2009 von guest-12302.09.2016 16:24:36 Soll in der Tat "Verkäufer" heißen - sorry Habe verstanden und klingt fast zu einfach, um wahr zu sein.
Leserforumvon Michi200 | Kaufrecht | 6 Antworten | 26.01.2022 14:58
Hallo, mal angenommen Käufer K hat einen mangelhaften Artikel an den Verkäufer V zurückgesendet mit der Bitte um Reparatur. ... K hat nach Ablauf des Monats den Rücktritt vom Vertrag erklärt und erfährt, dass der Artikel erst 2 Tage vor Fristablauf zur Reparatur weitergeleitet wurde. V hat mitgeteilt, dass jetzt (nach einem Monat) erst die Reparaturphase beginnt und ein Rücktritt nicht möglich ist.
Leserforumvon B4N4N3 | Kaufrecht | 2 Antworten | 14.05.2012 18:12
Hallo zusammen Käufer kauft Wintersportartikel bei Verkäufer. ... Verkäufer bietet nach wie vor nur Gutschein und spricht von reiner Kulanz. ... Ist ein Rücktritt unter diesen Bedingungen möglich oder muss der Käufer nach Beendigung der Saison mit der Ersatzlieferung vorlieb nehmen?
Leserforumvon wurschtsemmel | Kaufrecht | 7 Antworten | 08.05.2013 21:54
Immerhin braucht M ja keinen Wertersatz zu leisten, und D sitzt nun nach dem Rücktritt auf einem gebrauchten Fernseher, den er wohl nicht mehr verkaufen kann. ... Konstellation macht es dem Gesetzgeber dann nichts aus, wenn der Käufer nicht zahlt, das Ding in Betrieb nimmt und der Verkäufer nach dem Rücktritt nach 5 Monaten Ingebrauchnahme noch nicht einmal Wert- und Schadensersatz verlangen kann? ... Beim Rücktritt kann der Verkäufer Nutzungswertersatz gegenrechnen, beim Auto Kilometergeld, bei Konsumelektronik den Wertverlust in Relation zur Lebensdauer.
Leserforumvon Socke-2001 | Kaufrecht | 22 Antworten | 04.05.2009 13:33
Dieser wurde zunächst angenommen, später jedoch wieder abgewiesen, da dieser Antrag über den Verkäufer abgewickelt werden muss. ... Am 4.5.2009 von Socke-2001 Bezüglich des beschriebenen Falls habe ich mich nochmals an den Verkäufer gewandt. ... Eine weitere Frage schließt sich nun für mich an: Der Verkäufer hat das Gerät nun erneut (zum 3.
Leserforumvon Hans.Werner | Kaufrecht | 1 Antwort | 25.01.2013 13:13
Hallo Forum, ich hätte mal eine Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag, welcher über die Plattform ebay Kleinanzeigen läuft. ... Nun kann plötzlich der Verkäufer doch nicht mehr verkaufen (aus Eigengebrauch, Ware zwischenzeitlich kaputt gegangen), kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?
Leserforumvon omega1979 | Kaufrecht | 3 Antworten | 16.02.2004 21:33
Am 17.2.2004 von JuR Guten Tag, in Gewährleistungsfragen ist der Verkäufer der direkte Ansprechpartner. Diesem gegenüber teilen Sie Ihren Rücktritt schriftlich mit. ... Roenner - Am 17.2.2004 von omega1979 D.h. ich kann dem Verkäufer auch wenn das Gerät momentan in Reparatur beim Hersteller ist den Rücktritt erklären?
Leserforumvon maike100 | Kaufrecht | 8 Antworten | 16.07.2006 20:05
In diesem Fall kann man sich als Verkäufer meiner Meinung nach nicht auf einen offensichtlichen Irrtum berufen. ----------------- "Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. " Am 17.7.2006 von luDa sie können wegen irrtums gem. § 119 BGB anfechten. allerdings können schadenersatzforderungen auf das negative interesse auf sie zukommen.
Leserforumvon thewooder | Kaufrecht | 1 Antwort | 04.02.2009 16:35
Im SELBEN Schreiben erklärte ich für den Fall, das diese Frist fruchtlos verstreicht, meinen Rücktritt vom Kaufvertrag und stellte klar, dass ich die Rückerstattung des Kaufbetrages binnes eines zweiten Datums erwarte. ... Oder hätte ich den Rücktritt mit einem zweiten Schreiben erklären müssen, NACHDEM der Verkäufer die erste Frist hat verstreichen lassen?
Leserforumvon Blackmaxx | Kaufrecht | 7 Antworten | 18.03.2013 18:36
Würde der Verkäufer nach einer solchen ausdrücklichen vertraglichen Ergänzung wirklich die genannten Kosten verlangen, da sie im Kleingedruckten stehen, wären diese Kostenklauseln wohl überraschend und somit unwirksam. ... Ich gehe ja nicht davon aus, dass ich von dem Rücktritt des Vertrages gebrauch machen muss. ... Im worst case wird der Rücktritt vorab per E-Mail und mit Einwurf Einschreiben (Nicht Einwurf Rückschein!!)
Leserforumvon Missspeedy | Kaufrecht | 5 Antworten | 16.02.2009 11:46
Rücktritt vom Kaufvertrag) oder haben wir noch andere Dinge zu beachten. ... Rücktritt vom Kaufvertrag) oder haben wir noch andere Dinge zu beachten. ... Zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen erfolglos gebliebener Nacherfüllung wärt ihr eurem Verkäufer(!)
Leserforumvon cirendo | Kaufrecht | 3 Antworten | 04.03.2012 00:37
Nun hatte ich ein paar Tage nach diesem Schock mit dem Verkäufer geredet und darum gebeten ob ein Rücktritt ggf. möglich sei und bekam mündlich das ok und sollte den Rücktritt verständlicherweise noch einmal schriftlich abgeben. Gesagt getan, und nun kam gestern ein Schreiben vom Anwalt des Verkäufers, er verlangt für den Rücktritt 10% des Kaufpreises nun als Schadensersatz. ... Ein Pauschalbetrag (Abstandszahlung) bei Rücktritt scheint ja nicht vereinbart worden zu sein.
Leserforumvon Kramsi | Kaufrecht | 4 Antworten | 10.08.2015 19:23
Ich würde erst mal abklären, ob überhaupt ein Rücktritt möglich ist. ... Wenn keine Vereinbarung zum Rücktritt existiert, dann gibt es auch keinen. Man wird mit dem Verkäufer über eine Vertragsaufhebung verhandeln müssen.
Leserforumvon Wissbegieriger | Kaufrecht | 2 Antworten | 19.08.2004 13:15
Gruß der Wissbegierige Am 19.8.2004 von JuR Guten Tag, es trifft zu, dass Sie dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen, bevor Sie anderweitige Gewährleistungsrechte wie den Rücktritt vornehmen können. ... Dann können Sie den Rücktritt erklären.
Leserforumvon DieBarbara | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.08.2010 12:58
Wenn ja, muss er den Verkäufer vom Rücktritt informieren oder kann er davon ausgehen, dass nach einer derart langen Wartezeit keine Lieferung erfolgen wird?
Leserforumvon saarpower | Kaufrecht | 3 Antworten | 22.01.2008 13:51
Hallo zusammen, fasse mich kurz: Ware bekommen -> Sachmangel -> Verkäufer bessert 2 mal unkorrekt nach -> Ist mit Rücksendung der Ware und Rücktritt vom Kaufvertrag einverstanden Ich habe ihm eine Zwei-Wochen-Frist gesetzt, um mir den Betrag zurück zu überweisen. ... Muss der VK auch die ersten Versandkosten (also die der Ware zu mir) tragen, weils ja Rücktritt aufgrund eines Sachmangels ist?
Leserforumvon modell123 | Kaufrecht | 3 Antworten | 12.10.2017 09:50
Die Immobilie wurde mir jedoch nie übergben / der Verkäufer ist bis heute nicht ausgezogen. Viel Anwaltlicher Schriftverkehr, ich will den Rücktritt, da der Verkäufer die Immobilie nicht fristgerecht übergibt, der Verkäufer stellt sich einfach quer.
Leserforumvon ChrisR | Kaufrecht | 10 Antworten | 22.02.2019 17:05
Die Gegenseite scheint dem Rücktritt ja nicht abgeneigt. ... Bei der zweiten Variante liegt es dann am Verkäufer ob und wie er weiter reagiert. ... Am 23.2.2019 von ChrisR Also wenn ich das richtig verstanden habe hat der Verkäufer das Recht quasi „stornierungskosten" zu verlangen, da Gründe die für den gesetzlichen Rücktritt vom Kaufvertrag sprechen, wie Verzug der Leistung seitens des Verkäufers, Schäden am Gerät oder andere vertragliche leistungsstörungen nicht vorliegen.
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